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Eventuell Vater widerwillen
#1
Moin,

ich fasse mal schnell meine Situation zusammen:

-Frau von kurzweiliger Sexaffäre vom letzten Jahr präsentiert mir ihr Kind und fordert einen Test
-mein Wissen über die Person basiert nur auf dem was sie mir erzählt und aktuell ist sie wohl seit Dezember in einer Flüchtlingsunterkunft, weil offenbar nicht legal hier in D.
-Ich verweigerte private Tests und stellte klar, dass ich nur gerichtliche Einladungen akzeptierte
-eine Zeit wurde es leise und ich dachte das hat sich evtl von selbst erledigt
-doch jetzt bekam ich Post von ihrem Anwalt mit der Aufforderung zu antworten, ob ich einem außergerichtlichen Test zustimme
-ich weiß nicht mal wie der an meine Daten gekommen ist, denn diese habe ich nicht herausgegeben

Ist ein außergerichtlicher Test in meiner Position eine gute Idee oder soll ich ablehnen und weiter wie bisher auf ein gerichtliches Feststellungsverfahren pochen?
Irgendwie hätte ich Sorge, dass das nicht sauber läuft oder die andere Partei evtl ein Labor beauftragt was ihnen das gewünschte Ergebnis liefert, aber kein korrektes....
Bin da vielleicht auch etwas paranoid, aber mich würde heutzutage nichts mehr überraschen.

Ich weiß zwar nicht, ob ich wirklich der Vater sein könnte, da es einige Zweifel meinerseits gibt.
Bis jetzt hat sie nie direkt gesagt "Du bist der Vater" oder "Das ist dein Kind". Klingt nicht besonders überzeugt. Auch ist sie mehrmals der Frage ausgewichen ob es noch andere Kandidaten gibt.
Ansonsten auch eine sehr indirekte wenn auch penetrante Art ihrerseits. Denke aber mal die dortigen Betreuer sind es die auf eine Feststellung um jeden Preis drängen.
Letztlich sind meine Gedanken bzgl berechtigter Zweifel auch nur Beruhigungspillen für mich und ein Test bringt nachher Klarheit.

Sollte ich nachher als Vater festgestellt sein, muss ich dann auch für sie Betreuungsunterhalt zahlen? Sie wohnt ja NOCH in einer Unterkunft und darf streng genommen ja sowieso nicht arbeiten.
Ich stelle mich einfach mal auf den Worst-Case ein und dass der Staat sich alles bei mir zurückholt, sollte der Test positiv ausfallen.
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#2
Ich wuerde einen privaten Test anbieten. Aber den Ort und die Firma selbst waehlen. Private Tests sind viel billiger als ein gerichtlich angeordneter. Falls immernoch zweifel bestehen so kann man noch einen gerichtlichen Test machen. Privater Test kostet ca. 200 Euro. gerichtlicher das 10fache? wenn du der Vater bist musst du den dann auch bezahlen. Alles in allem gut angelegtes Geld wenn man die Kosten fuer ein Kind bedenkt.
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#3
(03-06-2025, 23:59)Vollstreckungsziel schrieb: Sollte ich nachher als Vater festgestellt sein, muss ich dann auch für sie Betreuungsunterhalt zahlen?

Ja, in voller Höhe.
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#4
du armer irrer....was vögelst du auch mit solchen weibern rum?
da hat sich mittlerweile eine "kind-mit-deutsch-mann-schnell-machen"-society eingerichtet,
die speziell sowas machen. die mütter/kinder sehen keinen cent, das geld
geht an irgendwelche gut integrierte westafrikanische drogendealer....

aus welchem land kommt sie denn, um den datenschutz mal zu untergraben....?

bb
netlover
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#5
(04-06-2025, 09:42)netlover schrieb: du armer irrer....was vögelst du auch mit solchen weibern rum?
da hat sich mittlerweile eine "kind-mit-deutsch-mann-schnell-machen"-society eingerichtet,
die speziell sowas machen. die mütter/kinder sehen keinen cent, das geld
geht an irgendwelche gut integrierte westafrikanische drogendealer....

aus welchem land kommt sie denn, um den datenschutz mal zu untergraben....?

bb
netlover

Ja, Herkunft passt. Kann aber nicht sagen, ob sie es darauf angelegt hat. Die anderen aus der Klientel mit denen ich so zu tun hatte, waren da eher vorsichtig.
Dann muss ich davon ausgehen, dass viel von dem was sie mir erzählt absoluter Quatsch war.

(04-06-2025, 09:26)p__ schrieb:
(03-06-2025, 23:59)Vollstreckungsziel schrieb: Sollte ich nachher als Vater festgestellt sein, muss ich dann auch für sie Betreuungsunterhalt zahlen?

Ja, in voller Höhe.

Aber solange sie in der Unterkunft lebt, müsste es doch gering sein. Sie hat ja noch keine eigene Wohnung usw zugewiesen bekommen, also müsste sich das Jugendamt doch erstmal nur KU holen?

(04-06-2025, 05:11)VivaAsia schrieb: Ich wuerde einen privaten Test anbieten. Aber den Ort und die Firma selbst waehlen. Private Tests sind viel billiger als ein gerichtlich angeordneter. Falls immernoch zweifel bestehen so kann man noch einen gerichtlichen Test machen. Privater Test kostet ca. 200 Euro. gerichtlicher das 10fache? wenn du der Vater bist musst du den dann auch bezahlen. Alles in allem gut angelegtes Geld wenn man die Kosten fuer ein Kind bedenkt.

