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Abzugsfähigkeit von Schulden beim Kindesunterhalt
#1
Hallo erst einmal...

Ich schreibe in diesem Unterforum, da ich in „Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen“ (noch?) nicht schreiben darf.

Zunächst ein großes Dankeschön an die Betreiber der Trennungsfaq. Nachdem meine Ex-Frau vor einiger Zeit eine Beistandschaft gegen mich eingerichtet hatte, wäre ich ohne die hier gebotenen Informationen ahnungslos von den schmutzigen Tricks des Jugendamts überrascht und überrumpelt worden. Man ahnt ja als normaler Mensch nicht, dass im Gegensatz zu anderen Ämtern, in denen einfach die Vorschriften und Gesetze befolgt werden, das Jugendamt mit großem Einsatz lügt und täuscht.

Eine Information stimmt meines Erachtens nicht: Unter https://trennungsfaq.com/unterhalt.html#...ermittlung heißt es, Schulden seien nur berücksichtigungsfähig, wenn sie vor der Trennung gemacht wurden. Auf einer Anwaltsseite steht aber sinngemäß ungefähr, „vernünftige“ Schulden seien abziehbar (es sind mehrere Kriterien angegeben):

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/...ommen.html

Das entspricht auch meiner Erfahrung mit dem Jugendamt.


Viele Grüße
Irrenhaus

Die großen Abstände sind keine Absicht. Vielleicht mag mich die Forensoftware nicht. Ich kann den Beitrag leider nicht bearbeiten und die überschüssigen Leerzeilen löschen.
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#2
Beim Ehegattenunterhalt ist das lockerer, beim Kindesunterhalt dagegen streng. Und wenns Richtung Mindesunterhalt geht oder gar ein Mangelfall wird, kann man das vergessen. Dann heisst es bei Schulden, dass du eine Obliegenheit zur Insolvenz hast.
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#3
Hm, die Leute mit ihren Werbelinks werden trickreicher. Gerade deshalb: Vorsicht, extrem unseriös!
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#4
Werbelinks, das ist ja lustig. Einen Moment, ich muss mir einmal an die Stirn fassen... Fertig. Es würde mir im Leben nicht einfallen, Werbung für Anwälte zu machen. Ich traue Anwälten nicht mehr, seitdem mich einer, von dem ich bis dahin einen guten Eindruck gehabt hatte, im entscheidenden Augenblick im Stich ließ. Ich war zu der Zeit wegen Trennungsabzocke in Existenzangst, wurde beim Familiengerichtstermin vom Richter unter Druck gesetzt und stimmte, weil ich nicht klar denken konnte, einer für mich schlechten Einigung zu. Mein Anwalt saß die ganze Zeit neben mir und sagte nichts. Ich weiß seitdem, dass Anwälte, die sich mit Nachdruck für ihre Mandanten einsetzen, nur im Fernsehen vorkommen. Es sei denn vielleicht, man wirft dem Anwalt jede Stunde 500 Euro in den Rachen.

Auf die Anwaltsseite kam ich durch eine Internetrecherche, weil die Beiständin meine Schulden nicht anerkennen wollte. Erst ohne Begründung, dann mit teilweise lächerlichen Scheinbegründungen. Zum Beispiel dass der Kredit laut BFH-Urteil XYZ-0815 nicht abzugsfähig sei. Nun ist aber der BFH nicht für den Kindesunterhalt, sondern Steuern zuständig (in dem Urteil ging es um die Abzugsfähigkeit von der Einkommensteuer). Die Beiständin wollte mich also übers Ohr hauen. Nach einigem Hin und Her stimmte sie schließlich der Berücksichtigung der Schulden zu und begnügte sich mit 100 % der Düsseldorfer Tabelle. Eine Recherche kann sich also lohnen, und wenn ich das Ergebnis hier mitteile, dann nicht, weil ich Werbung für irgendwelche Anwälte machen will, sondern weil mir denke, dass das anderen helfen könnte.

(14-03-2021, 23:45)p__ schrieb: Beim Ehegattenunterhalt ist das lockerer, beim Kindesunterhalt dagegen streng. Und wenns Richtung Mindesunterhalt geht oder gar ein Mangelfall wird, kann man das vergessen. Dann heisst es bei Schulden, dass du eine Obliegenheit zur Insolvenz hast.

