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Tochter wird 18 - Ideensammlung
#26
(27-07-2019, 12:53)Gast1969 schrieb: Ausser, der Unterhaltspflichtige hat einen "unbegrenzt" laufenden Titel am Hals?

Der lässt sich hier aber leicht begründet knacken, denn die Unterhaltspflicht ist nach der Schule erst mal zu Ende und als volljährige Studentin sind Bedarf und Rangfolge ganz anders, zudem ist vorrangig Bafög zu beantragen.

In dem verlinkten Verfahren lag die Sachlage ganz anders: Kind geht noch zur Schule, wohnt weiter bei Muttern, bleibt privilegiert, also gleichgestellt mit Minderjährigen und Rangfolge unverändert. Damit ändert sich nur die Altersstufe. Der Angriff auf diesen Titel ist ungleich schwieriger, weil als Begründung nur die Titelhöhe aufgrund der neu eingetretenen Mithaftung der Mutter übrigbleibt. Es gibt auch keine Neuforderung. So einen Titel kann man nicht loswerden, man kann ihn nur abändern. Dafür war zwingend die Auskunft der Mutter erforderlich.
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#27
Ich kann also meine Tochter auffordern, mir den Titel auszuhändigen?

Übrigens vielen Dank für Deine immer fundierten Beiträge p__ . Ich arbeite zwar ja im Öffentlichen Dienst und hab den ganzen Tag mit Gesetzen, Gerichten, Staatsanwälten, Richtern etc. zu tun, aber ich muss gestehen, das ich durch die Abläufe -und auch Fallstricke- des Unterhaltsrechts überhaupt und gar nicht durchsteige............. ;-(
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#28
Unterhaltsrecht ist unangenehm. Nicht nur inhaltlich, sondern auch bei der konkreten Praxisumsetzung. Auch Anwälte machen das oft nicht gern.
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#29
(27-07-2019, 15:25)p__ schrieb: Unterhaltsrecht ist unangenehm.

Ja, sehr unangenehm.

Ich hab das Gespräch mit meiner Tochter beim Eis essen gehabt. Ergebnis für mich noch ein bisschen unklar.

Meine Tochter erzählte mir stolz, das sie ab Sept. eine kleine eigene Wohnung in Uninähe hätte. Miete, NK usw. XXX,-- EUR. Auf meine Frage, wie sie das denn alles finanzieren würde, kam die Antwort:"Na, von Dir. Von Deinem Geld, das Du jeden Monat überweist."

Daraufhin hab ich versucht ihr zu erklären, das dies so nicht laufen würde. Ob sie denn schon BAFÖG beantragt hätte? "Nein, BAFÖG beantrage ich nicht. Da starte ich ja schon mit Schulden (!) ins Berufsleben.........". Ich sag "Aber das Dein Papa Schulden machen muss und hat, das ist Ok?" Sie wäre verpflichtet BAFÖG zu beantragen vorrangig vor Unterhalt. Nein, nie im Leben werde sie BAFÖG beantragen, von wegen Schulden und so. Dann werde eben ihre Mutter die Wohnung bezahlen und sie den Rest durch Arbeiten gehen, irgendwie würde sie es schon schaffen. Ausserdem bekäme sie eh kein BAFÖG, da ihre Mutter zu viel verdienen würde. Ich sag "Und dein Papa? Wer sagt denn, das der genug verdient?" Kindliche Logik:"Na, Du gehst doch Arbeiten.".

