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KU-Optimierung, Beratung Immobilie/Geld etc.
#1
Guten Abend,
 
Leider hatte ich eine folgenschwere Begegnung mir einer Frau, die nun natürlich bereits Monate vor der Geburt umfangreiche finanzielle Forderungen an mich stellt, das Verhältnis ist bereits jetzt zerrüttet.



Ich möchte meinerseits natürlich den Kindes/Betreuungsunterhalt zu meinen Gunsten optimieren.

Ich freue mich über jeden Ratschlag hier, ALTERNATIV freue ich mich auf Hinweise zu kommerziellen Beratungsangeboten, die mir bei meinen Fragen helfen können, ich bin natürlich auch bereit für eine derartige Beratung zu bezahlten.
Von Anwälten erhoffe ich mir wenig, da die mir vermutlich zu 100 % das sagen werden, was das Gesetz sagt, dafür brauche ich kein hohes Honorar zahlen, das bringt mir nix^^

Abstrakt formuliert folgende Gedanken zu Person A:
 
 
Vermögensverhältnisse von A:
 
Person A hat ein Barvermögen von 100.000 Euro, von dem die zukünftige Unterhaltsempfängerin B nichts weiß.
 
Zudem besitzt A ein Drittel an einer Eigentumswohnung in einer teuren, deutschen Großstadt, die er gemeinsam mit seinen Eltern (Besitz je ein Drittel) im Jahr 2019 für xxx.000 Euro erworben hat. B weiß dies ebenfalls nicht, sie denkt, dass die Wohnung den Eltern komplett gehört. Die Wohnung haben seine Eltern vom Girokonto bezahlt, ohne Schulden aufzunehmen.

 
Einkommenverhältnisse von Person A:
 
Person A arbeitet Teilzeit (dazu nebenberufliches Studium) und verdient dadurch 1.400 Euro netto pro Monat.
Die erwähnte Wohnung ist vermietet und A erhält 1/3 der monatlichen Mieterlöse = 450 Euro pro Monat. (wovon B nichts weiß und die nach Absprache mit den Eltern von A auch bar oder gar nicht bezahlt werden können)
 
 
 
Fragen zur Situation von A:
 
 
-Wie wären die 100.000 Euro des A zu schützen? Sollte das Geld stückweise abgehoben werden und in einem Schließfach gelagert werden? Da A mit seinem derzeitigen Einkommen den Mindestunterhalt nicht erreicht, ist meiner Kenntnis nach auch das Vermögen von A zur Unterhaltszahlung heranzuziehen.
 
-Macht es Sinn, dass A mit seinen Eltern einen rückdatierten Darlehensvertrag für ein Drittel des Kaufpreises der Wohnung abschließt, so dass A noch lange eine Schuldenlast bei seinen Eltern abzahlen muss, die das für den Unterhalt zu Verfügung stehende Einkommen schmälert? Die 100.000 Euro könnte als erste Tilgungsrate verwendet werden, so dass diese auf das Konto der Eltern von A abwandern.
 
-A arbeitet derzeit Teilzeit, eigentlich war geplant, nach Abschluss des nebenberuflichen Studiums bald wieder Vollzeit zu arbeiten. Jedoch befindet sich A seit 2016 in psychiatrischer Behandlung und nimmt täglich Psychopharmaka ein. A ist unsicher, ob er aufgrund seiner phsychischen Probleme eine Vollzeit-Tätigkeit bewältigen kann (von der dann ohnehin hauptsächlich der Staat und die unterhaltsempfangende Frau profitieren würden). Wie sind allgemein die Erfahrungen mit den Gerichten bei solchen Sachen?

Danke für eure Antworten!!!
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#2
Hallo,

die nächsten, mindestens 18 Jahre wirst du auf Harz4 level Leben., Schwarzarbeit kann abhilfe schaffen.
Fals die Freundin einen Titel für KU bewirkt, sehe zu das der bis 18 Jahre begrenzt ist.