Ich denke so schnell bekomme ich das wohl nicht hin. Der Anwalt kam direkt damit, dass ich zeitnah zustimme oder darauf hinweise es gerichtlich zu machen.
Das ist so einer von Migration und Soziales. Keine Ahnung an welche Labore man da verwiesen wird. Ich traue dem ganzen nicht. Wäre aber wohl eindeutig günstiger da mitzuspielen. 
Letztlich zögere ich ja nur einen Test hinaus.
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#6
Mich würde da stutzig machen, daß ein privater Abstammungsnachweis verlangt wird. Offenbar traut ihr nicht mal der eigene Anwalt, sonst wäre der mit Vollgas in die gerichtliche Vaterschaftsfestellung gegangen. Wenn die Mutter beim Jugendamt dich als Vater angibt, dann betreibt das Jugendamt seinerseits (als Vertreter des Kindes) die Vaterschaftsfeststellung - auf Steuerzahlers Kosten. Den Anwalt muß Mutti selber zahlen. Also - warum wählt Mutti diesen Weg?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Zitat:Aber solange sie in der Unterkunft lebt, müsste es doch gering sein. Sie hat ja noch keine eigene Wohnung usw zugewiesen bekommen, also müsste sich das Jugendamt doch erstmal nur KU holen?

Das spielt keine Rolle. Auch eine Mutter, die beispielsweise irgendwo mietfrei lebt hat vollen Anspruch. Das Jugendamt hat mit Betreuungsunterhalt nichts zu tun. Es darf beraten, mehr nicht. Eine Beistandschaft kümmert sich nur um den Kindesunterhalt. Vielmehr wird der Träger ihrer gegenwärtigen Leistungen sich den Anspruch krallen und gegen dich geltend machen, denn damit ist er Kosten für sie los.

Mit solchen Damen sich auch nur in die Nähe einer Kinderzeugung zu begeben zählt zu den schlimmsten Dingen, die man als Mann überhaupt machen kann. Wenn du der Vater bist, werden die Folgen Jahrzehnte deines Lebens bestimmen. Gerade beim Betreuungsunterhalt kann es sogar sein, dass der weit länger als drei Jahre geht, § 1615l hat die Schwelle auf einfache Billigkeit herabgestuft und nicht arbeiten zu dürfen wäre so ein Grund. Hinzu kommt, dass wie schon im Thread erwähnt häufig organisiertes Verbrechen die eigentlichen Antriebe sind. Die kennen alle Möglichkeiten und nutzen sie aus.
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#8
(04-06-2025, 10:03)Austriake schrieb: Mich würde da stutzig machen, daß ein privater Abstammungsnachweis verlangt wird. Offenbar traut ihr nicht mal der eigene Anwalt, sonst wäre der mit Vollgas in die gerichtliche Vaterschaftsfestellung gegangen. Wenn die Mutter beim Jugendamt dich als Vater angibt, dann betreibt das Jugendamt seinerseits (als Vertreter des Kindes) die Vaterschaftsfeststellung - auf Steuerzahlers Kosten. Den Anwalt muß Mutti selber zahlen. Also - warum wählt Mutti diesen Weg?

Ich wundere mich auch schon seit längerem über ihr seltsames Verhalten. Mit dem Jugendamt lief bisher gar nichts. Sie bekam erst am 23. oder 24. Post von denen bzgl eines Beratungsangebots und diesem ganzen Quatsch. Das hatte sie dann als Druckmittel genutzt um mir dann zu zeigen "guck mal, das ist was offizielles, lass uns das dort doch feststellen". 
Habe darauf nur kalt und juristisch mit der immer gleichen Phrase reagiert, nämlich dass ich nur auf an mich adressierte behördliche Post reagiere.

Ich hatte jetzt angenommen, dass ihr Anwalt von Migration & Soziales ihr das vorschlägt, weil es das normale Prozedere ist und evtl günstiger für alle.
Diese ganze Feststellung will sie vermutlich nur weil die Sozialarbeiter sie wohl dazu gedrängt haben, ansonsten wohl keine Leistungen und Hilfe.

Eventuell musste sie ihrem Anwalt auch mehrere Kandidaten nennen und dann kann es natürlich sein, dass private Tests dann unter deren Initiative das klügere sind.
Aber das ist alles spekulativ.

Der Anwalt hat nun natürlich indirekt Druck gemacht, dass ich doch bitte "zum Wohle des kindes" (Diese dumme Phrase...) eine Rückmeldung gebe, ob ich mit einem privaten Test einverstanden bin.
Ich hab jetzt ein wenig nachgedacht und irgendwie ist mir das alles zu seltsam und ich glaube ich würde vermutlich auch auf Ewig meine Zweifel haben, wenn ich die Kontrolle dahingehend abgebe. Denke über ein Gericht wäre eine gute Idee. Wenn sich die Mutter nicht sicher ist, wird sie da vlt auch zurückschrecken. Zahlen muss sie ja in ihrer Situation eh nichts. Das übernimmt ja der Steuerzahler für Leute im Asylverfahren oder worin sie auch immer ist.

(04-06-2025, 10:25)p__ schrieb:
Zitat:Aber solange sie in der Unterkunft lebt, müsste es doch gering sein. Sie hat ja noch keine eigene Wohnung usw zugewiesen bekommen, also müsste sich das Jugendamt doch erstmal nur KU holen?

Das spielt keine Rolle. Auch eine Mutter, die beispielsweise irgendwo mietfrei lebt hat vollen Anspruch. Das Jugendamt hat mit Betreuungsunterhalt nichts zu tun. Es darf beraten, mehr nicht. Eine Beistandschaft kümmert sich nur um den Kindesunterhalt. Vielmehr wird der Träger ihrer gegenwärtigen Leistungen sich den Anspruch krallen und gegen dich geltend machen, denn damit ist er Kosten für sie los.

Mit solchen Damen sich auch nur in die Nähe einer Kinderzeugung zu begeben zählt zu den schlimmsten Dingen, die man als Mann überhaupt machen kann. Wenn du der Vater bist, werden die Folgen Jahrzehnte deines Lebens bestimmen. Gerade beim Betreuungsunterhalt kann es sogar sein, dass der weit länger als drei Jahre geht, § 1615l hat die Schwelle auf einfache Billigkeit herabgestuft und nicht arbeiten zu dürfen wäre so ein Grund. Hinzu kommt, dass wie schon im Thread erwähnt häufig organisiertes Verbrechen die eigentlichen Antriebe sind. Die kennen alle Möglichkeiten und nutzen sie aus.

