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JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen?
Tja, wenn du es probieren willst, liste tabellarisch die Kontakte der Ex auf, alle Nachweise auf eigene Seiten in einen Anhang packen und beantrage, Ordnungsmittel zu verhängen.

Amtsgericht, Aktenzeichen des ursprünglichen Kontaktverbots, Vollstreckungssache.

"Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO wegen Zuwiderhandlung gegen ein gerichtliches Kontaktverbot"

Hiermit beantrage ich die Verhängung eines Ordnungsmittels gegen Hailey Häberle, geb. 29.2.1970 (sieht aber jünger aus), da sie gegen das durch Beschluss des [Gerichtsname] vom [Datum des Beschlusses], Az. [Aktenzeichen], angeordnete Kontaktverbot schuldhaft verstoßen hat.

Sachverhalt:


(und so weiter)
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Naja, erstmal wuerde ich herausfinden ob da was dran war mit dem Bluttest. Wenn das stimmt, haette sie ja sehr wohl einen Grund gehabt ihn zu kontaktieren. Ich weiss aus eigener Erfahrung dass Richter es nicht gerne haben, wenn man einen derartigen Antrag stellt. Das sollte wirklich einen Grund haben. Ansonsten kommt das als Bumerang zurueck. Ist mir naemlich passiert damals. Die Strafe war eine ERMAHNUNG und als Belohnung oben drauf, wurde das Kontaktverbot aufgehoben. Zack, das sass.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Die KM hat ganz dreist geantwortet auf die Frage, ob ich vom Bluttest mal ein Foto haben kann:

"Habe keinen" - sie lässt natürlich offen, ob sie ihn vom Arzt nicht mitbekommen hat, aber das spielt mir so sehr in die Hände. Alles gut - werde es nicht zu Gericht tragen. Aber argumentativ stützt es die Verfahrensbeiständin. Kommt in meine Stellungnahme.
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Kurze Zwischenfrage: in Kürze steht meine Sorgerechtsverhandlung an. Stellungnahme VB sehr positiv für mich. Von der KM kann eigentlich nicht viel kommen. Als sie mir die Lügengeschichte mit dem Leukämieverdacht erzählt hat, wurde mir angedeutet (kann gelogen sein natürlich), dass sie über ihren Anwalt bezüglich des Sorgerechts dahingehend Stellung nehmen würde, dass mit ihr ja nur was nicht stimme, weil ich sie seit 7 Jahren so fertigmache - und dass man das SO deshalb natürlich keiensfalls teilen könne.
Aber vielleicht unabhängig von der Argumentation: wie verhalte ich mich bezüglich des Schmutzes der da nach mir geworfen werden wird?
Vollständig ignorieren? "Wird pauschal zurückgewiesen"? Bitte gerne Tipps.
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Lebt hier noch jemand? Also falls ja: Frau [Jugendamtsmitarbeiterin] hat mich zum Gespräch geladen, um "meine Anträge mit mir zu besprechen", da sie "eine Stellungnahme abgeben muss".
Dieses Gespräch soll 'erst' exakt eine Woche vor der Verhandlung stattfinden bzw. ich habe die Einladung dazu erst jetzt erhalten - zwei Wochen vor Verhandlungstermin.
Was sagt mir diese späte Setzung? Wie bereite ich mich vor?
Die Tante vom JA ist eigentlich nett. Jung. Ein bisschen naiv. Ihre Chefin allerdings war/ist eine "alte Hexe" und war bei allen vorherigen Ermittlungen des JA mit an der Seite der jungen, naiven Mitarbeitern. Was mache ich zB, wenn die Chefin plötzlich mit im Gespräch sitzt?
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Hier leben viele und lesen mit, aber helfende Kommentare zu den letzten Beiträgen zu geben ist nicht einfach.

"Späte Sitzung" - das ist kaffeesatzlesen und besagt gar nichts. Vorbereiten - auch immer dasselbe, da gibt es keine optimale Vorbereitung, das Gespräch kann einen völlig unterschiedlichen Verkauf nehmen, die allgemeinen Verhaltensregeln mit Jugendamtstanten sind ja bekannt.
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Klar ist's "nicht einfach" - sonst würde ich das alles mit mir selbst ausmachen. Ich bin ja genau für Fragestellungen in "nicht einfachen" Fällen hier? War nicht bös gemeint - hab mich nur gewundert, dass keiner antwortet.
Mir könnte der "Vorwurf" gemacht werden, dass ich die KM nicht in Ruhe lasse - Anträge stelle, obwohl das JA doch ermittelt hat und zum Ergebnis gekommen ist, dass "nichts" vorliegt. Etwas anderes fällt mir nicht ein. Mh - klar. Ich merke, dass ich nervös werde. Da hast du völlig Recht, @p__
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Das "nicht einfach" war eigentlich höflich gemeint. Ich sags mal anders: Die Fragen haben überhaupt keine Antwort. Die Zahl der Tage des Gesprächs vor dem Gerichtstermin und so einiges andere, daraus etwas abzuleiten ist absurd. Eine Antwort kann dir da nur unberechtigte falsche Hoffnungen machen oder dich unberechtigt entmutigen. Wärst du im normalen Denkmodus, würdest du das sofort selbst erkennen.

