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Also ich berichte mal vom Ergebnis:
Habe mit der Geschäftsstelle beim AG gesprochen. Die war ordentlich nervös und meinte zu mir, dass ein Schreiben von der Mutter an mich unterwegs sei und der Richter mir zusätzlich geschrieben hätte, dass er erst entscheiden wird, wenn ich meinen Befangenheitsantrag zurück ziehe -- also nicht "kann" sondern "wird"
Ich habe dann geantwortet, dass das Erpressung ist, weil er ansonsten ja auch entscheidet. Man konnte raushören, wie bei der selbst das Rechtsverständnis am wanken war. Aber sie konnte ja nichts sagen.
Zumindest hat jetzt mal jeder eine Vorstellung darüber, wie abgestumpft so ein Richter ist und ob man Mitgefühl für das Kind erwarten darf. Diese Illusion hatte ich nämlich noch vor 5 Jahren.
Leider geht es den meisten Richtern aber um persönliche Lebensvorstellung, Karriere, Arbeitseffizienz, Arbeitsklima mit den Hilfskräften, etc. -- das Kind ist denen schei..ss egal.
Warten wir mal ab wie das BVerfG entscheiden wird.
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"Ich habe dann geantwortet, dass das Erpressung ist, weil er ansonsten ja auch entscheidet."
Zeig den Richter an wegen Rechtsbeugung und Nötigung. Sand ins Getriebe und so....
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Erstmal warte ich ab, was der genau geschrieben hat.
Vermutlich hat mir die Geschäftsstelle gesagt wie es gemeint ist und stand da selbst noch unter Schock. Die richterliche Fromulierung wird sicherlich etwas smarter sein.
Das BVerfG hat mir ja zum Umgangsausschluss ebenfalls geschrieben, dass ich den Befangenheitsantrag abwarten müsse. Leider fahren die auf der selben Einbahnstraße. Umgangsausschluss / Kontaktausschluss ist eine wichtige Amtshandlung, die trotz Befangenheit beschlossen werden kann, die Aufhebung ist währenddessen wegen der Befangenheit nicht möglich.
Persönlich stelle ich mir ehr die Frage, warum der Richter unter dem Eindruck des laufenden Verfahrend beim BVerfG dermaßen dicke Eier hat.
Die müssen doch jetzt bestätigen, dass der Richter genau diese Narrenfreiheit hat und ich meiner Tochter wegrennen muss. Ich werde denen das nämlich jetzt ergänzend zur Erwägung vorlegen und dann sind wir vermutlich auf dem Weg zur EMRK.......
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(19-03-2021, 15:56)Alles-durch schrieb: Leider fahren die auf der selben Einbahnstraße. Umgangsausschluss / Kontaktausschluss ist eine wichtige Amtshandlung, die trotz Befangenheit beschlossen werden kann, die Aufhebung ist währenddessen wegen der Befangenheit nicht möglich.
Ich bin kein Anwalt, aber da gibt es garantiert irgendeine Moeglichkeit Widerspruch einzulegen oder per OLG eine einstweilige Anordnung zu erwirken.
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Ich habe das Schreiben vom Richter.
Er will aufgrund der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage das Befangenheitsverfahren abwarten, bevor er weitere Maßnahmen entscheidet.
Ich habe doch gesagt, dass der Richter es smart formulieren wird. Was die Geschäftsstelle gesagt hat, war vermutlich ein Missverständnis oder ich habe mich verhört. An die dummen Ausreden muss sich ein Vater ja gewöhnen
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Hallo Leute
ich brauche mal taktische Unterstützung.
OLG hat den Befangenheitsantrag gegen den ersten Richter abgelehnt und gegen den 2. habe ich den dann zurück gezogen.
Kurz danach hat mir erstmals die Psychotherapeutin des Kindes geschrieben und mir mitgeteilt, dass die kleine Termine haben wolle und die Psychotherapeutin sich meine Einbindung wünscht. Ich habe dann erfahren, dass die mit dem Kind seit 6 Monaten nicht gesprochen hat, sondern nur mit der Mutter. Ich habe dann gefragt, warum die jetzt plötzlich um die Ecke kommt und mich nicht schon vor 1,5 Jahren eingebunden hat, als die Mutter das erste mal dort war. Und warum die nicht erstmal mit dem Kind gesprochen hat und mir mal die ganzen Umstände erklären soll, woraufhin die wieder abgetaucht ist.
