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Volljähriger fordert Unterhalt
#1
Nach langer Zeit melde ich mich mal wieder.
Sohn wurde nun volljährig, der Unterhaltstitel endete mit der Volljährigkeit (wurde vom JA auch so mitgeteilt).
Zum Sohn besteht seit 8 Jahren keinerlei Kontakt, vor 3 Jahren hab ich mal die 3 mittelmäßige Zeugnisse von der KM geschickt bekommen.
Nun kam folgender Schrieb:

Zitat:Hallo,
ich möchte Dich kurz informieren, dass ich nun mein Abitur geschrieben habe und ab dem
Herbstsemester voraussichtlich mit einem Studium beginnen werde.
Ich bitte Dich deswegen um monatliche Unterhaltszahlungen.
Bitte überweise den Unterhalt auf das folgende Konto:

Abgesehen davon, daß ich noch nie von einem "Herbstsemester" gehört habe, er keinerlei Nachweise oder sonstwas geschickt hat,
benennt er ja noch nicht einmal die Höhe des Unterhalts den er sich so vorstellt.
Daß er nach 8 Jahren Funkstille nun mit einem derart rotzfrechen Schreiben daherkommt, nun ja - ich weiß ja wer das Früchtlein "erzogen" hat...

Ich schwanke zwischen "Schreiben ignorieren" und "Nachfrage was er auf welcher Grundlage denn nun genau will"
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#2
Hallo,

zu diesem Vorbringen sind die Haftungsanteile gemäß BGB § 1606 Abs. BGB § 1606 Absatz 3 Satz 1 BGB - und damit das Elterneinkommen des anderen Elternteils - darzulegen und zu beweisen. Ferner ist für die Feststellung des gesetzlichen Unterhaltstatbestands (§ BGB § 1601 BGB) grundsätzlich erstmals der Nachweis zu erbringen, sich in einer unterhaltsrechtlich zu berücksichtigenden Schul- oder Berufsausbildung zu befinden. Diesbezüglichen Behauptungen fehlt es an einem solchen.

mit juristisch korrekten Grüssen

Truller Puller
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#3
Soweit verstanden denk ich Big Grin 
- KM ist ab der Volljährigkeit automatisch Barunterhaltspflichtig
- Kind muß Abschlußzeugnis und Anmeldung an der Uni, bzw. die Matrikelnr. vorlegen um überhaupt seine Unterhaltsberechtigung zu beweisen
- habe ich eigentlich das Recht, die vollständige Zeugnishistorie einzufordern? 

Sobald das vorliegt, wären die weiteren Schritte:
- Kind muß Einkommensnachweis der Mutter vorlegen 
- Was wenn sie nicht oder nur halbtags arbeitet? Soweit ich weiß hat sie ein weiteres Kind (ca. 7 Jahre alt)
- Soweit mir bekannt ist, bewohnt sie mit ihrem Mann ein Eigenheim; wie hoch kann man die gesparte Miete ansetzen?

Hätte das Vorhaben eines Studiums nicht eigentlich zu irgendeinem Zeitpunkt angekündigt werden müssen?
Muß ich dies auf jeden Fall unterstützen, auch wenn die Noten "grenzwertig" sind?

Herzlichen Dank für deine/eure Unterstützung!
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#4
(29-06-2021, 22:18)Trullo1 schrieb: - KM ist ab der Volljährigkeit automatisch Barunterhaltspflichtig

Nein, wenn sie nichts verdient muss sie auch nichts zahlen. Sie ist eventuell auch unterhaltspflichtig. Studenten sind nur auf Rang 4, dafür gibts auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und einen höheren Selbstbehalt.

(29-06-2021, 22:18)Trullo1 schrieb: - Kind muß Abschlußzeugnis und Anmeldung an der Uni, bzw. die Matrikelnr. vorlegen um überhaupt seine Unterhaltsberechtigung zu beweisen

Eine Bescheinigung, dass es ab XX.XX.XXXX einen Studienplatz für Fach Y an der Hochschule Z hat.

(29-06-2021, 22:18)Trullo1 schrieb: - habe ich eigentlich das Recht, die vollständige Zeugnishistorie einzufordern?