Dann hab ich ihr versucht zu erklären, das sich ab 18 (Oktober) auch die ganzen Unterhaltssachen für sie ändern würde. Ob sie das wüsste und ob sie auch wüsste, das ihre Mutter dann auch Barunterhaltspflichtig sei und sich der Unterhalt vermutlich 50:50 aufteilen würde. Nein, das wisse sie nicht. Warum, wieso? Sie kenne sich mit allem nicht aus, sie hätte damit nichts zu tun, auch mit der Titulierung damals bei mir und dem Auflaufen der Rückstände etc hätte sie nichts zu tun und sie wäre auch nicht Schuld daran. Ich erklärt, das sie auch nicht Schuld daran sei, das ich aber ab 18 ein Recht auf Abänderung hätte, und SIE da mein Ansprechpartner wäre dann, weil volljährig. Nein, nein, es sei nicht ihre Schuld sie hätte nichts damit zu tun, sie kenne sich damit nicht aus, es interessiere sie auch nicht, ich solle das alles mit den dafür verantwortlichen (also ihre Mutter, JA, Gericht usw.) klären, sie ginge dies nichts an. Nachdem ich ihr dann nochmals versucht habe zu erklären, das ab 18 SIE verantwortlich und mein Ansprechpartner sei und sonst niemand mehr, war endgültig "Schicht": nur noch Tränen, Heulen, Rumknatschen............................

Dann meinte sie, sie könne ja einfach alles so lassen wie es ist, dann braucht sie sich damit nicht zu beschäftigen und sie hätte ja auch keine Nachteile daraus. Würde ja dann alles weiterlaufen.

Habe versucht ihr zu erklären, das wir dann leider den offiziellen Weg gehen müssten (Anwalt, Gericht etc.) und das auch für sie nicht gut wäre. Doch, dann könnte ihre Mama sie an die Hand nehmen und ihr bei Gericht erklären, was sie dann tun müsste. Sie würde dann einfach alles unterschreiben was man ihr vorlege. "Naja, Mama kann dann nicht wirklich mehr helfen. DU bist als Volljährige dann selbst verantwortlich." Noch mehr Tränen, noch mehr Heulerei, sie sei nicht Schuld an so wie es ist, sie interessiere das auch nicht, sie wolle nichts davon hören, sie will nur in Ruhe gelassen werden usw usw.

Da kein vernünftiges Gespräch mehr möglich war, hab ich sie dann zu Hause abgesetzt.

Für mich war das Gespräch deshalb ergebnisoffen, da sich aus dem Verhalten und den Äußerungen meiner Tochter (das o.g. ist ja nur ein Auszug aus dem kompletten Gespräch) für mich jetzt mehrere mögliche Varianten anbieten:

01. keine Beantragung von BAFÖG, die Mutter bezahlt die Wohnung, Rest wird durch Arbeit verdient - ich bin raus
02. die Mutter mauert, es ist aber kein BAFÖG beantragt worden - ich bin wieder "im Boot" :-(
03. Der Unterhalt ab 18 wird nicht eingefordert, da ja alles nicht interessiert und sie mit nichts zu tun haben will, BAFÖG s.o. - ich bin raus
04. da ja keine Nachteile für meine Tochter, wenn alles weiterläuft wie bisher - der unbequeme Weg über Anwalt/Gericht

Seh da für mich noch nicht ganz den "Roten Faden" und will ja auch den Kontakt zu meiner Tochter nicht ggf. verlieren oder kaputt machen???
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#30
Da wird man Dich kräftig weiterhin zur Ader lassen. Freue Dich auf interessante Stunden vor Gericht. Wie kann es denn sein, dass Deine Tochter mit 18 Jahren so unselbstständig ist und nicht weiß, dass das Geld nicht vom Himmel fällt. Da wird Sie aber eine harte Landung in der Realität hinlegen. Und wie Du so schön aus dem Gespräch erkennen konntest, war sich nicht wirklich an Dir sondern nur an Deiner Kohle für Ihr easy Leben interessiert. Das bleibt spannend.


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#31
Ab welchem Alter wird eigentlich ein Mädchen zur Frau?
Wenn ich Deine Tochter als Erwachsene Frau betrachte und dann das TrennungsFAQ lese, dann paßt alles zusammen.

Glaubst Du wirklich, dass Deine Tochter die Finanzen und die Rechtsmöglichkeiten bisher ungeprüft gelassen hat?
Bist Du tatsächlich der Meinung, dass Mami und Töchterchen nicht längst alles besprochen und rechtlich geprüft haben?