Ich habe dann das Gericht darüber informiert und die haben dann direkt eine mündliche Verhandlung für Ende der Woche angesetzt, in der der einstweilige Kontaktausschluss, das Sorgerecht und Umgangsrecht verhandelt wird - also 3 Verfahren in einem Termin.
Wir haben einen neuen Verfahrensbeistand. Das Gericht hat jemanden beauftragt, der hervorragend mit der obersten Führungsriege der OLG-Richter vernetzt ist und Vorträge hält. Die kommen also mit den Besten, die die haben.
In dem neuen Sorgerechts-Verfahren, dass eröffnet wurde, soll es aufgrund neuer Erkenntnisse beim Umgang eine Änderung der früheren Sorgerechtsentscheidung geben. Auf Deutsch: Der Umgangspfleger wird wohl entlassen. Wer das Umgangsbestimmungsrecht erhalten wird, ist offen.
Die Verfahrensbeiständin hat sich bei mir gemeldet und ich habe der geschrieben, dass meine Tochter jederzeit zu mir kommen kann, wenn ich in Deutschland bin. Das will die meiner Tochter ausrichten.
Es macht den Eindruck, dass der Umgang wieder stattfinden soll und das Gericht keinen Bock mehr hat für die Mutter den Steigbügelhalter zu spielen. Ich habe der Verfahrensbeiständin noch gesagt, dass ein fester wöchentlicher Umgangstag eingerichtet werden soll, der in Abhängigkeit meiner Anwesenheit entweder telefonisch oder persönlich stattfinden soll.
Ich habe der dann noch gesagt, dass ich das Sorgerecht zurück will, dass mir wegen Kommunikationsschwierigkeiten entzogen wurde. Zwischenzeitlich sollte fest stehe, dass die Mutter daran Schuld ist.
Vermutlich wird das Gericht Elterngespräche verlangen, was ohne Sorgerecht keinen Sinn macht. Ich habe ja noch nicht einmal irgendwelche Informationen. Keine Ahnung ob der Umgang an der Teilnahme von Eltern oder Beratungsgesprächen gekoppelt wird. Ich habe mal gehört, dass das per Ordnungsgeld angeordnet werden kann.
Ich habe auch keine Ahnung auf wen das Umgangsbestimmungsrecht übertragen werden soll, wenn es dem Pfleger entzogen wird. Der Mutter? Den Eltern? Einem neuen Pfleger?
Die ganze Sache ist dermaßen verkorkst worden, dass ich keine Ahnung habe, was ich anbieten oder verlangen soll. Ich will auch keine Kompromisse machen.
Das schlimmste ist aber, dass mir mein Gefühl sagt, dass mir unter Bewehrung irgend etwas angeboten wird, was ich als unerträgliche Kränkung empfinde, nachdem was alles mit mir abgezogen wurde. Die Mutter kommt vermutlich, wie immer, ohne Sanktionen davon.
Kurzum. Ich könnte mit meiner Mutter als Beistand in die Verhandlung und dann gäbe es vermutlich RambaZamba. Die ist Stink sauer und weiß ganz genau, dass es wieder um die Ex statt ums Kind gehen wird, was die vehement ablehnt. Ich würde meine Mutter vermutlich dann nur schwer gebremst bekommen, wobei die i.d.R. die richtigen Worte findet und mit ihren Prognosen / Tips immer 100% richtig lag.
Ansonsten würde ich mich vermutlich alleine am wohlsten in der Verhandlung fühlen.
Ich denke aktuell darüber nach, was ich anbieten, sagen oder wie ich mich verhalten soll. Eventuell kann mir ja der ein oder andere einen Rat geben. Ich bin da echt leer im Kopf.
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Ich habe den Überblick auch längst verloren. Ein Beistand darf nur in den Saal, wenn das der Richter genehmigt. War früher anders, wurde abgeschafft, passt der bezahlten Jurisprudenz nicht.
Geh einfach hin und hör dir an, wie das Ganze weitergehen soll. Mein Rat in #405 gilt aber immer noch.
