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Schutzschrift
#1
Hallo zusammen,
 
meine EX – die mich nach der Trennung absolut hasst - will mich unbedingt aus dem (gemeinsamen 50%50 im Grundbuch) Haus haben. Oft hole ich die Kleine ab, und bringe sie zu meinem „Nebenwohnsitz“ - da ist sie aber immer sehr aufgedreht. Daher lasse ich es mir nicht nehmen (im Haus), die Kleine in Bett zu bringen und ihr beim Einschlafen eine Geschichte vorzulesen. Ich habe auch in Zukunft vor, öfter wieder im Haus (wo ich noch gemeldet bin) zu schlafen, um meine Tochter auch am nächsten Tag zum KIGA zu bringen.
 
Bei der Verabschiedung letzte Woche, sagte sie zu mir – vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen „Du hast immer nackt neben mir geschlafen, das machst Du auch bestimmt bei der Kleinen, das interessiert bestimmt das Jugendamt". Diesen Vorwurf hatte sie mir schon mal per SMS gemacht. Grund war, dass ich per SMS nachgefragt habe, ob es stimmt, was mir die Kleine erzählte hatte (im Urlaub meine EX plus Kind - gemeinsam im Hotelzimmer mit Ihrem NEXT übernachtet).
 
Jetzt aber, droht sie mir offen - wenn ich wieder ins Haus komme - die Polizei zu holen. Ich würde sie bedrohen - was ich natürlich noch nie gemacht habe. Ich achte immer darauf, 2 Meter Abstand zu Ihr halten. Zum Glück habe ich ein Teil des Gespräches mitgeschnitten.
Ich nehme mich selber auf, nachdem mir immer vorgeworfen wurde, ich würde vor der Kleinen streiten. Das habe ich auch angekündigt – also kein heimliches Aufnehmen.
 
 
Frage:
 
- Ich möchte gerne eine Schutzschrift schriftlich beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Leider glaube ich, dass das nur noch zentral per Internet "Zentrales Schutzschriftenregister" (89,00 EUR) geht. Weiß da jemand Bescheid??
 
- Die Vorwürfe „Nackt im Bett bei meiner Tochter zu schlafen“ gehen mir natürlich auch zu weit. Ich habe diese per SMS dokumentiert – bringt es was zum JA zu gehen??  – bisher bin ich nur bei einer Familienberatung – das habe das aber noch nicht zur Sprache gebracht.

- Außerdem versucht sie mich bei der Stadt „Zwangsabzumelden“ Was ihr aber nicht so recht gelingt. Mein Namensschild am Briefkasten wird immer abgerissen. Habe auch noch vile persönliche Dinge dort. Neuerdings habe ich mein eigenen Briefkasten angebracht. Auf Anraten der Stadt. Was kann ich noch machen, um meinen ersten Wohnsitz im Haus nicht zu verlieren??
 
 
 Meine Fakten:
 
-[font=Times New Roman]         [/font]Nicht verheiratet - gemeinsames Sorgerecht – die Kleine hat meinen Nachnamen.
-[font=Times New Roman]         [/font]Gemeinsames Haus ( 50% - 50% im Grundbuch – nur kleine Kreditsumme noch offen – beide haften bei der Bank ) – die letzten Jahre immer da gewohnt – meine schöne Altbauwohnung habe ich zum Glück aber immer behalten – seit ein paar Monaten bin ich natürlich wieder öfter in meiner Wohnung. Sie will unbedingt das Haus alleine haben - könnte es auch halten - Meine RA aber meint, vorerst behalten.


Danke für Anregeungen!!
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#2
Wie Du es schon richtig machst, ist es sinnvoll so viel wie moeglich aufzunehmen um Falschbeschuldigungen vorzubeugen. Ob das nun 100% legal ist oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. Du bist als Vater nur Elternteil 2. oder 3. Klasse, der Frau wird grundsaetzlich erstmal geglaubt, Dir als Mann (und damit potentieller Gewalttaeter) im Zweifellsfall eben nicht. Wenn keine (neutralen) Zeugen dabei sind, ist das Aufnehmen die einzige Moeglichkeit seine Unschuld zu beweisen.

Soweit ich weiss, kann manN eine Schutzschrift beim Amtsgericht noch selber einreichen, falls nicht, zahl eben den relativ geringen Betrag an einen Anwalt dass der es fuer Dich macht.