Denke dann muss ich mir wohl einen Anwalt nehmen um da doch was rauszuholen, ansonsten zu teuer. 
Aber der Träger müsste doch die tatsächlichen Kosten gegenrechnen und nicht pauschal einen Betrag nehmen? 
Ich weiß nicht mal, ob der Träger das dann bei mir einfordert oder wie das läuft. Ich hatte eher gedacht es wird kritisch, sobald sie eine Wohnung gestellt bekommt und die Kosten greifbarer werden sollten. 

Und ja ich weiß, bzgl der Zeugung haben mir sicher schon 20 Leute die Leviten gelesen. Leider ist die Situation jetzt da. Gelernt habe ich daraus längst in dem Moment als das ganze losging. 
Und ja ich habe dumm gehandelt. Da ich davor eher gute Erfahrungen hatte und das wohl auf sie projiziert habe. 
Letztlich war vieles von dem was sie mir erzählte auch alles halbgar. Sie wohnte bei ihrer Tante und die warf sie wohl raus, als sie merkte dass ihre Nichte Schwanger ist. 
Sie arbeitete angeblich, aber scheint mir nicht so als hätte sie ne Arbeitserlaubnis gehabt, sondern wohl nur ihre Tante, weil sie wohl auch deren Putzjobs übernahm, wenn die Tante auf Reisen war. Also alles wieder höchst eigenartig, aber ich hab mir zu der Zeit nichts dabei gedacht.
Das alles habe ich jetzt erst nachträglich so richtig verstanden.

(04-06-2025, 10:03)Austriake schrieb: Mich würde da stutzig machen, daß ein privater Abstammungsnachweis verlangt wird. Offenbar traut ihr nicht mal der eigene Anwalt, sonst wäre der mit Vollgas in die gerichtliche Vaterschaftsfestellung gegangen. Wenn die Mutter beim Jugendamt dich als Vater angibt, dann betreibt das Jugendamt seinerseits (als Vertreter des Kindes) die Vaterschaftsfeststellung - auf Steuerzahlers Kosten. Den Anwalt muß Mutti selber zahlen. Also - warum wählt Mutti diesen Weg?

so als Nachtrag: Vielleicht will der Anwalt nur Zeit und Geld sparen. Evtl die wahrscheinlichste Erklärung. 
Wenn es aber mehrere Kandidaten gibt geht eine gerichtliche Feststellung nicht, weil wohl nur gegen einen zur Zeit sowas gestellt werden kann, wenn es mehrere gibt, wird das ein langes Prozedere. Auch nicht unwahrscheinlich, aber auch spekulativ. Evtl gehts nur um Zeit und Geld so wie immer.
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#9
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde ich auf eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft pochen. Es ist manchmal besser, dass teurere Produkt zu kaufen, auch wenn es abgedroschen klingt.
evtl. kann das auch abschreckende Wirkung haben. Man wird sehen. Du hast Null Ahnung was im Hintergrund läuft. Der Anwalt würde auf Kosten des Steuerzahlers das verfahren sowieso für seine Ex bezahlt bekommen. Entweder von Dir, weil Du verlierst, oder vom Staat, weil sie verliert. Warum kommt er also so? Smarte Lösung? Da habe ich bei Juristen Misstrauen.

Da sind evtl. noch einige andere im Tunnel. Warum solltest Du auch der Einzige gewesen sein, mit dem die es probiert. Eine maximale Streuung bei der Suche nach einem Hengst, erhöht die Chance auf ein Kind - und erhöht die Chance in Buntland bleiben zu dürfen.

Um diese Gestalten kreiseln Leute mit Bullshit-Job und Helferkomplex in Bataillonsstärke herum. Lass sie kommen und gehe keinen cm auf sie zu. Am Ende stellt es sich heraus, wo der Frosch die Locken hat.
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#10
blonde locken? Big Grin Angel
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#11
(04-06-2025, 11:35)Vollstreckungsziel schrieb: Aber der Träger müsste doch die tatsächlichen Kosten gegenrechnen und nicht pauschal einen Betrag nehmen?

Betreuungsunterhalt beträgt immer mindestens 1200 EUR. Das ist die Basis. Das kann sie oder die Stelle, auf die ihre Ansprüche übergegangen sind geltend machen. Egal wie sie wohnt, wer ihr den Kaffee bezahlt, was sie tut. Sind nicht alle Ansprüche übergegangen, kann sie den Rest selbst geltend machen. Du kannst es drehen wie du willst, am Ende zahlst du mindestens diesen Betrag. Die Ausnahmen sind exotisch und hier nicht zutreffend. Zum Beispiel, wenn sie so viel Vermögen hätte, dass dies eigenens Einkommen generiert. Ich glaube allerdings nicht, dass sie Vermögen hat, sondern dass sie auf der Suche nach einem solchen ist.
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#12
Wie wäre es, wenn du dem privaten Test zustimmst, und wenn er dann doch positiv sein sollte, dann streitest du das Ergebnis als Betrug ab und pochst auf den gerichtlichen Test? Kostet maximal 200€ mehr, aber in so einer Situation könnte ich garnicht oft genug testen.
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#13
Um die psychische Belastung fuer einen selbst zu minimieren, wuerde ich wohl anbieten den Test im Labor MEINER Wahl und unter MEINER Beaufsichtigung der Probenentnahmen zu machen. Dann weisst Du wenigstens Bescheid was Sache ist. Und die 200 Euronen sind meiner Meinung nach gut investiertes Geld wenn manN dann weiss woran manN ist. Danach kann manN sich um die Konsequenzen kuemmern die eh frueher oder spaeter wohl kommen. Oder eben auch nicht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#14
Da ich selber Beutreuungsunterhaltistinenser fast wäre ( Selbstbehalt sei Dank)
Wäre meine Idee den gerichtlichen Weg zu gehen .
Das kann sich bis zu 1,5 Jahre ziehen

Das sind vermutlich 1,5 Jahre wo man kein Unterhalt zahlen muss,
wenn die Gegenseite es verpennt.