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(08-11-2020, 10:56)p__ schrieb: Nichts. Du arbeitest dich an Idioten ab, die über dich lachen. Lass das sein. Wechsle das Spielfeld. Habe ich auch getan, bislang die beste Entscheidung meines Lebens.
Ich muss @p hier leider recht geben...Wechsle das Spielfeld/Kriegsgebiet !
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Hingehen und sich das ganze mal anhoeren. Ev. ist die Mutter ja auch voellig abgedriftet und es stellt sich die Frage ob Kind ins Heim soll.....
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16-05-2021, 21:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2021, 21:30 von Alles-durch.)
Ich muss doch wenigstens in dem laufenden Umgangsverfahren den Antrag stellen, dass das Kontakt-/Umgangsverbot aufgehoben wird und der Umgang wieder stattfindet.
Wenn ich schon mal im SO-Verfahren sitze und die sowieso neu entscheiden, dann wollte ich direkt den Antrag auf Rückübertragung des Sorgerechtes stellen. Schließlich habe ich einen neuen Richter, die Verfahrensbeiständin ist neu, der Umgangspfleger wird vermutl. ersetzt und die Psychotherapeutin hat aktuell meine Hilfe angefragt, usw.
Nicht dass ich die Hoffnung hätte das Sorgerecht zurück zu bekommen. Hinterher kommen die aber immer alle agestunken und wollen die Vergangenheit begraben und meine Hilfe, wo ich dann den neuen Akteuren vermutlich wie immer sagen werde "Ihr habt doch den Schlamassel angerichtet und meine Hilfe abgelehnt"
....man man man. Das ist so durchschaubar, dass man selbst ein FAQ schreiben könnte
(16-05-2021, 18:20)p__ schrieb: Ein Beistand darf nur in den Saal, wenn das der Richter genehmigt. War früher anders, wurde abgeschafft, passt der bezahlten Jurisprudenz nicht.
@p
§12 FamFG in Verbindung von §10 Abs. 2 lit 2 FamFG gilt doch nach wie vor. Wie will der Richter meine Mutter ablehnen, wenn ich das beantrage. Hast Du eine Quelle?
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17-05-2021, 08:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-05-2021, 08:15 von Austriake.)
Ich wollte mich in diesem Faden eigentlich nicht mehr äußern, ein letzter Tipp vielleicht:
Mach einfach nichts. Irgendjemand hat gemerkt, daß da was schiefgelaufen ist. Also muß dieser Irgendjemand die Sache wieder geraderücken. Nicht deine Aufgabe, und ich würde mich dagegen verwahren, mich ins Boot holen zu lassen mit der Absicht, mir Aufgaben zuzuschieben. All die Angebote, die du mal gemacht hast hinsichtlich Sorgerecht, Umgang und Betreuung stehen noch so. Es ist an der Mutter, diese Angebote anzunehmen. Will sie nicht, dann eben nicht.
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(16-05-2021, 21:20)Alles-durch schrieb: §12 FamFG in Verbindung von §10 Abs. 2 lit 2 FamFG gilt doch nach wie vor. Wie will der Richter meine Mutter ablehnen, wenn ich das beantrage. Hast Du eine Quelle?
Das kann er nur nicht ablehnen, wenn deine Mutter auch Verfahrensbevollmächtigte sein könnte (§12 Satz 2 FamFG). Das Gericht kann dem Beistand unter den gleichen Voraussetzungen wie einem Bevollmächtigten (dazu § 10 FamFG) das weitere Auftreten untersagen und muss einen Beistand, der die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 FamFG nicht erfüllt, grundsätzlich zurückweisen (§ 12 Satz 4).
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17-05-2021, 11:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-05-2021, 11:40 von Alles-durch.)
(16-05-2021, 20:45)kay schrieb: Ev. ist die Mutter ja auch voellig abgedriftet und es stellt sich die Frage ob Kind ins Heim soll.....
Das Abdriften wollen die seit Jahren unterm Teppich halten und wollten mir daher in inoffiziellen Gespräche immer die Rolle als Krückstock aufdrängen. Weil ich das offiziell geklärt haben wollte und die innoffizielle Krückstockrolle ablehnte, hat die FamG-Bande mich von allen Informationen abgeklempt -- bis hin zum Sorgerechtsentzug.