Wenn deine Eltern noch jung sind, lass dich aus dem Grundbuch austragen und gib ihnen die 100k zur aufbewahrung.
So weit ich weiß werden nur die letzten 3 Monate von deinem Konto geprüft.
Es werden wohl Schulden auflaufen, wenn du nicht den min. KU bezahlst, die kannst du ja in 20 Jahren tilgen.
Geh auf keinen Fall voll Arbeiten und lass dich vom Psychiater weiter behandeln.

Hier kommen sicherlich noch weitere und bessere Vorschläge, von Membern mit mehr Ahnung.
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#3
haben wir nicht alle manchmal folgenschwere begegnungen mit frauen?

also - 100keur sichern - oder spielsucht vortäuschen, wohnung austragen lassen - auf grund eines kredites

hat deine ex und kindesausträgerin keine arbeit? wenn nein...dann...

außerdem - wenn 100k da sind, tun dir fürs kind ca 250 eur weh im monat?

bb
netlover
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#4
Bedenkt man, dass die Gestaltungsmöglichkeiten in Sachen Unterhalt und konstruierter Verarmung, ohne sich selbst ein Ei ins Nest zu legen, oft unterhalb der Messbarkeitsgrenze liegen, dann sollte man als erstes gar nicht zu komplizierte Konstrukte aufbauen und drauf los agieren. Denn Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt...

Wenn das Kind da ist, solltest Du erst einmal Deine Energie darauf verschwenden, gute Miene zum bösen Spiel zu machen (schließlich willst Du das Kind vielleicht ja auch mal sehen können) und unter Aufbietung aller Freundlichkeit und zuvorkommend sofort den zu zahlenden Mindestunterhalt anbieten und darlegen, was Du seit Jahren nun beruflich tust nebst Studium und das ist jetzt auch weiterhin erst mal der Status Quo.

Zahlst Du den Mindestunterhalt unter Ignorierung des Selbstbehaltes, der sowieso nicht das Papier wert ist auf dem er steht, werden Jugendamt und Co erst mal viel zahmer, lahmer und verlieren nach erfolgter Auskunft (1400 netto + Studium) erst mal einiges an Interesse.

Es sei denn, es sickert etwas durch und Deine "Geheimnisse" werden öffentlich.

Sobald Du Dich gegen die Zahlung von Mindestunterhalt wehrst, hast Du die Kettenhunde am Hals. Und das verlieren die Meisten...

100.000 Euronen kann man nicht einfach so verstecken, es sei denn Du gehörst zu denen, die gute Beziehungen in die Karibik unterhalten. Wie man das gestalten könnte, lässt sich hier in wenigen Zeilen auch kaum abschließend klären. Die Hauptaufgabe liegt darin, weiterhin Nichtwissen auf Mütterseite zu erhalten.

Der Miteigentumsanteil an der Wohnung ist erst mal nicht so gefährlich, es sei denn Du zahlst erst gar keinen Unterhalt oder nicht den Mindestunterhalt. Miteigentumsanteile sind schwer zu vewerten, da man eine komplizierte und kostenintensive Teilungsversteigerung initiieren müsste, die wohl auch kaum von Erfolg gekrönt wäre. Denn wer will schon einen Miteigentumsanteil an einer Wohnung ersteigern?

Aber man würde einfacherweise einfach Dein Vermögen in die Unterhaltsberechnung mit einbeziehen und da ist die Kreativität der Richter groß.

Im Auskunftsbogen des Jugendamtes wird auch nach solchen Dingen gefragt. Viele füllen den Bogen erst gar nichts aus, geben aber Auskunft über ihr Einkommen - was sie auch müssen. Es obliegt Dir, bei Immobilienvermögen einfach NEIN anzukreuzen oder die Sache mit dem Darlehensvertrag zu machen. Das müsste halt noch drchdacht werden.

Das Haupaugenmerk liegt darin, ob Du es schaffst, alles geheim zu halten. Nach Zahlung des Mindestunterhaltes bist Du zur Zahlung von Trennungsunterhalt nicht mehr in der Lage. Kommt aber alles heraus, dann wirds bitter.

Ich kann nicht so Recht glauben, dass die Mutter bei Dir keinerlei Vermögen gerochen hat. Mancha haben da sehr feine Antennen.