Da man diesen merkwürdigen Weg gegangen ist, unterstelle ich mal Halbwissen bei
der Gegenseite .
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#15
(04-06-2025, 18:36)Nappo schrieb: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde ich auf eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft pochen. Es ist manchmal besser, dass teurere Produkt zu kaufen, auch wenn es abgedroschen klingt.
evtl. kann das auch abschreckende Wirkung haben. Man wird sehen. Du hast Null Ahnung was im Hintergrund läuft. Der Anwalt würde auf Kosten des Steuerzahlers das verfahren sowieso für seine Ex bezahlt bekommen. Entweder von Dir, weil Du verlierst, oder vom Staat, weil sie verliert. Warum kommt er also so? Smarte Lösung? Da habe ich bei Juristen Misstrauen.

Da sind evtl. noch einige andere im Tunnel. Warum solltest Du auch der Einzige gewesen sein, mit dem die es probiert. Eine maximale Streuung bei der Suche nach einem Hengst, erhöht die Chance auf ein Kind - und erhöht die Chance in Buntland bleiben zu dürfen.

Um diese Gestalten kreiseln Leute mit Bullshit-Job und Helferkomplex in Bataillonsstärke herum. Lass sie kommen und gehe keinen cm auf sie zu. Am Ende stellt es sich heraus, wo der Frosch die Locken hat.

Ja, genau das habe ich mir auch gedacht und dann gestern dem Anwalt per Mail nochmals mitgeteilt, dasss ich auf eine gerichtliche Feststellung bestehe und nichts anderes akzeptiere.
Die können sich ruhig die Arbeit machen und sollen maximalen Widerstand spüren.
Bis jetzt sind auch 6 Wochen vergangen und zu Anfang wollte ich einfach keine Daten rausgeben und hab ihr immer wieder klar gemacht, dass es ihr Problem ist und ich Stand jetzt rechtlich gesehen ein niemand bin, der daran nicht beteiligt ist und ich auch freiwillig einen Scheiß muss.

(04-06-2025, 18:50)p__ schrieb:
(04-06-2025, 11:35)Vollstreckungsziel schrieb: Aber der Träger müsste doch die tatsächlichen Kosten gegenrechnen und nicht pauschal einen Betrag nehmen?

Betreuungsunterhalt beträgt immer mindestens 1200 EUR. Das ist die Basis. Das kann sie oder die Stelle, auf die ihre Ansprüche übergegangen sind geltend machen. Egal wie sie wohnt, wer ihr den Kaffee bezahlt, was sie tut. Sind nicht alle Ansprüche übergegangen, kann sie den Rest selbst geltend machen. Du kannst es drehen wie du willst, am Ende zahlst du mindestens diesen Betrag. Die Ausnahmen sind exotisch und hier nicht zutreffend. Zum Beispiel, wenn sie so viel Vermögen hätte, dass dies eigenens Einkommen generiert. Ich glaube allerdings nicht, dass sie Vermögen hat, sondern dass sie auf der Suche nach einem solchen ist.

Ja, aber wenn ich ihr 1200 und dem Kind dann noch 430 oder was auch immer abdrücken müsste, würde ich meinen Selbstbehalt doch weit unterschreiten. 
Ich finde bisher eigentlich immer nur die Aussage, dass es keinen Mindestbetrag beim Betreuungsunterhalt gibt, sondern dass der individuell berechnet wird.
Wenn die Alte also in einer Unterkunft lebt, kann sie stand jetzt nur wenig oder keinen Betreuungsunterhalt geltend machen.

(04-06-2025, 22:29)Nintendo schrieb: Wie wäre es, wenn du dem privaten Test zustimmst, und wenn er dann doch positiv sein sollte, dann streitest du das Ergebnis als Betrug ab und pochst auf den gerichtlichen Test? Kostet maximal 200€ mehr, aber in so einer Situation könnte ich garnicht oft genug testen.

Ganz einfach, weil die Gegenseite sagen könnte der Test sei rechtskräftig weil es dieses oder jenes Labor ist. 
Ich hab deswegen bereits jetzt das Angebot ausgeschlagen und bleibe bei der gerichtlichen Feststellung.

(04-06-2025, 23:03)kay schrieb: Um die psychische Belastung fuer einen selbst zu minimieren, wuerde ich wohl anbieten den Test im Labor MEINER Wahl und unter MEINER Beaufsichtigung der Probenentnahmen zu machen. Dann weisst Du wenigstens Bescheid was Sache ist. Und die 200 Euronen sind meiner Meinung nach gut investiertes Geld wenn manN dann weiss woran manN ist. Danach kann manN sich um die Konsequenzen kuemmern  die eh frueher oder spaeter wohl kommen. Oder eben auch nicht.

Ja, das war auch mein erster Gedanke. Einfach endlich schnell eine Lösung und Frieden. Aber so Entscheidungen, die unter Panik getroffen werden und dem Wunsch nur Ruhe zu haben, sind meist keine guten Entscheidungen.

(04-06-2025, 23:32)Alimen T schrieb: Da ich selber Beutreuungsunterhaltistinenser fast wäre ( Selbstbehalt sei Dank)
Wäre meine Idee den gerichtlichen Weg zu gehen .
Das kann sich bis zu 1,5 Jahre ziehen

Das sind vermutlich 1,5 Jahre wo man kein Unterhalt zahlen muss,
wenn die Gegenseite es verpennt.