Damals habe ich nämlich verlangt, dass das Kind zum Psychologen soll. Erst wurde mir inoffiziell gesagt, dass der Psychologe sinnvoll wäre, dann wurde offiziell beschlossen, dass der Psychologe nicht erforderlich sei, dann wurde mir das Sorgerecht entzogen und direkt danach ist die Mutter ohne mich zum Psychologen.
Ich erwarte genau das selbe Vorgehen, weil es den Beteiligten am wenigsten Arbeit macht und die Ausrede erlaubt, dass die ja alles mit den Eltern versucht haben. Ob die zusätzlich Heim androhen, um Druck aufzubauen, könnte passieren.
(17-05-2021, 08:14)Austriake schrieb: Mach einfach nichts. Irgendjemand hat gemerkt, daß da was schiefgelaufen ist. Also muß dieser Irgendjemand die Sache wieder geraderücken. Nicht deine Aufgabe, und ich würde mich dagegen verwahren, mich ins Boot holen zu lassen mit der Absicht, mir Aufgaben zuzuschieben. All die Angebote, die du mal gemacht hast hinsichtlich Sorgerecht, Umgang und Betreuung stehen noch so. Es ist an der Mutter, diese Angebote anzunehmen. Will sie nicht, dann eben nicht.
Danke, dass Du wieder da bist.
Du hast vollkommen Recht. Allerdings ist es nicht an der Mutter die Angebote anzunehmen, sondern am Gericht. Ich bin daher am Überlegen, ob ich zur Verhandlung folgende schriftliche Anträge mitbringe:
1. Aufheben Kontakt-/Umgangssperre und dafür wöchentliche Umgangsregel (wenn ich nicht da bin, dann telefonisch)
2. 1/2 Sorgerecht. Mit dem Hinweis, dass Elterngespräche nur Sinn machen, wenn ich Zugriff auf Informationen habe (bspw. über die Psychotherapie des Kindes) und die Autorität habe für das Kind die notwendigen Entscheidungen zu treffen
3. Kinderpsychologisches Gutachten, um die Problematik des Kindes zu klären, wie ich das bereits vor 2,5 Jahren verlangt habe
Wenn das Gericht aber möchte, dass ich mit der ganzen Problematikt weiterhin nichts zu tuen habe, dann möge es Pkt. 2 + 3 ablehnen, womit es mir ebenso die Möglichkeit der Pflichtübernahme nimmt, so wie ich das vor 2,5 Jahren in der mündlichen Verhandlung bereits gesagt habe.
Der Grund für das schriftliche ist, dass ich da alleine Sitze und nicht missverstanden werden will, wenn ich ein Angebot mache und einen Antrag stelle
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Warum stellst Du nicht den Antrag auf ALLEINIGES Aufenthaltsbestimmungsrecht aufgrund der Probleme der "Mutter"? Du hast ja nichts zu verlieren und kannst das ja immer alles muendlich abaendern und ggfls. zurueckziehen.
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(17-05-2021, 12:06)kay schrieb: Warum stellst Du nicht den Antrag auf ALLEINIGES Aufenthaltsbestimmungsrecht aufgrund der Probleme der "Mutter"? Du hast ja nichts zu verlieren und kannst das ja immer alles muendlich abaendern und ggfls. zurueckziehen.
Ich habe eine ganze Menge zu verlieren!
In der letzten Verhandlung und auch in diversen Schriftsätzen hat der Umgangspfleger behauptet, dass ich meine Auslandsreisen nur vorschieben, weil ich will, dass die Mutter unter der Erziehungslast zusammenbricht, um mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter den Nagel zu reissen.
Der Beschluss könnte das feststellen und mir abverlangen, wie jeder normale Mensch in den Schulferien Urlaub zu machen oder ins Ausland zu reisen. Mindestens müßte ich die Notwendigkeit meiner Auslandsreisen nachweisen oder umziehen, was ich alles nicht will.
Guckst Du hier:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hess...des-Vaters
Ich müßte meine Freundin heiraten, damit die nach Deutschland kann. Wir lieben uns -- sie ist aber ein 20 Jahre jüngerer Zierfisch, während ich ein reicher, weißer, alter Sack bin -- die Beziehung wäre also im Eimer, spätestens wenn die ohne mich zu lieben, unterhaltsberechtigt ist.
