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Nachträglichen Vertrag für Wohnung
#1
Hi Leute,

ich bin neu hier, und leider aus konkretem Anlass.
Grob die Rahmengeschichte: Ich habe vor 8J. meine Frau geheiratet, kurz darauf eine Wohnung gekauft deren Eigentümer laut Grundbuch ich alleine bin (was aber - wenn ich's richtig verstehe - nichts zählt). Wir haben zwei Kinder, ich bin mit deutlichem Abstand Hauptverdiener, meine Frau arbeitet Teilzeit.

Wie's halt so läuft, man entwickelt sich auseinander, und mittlerweile ging die Madame fremd. Könnte ich auch belegen, aber interessiert ja keinen.

Ich würde sie natürlich gerne vor die Tür setzen bzw. mindestens selbiges vorbereiten.  Soweit ich das verstehe werden ja alle Finanzen und Güter geteilt. Das ärgert mich etwas, da meine Frau faul ist und ich die Wohnung im Alleingang abbezahle, während sie Joga macht. Allerdings hat sie von ihren Eltern 40k€ zur Wohnungsfinanzieren beigetragen.

Ich habe gehört, dass man einen Vertrag aufsetzen lassen könnte, der singemäß festhält, dass Wohneigentum von der Scheidungsmasse oder dem Ehevermögen ausgeschlossen ist. Dafür würde ich ihr die 40k€ wieder zurückzahlen.

Könnt ihr dazu etwas sagen? Wer setzt so einen Vertrag auf und worauf muss man achten, damit er vor Gericht bestand hat.

Vielen Dank schon mal,
KWV
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#2
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt sind die Stichworte die Du in den FAQs lesen könntest.
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#3
(17-02-2020, 22:08)KWV schrieb: Soweit ich das verstehe werden ja alle Finanzen und Güter geteilt.

Nein, das ist nur in amerikanischen Filmen so. Jeder behält sein Geld, mit dem er in die Ehe gegangen ist. Es ist nur der Zugewinnanteil, der bei Trennung aufgeteilt wird. Zugewinn ist nur der Vermögenszuwachs während der Ehezeit.

Du möchtest eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die zwischen euch einvernehmlich regelt was sonst ein Richter strittig regeln würde. Sehr gute Sache, wenn du da zu einem Konsens mit deiner Ehegegnerin kommst. Aber es ist davon abzuraten, sowas selbst aufzusetzen. Es muss beurkundet werden und es darf nicht sittenwidrig sein, es muss sauber und vollständig formuliert sein. Das ist ein Job für deinen Anwalt. Den brauchst du sowieso - Anwaltspflicht für Scheidung!
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#4
Danke für eure Antworten. Meine Frau ist quasi ohne Geld in die Ehe gestartet ist (bzw. mit den 40k ihrer Eltern) und hatte nie Interesse an Arbeit und Geld verdienen. Deshalb ist alles was wir jetzt haben (Wohnung mit etwas Schulden, aber auch Barvermögen) zum Größten Teil von mir verdient.
D.h. sie hatte am Anfang "nichts" und bekommt jetzt die Hälfte von allem. Davor graust mir natürlich extrem. Kinder zu behalten oder im schlimmeren Fall Unterhalt für sie zu bezahlen finde ich schon ok, aber dass sie jetzt so viel Vermögen als "Lohn" für ihre stete Faulheit und das Fremdgehen bekommt, bringt mich um.

Setzt solch einen Vertrag ein Anwalt auf, was muss/kann rein und wie muss der unterzeichnet werden?
Ich möchte natürlich auch nicht, dass - falls ein Elternteil von mir stirbt und mir etwas vererbt - sie Anteile an weiteren Wohnungen oder was auch immer bekommt.
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#5
Du hast ihre Faulheit ja selbst unterstützt und das während der Ehe Zugewinne geteilt werden ist ja nu wirklich kein Geheimnis.
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#6
(18-02-2020, 21:55)KWV schrieb: Setzt solch einen Vertrag ein Anwalt auf, was muss/kann rein und wie muss der unterzeichnet werden?
Ich möchte natürlich auch nicht, dass - falls ein Elternteil von mir stirbt und mir etwas vererbt - sie Anteile an weiteren Wohnungen oder was auch immer bekommt.

Dein Erbe bleibt dein Erbe. Wie so ein Vertrag auszusehen hat, weiss der Anwalt. Da gehören nicht nur die Vereinbarungen rein, sondern es sollten auch die Grundlagen genannt werden, auf denen sie stehen, so dass auch später nachvollziehbar ist, dass da nichts gemauschelt und sittenwidrig war. Das Problem wird nicht sein, einen schönen Vertrag aufzusetzen, sondern Einvernehmen mit deiner Frau/Ex darüber herzustellen. Sie wird sicher nichts unterschreiben, wenn sie darin einen Nachteil für sich sieht.
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#7
Wenn mir während der Ehe die Wohnung meiner Eltern vererbt würde, gewönne meine zukünftige Ex aber doch die Hälfte davon, oder nicht?