Da man diesen merkwürdigen Weg gegangen ist, unterstelle ich mal Halbwissen bei
der Gegenseite .

ehrlich gesagt bin ich teils sehr froh, dass die Dame so verpeilt ist und selbst die Leute in der Unterkunft wohl keine gute Hilfe sind. 
Auch. dass das Jugendamt bisher keine Rolle spielt ist wohl ganz gut, wenn ich so sehe was andere hier in dem Forum über diese Organisation schreiben.
Sie hat ja bisher nur ein Beratungsangebot bekommen. Kann aber natürlich gut sein, dass der Anwalt eine Empfehlung des Amtes ist. Wobei ich bei seiner Spezialisierung eher annehme, dass der irgendwie mit dem BAMF zu tun hat.
Aber ich denke nicht, dass ein gerichtlicher Vaterschaftstest sich so lange hinziehen wird. Ich hatte jetzt etwas gehört von max. 10 Wochen, wenn der Anwalt jetzt einen Antrag stellt. 
Aber ja, 1,5 Jahre wären auch ok... Aber ich hab mir den Optimismus schon abgewöhnt in der Angelegenheit.
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#16
(04-06-2025, 23:32)Alimen T schrieb: Das sind vermutlich 1,5 Jahre wo man kein Unterhalt zahlen muss,
wenn die Gegenseite es verpennt.

Da man diesen merkwürdigen Weg gegangen ist, unterstelle ich mal Halbwissen bei
der Gegenseite .

Falls die Gegenseite es verpennt.. und wer weiß das schon. Eine beiläufige Aufforderung nach Gehaltsnachweisen reicht, dass dann 1,5 Jahre nachgezahlen muss, wenn sich das 1,5 Jahre zieht. Vielleicht reicht auch schon irgendein anderer Halbsatz des Anwalts im aktuellen Schreiben. Das ist schwer zu überblicken als Laie. Man kann gerne hier hoffen Geld zu sparen, aber bitte bei der realistischen Planung bleiben, das ab jetzt im Zweifel dem Kind und der Mutter verdammt Geld zugesprochen wird.
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#17
(05-06-2025, 09:58)Nintendo schrieb:
(04-06-2025, 23:32)Alimen T schrieb: Das sind vermutlich 1,5 Jahre wo man kein Unterhalt zahlen muss,
wenn die Gegenseite es verpennt.

Da man diesen merkwürdigen Weg gegangen ist, unterstelle ich mal Halbwissen bei
der Gegenseite .

Falls die Gegenseite es verpennt.. und wer weiß das schon. Eine beiläufige Aufforderung nach Gehaltsnachweisen reicht, dass dann 1,5 Jahre nachgezahlen muss, wenn sich das 1,5 Jahre zieht. Vielleicht reicht auch schon irgendein anderer Halbsatz des Anwalts im aktuellen Schreiben. Das ist schwer zu überblicken als Laie. Man kann gerne hier hoffen Geld zu sparen, aber bitte bei der realistischen Planung bleiben, das ab jetzt im Zweifel dem Kind und der Mutter verdammt Geld zugesprochen wird.

Ja, aber ich weiß nicht mal, ob sie überhaupt schon Unterhaltsvorschuss bezieht, weil das Jugendamt sich erst letzten Monat bei ihr gemeldet hat und ihr ein Beratungsangebot bzgl Vaterschaftsfestellung und Unterhaltsvorschuss gemacht hat. 
Das ganze wirft so viele Fragen auf. Wenn bis jetzt kein Vorschuss gezahlt wurde, kann auch nichts nachträglich gefordert werden.
Ich weiß wirklich nicht, was da für Spezialisten in der Unterkunft arbeiten, aber offenbar ist das alles ein wenig chaotisch.  
Vielleicht haben die auch erstmal nur Druck gemacht, dass sie die Vaterschaft klärt, bevor die zum nächsten Schritt übergehen. 

Man kann da viel vermuten, aber wirklich durchblicken tue ich da nichts.

(04-06-2025, 23:32)Alimen T schrieb: Da ich selber Beutreuungsunterhaltistinenser fast wäre ( Selbstbehalt sei Dank)
Wäre meine Idee den gerichtlichen Weg zu gehen .
Das kann sich bis zu 1,5 Jahre ziehen

Das sind vermutlich 1,5 Jahre wo man kein Unterhalt zahlen muss,
wenn die Gegenseite es verpennt.

Da man diesen merkwürdigen Weg gegangen ist, unterstelle ich mal Halbwissen bei
der Gegenseite .

Achja, darf ich dich noch fragen, was du für ein Nettoeinkommen hast?
Also du musst aufgrund des Selbstbehalts nur KU bezahlen, aber kein BU?
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#18
(05-06-2025, 09:37)Vollstreckungsziel schrieb: Ja, aber wenn ich ihr 1200 und dem Kind dann noch 430 oder was auch immer abdrücken müsste, würde ich meinen Selbstbehalt doch weit unterschreiten.
Ich finde bisher eigentlich immer nur die Aussage, dass es keinen Mindestbetrag beim Betreuungsunterhalt gibt, sondern dass der individuell berechnet wird.

Höher immer, tiefer nimmer. Der Betreuungsunterhalt bewegt sich zwischen den besagten 1200 EUR und weit höheren Ansprüchen, die in etwa einer Lohnfortzahlung entsprechen. Das trifft hier nicht zu, da werden es 1200 EUR.

Natürlich gibts auch Grenzen, dein Selbstbehalt etwa oder die 3/7 bis 1/2 Regelung. Das war aber nicht die Frage, es ging zunächst mal um die Höhe des Anspruchs. Wenn die Höhe feststeht, gehts um die Frage, inwieweit er durch dich gedeckt werden kann. Im Allgemeinen sind die Ansprüche incl. Kindesunterhalt so hoch, dass Normaleinkommen nie ausreichen, um ihn auch zu decken.