Klar würde ich das alles für meine Tochter machen. Aber nur unter der Bedingung, dass offiziell festgestellt wird, dass die Ex fertig ist.
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(17-05-2021, 13:10)Alles-durch schrieb: sie ist aber ein 20 Jahre jüngerer Zierfisch, während ich ein reicher, weißer, alter Sack bin
Lass bloss die Finger von jeder rechtlichen Verbindung mit der, ganz egal welche vermeintlichen Vorteile damit verbunden sind.
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Noch mal die letzte Frage.
Allein hin oder meine Mutter mitnehmen, an der das Enkelkind hängt und die genauso dreckig von der Ex entsorgt wurde.
Der Tenor des Verfahrens wird erwartungsgemäß lauten, dass der Vater wegen seiner provokanten Streitsucht selbst schuld ist, dass so vieles schief gelaufen ist und wir jetzt die Vergangenheit begraben sollten und im Interesse des Kindes nach vorne schauen sollten.
Dann wird irgendeine Mediation oder Beratung angeordnet, weil im Familienrechtsbaukasten als Alternative nur die Möglichkeit bestünde der Mutter das Kind weg zu nehmen, wofür ein Gutachten erforderlich wäre, was zu viel Aufwand ist.
Die Ex ist dermaßen allglatt, dass die mit Sicherheit vordergründig bereits zustimmen hat. Das ist dann mit allen Beteiligten besprochen und alle werden versuchen auf mich einzureden, dass ich Zustimme und ich sitze da allein. Das Sorgerecht wird mir dann als Bonus für eine erfolgreiche Mediation angeboten.
Meine Mutter meinte Spontan: "Da wird es dann wieder nur um die Mutter gehen. Ohne Einbindung des Kindes macht das keinen Sinn. Die Ex holt sich jetzt nur eine Entscheidung ab, um vor dem Kind später die Show abziehen zu können, dass sie alles versucht hat den Vater zu halten, aber der wollte nicht."
Meine Antwort: "Die Ex wird Gespräche nur stören und hintertreiben, aus Angst die alleinige Sorge zu verlieren, was ja die Konsequenz wäre, wenn die Elternkommunikation wieder möglich ist. Sie würde das auch nur zur Durchsetzung eigener Forderungen ausnutzen und hat seit 5 Jahren alles getan, um sich nicht in ihr Leben reingucken zu lassen, womit feststeht, dass sie das nicht wil. Die Ex wird weiterhin alle Infos blockieren und Alleingänge starten, was mit Sorgerecht nichts anders war als ohne Sorgerecht."
....................Streite ich mich mit denen alleine oder gemeinsam mit meiner Mutter? Soll ich den Antrag stellen? Wenn der Richter ablehnt, habe ich einen Grund mehr zu sagen, dass man mich nur überfahren will und der Richter weiterhin an keiner Lösung interessiert ist, weil die Oma ja auch betroffen ist. Mit diesem Argument brauche ich dann in der Verhandlung nichts viel mehr sagen. Wäre also auch OK.
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Geh besser allein hin. In dem Stadium der Sache und bei dem Zustand aller Beteiligten ist es besser, nicht auch noch die Oma mit hineinzuziehen. Das macht es höchstens noch verklammerter und könnte auch der Oma nicht guttun.
Nochmal, auch wenn schon x-fach gesagt: Du bist in einen Abnutzungkrieg geraten. Gegen dich selbst. Und in einem Labyrinth. Viele Wege, aber kein Ausgang.
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(17-05-2021, 22:47)p__ schrieb: Geh besser allein hin.
Normalerweise nehme ich Deinen Rat an. In diesem Fall hatte ich das Gefühl, dass Du falsch liegst.
Ich werde gemeinsam mit meiner Mutter hin gehen und hatte das beantragt. Das Gericht hat den Hinweis gegeben, dass ich sie gerne mitnehmen dürfe und das Gericht sie auch nicht ablehnen dürfe, da sie Bevollmächtigt seien könnte.
Die Verfahrensbeiständin hat jetzt ihren Bericht abgegeben. Dort steht drin, dass alles gut und harmonisch zwischen Mutter-Kind ist.
