17-03-2022, 23:31 
		
	
	
		Mal zwischendurch ne frage, auch wenns noch nicht konkret ist. 
Für Unterhalt gilt ja gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Würde das auch für Mehr/Sonderbedarf gelten, oder könnte man die Arbeitszeit einfach etwas runter setzen um knapp unter dem Selbstbehalt zu landen?
	
	
	
	
Für Unterhalt gilt ja gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Würde das auch für Mehr/Sonderbedarf gelten, oder könnte man die Arbeitszeit einfach etwas runter setzen um knapp unter dem Selbstbehalt zu landen?