Die Ansprüche berechnen bezieht noch mehr Faktoren ein, z.B. Elterngeld. In deinem Fall kommen noch mehr Faktoren hinzu. Lohnfortzahlung gibts keine bei der Dame, also stehst du auch für die drei Monate um die Geburt herum gerade, beginnend bereits sechs Wochen vor der Geburt. Auch die Krankenversicherung ist Sache des Unterhaltspflichtigen, normalerweise kein Thema, aber bei ihr vielleicht schon. Wenn da ein Dritter was zahlt, wird der das von dir wieder haben wollen, denn das ist deine Pflicht. Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung entstehen, siehe §1615l BGB. Dazu kommt eine Erstausstattung für das Kind. Mit solchen Damen aus Westafrika wird alles sogar noch teurer.
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#19
Also mein Netto ist bei 2200€
Davon wird Kindesunterhalt abgezogen
Dann hat mir das Jugendamt einen Erwerbstätigkeits Bonus von 145€ oder so eingeräumt.
Dann Kosten um zur Arbeit kommen 150€
Dann ist meine Wohnung 300€ angemessen teurer warm als die DD Tabelle es vorgibt.
Somit erhöht sich mein Selbstbehalt .

In meinem Freundeskreis und Bekanntenkreis kannte niemand Betreuungsunterhalt

Zum Glück wusste meine Ex auch nicht, dass man Betreuungsunterhalt in Verzug setzen muss, sonst wäre eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber von mir draufgegangen :-)

Wenn sich der Prozess um 5 Monate zieht, dann könnte man um die 5000€ sparen und da wären die Prozesskosten ein Witz .
Aber wie gesagt unter der Voraussetzung, dass die Gegenseite pennt . ihr glaubt gar nicht, wie viele Gerichtstermine im Familienkreis so verschoben worden sind, dass es tatsächlich einanhalb Jahre mittlerweile dauert. ( Verkehrsrecht)
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#20
Von deinen 2200 kannst du die Fahrtkosten abziehen. Denk noch an Altersvorsorge (Riesterrennte oÄ), Berufsunfähigkeitsversicherung, das wären so die wichtigsten auf die Schnelle. Miete interessiert keinen.
Wenn du Stand jetzt nur die 150 Fahrtkosten bereinigen kannst, liegt das verfügbare Einkommen bei 2050. Mindestunterhalt 0 Jahre sind laut DDT 2025 482€
Dein Selbstbehalt ist 1450€
2050 - 482 = 1582
Dann wärst du noch leistungsfähig für 118€ Betreuungsunterhalt. Dass nur mal grob. Wenn du noch irgendwas bereinigen kannst, fällt der Betreuungsunterhalt weg aus meiner Sicht.
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#21
(05-06-2025, 13:43)Alimen T schrieb: Also mein Netto ist bei 2200€
Davon wird Kindesunterhalt abgezogen
Dann hat mir das Jugendamt einen Erwerbstätigkeits Bonus von 145€ oder so eingeräumt.
Dann Kosten um zur Arbeit kommen 150€
Dann ist meine Wohnung 300€ angemessen teurer warm als die DD  Tabelle es vorgibt.
Somit  erhöht sich mein Selbstbehalt .

In meinem Freundeskreis und Bekanntenkreis kannte niemand Betreuungsunterhalt

Zum Glück wusste meine Ex auch nicht, dass man Betreuungsunterhalt in Verzug setzen muss, sonst wäre eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber von mir draufgegangen :-)

Wenn sich der Prozess um 5 Monate zieht, dann könnte man um die 5000€ sparen und da wären die Prozesskosten ein Witz .
Aber wie gesagt unter der Voraussetzung, dass die Gegenseite pennt . ihr glaubt gar nicht, wie viele Gerichtstermine im Familienkreis so verschoben worden sind, dass es tatsächlich einanhalb Jahre mittlerweile dauert. ( Verkehrsrecht)

Aber der Selbsterhalt wird nicht niedriger gesetzt, nur weil die Miete niedriger ist oder sowas?
Die werden ja für den Kindesunterhalt sowieso nur Einkommensbescheide und ähnliches wollen. Wenn man dann dort Milde oder Ermäßigung möchte, muss man ja wohl seine Mehrkosten wie deine teurere Miete angeben.

Ich hab jetzt gelesen, seit 2025 ist der Selbsterhalt für Kindesunterhalt bei 1450,- und für BU bei 1600,-.
Leider verdiene ich wohl noch ein wenig zu viel. Bei mir könnten die dann für BU und KU sicher 1000 abgreifen. :/

Wegen dem KU: Ich hab jetzt gelesen, dass man Rückforderungen oftmals schwieriger begründen kann, wenn die Vaterschaft zum Zeitpunkt noch nicht feststand. 
Allerdings sieht es mir so aus als ob sie noch nicht mal Vorschuss gefordert hat, weil die Unterkunft sie jetzt primär angeleitet hat, sich darum zu kümmern den Vater festzustellen. 
Denke mal danach kommt dann die restliche Maschinerie in Gang. 

Ich weiß nicht mal ob sie überhaupt kapiert, welche Möglichkeiten sie hat. Ich glaube sie weiß nicht mal wie der Staat in ihrem Namen den Mann ausnehmen kann. 
Mir wirkte das immer so als sei sie sich dessen gar nicht bewusst. Die wirkt halt permanent überfordert. 
Weil BU müsste sie ja aktiv von mir fordern, aber realistischer ist vermutlich, dass das Jobcenter den fordern wird, sobald sie einen Aufenthaltstitel hat und theoretisch arbeiten dürfte und dann eine Wohnung gestellt bekommt. Ab da wird es sicher kritischer für mich. 

Bis zum Ergebnis werde ich jetzt sowieso nichts mehr in die Richtung unternehmen. Das könnte mir sonst später das Genick brechen. 
Aber evtl versuche ich nach dem Test mal mit ihr zu sprechen, sofern der Test positiv ist (ich hoffe nicht).
Weil wenn nur noch die Behörden in ihrem Namen fordern, habe ich es ja mit den schlimmsten Kreaturen zu tun.