Ich glaube, dass meine Frau es ok fände wenn ich ihr die 40k zurückzahle und dafür Wohneigentum _mein_ Eigentum bleibt und nicht mit der Ehemasse verrechnet wird.

Und genau dafür suche ich einen Anwalt. Macht sowas nur ein Scheidungsanwalt oder braucht's da einen Notar? Was kann man tun, damit der Vertrag bestand hat?
Der Anwalt redet sich hinterher ja auch nur raus, falls ein Richter den Vertrag zerlegt... Deshalt frag ich ja euch!
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#8
Ein Familienrechsanwalt hat auch Eheverträge drauf. Scheidungsfolgenvereinarungen gehören auch dazu. Beurkunden muss man die dann beim Notar. Du kannst die Vorlage von einer Zweitmeinung prüfen lassen. So ein Vertrag muss genau auf eure Situation passen. Vor allem der Zugewinnausgleich benötigt guten Untergrund. Vorlagen im Internet sind selten brauchbar. Es bringt nichts sich das einfach runterzuladen und dann ein bisschen dran zu schrauben. Angucken ja, aber nicht verwenden.

Nochmal: Erbschaften fallen nicht in den Zugewinnausgleich bei Scheidung. Das Erbe wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Erbschaften sind im Zugewinn grundsätzlich neutral. Es gibt aber Erbschaften, die wertvoller werden. Hast du z.B. Goldmünzen während deiner Ehe geerbt und die erfahren einen Wertzuwachs bis zur Scheidung, dann fällt dieser Wertzuwachs in den Zugewinnausgleich.
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#9
Danke, p__!
Dann werde ich mal Anwälte anrufen. Kann jemand einen empfehlen? Bin im Großraum MUC...
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#10
(18-02-2020, 22:01)Bitas schrieb: Du hast ihre Faulheit ja selbst unterstützt und das während der Ehe Zugewinne geteilt werden ist ja nu wirklich kein Geheimnis.

Schade der Kommentar. Man rackert für Familie, baut auf, denkt an nix Schlimmes - oder lebt vor sich hin - und sie hat dann andere "Interessen" da hilft das eben wenig, wenn man gerade dabei ist erst zu erkennen was einem alles nun droht. Nix für ungut Smile nur meine Meinung.
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#11
Ja Du hast schon Recht.....hier lesen eventuell auch andere Männer, die die Fehler noch nicht gemacht haben, da hilft nur Klartext und den schreibe ich meist, ist aber nicht Böse gemeint.
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#12
Das ist halt irgendwie der Unterschied, wenn einer glaubt, man ziehe am selben Strang und plötzlich stellt sich raus "Hey, dieses Leben ist ja gar nix für mich und ich will mich entdecken!".

Aber man kann doch auch nicht von Anfang an alles gegeneinander aufrechnen. Das ist ja keine Geschäftsbeziehung.

Falls trotzdem jemand eine Empfehlung für einen brauchbaren Anwalt hat, bitte gerne.
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#13
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/
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#14
Danke!
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#15
Ich versuch deinen Fall mal exemplarisch zu entwirren:

Du bist ohne Haus in die Ehe gegangen, dies wurde erst danach gekauft. Bedeutet, der Wert des Hauses zählt nicht zum Anfangsvermögen. Auch die 40T der Eltern deiner Frau werden erst nach Eheschließung geflossen sein. Fällt also ebenfalls nicht ins Anfangsvermögen.* Eine Erbschaft ist zur Zeit wohl auch noch in weiter Ferne, wird vermutlich erst nach Scheidung zum Tragen kommen. Können wir aus der Rechnung also ebenfalls eliminieren.

Nun zähl zusammen: Was hast du an Werten in die Ehe (Stichtag Eheschließung) mitgebracht. Was deine Ehefrau. Daraus ergeben sich die jeweiligen Anfangsvermögen.

Rechne dasselbe für die jetzigen Werte durch. Das Haus ist zwar inzwischen angeschafft, dessen Wert wird aber durch die Belastungen durch Kredite gemindert. Addiere die Differenz zu sonstigen Dingen. Dann hast du das Endvermögen. Tue dies auch für die Dinge, welche sich deine Frau beim Auszug unter den Arm klemmt, inkl. etwaige auf ihren Namen laufende Sparverträge, Kontoguthaben etc. Damit dies nicht mehr wird, wie du möchtest, räum die gemeinsamen Konten einen Tag vor Rausschmiss. Sonst tut sie dies vermutlich.

