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Unterhaltsberechnung und andere Themen
#1
Guten Tag
Mein Anliegen ist schnell erklärt und es geht um zwei offene Fragen.
Ich habe ein Kind aus einer früheren Beziehung und zwei weitere Kids aus meiner jetzigen Bindung.
Ich zahle ein Unterhalt welches bis Ende 01 2019 tituliert war. Zahle ich bis heute unverändert weiter.
Wie schon tausendfach gelesen, will die Kindsmutter alles und mehr haben, aber nichts abgeben.
Letztes Jahr Ende Januar 2019 ist eines meiner Kinder bei mir, in die nächsthöhere Altersklasse aufgrückt.
Das andere Kind bei mir ab Juli 2019 in die nächsthöhere.
Das würde technisch gesehen, für eine Anpassung der Summen bedeuten.
Im Hinblick, dass das zu erwarten war und die Berechnung sich immer in die Länge ziehen, habe ich bereits Ende Januar
die KindesMutter kontaktiert und erwähnt dass es nun losgehen kann, und dass sie das Jugendamt einschalten soll, da
wir zwei Jahre zuvor also irgendwann 2017, das über das JA geregelt hatten. Berechnet, tituliert und gut wars.
Nun denn, sie stimmte dem zu, und ich hatte vorab bereits den Sachbearbeiter der JA informiert dass wieder eine Neuberechnung ansteht, und
die Kindesmutter ihn aktivieren würde. Ich darf es ja nicht, da ich der Mann bin und das JA nur für die Mutter da ist.
Bis August 2019 tat sich wenig, obwohl sie wohl beim JA war und das initiiert hat, sollte sie für das JA Unterlagen abgeben, was sie wohl verdient und dergleichen.
Anbei stehe ich mit dem Sachbearbeiter der JA in Kontakt und rede immer wieder mit ihm. Er sagt, dass ihm die Hände gebunden sind, da sie keine Nachweise abliefert.
Solange er das von ihr nicht hat, wird er von mir nichts fordern.
Irgendwann hat das JA ihr ein Frist bis November 2019 gesetzt, und sie reagierte nicht mehr darauf und die Sache war für das JA erledigt.

Nun im März kam über einen Anwalt von der Kindesmutter, die Aufforderung die "nun längst überfällige Berechnung und Nachforderungen" zu responsen, da ich das hinausgezögert hätte.

Daraufhin gab ich es meinem Anwalt und dieser hat meine Auskünfte rübergereicht, da ich diese ja vorbereitet hatte, um dieses ja zu erledigen.

Nun meine erste Frage ob ich für die angeblichen Verzögerungen des vergangenen Jahres gerade stehen muss, da ich ja per Email Verläufe und Gespräche mit dem JA nachweisen kannn dass sie alles hinausgezögert und die Sache im Sande verlaufen lassen hat.
Ich glaube dass ich eher hier der gelackmaierte war, weil technisch gesehen, ich hätte weniger UHalt zahlen müssen, weil ja meine Kinder bei mir, ja in die höhere Gruppierungen reingerutscht sind. Zumindest aber gleichbleibende Summe.

Dann meine zweite Frage=  Ich habe ab September 2019 eine Kleingewerbe angemeldet, und würde gerne wissen, wie das realistisch verrechnet wird. Natürlich habe ich die Gewinnermittlung ebenso wie meine Gehaltsnachweise mit abgegeben. Wie oft darf man den anfodern?

Viele Grüße
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#2
(19-05-2020, 14:17)Dohr schrieb: Ich zahle ein Unterhalt welches bis Ende 01 2019 tituliert war. Zahle ich bis heute unverändert weiter.

Zahlst zu keinen oder einen Unterhalt gemäss alter Titulierung? Auf jeden Fall will man jetzt von dir Geld für die Vergangenheit. Und seit Januar 2019 existiert kein gültiger Titel mehr, so habe ich das verstanden.

1) Unterhalt oder höherer Unterhalt wird erst fällig ab berechtigter Forderung. Wenn die Forderung erst jetzt im Mai gestellt wird, dann ab Mai jetzt. Vorher nicht. Immer vorausgesetzt, dass der Unterhallt vor Mai nicht tituliert war.