Nein. Im Verlauf des Studiums kannst du Nachweise verlangen, um dich davon zu überzeugen dass es nicht bummelt.
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#5
Müsste er nicht auch erst Bafög beantragen, da Bafög vor Unterhalt?
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#6
Bafög geht zwar vor, aber er muss keinen aussichtslosen Antrag stellen, wenn sowieso klar ist dass er kein Bafög bekommt, weil der Vater viel zu viel verdient. Die Einkommensverhältnisse des Vaters kennt er ja, der war ja lange genug Auskunfts- und unterhaltspflichtig. Und um Auskunft darf er immer bitten, auch ohne Bafög-Antrag.
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#7
Ich werde ihm erstmal die §§ aus #2 um die Ohren hauen und dann sehen wir weiter was er dann daher bringt.
Auf jeden Fall laß ich mir erstmal viiiiiiiiel Zeit mit der Beantwortung der Briefe.
Er will Kohle - dann muß er sich anstrengen und Geduld haben  Big Grin
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#8
@ Trullo1

Bist du noch per Du mit ihm, nach acht Jahren Entfremdung? Ich würde ihn siezen, schon um ihm die (mittlerweile entstandene Distanz) klarzumachen. Und dann alles endlos in die Länge ziehen. Nicht den Nachweis aller Sachen wie Abiturzeugnis, Immatrikulationsbescheinigung, Einkommens- und Vermögensauskunft der Mutter usw. auf ein Mal verlangen. Schön nacheinander. Wenn Abi-Zeugnis vorliegt, Immatrikulationsbescheinigung noch nicht, dann nichts tun und abwarten bis Nachfrage kommt. Bei Nachfrage darauf verweisen, dass ja noch die Immatrikulationsbescheinigung fehlt und du deshalb leider, leider nichts unternehmen konntest. Wenn diese kommt, aber noch die vollständige! Auskunft zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Mutter fehlt - dito. Ganz beliebt: die Auskunft der Mutter anzweifeln, unterstellen dass bestimmte Vermögensanteile arglistig verschwiegen werden (wem gehört das Eigenheim der neuen Familie? Wer steht alles im Grundbuch? War ein Grundbuchauszug bei der Einkommensauskunft dabei?) und dergleichen mehr.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#9
@Austriake:
Das wäre genau mein Plan: Verzögerung wo und wie lange immer es möglich ist!
Mein Antwortschreiben geht Ende nächster Woche raus.

Mich würde trotzdem interessieren, ob das Vorhaben eines Studiums nicht eigentlich zu irgendeinem Zeitpunkt hätte angekündigt werden müssen?
Muß ich dies auf jeden Fall unterstützen, auch wenn die Noten "grenzwertig" sind?
Nach Jahren der Funkstille kommt er nun angeschlappt: Ich hab jetzt Abi geschrieben und möchte studieren.
Boah da platzt mir echt der Kragen
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#10
Nein, das Studium muss nicht angekündigt werden. Und er darf es auch probieren. Die Zulassungsvoraussetzungen hat er ja wohl.

Was erwartest du vom Kind? Dass er nach acht Jahren plötzlich kommt und wieder heile, freundliche Welt spielt? Der war in der Pressform seiner sogenannten Mutter! Ich wäre wesentlich misstrauischer und vorsichtiger, wenn er nun auf freundlich macht. Dahinter würde ich sofort eine andere Agenda vermuten. Und auf neue Verletzungen hätte ich nicht die geringste Lust.

So dilettantisch und falsch wie sein Schreiben nun ist würde ich sagen: Gut so, genau richtig. So ahnungslos wie er das anfängt, wird er wohl bald zu einem Anwalt gehen müssen.
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#11
Ich würde an deiner Stelle erstmal das persönliche Gespräch anbieten. Mann zu Mann. Im Sinne: Ich schlage vor, dass wir uns dazu mal persönlich treffen um deine Zukunft zu besprechen und wie ich dich dabei unterstützen kann, und wir gemeinsam eine einvernehmliche Lösung suchen. Ich schlage dir Tag x an neutralen Ort y vor.