EXTREM WICHTIG ist, dass Du Dich unter Kontrolle hast. Die Exe weiss welche Knoepfe sie druecken muss um Dich zu provozieren. Frauen haben nun mal ein Opferabo und daher darfst Du auf KEINEN FALL handgreiflich werden oder verbal ausfallend. Aufnehmen und die Provokationen und Beschimpfungen weglaecheln ist angesagt.

Wenn Du am Haus nicht haengst, wuerde ich mir eine Loesung ueberlegen. Auf Dauer kann das nicht so bleiben mit dem gemeinsamen Wohnsitz. Irgendwer muss da raus.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Lass die Schutzschrift durch einen Anwalt verfassen. Wenn die Ex sogar ihre Falschbeschuldigungen ankündigt, nutze deine Möglichkeiten.

Solltest du nicht vor haben, das Kind selbst betreuen zu wollen, bringt es nichts, am Haus festzuhalten. Warum soll das nach Ansicht des Anwalts gemeinsamer Wohnsitz bleiben? Reingehen und vorlesen lässt sich auch durch eine entsprechende Regelung realisieren.
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#4
Hallo zusammen,

vielen Dank für die ersten Tipps!

Schutzschrift:
Heute war ich beim betreffenden Amtsgericht (immerhin in einer Stadt mit fast 100 000 Einwohner) und der Rechtspfleger kannte eine "Schutzschrift" in dem o. g. Zusammenhang nicht, obwohl er nach seinen Angben "einmal pro Woche in "Gewaltschutzangelegenheiten" Leute berät. davon 1/3 männlich und 2/3 weiblich - mir kommt der männliche Anteil etwas hoch vor. Er will sich immerhin mal bei einem Familienrichter (die Quote an diesem FG an männlichn Richter um die 50% Smile darüber informieren. Danach mit meinem RA telefoniert (der Anwalt ist überregional bekannt). Auch er hat in seiner RA Laufbahn noch keinen Schutzschrift in "Familienangelenheiten" (Stadt 300 000 Einwohner) verfasst. Er meint, es reicht nach einer EV schnell zu handeln.

Deshalb habe ich mich entschlossen, die Schutzschrift selbst zu verfassen. Habt IHR Quellen oder Formulare für formrichtigen Inhalt??

Würdet IHR nur die nur die Ankündigung meiner EX "Ich hole die Polizei, und sage einfach - Du drohst mir Gewalt an - damit Du nicht mehr ins Haus kommst" oder zusätzlich den Unsinn "Nackt schlafen in Verbindung mit meiner Tochter" reinschreiben?? Zwei paar Schuhe??

Jugendamt:
Gerade die Vorwürfe mit dem "Nackt schlafen in Verbindung mit meiner Tochter" will ich nicht so stehen lassen. Jeder kann sich ausrechnen, welche Vorwürfe demnächst, auf der Agenda meiner EX stehen. Bringt JA was oder geht soetwas nach hinten los??? Oder reicht es, solche bekloppten Vorwürfe in der Familenberatung dokumentieren lassen (um später im Notfall was zu haben) und die Beratungstipps für das Kindeswohl umzusetzten??