Von einem Schließfach rate ich unbedingt ab! Schließfächer haben Nummern und die werden intern als Kontonummer geführt. Bei Ermittlungen tauchen sie genauso auf, wie normale Konten auch und nicht selten haben Staatsanwaltschaften solche Fächer schon öffnen lassen. Wer geht da nicht gerne auf Schatzsuche?
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#5
(12-01-2020, 10:01)netlover schrieb: haben wir nicht alle manchmal folgenschwere begegnungen mit frauen?

also - 100keur sichern - oder spielsucht vortäuschen, wohnung austragen lassen - auf grund eines kredites

hat deine ex und kindesausträgerin keine arbeit? wenn nein...dann...

außerdem - wenn 100k da sind, tun dir fürs kind ca 250 eur weh im monat?

bb
netlover

Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten!
Der erwähnte Mindestunterhalt bezieht sich ja aber für die ersten drei Jahre nicht nur auf den Kindesunterhalt, sondern auch auf den Betreuungsunterhalt?!
Da geht es dann nicht um 250 Euro im Monat, sondern um deutlich mehr?!?!
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#6
Du musst keinen Betreuungsunterhalt zahlen dafür reicht dein Gehalt nicht.

(250 Euro mal 12 mal 18 also mindestens 54.000 Euro er mehr da die Tabelle immer erhöht wir.)

Statistischen Titel beim Notar bis zum 18 Lebensjahr .

Dodgy
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#7
Ergänzend zu dem gesagten noch ein paar Punkte:

- mach einen privaten Vaterschaftstest bei einem niederländischen Anbieter wenn das Kind da ist, auch wenn du sicher bist, der Vater zu sein.
- sei völlig formlos gegenüber der Ex und lass dich keinesfalls dazu hinreissen auch nur ein kritisches Wort zu äussern. Auch nicht vor Dritten, die das der Ex hinterbringen könnten. Im Gegenteil, Höflichkeit regiert. Wenn dir nichts höfliches einfällt, sag gar nichts. Solltest du das gemeinsame Sorgerecht anstreben, wäre Streit am Anfang keine gute Startrampe. Zeige der Dame deine wärmste Unterstütztung, aber nur bei Dingen die dich sowieso nichts kosten.
- Teilzeit und Studium ist gar nicht schlecht jetzt. Beim Betreuungsunterhalt gibts auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Wenn du auf diesem Einkommensniveau eine Zeitlang bleibst, hast du einen guten Zeitpunkt für deinen "Unfall" erwischt.
- Das Problem ist jetzt und in Zukunft der Kindesunterhalt. Die niedrigste Stufe in der niedrigsten Altersgruppe liegt bei 267 EUR. Das solltest du zahlen können, sonst kommt sofort die intensivere Suche nach Vermögenswerten. Zahle 267 EUR vom ersten Monat an. Wenn du zu einer Titulierung aufgefordert wirst, tituliere die niedrigste Stufe. Laufzeit bis maximal Volljährigkeit.
- psychische Krankheiten sind beim Kindesunterhalt keinerlei Möglichkeit, von Zahlungen runterzukommen. Das wird vor Gericht zerfetzt. Solange du am Leben bist, wirst du zu zahlen haben.

Die Wohnung verstecken, ich weiss nicht wie gut das geht. Die Mieteinnahmen sind auch "schädlich". Es über die Eltern zu machen liegt in deinem Fall natürlich am nächsten. Immobilienanteile werden am schnellsten übers Finanzamt gefunden. Solange es nur darum geht, den Betreuungsunterhalt zu vermeiden, kannst du jeden Trick probieren. Das Geld auch zu den Eltern. Rückzahlung irgendwelcher Kosten.
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#8
Objektiv betrachtet, wirst du mit dem Kindesunterhalt relativ gut davonkommen. Wenn Du schnell genug und freiwillig den Mindestunterhalt titulierst (wie empfohlen nicht dynamisch und befristet bis zum 18. Geburtstag), dann erspart du dir eventuell langwierige Auskunfstklagen und Suchereien nach deinen versteckten Millionen.
Was die Eigentumswohnung betrifft und das Sparbüchlein - sprich doch mal mit dem Steuerberater. Wenn du keinen hast, die Eltern haben sicher einen. Mit ein bißchen Kreativität lässt sich sicher ein Konstrukt finden. Das geht auch ganz legal jetzt noch, vor Geburt des Kindes, weil es ja noch niemanden gibt der Ansprüche dir gegenüber hat - deshalb kannst du auch niemanden betrügen.