Ex zurückweisen oder mit ihr diskutieren - dieselbe Kategorie. Unberechenbar. Aber im Zweifel halte dich an das Kontaktverbot, dieser Rat wurde schon mehrfach gegeben. Bis repetia non placent.

Entschieden wird vor Gericht. Bislang sind keine Fakten sichtbar, die einen Entscheid vorausahnen lassen. Ein positives Gespräch und ein positiver Bericht einer Verfahrenspflegerin sind Pluspunkte, aber Väter haben vor Gericht immer eine dicke Kugel am Bein. Ob davon etwas übrigbleibt, kann man nie erahnen. Deine Möglichkeiten, einen positiven Entscheid herbeizuführen sind abgehakt, weitere Ratschläge dazu sind umöglich.
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Danke dir - dann nehme ich genau das als Lektion mit und übe mich nun in Geduld! Ich berichte nach dem Termin! Viele Grüße an euch alle und danke für eure tolle Unterstüztung!
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Ich wollte gern ein kurzes Update geben.
GSr sowie erweiterter Umgang wurden im heutigen Verfahren auf massiven Druck aller wichtigen Player hin in meinem Sinne per Vergleich beschlossen.
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Vergleiche...
Was bedeutet erweiterter Umgang in der Praxis? Etwas, das Richtung Wechselmodell geht? Was hattest du beantragt? Gab es weitere Punkte, über die noch nicht entschieden wurde oder über die ein Vergleich geschlossen wurde? Wie lief der Termin ab?
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(08-08-2025, 11:51)p__ schrieb: Vergleiche...
Was bedeutet erweiterter Umgang in der Praxis? Etwas, das Richtung Wechselmodell geht? Was hattest du beantragt? Gab es weitere Punkte, über die noch nicht entschieden wurde oder über die ein Vergleich geschlossen wurde? Wie lief der Termin ab?

Na ich hab den Vergleich dankend angenommen weil der GSr ohne Umweg übers OLG bedeutet hat. Mir ja wurscht. Umgang hatte ich bisher von Fr-Mo/zweiwöchig, jetzt von Do-Mo/zweiwöchig, wobei ich von Do-Di/zweiwöchig beantragt hatte. Also ein Tag weniger als beantragt - das ging aber ebenfalls bereits aus der schriftlichen Stellungnahme der VB hervor und war kein Resultat der Verhandlung selbst.

Wie lief der Termin? Standardmäßig "abgekartet", würde ich sagen. Die schriftliche, in meinem Sinne positive Stellungnahme der VB hat den Weg für alles andere geebnet. Jugendamt schon im Vorgespräch mit mir (das keine 10min. gedauert hat) plötzlich wie ausgewechselt und signalisierend, man werde sich dieser Stellungnahme anschließen. So dann auch mündlich in der Verhandlung geschehen. Der ganze Termin war eig. nur dafür da, der Mutter kurz und knackig ihre Verweigerungshaltung mittels Drohungen auszureden, da ja eben schon vorher feststand, dass alle auf die VB hören werden. So war es dann auch. Ich habe allem ruhig und sachlich gefolgt und mir wurde sehr schnell klar, dass man alle Argumente, die für mich vorgebracht wurden, auch ganz leicht hätte gegen mich wenden können. KM mit Anwalt, der wurde aber nur anstelle der KM 'niedergebügelt' für jeden einzelnen seiner wirklich spärlich und höflich vorgetragenen Versuche, irgendetwas zu ihren Gunsten zu wenden.
Denn es sollte so geschehen, wie es dann auch geschehen ist. Klappe zu, Affe tot. Ich bin jedenfalls froh, meinen Sohn dank GSr endlich auch durch mich rechtlich abgesichert zu sehen. Und dass dieses Gefühl ein Ende hat, das mir die KM stets geben konnte (wovon natürlich auch reichlich Gebrauch gemacht wurde): dass ich ja schon allein auf dem Papier ein Vater II. Klasse bin.
Elterngespräche natürlich auch noch oben drauf. Aber die gehen mir sonstwo vorbei. Das Gesicht der KM nach der Verhandlung hat mich jedenfalls ebenso sehr für vieles vorangegangene Leid entschädigt wie das Ergebnis. Bin zufrieden.
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Dann kann man wohl sagen: Glück gehabt. Ich vermute, die Verfahrenspflegerin war den Beteiligten gut bekannt und wurde als realistisch wahrgenommen, so dass ihre Stellungnahme gewichtig wurde. Kam das Thema auch auf die missachtete Kontaktsperre?
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(08-08-2025, 15:54)p__ schrieb: Dann kann man wohl sagen: Glück gehabt. Ich vermute, die Verfahrenspflegerin war den Beteiligten gut bekannt und wurde als realistisch wahrgenommen, so dass ihre Stellungnahme gewichtig wurde. Kam das Thema auch auf die missachtete Kontaktsperre?