Die Rechnung sieht dann wie folgt aus (beispielhafte Summen)

Anfangsvermögen deinerseits: 50.000 Euro
Ihrerseits: 5.000 Euro (arme Maus)

Addiere...

den Wertzuwachs deiner Immobilie + zusätzliche Erträge deinerseits zu deinem Anfangsvermögen - z.B. 15.000 Euro
den Wertzuwachs bei deiner Frau (z.B. höhere Kontostände, angeschafftes Auto etc.) - z.B. 5.000 Euro

Du erhältst das Endvermögen auf deiner und auf ihrer Seite

Bei dir: 50.000 + 15.000 = 65.000
Bei ihr: 5.000 + 5.000 = 10.000

Die Summen schmeißt du zusammen = 75.000 Euro Endvermögen insgesamt minus Anfangsvermögen insgesamt von 55.000 = 20.000 Zugewinn.
Heißt, jedem von euch stehen die Hälfte, hier 10.000 Euro zu.

Da du bereits einen Zugewinn von 15.000 Euro verbuchen konntest, musst du ihre schlappen 5.000 Euro aufstocken: 15.000 - 10.000 = 5.000 Euro.

Die 40.000 der Schwiegereltern vergiss mal bei der Berechnung. Die werden sich gesondert melden und die Summe vermutlich zurückfordern, da diese vorgeben werden, die Finanzspritze in gutem Glauben an den Fortbestand der Ehe ins Haus gesteckt zu haben. Die zahlst du - sollten die hiermit durchkommen - direkt an diese zurück. Und genau deshalb lass beim Wertzuwachs der Immobilie diese 40T auch aussen vor, weise diese vorsorglich als Darlehen aus (was ja deinen Zugewinn deutlich reduzieren hilft). Sonst zahlst du die 40 T ggf. hälftig beim Zugewinn an deine Frau (20T) und später kommen die Schwiegergeier und bekommen nochmals 40T durch ein Zivilgericht - völlig unabhängig von den Scheidungsverfahren - zugesprochen. Dann bist du mit 60 statt 40T belastet. Das willst du natürlich nicht.

Was mir weitere Bauchschmerzen bereitet, dass deine Frau nie wirklich groß gearbeitet hat. Dies sind eheprägende Verhältnisse, welche ein Gericht dazu verlassen wird, dir zusätzliche nacheheliche Unterhaltspflichten abzuverlangen (Differenz eurer Einkommen, davon üblicherweise 3/7 zu deinen Lasten, Monat für Monat...). Plus Kindesunterhalt für zwei Kinder -> riecht nach Armut trotz Arbeit.

Mein Tipp: Verzeih ihr das Fremdgehen. Such dir auch ne Affäre und bewege dich hin zu einem WG-Leben mit ihr. Allemal angenehmer, als die Folgen einer Scheidung. Da sie finanziell abhängig von dir scheint, wird sie selbst wie ne Zecke an dir kleben bleiben. Es sei denn ihr neuer Lover lockt mit vollem Portemonnaie...

Viel Glück.
Du tust mir jetzt schon leid.

*Doch, sofern es eine Schenkung zwecks Vermögensbildung war und nicht dem Verbrauch diente. Und nicht von den Schwiegereltern zurückgefordert werden wird.
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#16
Das scheidungsverfahren - wie es ja schon gesagt wurde - unterliegt der Anwaltspflicht und ist auch ein verbundenes Verfahren (Zugewinn, Versorgungsausgleich etc.), sofern nicht aus dem Verbund einzelne Teile heraus genommen werden sollen. Das gilt es mit dem Anwalt zu besprechen. Herausgenommen wird meist z.B. Regelungen/Sorgerecht und Umgangssachen, da sie ja vorher geregelt werden müssen. Eine Scheidung dauert ja bekanntermaßen.

Tatsächlich sind aber Immobilienvermögen von diesem verbundenen Verfahren ausgenommen, so es darüber im Scheidungsverfahren keine Regelung gibt oder das nicht geregelt werden soll.

So kann es also sein, dass auch nach einer erfolgten Scheidung separat die Aufteilung von Immobilien in welcher Art auch immer zu regeln ist.

Die Besitzverhältnisse der Wohnung sind klar, weil Du im Grundbuch stehst. Daran ändert niemand etwas. Das, was Deiner Frau zusteht ist der etwaige Zugewinn aus der Wohnung, so er überhaupt angefallen ist.

Da Du ihr die 40.000 €, welche sie belegen kann, zurück erstatten willst, wird hier die Gegenseite keine weitere Handhabung haben. Sie wird im Scheidungsverfahren lediglich den Zugewinn ausrechnen lassen und das war es.

Hier kannst Du das schön gegliedert nochmal nachlesen:

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/i...dung-haus/
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#17
Hallo Nappo,

danke für Deine Antwort. Ich bin mir nicht sicher, ob ich sie richtig verstehe.

Ich habe kurz nach der Hochzeit die Wohnung gekauft, ich bin Eigentümer, ich zahle sie ab.
Ist nun der Wert der Wohnung aufzuteilen oder nur der Wertzuwachs ab Kauf? Letzteres wäre ja toll, aber das höre ich jetzt zum ersten Mal...
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