Die Mami hat sich im Minimum von Töchterchen eine Vollmacht geben lassen, alles zu steuern - und die scheint zu wissen, wie man den Dady rupft.

Deine Tochter hat Dir doch alles gesagt!
Es bleibt beim alten für sie, für die Mami und für Dich.

Nochmal!!!
Gibt es eine Möglichkeit die Studentenbude zu nutzen und dennoch bei der Mutter in der Wohnung gemeldet zu bleiben?
Wenn ja, dann ist das Gespräch glasklar und macht vollkommen Sinn.
Es bleibt wie es ist und Deine Tochter hat gemeinsam mit der Mami eine Strategie gefunden, dass alles so bleibt wie es ist. Mit Tränen und vorgespielte Naivität wäscht Deine Tochter ihre Hände in Unschuld und versteckt sich hinter der Mutter.

Die spielen gerade guter Bulle - schlechter Bulle.

Das ist kein naives Kind - das ist eine erwachsene Frau, die gerade angelernt wird. Als Vater kenne ich diese Altersklasse noch !nicht! - nur anders ;-). Glaub mir die weiß genau was die will und das die Kohle braucht.

Kannst auch gerne im Internet nachlesen, dass die Generation Deiner Tochter stinkfaul ist oder wie die es sagen die work-life-balance in den Vordergrund stellt.

Nichts für ungut. Wenn Deine Tochter aber ein normales Mädchen ihrer Generation ist, dann finde ich das Gespräch wenig überraschend und deckt sich mit meiner Vermutung, die ich Dir hier geschrieben habe.
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#32
Tja, so ist das halt wohl mit der heutigen Jugend. Der Strom kommt aus der Steckdose und das Geld aus dem Bankautomat. Der Rest interessiet die Prinzessinnen (und Prinzen) nicht. Ich wuerde allerdings versuchen Gerichtskacke zu vermeiden und dafuer im Zweifellsfall auch Fuenfe gerade sein lassen und wenn es irgendwie geht mit der Mutter eine Einigung finden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#33
Du bist doch nicht blöd.

Sie hat einen Bafög Antag zu Stellen (musste ich auch für meine Meisterschule später wieder zurück zahlen).
Mutter hat ihr Einkommen offen zu legen. Du wirst max 50-100 Euro im Monat zahlen da verlieren sie die Lust und es ist ruhe keine Forderungen mehr usw. 

Wenn nicht so wie p beschrieben gibt es Klagen und Verzug setzen du holst den Vorschlaghammer heraus las die Schwuchtel ihre lila
Latzhosen herausholen oder willst du bis zur Rente zahlen jetzt ist Schluss und fertig.  

Die machen doch Routine mäßig gemeinsame Sache und sind zu faul zu Arbeiten liegt in der Natur der Frau.

Sagt mir auch meine jetzige Frau.

Bände das treiben oder du bist noch 15-17 Jahre Sklave von ihnen du bekommst nichts als Gegenleistung kein Essen Dank Zuneigung Aufräumen usw.
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#34
(28-07-2019, 12:18)kay schrieb: Tja, so ist das halt wohl mit der heutigen Jugend. Der Strom kommt aus der Steckdose und das Geld aus dem Bankautomat. Der Rest interessiet die Prinzessinnen (und Prinzen) nicht. Ich wuerde allerdings versuchen Gerichtskacke zu vermeiden und dafuer im Zweifellsfall auch Fuenfe gerade sein lassen und wenn es irgendwie geht mit der Mutter eine Einigung finden.

Ja das wäre mir am liebsten. Bin mir da aber nach gestern noch unschlüssig ob diese Option  noch funktionieren kann.

Nur mal hypothetisch: ich könnte ja das Risiko eingehen und ab November erstmal nichts mehr zahlen. Da meine Tochter ja meinte, es interessiert sie alles nicht und sie wolle da nichts mit zu tun haben und Geld von Ihrer Mutter + Arbeiten gehen, dann käme sie schon klar.......................... dann könnte es ja sein, das man gar nicht mehr an mich herantritt? Andererseits, sollte man doch an mich herantreten, bleibt die Frage ist es dann schon zu spät für BAFÖG + Abänderungsklage?