Aber ganz wichtig, auch für dein eigenes Seelenheil: Vaterschaftstest per Gen-Analyse! Ich würde das zu Bedingung machen für den Titel beim Jugendamt. Sag ihr einfach, du zahlst freiwillig und sofort - willst aber sicher sein, dass es auch dein Kind ist. Wenn sie ein reines Gewissen hat, wird sie zustimmen und akzeptieren. Zickt sie rum, weisst du Bescheid und solltest dann erst recht auf dem Vaterschaftstest bestehen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#9
Ich denke auch, wenn du bereit bist immer den Mindestunterhalt zu zahlen, kommst du eventuell einigermaßen davon.
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#10
Der offene Vorschlag für einen Vaterschaftstest ist immer auch ein Misstrauensvotum gegen die Mutter. Deshalb würde ich den eben gerade nicht offen machen, sondern verdeckt. Ja, das ist verboten. Aber nicht in den Niederlanden. Die Teststäbchen werden einfach an der Mundschleimhaut entlanggezogen. Dafür reicht ein kurzer Spaziergang mit dem Kind im Kinderwagen oder wickeln im Badezimmer...
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#11
(12-01-2020, 19:26)p__ schrieb: Der offene Vorschlag für einen Vaterschaftstest ist immer auch ein Misstrauensvotum gegen die Mutter. Deshalb würde ich den eben gerade nicht offen machen, sondern verdeckt. Ja, das ist verboten. Aber nicht in den Niederlanden. Die Teststäbchen werden einfach an der Mundschleimhaut entlanggezogen. Dafür reicht ein kurzer Spaziergang mit dem Kind im Kinderwagen oder wickeln im Badezimmer...

Genau so habe ich es auch gemacht. Den Test habe ich dann in ein Labor nach GB eingeschickt. Antwort kam innerhalb einer Woche. Danach Vasektomie Smile
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#12
Einen Punkt hatte ich noch vergessen: Die Mieterlöse müssen ja steuerlich erklärt werden. Da die Vorlage des Est. Bescheides seitens des JA verlangt wird, gehen diese dann auch daraus hervor. Bleibt es also dabei, dann sind die Mieterlöse bald nicht mehr geheim...
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#13
Nappo schrieb:Der Miteigentumsanteil an der Wohnung ist erst mal nicht so gefährlich, es sei denn Du zahlst erst gar keinen Unterhalt oder nicht den Mindestunterhalt. Miteigentumsanteile sind schwer zu vewerten, da man eine komplizierte und kostenintensive Teilungsversteigerung initiieren müsste, die wohl auch kaum von Erfolg gekrönt wäre. Denn wer will schon einen Miteigentumsanteil an einer Wohnung ersteigern?
Versteigert wird immer die ganze Immobilie. Vereinfacht gesagt, kann jeder Miteigentümer die Teilungsvertseigerung verlangen, damit das Gut teilbar wird (Geld) und er seinen Anteil heraus bekommen kann. Die Hürden sind aber hoch. Die meisten Anträge auf TV werden zurück gezogen, sobald der Antragsteller das Wertgutachten bezahlen soll.

Grüße marcus
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#14
Hallo,
hier ein Update von mir:

das herzallerliebste Kind wurde im Juli 2020 geboren. Während der Schwangerschaft war der Kontakt über Monate komplett abgebrochen. Bei der Geburt war ich demnach auch nicht involviert. Die Mutter hat wegen meiner nicht-verfügbarkeit dann angeblich zunächst ihren angeblichen Ex-Freund (in dessen Haus sie in einer angeblich abgetrennten Wohnung lebt) als Vater angegeben. Da sie befürchtete, dass ich mich ins Ausland absetze oder sonstwas.

