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Unterhaltsvorschuss + Klage
#1
Hallo zusammen, 

ich habe ein Kind mit einer Frau, die ich nie sehe, war was Einmaliges. Jetzt bekommt Sie Unterhaltsvorschuss, ich kann auch aktuell nur 50€ an die Unterhaltsvorschusskasse zahlen da ich nicht mehr verdiene. Wurde auch so von Jugendamt und Unterhaltsvorschusskasse ausgerechnet. In 3 Monaten beginnt meine Ausbildung, daher werde ich natürlich noch weniger Verdienen als jetzt und keinen Unterhalt zahlen können. Da wissen auch beide Behörden Bescheid. Jetzt bekommt Sie natürlich nicht genug Geld und will mich Verklagen. Ihr Anwalt schreibt mir schon und mein ich muss Zahlen, denn vollen Unterhalt, obwohl Sie einen Vorschuss kriegt und ich ihn auch teilweise zurückzahle. Meine Frage ist, wird Sie damit durchkommen? Muss ich dann mehr Zahlen als ich kann? Bzw. kann ich was machen, dass es zur gar keine Verhandlung kommt? Dadurch das ich ja bald eine Ausbildung anfange (Vertrag ist schon Unterschrieben)  macht es doch keinen Sinn zuklagen?
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#2
Ist eigentlich sicher, daß Du der Vater bist?

Hast Du einen Vaterschaftstest machen lassen?
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#3
Hast Du schon eine Ausbildung/Studium ? Das ist wichtig !...

Wie schon geschrieben...VATERSCHAFTSTEST!
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#4
Ja wurde gemacht und ich bin leider der Vater. Das wäre meine erste Ausbildung, ein Studium habe ich nicht gemacht. Bin direkt nach der Schule Arbeiten gegangen. Aber mein Vertrag läuft jetzt aus und wird nicht Verlängert. Deswegen habe ich Bewerbungen geschrieben und eine Ausbildung gefunden.
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#5
Theoretisch könntest Du um die Titulierung des Mindestunterhalt herumkommen. Als Begründung würde die Ausbildung reichen. Du musst ja erstmal Leistungsfähig sein. Du könntest auch Aufstocken, Wohngeld ect.
Kommt aber auch darauf an WAS Du in der Ausbildung verdienst. Hier gibt es aber Leute die sich da besser auskennen...Nichts freiwillig unterschreiben ! Immer begrenzen! 

Viel Glück
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#6
Das wird strittig und geht vermutlich vor Gericht, hat aber Chancen durchzukommen. Lass es also auf Klagedrohung und Klage ankommen, würde ich raten. Die Argumente hast du scbhon selbst genannt: Erstausbildung und Ende Arbeitsvertrag ohne Verlängerung. Lass dich auf jeden Fall nicht auf eine Stundung ein, das probieren sie immer zuerst.

Wieso kein Kontakt zum Kind? Wird dir das verweigert oder hast du selbst entschieden, vom Kind wegzubleiben?

Auch finanziell gesehen kann es sich lohnen, ab und zu den Blick auf die Gegenseite zu richten. Es gibt eben auch Fälle, in denen dort irgendwann gut verdient wird und das würde deinen Barunterhalt senken bzw. wegfallen lassen.
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#7
Wenn du deine Perspektiven als Grund angibst: Beruf, mehr Geld, mehr Unterhalt und die Rückzahlung von Unterhaktsschulden. Dann werden sich alle nur freuen.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#8
(07-05-2020, 17:18)Zahlesel_RUS schrieb: Wenn du deine Perspektiven als Grund angibst: Beruf, mehr Geld, mehr Unterhalt und die Rückzahlung von  Unterhaktsschulden. Dann werden sich alle nur freuen.

Welche Unterhaltsschulden?

Im Moment ist er nicht leistungsfähig und so fallen auch keine Unterhaltsschulden an.