Haus:
Nach einer Affäre meiner EX habe ich die Trennung (nach langer Probezeit) abgenickt - zwar nicht locker-flockig - aber konsequent. Obwohl ich bis zur letzten Minute treu war - zum Glück - zusätzlich - die ein oder andere Frau in Wartestellung hatte (ist aber bei beiden nix geworden) - war ich sehr in Schockstarre. Übrigen kommt das manchmal auch heute noch - trotz guten Zeiten und Wochen - das Gefühl hoch - einfach versagt zu haben Sad
Jedenfalls an dem Tag meiner Entscheidung "Trennung EX" - keinen normale Unterhaltung mehr mit EX möglich - Hass pur in jeder Form - RA Briefe meiner EX : Schlüssel abgeben - ich hätte nie richtig in dem Haus gewohnt und keine Wohnrecht im eigenen Haus - zum Glück hatte ich genügend Belege für die letzten Jahre der gemeinsamen Haushaltsführung. Für mich war klar: Trennung meiner EX JA _ Trennung meiner Familie NEIN . Beide Kinder freuen sich sehr, wenn ich mal wieder in meinem Hause schlafe und mich um die KIDS besonders kümmere. . Ich habe somit jedenfalls immer die Möglichkeit spontan meine Tochter zu sehen, auch wenn die EX Streß macht, wird versucht vor den Kindern, Streit zu vermeiden. Jedenfalls haben wir BEIDE am gemeinsamen Lebensmittellpunkt meiner Tochter 100 % die gleichen Rechte und Pflichten - die will ich auch nicht verlieren - zum Glück war ich NIE - mit diesem Fehlgriff einer Frau - verheiratet - nix mit EHE BGB.
Nach aussen bin ich der Schuldige - "DER" - der seine Familie verlassen hat: Nachbar, KIGA und Bekannte. Es war (und ist immer noch) eine furchtbare Zeit. Meine RA meint aber, Hausanteile sind immer ein gute Verhandlungsmasse. Schlüssel und Zugang, gemeldet als erst Wohnsitz (plus Nebenwohnsitz) habe ich immer noch - wird ja auch gemeinhin empfohlen. Verkaufen kann ich später immer noch an die Ex, wenn meine Tochter 18 Jahre alt ist. Verliere ich meine Wohnrecht aber, dann eben Nutzungsabgabe - spare ich so 500 EUR. Sollte der "NEXT meiner EX" mal einziehen wollen, wird das Haus (durch mich) zur Teile-Versteigerung freigegeben. Ich möchte nicht, in dem Haus wo ich Bäume gepflanzt habe (und viele tolle Sachen gemacht habe) von einem (oder anderem) "Part Time Lovers" - meine Tochter -zur (V)erziehung frei geben. NO. Nix Boni plus. Dann eben neues ABR und neues Spiel - ich würde dann beruflich "voll zurückfahren" mich nur noch um meine Tochter kümmern wollen - das entsprechend dem FG anbieten und alles auf eine Karte Risiko setzten "volles SG oder Wechselmodell" erstreben.

Bin für Tipps offen. Vielen Dank.
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#5
Deine Ex hat keine Vorstellung, wie das mit Teilungsversteigerung für sie ausgeht.

Ist das Thema schon mal „theoretisch“ ihr oder ihrem Anwalt mitgeteilt worden?
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(Donovan)
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#6
Eine Teilungsversteigerung kann Deine Ex aber auch ein paar Jahre hinauszuzögern.
Ich glaube 5 Jahre sind möglich, mit der Begründung, dass der Lebensmittelpunkt der Kinder erhalten bleibt.
Das würde ich in Deine Überlegungen einbeziehen.

Es würde Deine Chancen vor Gericht hinsichtlich eines Wechselmodells stärken, wenn Du dieses jetzt schon praktizieren würdest.

Möglicher Plan Deiner Ex.
1. Dich aus dem Haus schmeißen (Gewaltvorwurf, Pädophilie, Aggression, etc.) gekoppelt mit Wohnungszuweisungsverfahren
2. Kindesumgang zu dir einschränken oder ganz verhindern
3. Unterhaltstitel hinterher schicken
4. Teilungsversteigerung verhindern für mehrere Jahre
5. Mit Deinem Unterhalt zahlt Ex die Wohnung
6. Anwältin der Ex beschäftigt Dich mit Prozessen, Gutachten etc. und lassen Sich finanziell ausbluten
7. Gerichte verschleppen und festigen so den neuen Status quo
8. Viel Glück

In welchem Umfang möchtest Du die Kinder betreuen?
Das sollte die Ausgangsbasis Deiner Strategie sein.
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#7
Moin, ich hatte mich aus gegebenem Anlass mit dem Thema Schutzschrift vor ca. einem Jahr intensiver beschaeftigt. Eine Schutzschrift ist iim Falmilienrecht nicht ueblich da Gerichte und Anwaelte davon ausgehen, dass es immer eine Anhoerung gibt. Schutzschriften werden vor allem im Urheberrecht verwendet. ABER in der heutigen Zeit mit diesem unschoenen Gewaltschutzverfahrensmist gibt es eben doch nicht immer eine Anhoerung. Der Frau wird ja grundsaetzlich geglaubt. Insofern ist es meiner Meinung nach durchaus sinnvoll eine Schtuzschrift zu hinterlegen wenn Gewaltschutzverfahren drohen.