Nach der Geburt nahm sie wieder Kontakt zu mir auf, ich habe das Kind seitdem ein paar Mal gesehen. Sie wollte, dass ich die Vaterschaft anerkenne, irgendwelche dahingehenden Schritte hat sie aber noch nicht unternommen. Den Ex-Freund hat sie angeblich als Vater wieder streichen lassen aus der Geburtsurkunde, zumindest hatte sie das vor.

Gezahlt hab ich bislang auch noch nichts.

Die letzten Tage bekam sie einen plötzlichen Wutanfall und meinte es kann nicht sein, dass ich immer noch nichts zahle. Sie will jetzt wissen wie viel ich zahlen kann.

Was soll ich jetzt tun? Mindestunterhalt anbieten?! Abwarten?

Ich habe übrigens einen privaten Vaterschaftstest bei DelphiTest in Österreich gemacht, der positiv war.

Ich bin zwischenzeitlich Mitglied bei ISUV geworden, dort bekommt man als Mitglied beliebig viele Gutscheine für anwaltliche Erstberatungen, die dann je nur 30 Euro kosten. Was haltet ihr von dem Verein?
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#15
Der ISUV ist ein Mandantenzuschaufler für die Vereinsanwälte. Das war immer so, der ist ein Kanzleischild. Das Geschäftsmodell funktioniert unverändert sehr gut, der Verein ist da nicht im Zentrum, sondern ein Werkzeug der Anwälte. Er bildet die Plattform und Legitimierung für die öffentlichen Veranstaltungen seiner Anwälte. Dort fängt man die aktuell Betroffenen ab, erzählt ihnen die üblichen allgemeinen Weisheiten und stellt den Kontakt um Vereinsanwalt her. Alles andere ist Lametta. Die Qualität der anwaltlichen Vertretung ist durchweg schlecht bis sehr schlecht. Ein ISUV-Anwalt, das ist ein Negativmerkmal.

Es gibt ihn seit 50 Jahren und wie gut die immer gerne behauptete Einflussnahme auf die Gesetzgebung und die Platzierung am Tisch der Mächtigen funktioniert, kann man an der "Entwicklung" des Unterhaltsrechts ablesen. Aber gut verdient haben seine Anwälte immer, Zweck erfüllt...

Aber will mich nicht beklagen. Der ISUV hat viel zur faq beigetragen. Unwillentlich zwar, aber doch. Ich habe von Anfang an versucht, das öffentlich niederschwellig und kostenlos zu bringen, was die verkaufen und den Anwälten geben.

Zum Kind: Du bist also der leibliche Vater. Dann bringt es nichts, rumzumachen. Die Mutter kann dich praktisch auf Knopfdruck auch zum rechtlichen Vater machen. Kostenlose Beistandschaft beim Jugendamt genügt und die steihen so lange hinter dir her, bis zu rechtlicher Vater bist und Maximalunterhalt zahlst. Wenn das noch nicht der Fall ist, dann Glückwunsch. Vielleicht lässt es sich weiter verzögern, wenn du Mindestunterhalt zahlst. Zahlen musst du so oder so. Aber besser ohne offizielle Vaterschaft.
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#16
Wenn ich das richtig gelesen habe, dann hat die Dame den Ex als Vater angegeben. Also erstmal nichts anerkennen. Wer weiß, ob Du wirklich der Vater bist. Außerdem kannst Du darüber auf Zeit spielen.

Ansonsten gilt, dass der Unterhalt erst dann fällig wird, wenn sie ihn verlangt. Rückwirkend ist alles verjährt. Sie muss allerdings nachweisen, dass sie den verlangt hat.

Wenn Du der leibliche Vater bist, dann wirst Du um den Mindestunterhalt nicht herum kommen. Bzw. würde das viel Aufwand, viel Schulden und am Ende vermutlich die Immobilie in die Zwangsversteigerung treiben.
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#17
Wenn die Ex bereits den Ex-Freund als Vater angegeben hat, würde ich mich persönlich erstmal auf garnichts einlassen. Es würde mich nicht wundern, wenn die Dame gerade versucht, doppelt zu kassieren. Sollte sie dann keine weiteren Schritte gegen dich einleiten, hat sie Angst, mit der Nummer aufzufliegen. Also Vorsicht!