Mit 99% Wahrscheinlichkeit wird er darauf nicht eingehen oder es direkt ablehnen. Aber dann ist er derjenige, der sich einer konstruktiven Lösung versperrt. Nicht du.

Im dem Fall würde ich dann einfach gar nichts machen und einfach abwarten. Keine Hinweise auf BGB und so was geben. Tust ihm doch nicht den Gefallen und schlaust ihn auf. Soll er mit Anwalt kommen und fordern. Natürlich mit allen Nachweisen, die damit einhergehen. Verzögerst alles was geht. Erst wenn alles da ist, gehst du zum Anwalt und lässt es prüfen.
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#12
Ich kann mrsandman uneingeschränkt zustimmen!

Genau SO solltest Du vorgehen.
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#13
Anfangs fand ich diesen Vorschlag völlig absurd.
Wenn ich jedoch ernsthaft darüber nachdenke, hat das einen gewissen Charme.
Vor wahnsinnigen Zahlungen wird mich das zwar nicht bewahren, aber man kann sich zumindest einen gewissen Spaß daraus machen.
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#14
(29-06-2021, 21:36)Trullo1 schrieb: ich nun mein Abitur geschrieben habe

finde nur ich diese Formulierung sehr merkwürdig? oder fehlt das Wort Prüfungen?
Hat er dieses Jahr Halbjahreszeugnis vorgelegt? Geht er überhaupt in die Schule?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#15
Die Zulassung zum Studium geht nur, wenn er die bestandene Hochschulreife vorweist. Das Studium ist ferner der neue Unterhaltsgrund. Also wäre jetzt die Immatrikulation vorzulegen bzw. dann, wenn er sie bekommt. Ohne das: Kein Unterhalt.
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#16
(30-06-2021, 22:13)Trullo1 schrieb: ... aber man kann sich zumindest einen gewissen Spaß daraus machen.


Finde ich eine etwas merkwürdige Einstellung.

Meiner Meinung nach ist es eine winzige (!) Chance, das Kind nochmal neu kennenzulernen.

Ansonsten ist wichtig, was p geschrieben hat: Ohne Vorlage einer Studienbescheinigung gibt es keinen Unterhalt!
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#17
(01-07-2021, 09:42)Zahlesel_RUS schrieb:
(29-06-2021, 21:36)Trullo1 schrieb: ich nun mein Abitur geschrieben habe

finde nur ich diese Formulierung sehr merkwürdig? oder fehlt das Wort Prüfungen?
Hat er dieses Jahr Halbjahreszeugnis vorgelegt? Geht er überhaupt in die Schule?

Der Text ist 1:1 so bei mir angekommen.
Das letzte (und bisher einzige) Zeugnis stammt von Jahrgangsstufe 8
Ich hab keine Ahnung ob er in die Schule geht oder nicht, aber das wird sich ja dann irgendwann rausstellen

(01-07-2021, 11:27)Simon ii schrieb:
(30-06-2021, 22:13)Trullo1 schrieb: ... aber man kann sich zumindest einen gewissen Spaß daraus machen.


Finde ich eine etwas merkwürdige Einstellung.

Meiner Meinung nach ist es eine winzige (!) Chance, das Kind nochmal neu kennenzulernen.

Ansonsten ist wichtig, was p geschrieben hat: Ohne Vorlage einer Studienbescheinigung gibt es keinen Unterhalt!

Er hat vor 8 Jahren den Kontakt abgebrochen, er hatte somit ewig Zeit, die er nicht genutzt hat.
Er möchte keinen Kontakt? - prima, ich nämlich auch nicht (mehr)
Warum? - weil er den Kontakt zu mir gar nicht verdient, ganz einfach
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#18
Das spielt keine Rolle mehr und du hast auch kein Recht, Zeugnisse der Vergangenheit zu verlangen. Es zählt nur die Gegenwart. Er verlangt wegen Studium Unterhalt, also zählt nur der Nachweis, immatrikuliert zu sein - neben den anderen bereits genannten Voraussetzungen.
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#19
(01-07-2021, 13:17)Trullo1 schrieb: Er hat vor 8 Jahren den Kontakt abgebrochen, er hatte somit ewig Zeit, die er nicht genutzt hat.
Er möchte keinen Kontakt? - prima, ich nämlich auch nicht (mehr)
Warum? - weil er den Kontakt zu mir gar nicht verdient, ganz einfach

Du scheinst sehr emotional zu sein, obwohl du versuchst, den Abgekühlten zu spielen. Versteh mich nicht falsch, ich kann es nachvollziehen, aber denke mal drüber nach.