Meine Tochter will mich wieder sehen. Sie will aber, wie im Übrigen auch die Mutter, eine feste Regelung, und dass ich nichts schlechtes über die Mutter sage, was ich in der Vergangenheit angeblich getan hätte. Was ich schlechtes gesagt hätte, wüsste sie aber nicht. Ich im Übrigen auch nicht.
Die Mutter würde über mich nicht reden, meinte meine Tochter.
Sie hat übrigens ein eigenes Zimmer in der schönen Wohnung der Mutter, meinte die VFB. Ich hatte immer gesagt, dass für die Mutter ein Kinderzimmer erfunden wurde und es dort keines gäbe.
Die Mutter will den Umgang zum Vater, ist aber wegen der Vergangenheit kritisch.
Die VFB meinte dann noch, dass zuviel passiert wäre, als dass eine Zusammenarbeit zwischen den Eltern möglich sei.
Also alles in allem Freude, friede Eierkuchen und die Mutter ist super. Die hat auch ne coole Wohnung. Der querolantische Vater macht aber Alarm, was auch dem Kind auf die Nerven geht. Gemeinsames Sorgerecht ist definitiv nicht möglich, aber es wäre Wünschenswert wenn der Vater das Kind zu festen Zeiten sieht.
Ich habe der VFB dann geschrieben, das es schade sei, dass sie das Kind nicht gefragt hat, ob es die Oma anrufen darf und warum es der einen Oma zum Geburtstag gratuliert und der anderen nicht. Die Mutter blockt nämlich seit 4 Jahren konsequent jegliche Kommunikation und jegliches Telefonat.
Ich habe mich dann auch drüber gefreut, dass das Kind endlich ein eigenes Zimmer hat und hämisch erwähnt, dass die Mutter ja dann neuerdings auf der Couch schlafen müsste, in der schönen 2-Zimmer-Wohnung.
Ich habe der dann zum Schluss gesagt, dass dieses ständige "Löschen" der BIndungsintolleranz und Defiziete der Mutter dazu geführt hat, dass wir da stehen, wo wir heute stehen. Die Mutter wird nämlich die Entfremdung vorantreiben und finalisieren, wenn ihr keine Grenzen gesetzt werden.
Was Eindruck geschindet hat, war als ich wiederholt auf den Film und den Talk zum Film "Weil Du mir gehörst" verwiesen habe. Kann ich nur jedem Vater empfehlen. Das ist das Einzige, was diese Sekte wenigstens mal ein bischen wachrüttelt.
Was dort übrigens gut gemacht ist, dass Väter auch als Entfremder enttarnt werden. Nimmt die Munition aus der Frau-Mann-Kampf. In Wahrheit hat das schwache Geschlecht aber viel bessere Chancen bei Gericht dann mit der Opfermasche durchzukommen - es sei den da sitzt ein Richter, dem die eigenen Kinder entfremdet wurden.
Ich werde die Helfersekte und den Richter in der mündlichen Verhandlung durch die Teilnahme meine Mutter mit genau diesem Vorgehen konfrontieren, was dann der Showdown ist. Sollen die doch mal erklären, warum auch die Oma entfremdet wird und noch nicht einmal zu Weihnachten anrufen darf, wenn das so eine tolle Mami ist.
Die meisten Väter werden weder die Zeit, noch das Geld oder die Nerven haben, diesen Showdown erleben zu dürfen.
Als Vater wird man über die dreckige NLP-Methode (Tilgen, Generalisieren, Verzerren) entsorgt. Statt einer Elternberatung kann ich jedem Vater einen NLP-Kurs empfehlen, um diese dreckige Masche möglichst früh zu durchschauen.
Das ist im Übrigen die dritte VFB im Verfahren. Ich hatte also nicht einfach Pech mit dem Personal, das hat Methode.
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Dann nimm sie mit. Am Fall selbst wird es nichts ändern.
Was ist eigentlich dein Ziel? Also nicht ein Wunsch, sondern ein aus deiner Sicht realistisch noch erreichbares Ziel? Dass dir im Sitzungssaal zugestimmt wird, dass die Mutter kein richtiges Kinderzimmer hat, wird es sicher nicht sein, damit recht zu haben bewirkt ja sonst nichts.