In Deinem Fall ist das wichtigste, dass Du versuchst vorzusorgen wenn sie Dich der Wohnung veweisen will. Das geht naemlich ruckzuck wenn sie es geschickt anstellt. Es kann aber auch nicht schaden die Androhung einer Falschbeschuldigung wegen sexuellen Misshandlung mit aufzunehmen. Gut waere es, wenn Du diese Ankuendigungen schriftlich (Whatsap, Email etc.) hast und gleich beilegen koenntest. Und schreib blos keine Romane in der Schutzschrift, leist keiner und nervt nur. Kurz, knapp und auf den Punkt gebracht ist da angesagt.

Ein weiteres Problem koennte sein, dass die Richterin nicht ins Schutzschriftverzeichnis schaut wenn Deine Exe eine einstweilige Anordnung beantragt. Bereite Dich auf diese Situation vor und was dann zu tun ist. Ich hoffe Du hast keinerlei wichtige Unterlagen mehr im Haus aufbewahrt und der Exe den Zugriff auf Deine Konten entzogen.

Du bist noch am Anfang der Trennung und hast das Familienrecht noch nicht mal im Ansatz kennengelernt daher auch noch der Ritt auf dem hohen Ross betr. Umgang, Betreuung der Kinder und Deiner Rechte. In der Theorie hast Du als Vater ganz viele Rechte, in der Praxis eben im Zweifelsfall ueberhaupt keine. Letztendich wird Umgang in Deutschland gegen den Willen der Mutter nicht durchgesetzt. Punk und aus. Rechtliche Auseinandersetzung vermeidet manN als Vater am besten und laesst im Zweifellsfall Fuenfe gerade sein und kauft sich den Umgang zur Not sogar ab. Wenn es die Exe nicht komplett ueberreisst, hast Du als Vater vor Gericht wenig Chancen.
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#8
Die Schutzschrift ist halt auch wieder ein eine Schraube, mit der man die Chancen in bestimmten Konfliktkonstellationen ein paar Prozent verbessert. Besser wie nix, aber ja nicht in der Wirkung überschätzen.
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#9
Das Thema Schutzschrift war hier schon mal zentral ... Jahre her ...

https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...ghlight=BL
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#10
Hallo zusammen,

Schutzschrift wird diese Woche beim Amtsgericht mit den o. g. Anregungen hinterlegt. Mal sehen, ob dies im Ernstfall ein "Schutzschild" gegen falsche Anschuldigen sein kann.
In der Tat habe ich in der Anfangszeit - die Trennung läuft seit ca. einem Jahr und der finale Trennungspunkt liegt ca. ein halbes Jahr zurück gedacht, seit 2013 hätten die Väter etwas mehr Rechte gegnüber ihren Kindern. Falsch gedacht. Natürlich hängt aber alles im am entsprechenden Familienrichter - der Rechtspfleger meinte, am betreffenden Amtgericht gäbe es "väterfreundliche Urteile" Wie er zu dieser Einschätzung kommt, kann ich nicht beurteilen.

Aber aus meinem unmittelbaren Freundeskreis habe ich eine Vater, der mal eine Klage am Hals hatte, wegen "Kindesentführung" - er arbeitet damals bei der Lufthansa und brachte seine Tochter einen Tag später als vereinbart zurück (natürlich mit Info an die KM (die INFO angeblich nie angekommen) , da ein Flug ausgefallen war - er war damals für kleines Geld immer mit seinem Kind in Europa unterwegs) - Verfahren eingestellt.
Ein ander Freund - allerdings zu Hause im Regensburger Umfeld - wurd von der KM der "Spiel - und Alkoholsucht" beschuldigt. Resultat: Zwei Jahre nur betreuter Umgang und viele Gerichtstermine - aber nach zwei Jahren hatte er wieder normalen Umgang und immer noch das Sorgerecht - die Mutter musste sich dem FG fügen.

Wie auch immer, einer durchgeknallten Mutter ist unberechenbar - im Verhalten im Haus oder vor Gericht - aber zum Glück habe ich schon von Anfang an vieles gesichert und dokumentiert. Vor dem Arbeits- und Zivilgericht stand ich berufsbedingt als GmbH GF auch schon öfters, allerdings möchte ich gerne aus das FG verzichten. Mein Arbeitsvertrag läuft am Ende des Jahres als GF aus - somit könnte ich mich beruflich neu Orientieren und könnte - wenn ich in Zukunft weniger arbeite, und ganz viel Zeit für mein Kind haben.

Haus:
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun??