Bei mir ist es so, dass mein Sohn den Kontakt abgebrochen hat, nicht weil er es so wollte oder er gute sachliche Gründe hatte, sondern weil er sich in einem Loyalitätskonflikt befand. Ein Konflikt, in dem die kranke Mutter ihn bewusst und schonungslos hinein gedrängt hat. Ich kann mir vorstellen, ähnlich war es bei dir auch. Insofern ist der Kontaktabbruch nichts, was ich ihm persönlich anlaste oder vorwerfe. Und deshalb bin ich dafür, dass wenn er sich irgendwann doch meldet zB wenn er volljährig wird und Kohle will, dass ich mich mindestens im ersten Moment korrekt und vernünftig verhalte. Stichwort: persönliches Gespräch, konstruktive Lösungsfindung. Wenn das abgeschmettert werden sollte und er versucht mich trotzdem für blöd zu verkaufen, dann (und erst dann) hole ich das Schwert raus. In Erinnerung soll bleiben, wer von beiden den Streit und wer das Vernünftige haben wollte.
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#20
Das kommt dann falsch rüber - emotional bin ich in keiner Weise.
Ich sehe das auch anders: wenn ein Kind zu seinem Vater will, dann läßt es sich von nichts und niemandem aufhalten, zumindest nicht ab einem gewissen Alter.

Es ist doch ganz einfach: Freunde kann man sich aussuchen, Eltern und Kinder nicht.
Wenn das Kind ein Arschloch ist, bzw. das Kind den Vater als Arschloch sieht, ist das nur menschlich und man zieht seine Konsequenzen.
Völlig emotionslos.
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#21
Das überschätzst du. Das Kind ist zunächst mal nur eine Person, mit der du ein paar gemeinsame Gene hast. Alles andere ergibt sich aus Erziehung und Beziehung. Dass es sich nicht davon aufhalten liesse, zum Vater zu wollen ist idealisiert. Die Prägung durch die (meistens auf einer oder mehreren Ebenen bösartigen) Mutter und die fehlende Beziehung bestimmen sein Leben. Tatsache ist, dass in der übergrossen Zahl solcher Fälle (Kontakt mehrere Jahre abgebrochen) sich gar nichts mehr ergibt. Am häufigsten sind ein paar stoffelige Nachrichten, später dann nochmal eine Meldung bei biografischen Brüchen. Am zweithäufigsten ist ein nervöses Treffen in einem Cafe, das etwas verkrampft verläuft und danach versandet der Kontakt gleich wieder. Missverständnisse, keine Zeit, nie mehr nachholbare Lücken, verkantet, so spielt es sich durch.

Am besten fährt man, nichts zu erwarten, keinerlei falsche Anreize zu machen (beim Thema Geld knallhart sein, sollen die für das Kind zahlen die diese Entwicklung zu verantworten haben), höflich und neutral zu bleiben. Wir wurden vom Kinderleben gewaltsam ausgeschlossen, wieso soll uns nun das Erwachsenenleben des Kindes interessieren?
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#22
(01-07-2021, 16:24)Trullo1 schrieb: Es ist doch ganz einfach: Freunde kann man sich aussuchen, Eltern und Kinder nicht.
Wenn das Kind ein Arschloch ist, bzw. das Kind den Vater als Arschloch sieht, ist das nur menschlich und man zieht seine Konsequenzen.

Völlig emotionslos.


Vor acht Jahren war das Kind 12. Da ist es gerade in die Pubertät gekommen. Und das letzte, was ein Pubertier braucht, ist ein Loyalitätskonflikt mit den Eltern.