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Erstmal kan man Dir nur viel Glück wünschen.
Schwer hier durchzusteigen....
Jetzt steht das Umgangsverfahren an? !
(Sorgerecht läuft da auch ein Verfahren? Würde ich erstmal sein lassen.)
Dein Kind ist ca. 7 Jahre alt?
Konzentriere Dich darauf, dass Umgang stattfindet.
Kinderzimmer etc. sagtst Du einfach nur...wenn das Kind das jetzt hat bin ich zufrieden. Und weiter zum Umgang....
Zum von Dir erwähnten Film.....
Im Film weist die Jugendamtsmitarbeiterin den Vater darauf hin, dass das Kind leider PAS hat. Da kommen die Tanten mal wieder unrealistisch gut weg. Ich kenne keine, die in Entfremdungsfällen jemals über/von PAS gesprochen hat....
Ebenso war der Richter ja auch noch sehr "nett". Soweit ich mich erinnern kann, hatte er am Schluss eine friedliche Methode gewählt. Das ist ebenso unrealistisch.
Aber ok, der Film hat zumindest sehr etwas ins Rollen gebracht. Nur das Bauchpinseln der Staatsknechte kann ich nicht verstehen. Aber vielleicht konnten so mehr "unerfahrene" Zuschauer ins Boot geholt werden.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-05-2021, 19:16 von Alles-durch.)
Meine Tochter ist 8. Wir verhandeln Sorge und Umgang.
(20-05-2021, 18:37)p__ schrieb: Was ist eigentlich dein Ziel?
1. Aufhebung der Kontakt und Umgangssperre
2. Umgang, wenn ich in Deutschland bin - !!!unbegleitet!!!
3. Entlassung des Umgangspfleger-Deppen
4. Die Feststellung der Bindungsintolleranz der Mutter, Vorlage der Akte (Kinderschutzmeldung beim Jugendamt) zur Klärung der Schläge, ein Kinderpsychologisches Gutachten über die Sorgefähigkeit der Eltern
5. Beratungsgespräche, die das Helferteam + Mutter nicht wollen, weil bei funktionierender Elternkommunikation das Sorgerecht zurück übertragen werden muss. Was anderes habe ich mir ja nicht zu schulden kommen lassen.
Ich habe keine Ahnung, wie der Richter aus der Nummer raus kommen will ohne jetzt mal hinzugucken oder was er beschließen will.
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(20-05-2021, 19:15)Alles-durch schrieb: Wir verhandeln Sorge und Umgang. Das müssten doch meines Wissens nach zwei getrennte Verfahren sein.
Welches Verfahren steht als erstes an?
SGR würde ich erstmal lassen, weil....
1) wächst Dir alles sonst über den Kopf
2) erst nach funktionierenden Umgang/Kontakt erhöhen sich ggf. die Chancen auf SGR
3) es wurde Dir entzogen und das bedeutet §1696 BGB --> erschwertes Zurückerlangen des SGR
(20-05-2021, 19:15)Alles-durch schrieb: 1. Aufhebung der Kontakt und Umgangssperre
2. Umgang, wenn ich in Deutschland bin - !!!unbegleitet!!!
Die beiden Sachen würde ich machen und auf keinerlei Aggression mehr eingehen.
Also, Umgang ja - Rest egal.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-05-2021, 20:42 von Alles-durch.)
Wird alles in einem Termin gemeinsam verhandelt
Umgangspfleger wird von allein gehen wollen. Der hat die Nase voll. Habe den bei der Kammer angeschissen, eine Strafanzeige verpasst und als totalen Lügen-Deppen enttarnt.
Die anderen Punkte sind Nebelkerzen. Wenn die mir was anhängen oder aufdrücken wollen, dann mache ich das Faß "Tatsachenfeststellung" auf.
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22-05-2021, 09:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-05-2021, 09:27 von Alles-durch.)
Kehrtwende!
Ich habe unglaublich positives erlebt.
Der neue Richter war ein junger Mann ende 20, mit den idelistischen Vorstellungen einen guten Job im Interesse des Kindes durchzusetzen und den ganzen idologischen Mama-Mist hinter sich zu lassen. Der hatte auch verstanden, dass dies mein Problem war und sogar die ganzen Akten gelesen, was fast 10 Aktenordner sind.