Was mich interessiert - Wie kommt man eigentlich mit der Situation überhaupt klar? 
Ich bin ja überrascht wurden und wusste davon nichts und bin natürlich auch unter den Umständen nicht daran interessiert. 
Ich würde eigentlich lieber eine Familie mit meiner jetzigen Partnerin starten und nicht irgendeiner dahergelaufenen Fickbekanntschaft. 
Es gibt ja sicherlich einige die ungewollt vor vollendeten Tatsachen standen und fast die Hälfe von ihrem Netto abdrücken müssen.
Das macht mich umso zorniger, weil ich mich nicht für die Frau verantwortlich sehe und sie alle Möglichkeiten und Entscheidungen hat, ich aber nicht. 
Bei mir rangiert es aktuell zwischen Wut, Hass und völliger Selbstaufgabe. Ich bekomme in dieser Sache einfach keine Kontrolle und darf eigentlich nur reagieren und das pisst mich massiv an.
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#22
(05-06-2025, 17:15)Vollstreckungsziel schrieb: Was mich interessiert - Wie kommt man eigentlich mit der Situation überhaupt klar?

Erstmal Akzeptanz von dem, was du freiwillig selber herbeigeführt hast. Akzeptanz heisst nicht, die menschlichen und unterhaltsrechtlichen Folgen zu akzeptieren und irgendwo einen Millimeter weit nachzugeben oder meinen irgendwas davon wäre gerechtfertigt (das ist es nicht!), sondern das bedeutet dass du im Falle der Vaterschaft die neue Realität mit allen Konsequenzen akzeptierst und dich schnellstmöglich darauf einstellst. Keine Träume, keine Schlupflochsuche, sondern die realen Verhältnisse als Grundlage.

Die zweite Stufe wäre aufzuarbeiten, was bei dir selbst schiefgelaufen ist. Ohne Selbstvorwürfe, aber eben auch wieder: Schonungsloser Realismus. Aus langjähriger Erfahrung weiss ich, dass viele mit solchen Katastrophen verbundene Erklärungen von wegen "verführt", "einmaliger Ausrutscher", "Fehler gemacht, aber dazugelernt" viel zu dünn sind und der Vater in Wirklichkeit problematische Strategien unbewusst verinnerlicht hat, so dass sich erstaunlich oft Probleme in anderer Form wiederholen. Auch mit späteren Partnerinnen, obwohl sie doch ganz anders seien und alles ganz anders läuft. Vorher. Nachher merkt man, dass man nie wirklich offen miteinander kommuniziert hat, Ausschnittsdenken praktizierte, Warnzeichen sauber ausgeblendet hat- Aber mei, es war so harmonisch im Bett und die gemeinsamen Pläne waren so schön... Rumms.

Viele Leute nutzen solche Brüche auch für persönliche Brüche, ich ebenfalls. Dein Leben wird von Fremden und Staat umgestellt als Unterhaltspflichtiger. Also kann man das auch nutzen, um auf ganz andere Gleise zu kommen. Gleichzeitig wird der Frust aus der Katastrophe auf anderes umgeleitet, du bleibst trotzdem konstruktiv und zukunftszugewandt. Leute in deiner Situation sind schon ins Ausland abgehauen, ich habe alles hingeworfen und neue Kinder gemacht die ich hauptamtlich aufgezogen habe, andere haben sich bei geringem Einkommen als Aufstocker eingerichtet und schieben eine ruhige Kugel, andere prüfen ihre Durchhaltefähigkeit und zählen die Tage bis sie eine Chance haben vom Betreuungsunterhalt runterzukommen und dann "nur" noch Kindesunterhalt zahlen, knirschend zwar, aber ohne sich kaputtzumachen.
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#23
(05-06-2025, 18:31)p__ schrieb:
(05-06-2025, 17:15)Vollstreckungsziel schrieb: Was mich interessiert - Wie kommt man eigentlich mit der Situation überhaupt klar?

Erstmal Akzeptanz von dem, was du freiwillig selber herbeigeführt hast. Akzeptanz heisst nicht, die menschlichen und unterhaltsrechtlichen Folgen zu akzeptieren und irgendwo einen Millimeter weit nachzugeben oder meinen irgendwas davon wäre gerechtfertigt (das ist es nicht!), sondern das bedeutet dass du im Falle der Vaterschaft die neue Realität mit allen Konsequenzen akzeptierst und dich schnellstmöglich darauf einstellst. Keine Träume, keine Schlupflochsuche, sondern die realen Verhältnisse als Grundlage.

Die zweite Stufe wäre aufzuarbeiten, was bei dir selbst schiefgelaufen ist. Ohne Selbstvorwürfe, aber eben auch wieder: Schonungsloser Realismus. Aus langjähriger Erfahrung weiss ich, dass viele mit solchen Katastrophen verbundene Erklärungen von wegen "verführt", "einmaliger Ausrutscher", "Fehler gemacht, aber dazugelernt" viel zu dünn sind und der Vater in Wirklichkeit problematische Strategien unbewusst verinnerlicht hat, so dass sich erstaunlich oft Probleme in anderer Form wiederholen. Auch mit späteren Partnerinnen, obwohl sie doch ganz anders seien und alles ganz anders läuft. Vorher. Nachher merkt man, dass man nie wirklich offen miteinander kommuniziert hat, Ausschnittsdenken praktizierte, Warnzeichen sauber ausgeblendet hat- Aber mei, es war so harmonisch im Bett und die gemeinsamen Pläne waren so schön...