Du schiebst Deinem Sohn eine Verantwortung zu, die er so nicht tragen kann.

Du bist ziemlich rachsüchtig und läßt Dich von diesen Emotionen beherrschen.

Meiner Meinung nach solltest Du Deinem Sohn eine Chance auf einen altersgemäßen (!) Neuanfang mit Dir geben. Altersgemäß bedeutet, daß Du nicht von ihm kindliche Liebe, sondern eine Art freundschaftlichen Umgang mit Dir erwartest.

Da er sich von seiner Mutter jetzt hoffentlich lösen wird, ist es vielleicht ein guter Zeitpunkt.

Und wenn er es tatsächlich vergeigt, ist immer noch Zeit genug, ihm die kalte Schulter zu zeigen.
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#23
(01-07-2021, 16:37)Simon ii schrieb: Du schiebst Deinem Sohn eine Verantwortung zu, die er so nicht tragen kann.

Du bist ziemlich rachsüchtig und läßt Dich von diesen Emotionen beherrschen.
Ich stimme dir zu, würde es aber dem TS gegenüber verständnisvoller formulieren. Rachsucht ist die Folge von Verletzungen. Diese Verletzungen hat aber nicht das Kind dem Vater zugefügt, sondern Kindsmutter und Helferindustrie im Verbund - und das ist der entscheidende Punkt. Auch das Kind wurde hierbei üblicherweise durch die Täterin und ihre Helfershelferinnen schwer verletzt. Dies gilt es sich bewusst zu machen. Jetzt ist das ehemalige Kind ein (fast) erwachsener Mensch und sollte tatsächlich - losgelöst vom Einfluss der Täterin - als Mensch wahrgenommen werden, mit dem manN eine gemeinsame Vergangenheit teilt. Wenn diese Vergangenheit noch nicht ruhen kann, dann ist das so. Aber es kann in seltenen Fällen eben auch Heilung stattfinden.

Persönlich finde ich es wichtig, allen Jungen und jungen Männern positive Männerrollen vorzuleben, die jenseits der Belustigung, Versorgung und Befriedung enthemmter Frauenzimmer ablaufen. Und gerade bei uns (die wir aufgrund fehlender positiver Männerrollen überhaupt erst in diese toxischen und widernatürlichen Umstände geraten sind) und unseren Kindern ist der Bedarf groß. Nehmen wir unseren Kindern doch die Aufgabe ab, die toxischen Zyklen unserer Emaskulation zu durchbrechen, damit sie zu gefestigteren Männern reifen können als wir selbst. Welche Rolle die weiblichen Täterinnen dabei spielen, steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Langer Rede kurzer Sinn: bleibe offen für die eigene Heilung und eine andere Beziehung zu deinem ehemaligen Kind...

VM Cool
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#24
Einem erwachsenen, abwesenden Sohn kann man nichts vorleben, es gibt da auch keine gemeinsame Vergangenenheit. Bei Trullo gehts um Unterhalt. Heilung ist zunächst mal voll und ganz loslassen.
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#25
(01-07-2021, 18:55)p__ schrieb: Einem erwachsenen, abwesenden Sohn kann man nichts vorleben, es gibt da auch keine gemeinsame Vergangenenheit. Bei Trullo gehts um Unterhalt. Heilung ist zunächst mal voll und ganz loslassen.

So sehe ich es auch, geheilt bin ich längst - daß die Ex-Kinder vieles unter bestimmten Einflüssen getan haben ist klar,
dennoch kann man irgendwann einmal das eigene Hirn einschalten und das ist bis jetzt offensichtlich nicht geschehen.
Ich habe schon lange eine neue Familie, meine Frau hat zwei wundervolle Kinder mit in die Ehe gebracht, die ich als meine ansehe (und die mich auch zu 100% als ihren Vater ansehen).
Um Vater zu sein muß man mit der Erzeugung nicht zwingend etwas zu tun zu haben, während man als Erzeuger auch noch lange nicht Vater sein muß.

Ich denke in Ruhe drüber nach, welche Strategie ich fahre und melde mich wieder.
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