Haus verkaufen, dass Ruhe einkehrt - das wäre natürlich für meine Tochter gut ??
ABR geht dann quasi flöten und weniger Umgang - in der jetzigen Situation kann ich meine Tocher sehen, wann ich möchte, da ich formal im Haus wohne.
Die KM hat angekündigt, dass - wenn sie das Haus ganz bekommt - alles entspannter sei. Dadurch aber ein Faustpfand laut RA weniger - und Assitoni könnte einziehen.

Jugendamt:
Hinsichtlich "Sinn oder Unsinn" eines Termin beim Jugendamt habe ich nicht von EUCH gehört. Soll ich die erlogenen Anschuldigungen in einem Gespräch erläutern - oder besser nicht zum JA gehen??

Familenberatung z. B. Pro Familia
Hat es überhaupt ein Sinn sich Beraten zu lassen?? - Ich denke halt an das Kindeswohl und jede kleine Verbesserung für meine Kleine wäre gut - vielleicht lässt sich die KM auf eine Meditation ein - Bisher lehnt sie alles von Außen ab. Würde es eine Rolle beim FG spielen, wenn ich mich von Anfang an (War auch schon bei einer Kinderpsychologin um gute Trennungstipps für die Kinder zu bekommen - hat die KM aber auch nicht interessiert)

Danke für Eure Aufmerksamkeit.
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#11
Seit Jahren hat sich im Familienrecht für Väter kaum etwas verbessert.

Schutzschrift kann nicht schaden.

Haus: biete ihr einen Nutzungsvertrag (formal KEINEN Mietvertrag!) an mit kleiner Nutzungsentschädigung. Der Vertrag ist binnen Vierteljahr kündbar und soll auch enden, wenn Du Teilungsversteigerung beantragst.

Damit ist Vertragssicherheit vorhanden und wenn’s nicht klappt kannst du Zügel anziehen.

Lass Assitoni einziehen, verlange aber im Gegenzug 50:50 oder sowas in der Größenordnung. Wenn nicht diese Größenordnung, dann kommen auch die oben genannten Vereinbarungen nicht in Frage.

Zum Jugendamt und zu irgendwelchen Beratungsstellen gehst du besser nicht, formulieren aber schriftlich beziehungsweise per E-Mail an die Ex, dass du einen Zusammenhang mit Fragen fürs Kind gerne eine Mediation durchführen lassen würdest.

Du hast ganz entspannte Voraussetzungen.
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#12
Natürlich wird die Ex nicht durch den Hausverkauf entspannt. Das hat bei Frauen noch niemals funktioniert, die einen Krieg angefangen haben. Bei den meisten Frauen sind solche Trennungskriege eine lebenslange Sache, sie können nicht einen Haken dran machen oder einfach aufhören. Ein Sieg ist für die immer nur der Beweis, dass sie "recht" hatten und nun auch der nächste Sieg möglich wird. Das weibliche Trennungsgehirn ist extrem einfach strukturiert, Männer haben nur das Problem dass sie das nicht sehen, ziemlich blind sind, weil man ihnen langjährig allerlei schönfärberischen Müll eingeschwatzt hat.

Und leider fahren Frauen mit dem Krieg auch Sieg um Sieg ein. Wenn du in Forum und faq gelesen hast, weisst du welche günstigen Randbedingungen dafür herrschen, vor Gericht, im Jugendamt, in der Umgebung, der Gesellschaft, überall.

Den gemeinsamen Besitz loswerden macht es dir leichter, beim einzig lohnenden Ziel voranzukommen: Einen sauberen Schnitt, ein weiteres Feld fällt weg auf dem die Ex sich nicht in dein Leben drängen kann, du kannst den Kontakt zu ihr schneller minimieren und mit dieser Figure das einzig richtige machen: Sie voll und ganz vergessen.

Es gibt noch das Kind, aber dafür ist nur ein standardisierter schriftlicher Kontakt mit der Ex nötig. Man schreibt sich kurze Nachrichten, wenn es nicht anders geht. Ansonsten sollte man sich nicht sehen. Das Kind wird in absehbarer Zeit ohnehin aus dem Alter raus sein, dass du es zu Bett bringen wirst, wichtiger wäre der Aufbau von Kontinuität im Rahmen einer guten Umgangsregelung. Dafür ist nicht das Haus das Pfand, sondern die Nähe des Wohnorts. Sieh es mal so: Wenn sie ihr Traumhaus hat, sitzt sie da drin gleichzeitig fest und kann schon nicht unter Mitnahme des Kindes weit wegziehen. Du kannst dich also in der Nähe einrichten. Hol noch raus, was rauszuholen ist, sag ihr mal, sie kann das Haus haben, wenn ein Wechselmodell für das Kind ein Jahr gut lief. Oder kannst du das zeitlich nicht machen?
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#13
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten!! Mein unbestimmten Gefühle werden durch Eure Meinungen bestätigt.