2) Da ist vieles möglich und wenn es vor Gericht geht, kann der Richter das ziemlich nach gutdünken beurteilen und Auskünfte dazu fordern.

Existiert noch eine Beistandschaft deiner Ex? Dann wäre das Einschalten eines eigenen Anwalts durch die nicht rechtens. Sie kann nur durch den Beistand oder durch einen eigenen Anwalt vertreten werden. Zwei Vertretungen gleichzeitig für dieselbe Sache gibts nicht.
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#3
Ich tu mir noch  schwer mit deiner Formulierungen daher bitte ich um Geduld mit mir.
Hoffe habe alles richtig gedeute was Du geschrieben hast.

>Ich zahle das weiter was bis Ende Januar 2019 tituliert war.Unverändert Seit mehr als drei Jahren.
>Es existieren keine gültigen Titel in der Hand des Kindesmutter gegenüber meiner Person.
>Sie hat keine Beistandschaft beim JA, da sie der Auffassung war dass man sie übervorteilt.
Aber ich sage immer, wie man in den Wald schreit, so kommt es auch raus.

Wie gesagt, alleine die Unterstellung dass ich was verzögert habe, geht mir gegen den Strich, da ich der Initiator für die Berechnung war, da es meinem Interesse diente,  (Beweise in Form von email Verläufe und JA Mitarbeiter Namentlich)

Da sie aber keine Unterlagen beim JA abgeben wollte, ist sie den Weg über einen Anwalt gegangen.
Die Gründe warum sie diese nicht beim JA geben wollte, weiss nur sie.

Viele Grüße
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#4
Letztendlich versteh ich das so, dass das betreffende Kind volljährig geworden ist, daher nunmehr beide Elternteile gemäß ihrer Einkommensverhältnisse unterhaltspflichtig geworden sind. Ansonsten benötigt und prüft niemand das Einkommen der Mutter.

Beachte hier:
- Mutti kann anwaltlich nicht mehr agieren, das Kind muss nun seinen Bedarf bei beiden Eltern geltend machen. Hier ist die zweifelhafte Berechtigung der Mutter, das Kind rechtlich zu vertreten, in Angriff zu nehmen. Sollte dein Anwalt aber wissen.
- Üblich wäre, Infos über das Einkommen der Mutter deinem Kind abzuverlangen. Nicht deine Aufgabe, dem hinterherzulaufen.
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#5
Hallo Ipad3000.
Das Kind ist nicht volljährig, das dauert noch paar Jahre. Dann muss ich mich nicht mehr mit der Kindesmutter auseinandersetzen. Dass mit der Volljährigkeit des Kindes ich nichts mehr mit dem Kindesmutter nur noch wenig zu tun habe muntert mich auf.

und an P__ ist meine Frage, warum das Gericht eingeschaltet werden muss, wenn ich alle Zahlen, zu meiner Verdienst und auch zu meinen Nebeneinkünften offengelegt habe.
Vor Gericht geht man doch erst wenn sich der Unterhaltsschuldner quer stellt oder irre ich mich da? Ich lege ja alles offen, damit es eben klar wird was ich schulde oder nicht schulde.

Bis dann
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#6
Jeder kann jeden verklagen. Ist die Klage aber unbegründet, wird sie kostenpflichtig abgewiesen bzw. gar nicht erst Verfahrenskostenhilfe gewährt.

Analog dazu: Wenn von dir Auskunft über deine Einkommensverhältnisse verlangt wurde und du die vollständig gegeben hast, kannst du immer noch auf Auskunft verklagt werden, aber die Klage wird dann halt abgewiesen da unbegründet. Sollte in der Klagebegründung irgendein Detail stehen, das korrekt ist (Beispiel: "der Schlingel hat seine Mieteinnahmen verheimlicht!"), kannst du das noch vor einem Verhandlungstermin sofort nachreichen.

Unterscheide aber, ob der Gegenanwalt irgendetwas fordert und droht oder er bereits eine Klage vor Gericht getätigt hat. Wenn die Klage schon vom Gericht angenommen wurde, brauchst du auch einen Anwalt - Anwaltspflicht.
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