Ich habs versucht. Ich habe ja - in Erwartung eines harten anwaltlichen Schriftsatzes der Km zum Sorgerecht - vorsorglich eine "Eingabe" gemacht ans Gericht, wo ich alle Vorfälle mit "Bitte um Klärung" (statt Ordnungsgeld) aufgenommen habe, um etwas zur Ablenkung zu Reden zu haben, falls was schiefläuft.
Kurzer Schreckmoment: die Mutter wollte das Sorgerecht nicht teilen.

Was sagt Richterin da?

"Also wie wir gehört haben, spricht nichts gegen das GSR. Nehmen Sie das jetzt an? Wenn nicht, dann werde ich sie eben ins Gutachten schicken."

KM und Anwalt raus zur Beratung. Vorbereitend will ich die Aufmerksamkeit in der Zwischenzeit auf meine Eingabe lenken. Hat die Richterin eiskalt abtropfen lassen und ist nie wieder erwähnt worden --> soviel also zum Gewaltschutz und seinem Vergleichswert zu dem des Papiers, auf dem er gedruckt wurde...

Um das mit dem Gutachten noch abzuschließen: KM und Anwalt kamen wieder rein und waren einverstanden mit GSR.
War die Formulierung der Vorsitzenden schon so deutlich, dass Anwalt wusste, darauf lässt man sich besser nicht ein - oder warum hat man das GSR dem Gutachten vorgezogen? Geldfrage? Nicht pauschal zu beantworten? Interessiert mich zuletzt deine Einschätzung, @p__
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Da bist du um Haaresbreite einem sehr grossen Übel entkommen. Ein Gutachten hätte endlos gedauert, viel gekostet und hätte alles wieder neu gemischt. Nicht schön, wieder die enttäuschende Nichtentscheidung der Richterin zu hören, die sofort ein Gutachten als einzige Alternative stellt, anstatt verdammt noch mal ihren Job zu erledigen und zu beschliessen.

Ich vermute, der gegnerische Anwalt hat ihr auch zum Vergleich geraten, vordergründig dürfte er ihr erzählt haben, dass es nicht besseres dabei herauskommt und dass sie mit dem GSR nichts verliert. Ein bisschen geruckelt hat die Verfahrenspflegerin mit ihrer Stellungnahme, das hat sicher noch nachgewirkt. Hintergründig ging es für ihn natürlich um die Vergleichsgebühr, er kann ohne Anstrengung kassieren.
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(08-08-2025, 16:19)p__ schrieb: Da bist du um Haaresbreite einem sehr grossen Übel entkommen.

Ja ich weiß. Als das Wort "Gutachten" plötzlich im Raum stand, wurde mir ganz anders. Genau aus dem Grund, den du nachfolgend dazu nennst.

(08-08-2025, 16:19)p__ schrieb: Nicht schön, wieder die enttäuschende Nichtentscheidung der Richterin zu hören, die sofort ein Gutachten als einzige Alternative stellt, anstatt verdammt noch mal ihren Job zu erledigen und zu beschliessen.
 

Auch das dachte ich in dem Moment. Wie forsch und frech diese Richterin die ganze Zeit war - aber Verantwortung wollte sie letztendlich keine übernehmen.

(08-08-2025, 16:19)p__ schrieb: Ich vermute, der gegnerische Anwalt hat ihr auch zum Vergleich geraten, vordergründig dürfte er ihr erzählt haben, dass es nicht besseres dabei herauskommt und dass sie mit dem GSR nichts verliert. Ein bisschen geruckelt hat die Verfahrenspflegerin mit ihrer Stellungnahme, das hat sicher noch nachgewirkt. Hintergründig ging es für ihn natürlich um die Vergleichsgebühr, er kann ohne Anstrengung kassieren.

Das kann so Sinn machen. Der hat ja eh schon nur VKH bekommen, da will er zumindest noch die Gebühr.

Also zu diesem Fall ist hier alles gesagt, das JA 'ermittelt' ja auch schon lang nicht mehr - gegen niemanden.
Wenn gewünscht und es der Ordnung dient, kann der Faden zu.
Danke allen Beteiligten und insbesondere dir, p__, für jeden Rat hier.
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@frost-fäterchen...: mach jetzt klar fakten: hole das kind sofort! kein gesummse....das habe ich 2012 auch gemacht, von der linksgrünversifften schule in münchen mit hilfe vom Ja geholt und gut wars...so eine linkshure von lehrerin hat die bullerei gerufen, aber nix da....fast wäre die noch in den bau gegangen...kind zum vater...wie geht sowas... Angel Big Grin
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