Also die Kleine ist erst 4 Jahre alt - der Stiefsohn gerade 10 Jahre alt. Der Umgang mit dem Jungen wird (mir) total verweigert und bin gerade die Tage - nach dreimaliger Einladung des Jungen zum Kindergeburtstag - als "Persona non grata" - von der KM ausgeladen worden. Gefeiert wird aber beim Vater. Das Verhältnis zum Vater des Jungen ist über die Jahre ganz gut geworden - mitllerweile habe ich mich beim Vater auch entschuldigt - bin ja damals SELBST zum Assitoni geworden - alle Märchen der KM über den KV geglaubt und mit ihr nach einem halben Jahr zusammengezogen. Wenigstens habe ich meine Wohnung nicht aufgegeben.

Prüfe wer sich (ewig Tongue ) bindet - oder glaubt - sich zu binden. Meine jetzige Affäre meinte letzt zu mir, sie könne sich auch noch ein Kind vorstellen. Ich mir - nach meinen Erfahrungen - aber nicht mehr - und ohne Pariser geht gar nix mehr. Wenn ich überlege, wie leichtsinnig ich zu Studienzeiten mit den Mädels in die Kiste gegangen bin - echt Glück gehabt.

Jedenfalls haben die letzten 10 Jahre als GF durchaus einen Menge berufl. Streß in die Beziehung gebracht - ich bin mir schon eine Teil meiner eigenen Fehler (und warum alles so gekommen ist) - bewusst. Trotzdem hätte ich geglaubt, ich könnte es retten - ohne zu sehr zum Beta zu werden - kleine Tendenzen waren aber auch in dieser Hinsicht da Sad da ich dacht, die Frau ist in einer Mega-Depression (37 J.) mich um Haushalt und Kinder verstärkt gekümmert - dachte Frau würde auch um die Familie kämpfen - ich habs wenigsten versucht - war aber aussichtslos. Dann bin ich halt gegangen und der Rosenkrieg der KM fing an.

Momentan stellt sich die Frage: Mehr Geld verdienen und wegziehen oder weniger arbeiten und vor Ort zu bleiben. Nach dem Streß der letzten Jahre würde ich gerne weniger arbeiten und mehr Zeit mit meiner Tochter verbringen. Die Zeit mit meinem Kind ist mir sehr wertvoll. Immehin arbeitet die KM auch 28 Std. in der Woche im Unternehmen ihres Papas un ich könnte in diese Lücken springen - vorausgesetzt KM wird wieder normal - wie gesagt - Ihr Verhalten mir gegenüber hat sich um 180 Grad ins Negative (seit Trennung) verwandelt.

Ich habe mir bis zum Ende des Jahres die Entscheidung mit dem Haus offengelassen - auch dadurch bedingt - was beruflich aus mir wird.

Übrigens habe ich letzt gelesen, dass man die Kreditrate des Hauses vom KU abziehen kann und somit in eine niedriger DÜ Tabellenwert kommeen könnte. Stimmt das?? Die Restsumme ist aber relativ gering und das Haus ist in zwei Jahren abbezahlt.

Momentan zahle ich ja die Hausnebenkosten mit und mache eine Ausgleichszahlung (auf Anraten des RA) zum tatsächlichen DÜ Tabellen Wert, so dass in der Summe ein normale KU raus kommt. KIGA (privat) Betrag von knpp an die 200 EURo zahl ich auch noch. JU Titel gibt es noch keinen. Seit ich wieder in der WHG wohne, achte ich wieder viel mehr aufs Geld, da meine Kosten seit der Trennung zimlich erhöht haben.
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#14
Oh.... so viele Paralellen... kann Dir nur die Daumen drücken und für Dich und Deiner Tochter hoffen, dass Deine ex Ihr Hirn statt dem Hass einschaltet.
JA von Dir aus kann ich nur abraten. Ging bei mir komplett schief
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#15
(18-09-2019, 23:04)superdupersonic schrieb: Der Umgang mit dem Jungen wird (mir) total verweigert und bin gerade die Tage - nach dreimaliger Einladung des Jungen zum Kindergeburtstag  - als "Persona non grata" - von der KM ausgeladen worden. ..........