P.S.: meine Tochter gehört nicht zu den Faulen. Die ist sehr aktiv im Gardetanz, lernt viel, sucht sich selber Nebenjobs, hat irgendne Zusatzquali für Nachhilfe geben, macht gerade nen Übungsleiterschein (mit dem sie auch nach dem Studium auf Lehramt Sportklassen aushifsweise unterrichten darf) usw. Die ist schon sehr aktiv.
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#35
Wie waere es wenn Du bei der Mutter mal anfragst wie sie sich das jetzt so vorstellt? Wenn die sich auch komplett verweigert einen Komprimiss zu finden, dann kannst Du ab dem 18. Geburtstag ja immer noch alles nach Regel und Gesetz durchziehen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#36
Mag sein, dass Deine Tochter zu den fleißigen gehört. Aber soll das Mädel jetzt die eigene Mutter verklagen?

Außer Dir befinden sich alle in einer Wohlfühlstellung.
Du musst meiner Meinung nach den Beteiligten den Zahn ziehen, dass es einen Automatismus gibt, bei dem Du weiter zahlst. Wofür Du den Aufschlag geliefert hast.

Ich würde der ne Email schreiben, dass die aktuelle Regelung ab ihrem 18. Geburtstag nicht mehr gilt, weil sich die Verhältnisse ändern werden. Es normal ist, dass sich die Eltern die Kosten teilen - zumal sie ausziehen will. Ich würde ankündigen die Zahlungen an sie direkt zu überweisen, weil es ihr Geld ist und spätestens bei Auszug zu halbieren. Ebenso würde ich der sagen, dass ich erwarte, dass das Kindergeld direkt auf ihr Konto geht. Sie können dass dann ja immer noch an die Mutter weiter leiten. Schließlich ist es ihr Geld und nicht, dass der Mutter. Das Mädel soll mal selbst sehen was die Mutter so abgreift.

Wenn Sie mehr bräuchte müsse miteinander geredet werden. Sie müsse aber verstehen, dass es keinen Automatismus gibt.

Ich würde das alles lieb und nett formulieren - also ohne Druck.

Dann würde ich der noch Schreiben, dass ich menschlich und als Vater enttäuscht wäre, wenn sie mich verklagt statt eine faire Lösung zu finden.

.....und dann laß Dich mal überraschen, wie die Deine Tochter drauf ist.
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#37
Wenn du einfach weiterzahlst machst du dich leider in meinen Augen zum Hampelmann. 

Aber das musst du selber wissen was du machst

Sorry für meine Worte.
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#38
(28-07-2019, 17:52)wunder007 schrieb: Wenn du einfach weiterzahlst machst du dich leider in meinen Augen zum Hampelmann. 

Aber das musst du selber wissen was du machst

Sorry für meine Worte.

Nene, es ging ja nicht ums weiterzahlen, sondern ggf. um Zahlungseinstellung/-reduzierung.

@Alles-durch: das hört sich durchaus vernünftig an.
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#39
Kannst Du mit der ab ihrem 18. einen Schuldenschnitt für die 28.000 aushandeln? Wenn ja, kannst Du mit der sicherlich ne gute Lösung finden.

Die 7.000 ans JA musst Du sicherlich zahlen.
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#40
(28-07-2019, 19:04)Alles-durch schrieb: Kannst Du mit der ab ihrem 18. einen Schuldenschnitt für die 28.000 aushandeln? Wenn ja, kannst Du mit der sicherlich ne gute Lösung finden.

Die 7.000 ans JA musst Du sicherlich zahlen.

Das hoffe ich.