Was deine ursprüngliche Frage wegen des Vermögens angeht, ist die Sache recht einfach. Zumindest wenn du dieses Vermögen nachweislich z.B. von deinen Eltern bekommen haben solltest, was ich mal vermute. Dann deklariere diese Schenkungen als „freiwillige Zuwendungen Dritter“. Den solche stehen nur für Unterhaltszahlungen zur Verfügung, sofern dies auch beabsichtigt war. Heißt, deine Eltern müssen nur bestätigen, dass die Zuwendungen nicht für Unterhaltszahlungen gedacht waren, schon darf das Vermögen hier nicht für herhalten. In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLGs ist eine entsprechende Klausel verankert, auf die du dich berufen kannst. Ich selbst hab bei zwei Gerichten bitterböse Mienen in die Gesichter der RichterInnen gezaubert, weil ich die mit ihren eigenen Waffen erschlagen konnte.
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#18
Mich würde ja interessieren, was in der Geburtsurkunde des Kindes steht^^ vielleicht hat sie auch Vater unbekannt angegeben, um Unterhaltsvorschuss zu bekommen und dazu noch Unterhalt von mir.
Aber an die Geburtsurkunde komme ich wohl nur mit der Zustimmung der Mutter. Und darauf hab ich keine Lust, sonst mach ich sie gleich wieder auf Vaterschaftsanerkennung aufmerksam, falls sie doch keinen Unterhaltsvorschuss vom Amt bezieht. Naja.
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#19
Wenn Du geneigt bist, etwas Öl ins Feuer giessen möchtest, dann kommt so etwas in Frage.
https://dejure.org/gesetze/StGB/169.html
Wird sowieso eingestellt, weil " die arme Mutter "usw......
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#20
(20-11-2020, 23:56)Alberto schrieb: Wenn Du geneigt bist, etwas Öl ins Feuer giessen möchtest, dann kommt so etwas in Frage.
https://dejure.org/gesetze/StGB/169.html
Wird sowieso eingestellt, weil " die arme Mutter "usw......

Bloß jetzt nix auf juristischem Weg tun! Das wäre nur ein verzehrender Kampf ohne jeglichen Mehrwert. Wenn du kannst, klär jetzt alles mit der Mutter direkt. Dein Test war positiv, du bist der Vater, also biete ihr was an. Mindesunterhalt bekommst du ja hin. Wegen der Mieteinnahmen kannst du ihr ja auch gleich pauschal 300 € anbieten. Wenn ihr das reicht, ist alles okay. Kommt das JA ins Spiel oder Gericht, wird es u. U. noch viel teuerer (und auch wesentlich unangenehmer für alle Beteiligten).

Übrigens das Thema Betreuungsunterhalt würde ich überhaupt nicht mehr erwähnen. Die Mutter muss sich mit dieser Forderung an dich wenden. Macht sie es nicht (sie hat ja jetzt auch viel zu tun..), bist du fein raus. Ich hatte auch das Glück und wurde niemals in Verzug gesetzt. Jetzt ist mein Junge 3 und das Thema hat sich erledigt.

Auch zu deinem Vaterschaftstest nochmal: Bloß keinem darüber etwas erzählen! Heimliche Vaterschaftstests sind nicht erlaubt und können bis zu 5000 € Geldbuße nach sich ziehen.
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#21
@VoK: die straftat wurde im ösiland begangen, nicht auf deutschem boden, also müßten die ösis strafanzeige stellen.

so seh ich das...
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#22
(21-11-2020, 11:18)netlover schrieb: @VoK: die straftat wurde im ösiland begangen, nicht auf deutschem boden, also müßten die ösis strafanzeige stellen.

so seh ich das...

Wenn überhaupt (erforderlich) würde ich sowas lediglich als Hebel für eine gütliche außergerichtliche Einigung nutzen. Auch, dass sie vielleicht doppelt kassiert bzw. kassieren will, ist doch perfekt. Je mehr Leichen sie im Keller hat, umso größer die Chance auf eine außergerichtliche Einigung. Mit etwas Glück kommt er damit dann deutlich günstiger bei weg.
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