NICHTS unterschreiben, was zu Unterhalt verpflichtet!
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#9
Erstmal danke für eure Antworten, jetzt bin ich schon etwas schlauer. Ich habe kein Kontakt zum Kind, weil die Mutter eine sehr anstregende Person ist und in der Vergangenheit schon sehr viel Schief gelaufen ist. Eine Frage hätte ich noch, muss ich vors Gericht? Könnte meine Anwältin für mich gehen? Weil darauf habe ich ehrlich gesagt überhaupt keine lust.
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#10
Du musst nicht selbst vor Gericht, sofern kein Unterhaltstitel besteht. Es kann aber sein, dass du verklagt wirst, wenn die Unterhalt wollen. Dann besteht Anwaltspflicht für dich. Du musst einen Anwalt anheuern.
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#11
Also ein Titel besteht noch nicht. Aber der Anwalt von der Kindesmutter hat mir schon gedroht, sollte ich ihr nicht den vollen Unterhalt zahlen geht es vor Gericht. Ich glaube zwar nicht das Sie eine große Chance hat, da erstens Sie Unterhaltsvorschuss bekommt ich den Unterhaltsvorschuss zurück zahle (da ich ja zu wenig Verdiene nur 50€) und meine Erstausbildung in 3 Monaten beginnt. Aber wenn Sie so weit geht und mich Verklagt, könnte ich dann zur Verhandlung nur meinen Anwalt schicken oder ist es zwingend notwendig das ich auch daneben sitze?
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#12
Das hängt vom Richter ab. Er kann die Beteiligten laden, wenn er will. Dann musst du kommen.
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#13
Was verdienst Du in der Ausbildung ?
Welches OLG ist zuständig ?
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#14
in der Ausbildung werde ich so um die 700€ Verdienen +- 50€, OLG Heilbronn ist dafür Zuständig.
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#15
(08-05-2020, 18:47)juju schrieb: in der Ausbildung werde ich so um die 700€ Verdienen +- 50€, OLG Heilbronn ist dafür Zuständig.

Also OLG Stuttgart Wink
Denke nicht das DU was zahlen musst...aber man weiss nie 

21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt - beim Nichterwerbstätigen 960 € - beim Erwerbstätigen 1.160 €. Hierin sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 430 € enthalten.
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#16
UPS dann war es wohl doch Stuttgart Big Grin
Ich muss sagen ich habe auch nicht das Gefühl das ich Zahlen muss. Aber was man so liest, da sieht die Sache anders aus. Besonders die Mütter haben einen erheblichen Vorteil. Mich würde nur Interessieren, der Anwalt weiß ja das ich bald eine Ausbildung beginne, wäre da das Risiko nicht hoch zuklagen und zu Verlieren?
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#17
Unterhalt ist unberechenbar...Dem Anwalt ist das Latte...er bekommt sein Geld und die Mutter VKH...
Ein normaler Anwalt würde ihr sagen warten Sie die Ausbildung ab...es gibt nur keine normalen Anwälte..Die paar Euros ca.690,00 will er noch mitnehmen...
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#18
Ich hoffe ihr Anwalt ist normal... aber ich glaube das auch nicht. Naja gut wenn es dann zur Gerichtsverhandlung kommt dann ist es nun mal so. Aber ehrlich gesagt Lust habe ich darauf nicht. Schade das man sich davor nicht drücken kann. Warum muss Sie auch so Geld geil sein. Sie weiß das ich nicht viel Verdiene und bald eine Ausbildung beginne. Aber Sie hätte nur nicht geklagt wenn ich ihr jeden Monat 100€ überwiesen hätte.
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#19
(08-05-2020, 20:18)juju schrieb: Aber Sie hätte nur nicht geklagt wenn ich ihr jeden Monat 100€ überwiesen hätte.

Sorry...das kann aber nicht ganz stimmen !  Das wäre NICHT möglich...
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#20
Sie hat es mir so geschrieben habe es schwarz auf weiß. Wenn ich jeden Monat ihr 100€ überweise will Sie nicht vors Gericht gehen. Als ich ihr sagte das ich schon Unterhaltsvorschuss zurück Zahle kam 2 Tage Später ein Schreiben von ihrem Anwalt, das wenn ich bis zum 08.05.2020 nicht Zahle, es vor Gericht geht.
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#21
(08-05-2020, 21:25)juju schrieb: Sie hat es mir so geschrieben habe es schwarz auf weiß. Wenn ich jeden Monat ihr 100€ überweise will Sie nicht vors Gericht gehen. Als ich ihr sagte das ich schon Unterhaltsvorschuss zurück Zahle kam 2 Tage Später ein Schreiben von ihrem Anwalt, das wenn ich bis zum 08.05.2020 nicht Zahle, es vor Gericht geht.

Dann würde ich genau das dem Gericht mitteilen...
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#22
(07-05-2020, 18:01)Simon ii schrieb: Welche Unterhaltsschulden?
UVK Vorschuss Zahlungen werden doch immer zurückgefordert, egal ob du unfähig war oder nicht
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#23
Nein, auch das ist eine Frage der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit.
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#24
Für die Periode Leistungsunfähigkeit muss UV nicht zurückbezahlt werden? ist gut
aber da zählt wohl nur HARZ4, wenn überhapt. Am Ende würde es heißen: hat sich nicht ausreichend bemüht oder?
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#25
Ergänzung: warum hat Dino so viele Schulden? Er ist ja Wenigverdiener und trotzdem laufen die Schulden auf.
Oder verstehe ich etwas nicht ganz?
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