.........Momentan stellt sich die Frage: Mehr Geld verdienen und wegziehen oder weniger arbeiten und vor Ort zu bleiben. Nach dem Streß der letzten Jahre würde ich gerne weniger arbeiten und mehr Zeit mit meiner Tochter verbringen. 


Erkennst Du den Widerspruch?

1. Egal wie Du Dich entscheidest, weniger Streß wird es nicht. Nur anderer. 

2. Wie kommst Du auf die Idee, dass Du Dir aussuchen dürftest, wieviel Zeit Du mit Deiner Tochter verbringst?

Das einzige worauf Deine Ex regieren wird ist Druck und Geld. Das Haus scheint Dir gewisse Möglichkeiten zu geben. Laß Dich nicht bequatschen, sobald Du keinen Joker mehr hast, wirst Du entsorgt. Bei Deinem Vorgänger scheint es nicht anders gewesen zu sein.
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#16
@superdupersonic

Ich wollte Dir noch einen Hinweis zum weiteren Vorgehen geben. Was Du damit machst ist natürlich Deine Sache.

Als GF bin ich ebenfalls im Berufsleben sehr stark auf Gerichtsverfahren und das Beweisverfahren konditioniert worden. Du musst Dich komplett davon verabschieden, dass Beweise irgend eine Rolle spielen. Der eine sagt so, der andere sagt so und den Rest kannst Du im Kachelmann-Prozess nachlesen.

Wenn Du der Ex mal etwas beweist, dann hast Du sie unter Druck gesetzt oder willst damit nur eskalieren. Du bist dann wieder der Täter.

Die Verfahrensbeteiligten stimmen auch alles vorher miteinander ab. Du kannst also vor der mündlichen Verhandlung nachfragen, wie es aus geht.

Die sind auch alle auf Eindeutigkeit kondizioniert. Stell Dir vor mal hätte der Eine und dann wieder der Andere recht, dann würde es ja nie enden. Also besser einer ist zu 100% arschl…. und der andere zu 100% perfekt. Bei mir gab es über die Jahre rd. ein dutzend Verfahren - ich hatte nicht ein einziges mal auch nur ein bisschen recht.

Familiengerichtsverfahren sind also nicht ergebnisoffen, sondern ergebnisorientiert. Die Beteiligten setzen sich ein Ziel und dann arbeiten alle genau in diese Richtung. Da wird dann auch gerne wie bei der Inquisition vor gegangen. Am Ende ist die Hexerei bewiesen und Du wirst auf dem Scheiterhaufen entsorgt.

Die wollen Dich aber nicht in den Knast stecken. Du sollst ja ja zahlen und helfen. Und ansonsten die Klappe halten.

Mediation und Jugendamt, Profamilia, etc. bieten der Ex eine Plattform sich als Opfer zu präsentieren und Forderungen zu stellen. Vordergründig geht es dann ums Kind. Irgendwann fällt Dir dann auf, dass immer das was für Deine Ex gut ist auch für das Kind gut ist. Klar wird Dir mal der kleine Finger gereicht und Dir werden auch ein paar Zugeständnisse gemacht.
Zu 99% gehen die aber von der klassischen Versorgerrolle des Vaters aus, der sich entweder aus der Erziehung raus zu halten oder unter dem Kommando der Mutter zu dienen hat.

Wenn Du das alles beachtest, wirst Du Dir viel Geld, Zeit und Nerven ersparen. Bei mir waren am Ende viele Zehntausende weg. Als ich dann gefragt habe, dass zum Streiten immer zwei gehören und warum bei über einem dutzend Verfahren immer nur ich schuld habe, konnte mir niemand eine Antwort geben.

Ein Bekannter den ich seit Jahren nicht gesehen hatte, hat mir dann genau die selbe Geschichte erzählt; ebenso wie ein guter Freund der parallel ebenfalls Streit ums Kind hatte. Das alles liebe, intelligente, erfolgreiche und respektierte Männer. Für das Familiengericht aber As…is

Dass es mal umgekehrt gelaufen wäre für einen Vater, habe ich noch nie gehört; soll es aber geben; ebenso wie Lottomillionäre.
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