Er legte dann das Ergebnis der Kindesbefragung auf dem Tisch. Meine Tochter möchte an 4 Tage bei ihrem Vater und nur 3 Tage bei der Mutter sein, was der Wechsel des Lebensmittelpunktes bedeutet. Die Mutter ist auf einer Skala von 1-10 eine 9 und der Papa eine 10.
Klar war auch drin, dass der Papa die Mama nicht mag und manchmal was nicht so schönes sagt, sie weiß aber nicht was. Die Mama sagt nicht über den Papa.
Ich habe erstmal die Mutter reden lassen, kann ich jedem nur empfehelen, die dann mit dem typischen "ja ich will das Kind zum Vater lassen, aber der manipuliert es negativ gegen mich"
Ich habe mich bei dem Richter bedankt, weil er durch die Befragung erstmals das Problem auf dem Tisch liegt. Das Kind findet den Vater besser als die Mutter und will bei beim Vater Leben, woran ich nichts ändern kann und wodurch sich die Mutter zurück gesetzt fühlt.
Diese Situation habe ich als das Problem dargestellt, dass wir seit der Geburt haben und wofür mir Manipulation des Kindes unterstellt wird. Nachdem ich meine Tochter 1,5 Jahre nicht geshen habe, wird mir hoffentlich niemand unterstellen, dass ich manipuliert hättte und endlich anerkannt, dass das halt so ist und ich da nichts dran ändern kann, wodurch sich die Mutter aber zurück gesetzt fühlt, was ich verstehen kann.
Ich habe dann erklärt, dass ich bereit bin mein Leben den Bedürfnissen des Kindes anpasse, aber die Eltern in einer Mediation ausloten müssen was diese seien und die Eltern miteinander reden müssen und auch das Kind eine Stimme bekommen müsse.
Die Ex und das Helfersystem griffen mich dann an, aber keine wollte die positive und lösungsorientierte Grundstimmung versauen, die ich aufgebaut hatte.
Es machte den Eindruck, als ob das Helfersystem den Wechsel des ABR als mögliche Option vorbereitet. Als ich mir die Mutter anschaute, völlig fertig und vermutlich auf schweren Antidepressivern, war mir alles klar.
Ergebnis:
- Meine Tochter kann 1x wöchentlich mit Übernachtung kommen und wir arbeiten daran das deutlich auszuweiten.
- Die Eltern machen eine Beratungs + Kommunikationsvereinbarung.
- Das Kind soll in eine Beratungsgruppe. Die Caritas bietet wohl was an.
- Der Vater soll zur Psychotherapeutin des Kindes und mit der sprechen. Die Mutter wünscht sich, dass die Stimme des Kindes die Therapeutin ist
Bei der Therapeutin war ich skeptisch, dann haben alle druck gemacht, wie froh man seien könne einen Platz für sein Kind zu finden. Ich habe zugestimmt hin zu gehen und mir die anzuschauen
Das Helferteam meinte, dass die Caritas die Institution schlecht hin ist, in der Stadt wo ich bin und sich die Eltern getrennt voneinander anmelden müssen. Dort gäbe es auch den Kurs Kinder im Blick, der wohl in ganz Deutschland gemacht wird.
Hinterher kam die Tante vom Jugendamt und hat angeboten dies bei ihr zu machen. Sie würde mir auch helfen die Herausgabe des Kindes durchzusetzen, wenn die Ex nicht wolle. Die vom Jugendamt ist aber dermaßen unreflektiert, dass die noch nicht einmal merkt, dass sie ne femanze ist.
In der Verhandlung meinte ich zu der: "Ich nehme mir das an, dass Sie mir den Kopf waschen, aber sagen Sie doch ein einziges mal einmal in all den Jahren wo wir uns kennen, jetzt mal was kritisches zur Mutter" Antwort "Da habe ich nichts"
Meine Bitte an Euch:
Kennt jemand eine geeignete Beratungsstelle oder das Vorgehen, um eine zu finden in einer großen Stadt in der Mitte von Deutschland? Ich muss kurzfristig jemanden Vorschlagen, damit die Kommunikationsvereinbarung gemacht werden kann.
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