Viele Leute nutzen solche Brüche auch für persönliche Brüche, ich ebenfalls. Dein Leben wird von Fremden und Staat umgestellt als Unterhaltspflichtiger. Also kann man das auch nutzen, um auf ganz andere Gleise zu kommen. Gleichzeitig wird der Frust aus der Katastrophe auf anderes umgeleitet, du bleibst trotzdem konstruktiv und zukunftszugewandt. Leute in deiner Situation sind schon ins Ausland abgehauen, ich habe alles hingeworfen und neue Kinder gemacht die ich hauptamtlich aufgezogen habe, andere haben sich bei geringem Einkommen als Aufstocker eingerichtet und schieben eine ruhige Kugel, andere prüfen ihre Durchhaltefähigkeit und zählen die Tage bis sie eine Chance haben vom Betreuungsunterhalt runterzukommen und dann "nur" noch Kindesunterhalt zahlen, knirschend zwar, aber ohne sich kaputtzumachen.

Ok, Danke.
Mein Unterbewusstsein scheint es noch nicht zu akzeptieren, dass es keine Schlupflöcher gibt, ansonsten würde ich eindeutig besser schlafen. Wenn das Gehirn lösungsorientiert ist, aber man davor steht, funktioniert es nicht. 

Ich denke, was bei mir schiefgelaufen ist, ist gewissermaßen ziemlich triebgesteuert zu sein und gerne mal Konsequenzen auszublenden. Zum Beispiel wusste ich vor der Sache nicht einmal was Betreuungsunterhalt ist, geschweige denn dass er existiert. Ich denke mir mittlerweile sowas sollte als Allgemeinbildung jungen Männern in der Schule klar gemacht werden, damit die keinen Mist bauen. Weil dieser Staat scheint Männer nicht besonders zu mögen.
Aber klar, aus Schock habe ich dazu gelernt. Das funktioniert bei mir eigentlich schon, aber leider braucht man wohl im Leben immer einen Schuss vor den Bug, bevor man was realisiert und dann sitzt man schon tief in der Scheiße.

Ins Ausland bringt mir glaube ich nichts. Wüsste nicht wie ich meine Fähigkeiten da einsetzen könnte. 
Was genau hast du denn alles hingeworfen? Arbeit oder was meinst du? 

Nur Noch KU wird auch nicht so einfach sein, aber ich kann ja mal sehen wie sehr ich meinen Lebenstil drücken kann, bzw. wo ich vlt noch nebenher etwas verdienen könnte, um überhaupt noch für meine Zukunft vorzusorgen oder eine eigene Familie aufzubauen.
Damit könnte ich mich viel realistischer arrangieren. Aber diese verdammte BU ist für mich die absolute Sauerei die ich nicht hinnehmen kann. 

Aber ich kann jetzt auch schlecht 3 Jahre Arbeitslos werden, nur um das zu vermeiden. Mein Job ist ne ziemlich sichere Nummer und bisher ne gute Sache, da viel Freiheit, viel Flexiblität und dafür ganz zufriedenstellend bezahlt. Das hinzuschmeißen nur um nicht belangbar zu sein, wäre glaube ich ziemlich dumm. Insbesondere da diese Übergriffsstaat dann wohl Ersparnisse prüfen würde.
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#24
Zahlen musst du trotzdem. Fünf Minuten Rittmeister, 25 Jahre Zahlmeister, hiess schon vor 150 Jahren. Die Allgemeinbildung gibt es längst, aber Männer hören damals wie heute statt Lektionen übers Unterhaltsrecht lieber Tipps, wie sie ins Höschen von Damen kommen, seien sie auch noch so verkommene Goldsucherinnen und sei das noch so offensichtlich wie im Falle von westafrikanischem Dr*ck. Noch nicht mal gemeinsame Sprache existiert, völlig absurd. Prüfe dich mal schonungslos selbst, wie du eigentlich mit Frauen kommunizierst und ob du Dinge auslässt, ausblendest, die nicht deine Wünsche sind.

Zitat:Was genau hast du denn alles hingeworfen? Arbeit oder was meinst du?

Arbeit, Wohnort, Freunde- und Bekanntenkreis, 60% der Verwandten, Hobbys, Ziele. Ich habe seither keine Stunde mehr legal gearbeitet. Auch von mir wollte man dringend Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt. Habe hingeworfen und mit den Schulden gespielt. Ja, das ist für jeden was, aber eben auch eine der Möglichkeiten
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#25
@Vollstreckungsziel

Bei mir lief es ähnlich ab
nur dass bei mir das Kind geplant war.

Als das komplizierte Trimester der Schwangerschaft (ersten 3. Monate haben die höchste Fehlgeburtenrate) um war,
hat die exe wegen Kleinigkeiten die Beziehung in Frage gestellt .
Wollte mich nicht mehr sehen . Angeblich würde mich das Kind nicht interessieren weil ich sie nicht ausgiebig über alles ausgefragt habe und paar Fragen vergessen habe .

Habe dann die Vaterschaftsanerkennung vorgeschlagen um einerseits zu beweisen dass mich das Kind interessiert und andererseits um ein Recht zu haben das Kind überhaupt zu sehen,
da sie mit mir keinen Sehkontakt mehr haben wollte .

Betreuungsunterhalt hat sie zwar erwähnt, aber hat geschrieben,
dass sie es nicht geltend macht, wenn ich ihr das alleinige Sorgerecht überlasse .
Wie es weiterging brauche ich euch Nicht zu erklären

Zu der Zeit war Kindesunterhalt keine 300€ und ich hab auch einkalkuliert,
dass eine Beziehung nicht ewig hält

Aber dass es so schnell vorbeigeht, hätte ich nicht in den dunkelsten Träumen erahnen können.

Ich habe diese Wut noch immer in mir,
dass es keine Art von gerichtlicher Schuldfrage gibt.

Das sind Geldbeträge, die es zu schmackhaft machen den Vater zu verlassen.
In deinem Fall kommt noch das Aufenthaltsrecht hinzu .

Das kotzt alles einen sehr an . Mich besonders,
da ich mein Kind neben all diesem Übel nur 4 mal im Monat sehe statt wie geplant 24/7
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