Die Beiständin hatte mir sofort signalisiert, dass ich auf keinen Fall unter 100 % komme. Gottseidank habe ich Arbeit und kann die Forderungen bezahlen. Mir ist klar, dass wenn ich durch irgendwelche Umstände den verlangten Betrag nicht mehr leisten kann, ich mit Existenzvernichtung rechnen muss.
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#5
Links zu diesem Anwalt gibts öfters. Er hat einen sehr guten Pagerank. Seine Informationen sind auch relativ gut und durchaus nützlich. Es gibt Leute aus dem Forum, die eigene Erfahrungen mit ihm haben. Keine schlechten. Alles ok.

(15-03-2021, 23:08)Irrenhaus schrieb: Mir ist klar, dass wenn ich durch irgendwelche Umstände den verlangten Betrag nicht mehr leisten kann, ich mit Existenzvernichtung rechnen muss.

Wieviel konntest du denn anrechnen lassen, was konntest du einkommensmindernd geltend machen?
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#6
(14-03-2021, 23:45)p__ schrieb: Beim Ehegattenunterhalt ist das lockerer, beim Kindesunterhalt dagegen streng. Und wenns Richtung Mindesunterhalt geht oder gar ein Mangelfall wird, kann man das vergessen. Dann heisst es bei Schulden, dass du eine Obliegenheit zur Insolvenz hast.

Meine Informationen sind auch so. Wenn man den Mindestunterhalt zahlen kann, kann man vernünftige Schulden vom Unterhalt abziehen.

Ich will mir ein neues Auto kaufen. Mein altes Auto ist von 2008 und fällt auseinander. Da ich am 31.03 Termin habe, könnte ich noch ein Auto kaufen sagen wir für 15000€ und 500 Euro monatlich privat Kredit (Eltern) bezahlen. Ich würde dann auch weit über dem Mindestunterhalt für meine Tochter zahlen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass ich jedes 2. Wochende fast 900 km fahre um meine Tochter abzuholen und wieder zurück zu bringen.

Komm ich damit durch? Wäre doch ein guter Schritt um den Unterhalt weiter zu senken?
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#7
Ist das Auto alternativlos, um zur Arbeit zu kommen?
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#8
(16-03-2021, 00:11)p__ schrieb: Ist das Auto alternativlos, um zur Arbeit zu kommen?

Es geht ja nicht nur um Arbeit.

Ich kann viel mehr als den Mindestunerhalt zahlen. Wenn ich nicht den Mindestunterhalt zahlen könnte, dann wäre die Frage ob das Auto alternativlos ist berechtigt. Dann müsste ich auch mehr arbeiten.

Denke ich da falsch? Weil soweit ich es verstanden habe, die Kredite müssten vernünftig sein und man muss den Mindestunterhalt zahlen können. Ein Auto gehört heute zum selbstverständlichkeit. Ich muss auch weit Reisen wegen dem Umgangsrecht.
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#9
Konsumkredite werden halt nicht anerkannt. Je unumgänglicher die Ausgaben sind, je begründbarer, desto eher. Berufsbedingte Ausgaben sind das eben leichter. Also sollte man das Auto als unumgänglich und berufsnotwendig einsortieren können. Und dass du es dir von deinem verbleibenden Einkommen nicht leisten kannst. Und mit Auto ist kein BMW X5 gemeint, sondern ein gebrauchter Dacia Sandero.

Generell ist das ein schwieriges Feld. Man kann damit Glück haben und einen Jugendamtsbeistand zu einem Kompromiss bewegen. Oder die Ex. Vor Gericht haben solche Kredite jedenfalls einen schwachen Stand. Sich das einklagen ist meistens aussichtslos, das Geld für die Klage sollte man sich sparen. Wir man verklagt, sollte man alle Ausgaben, die auch nur annähernd in Frage kommen in die Waagschale werfen.
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#10
(15-03-2021, 23:14)p__ schrieb: Wieviel konntest du denn anrechnen lassen, was konntest du einkommensmindernd geltend machen?

Das will ich hier nicht so genau ausführen, um mir nicht selbst zu schaden. Einer der Kredite war scheidungsbedingt und wurde nach kurzer Diskussion angenommen. Die anderen waren Ausgaben, die im Rahmen eines bescheidenen Lebenswandels liegen und die man nicht als unnötig bezeichnen kann. Ich schicke dir gleich noch eine PN.
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