Jaja, an dem JA kommt man wohl nicht vorbei  Confused
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#41
Scheinbar stehe ich wieder mal auf dem Schlauch!?
Es ist doch alles ganz klar geregelt wie es nach Volljährigkeit weiter geht, oder nicht?
Warum muss man(N) den Weibsvolk weiter in den [Unterschreitung des Mindestniveaus] griechen.
Deine Tochter ist doch ne ganz Schlaue, dann lass sie das lesen und wenn sie das nicht versteht....pech!

Immer wieder unglaublich wie viel sich zum Hannebabel machen lassen.....
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#42
@ Bitas

genau es ist glasklar wie es in fascho-femi-Deutschland weiter geht.
"Zahlen, helfen klappe halten!" und zur Not erklärt es Dir das Familiengericht.

Bei der eigenen Tochter stehen die Chancen aber gut, dass sie diese Machtstellung nicht ausnutzt.

1. Weil Frauen mit 18 noch nicht so abgewi.... wie ab 30 sind
2. Weil Frauen i.d.R. den Partner aber nicht den eigenen Vater zocken
3. Weil die H exe den Einfluss verliert

Gast1969 hat die Chance auf einen fairen Deal, wenn der Kontakt zur Tochter gut ist.
Über das Gericht bekommt er das nicht hin.
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#43
mal ne blöde Frage: woran erkenne ich, dass ein Titel vorliegt?
Ist das Gerichtsurteil, weiviel ich zahlen muss, schon der Titel?
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#44
@Einhorntrainer: Ja, in der Regel. Entweder die Väter haben einen Titel vom Jugendamt. Das erkennst Du ja dann ;-) Oder aber der Beschluss des Gerichts hat eine vollstreckbare Klausel. Keine Angst. Das vergessen die nicht....
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#45
..............leider  Sad
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#46
Es gibt da feine Unterschiede. Ein Titel durch Gerichtsbeschluss ist leichter änderbar wie einer durch "freiwillige" Jugendamtsurkunde, die tatsächlich natürlich niemals freiwillig ist, sondern mittels platter, brutaler Erpressung entsteht. Sofort unterschreiben oder vor Gericht gezerrt werden, so die Drohung.

Früher hätte einem das durchaus ein paar Euro Gerichtsgebühren wert sein können, verklagt zu werden statt Titel nach Jugendamtserpressung zu unterschreiben. Heute geht das nicht mehr, weil das verlotterte Juristenpack sich den fürstlichen Fressnapf selbst nochmal kräftig vergrössert hat, es wurde eine Anwaltspflicht eingeführt und eine Klage kostet den Pflichtigen nun so um die 800 EUR für den Pflichtanwalt - das Jugendamt oder die profitierende Mutter kostets keinen Cent. Diese hammerharte Ungleichbehandlung zu Lasten der ohnehin belasteten Pflichtigen interessiert die Juristenkollegen vom BVerfG einen feuchten Kehricht. Wenn ich schreiben würde, was ich über die denke, müsste ich mich selbst zensieren. Hallo, Rechtsstaat?!
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#47
Nicht nötig zu schreiben, was Du denkst. Hier denkt wohl jeder das selbe.

Aber cooler Trick zur Elternbefriedung oder? Oder wie es das Pack formuliert: "Es muss Ruhe einkehren".

Und dann schlagen die so lange auf den Vater ein, bis der Ruhe gibt.

Geldlasten, Entfremdung, Rufmord, Erpressung und boshafte Unterstellungen. Die Exen lehnen sich zurück und schauen genüßlich zu, wie man/n zum entsorgten Versorger gemacht wird.
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#48
So, bevor ich jetzt -wie oben Vorgeschlagen wurde- meine Tochter anschreibe:

Kann ich ab 18 auch die Herausgabe des bestehenden -unbefristeten- Titels verlangen, oder "nur" eine Neuberechnung?
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#49
Ich denke unbefristet bedeutet auch unbefristet...zumindest bis ca. 25 Jahre.
Es wird wohl bei der Neuberechnung bleiben.
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#50
Was heißt den unbefristet?
Bis Du stirbst?

Da muss es doch irgendwelche Zusatzregelungen / Begründungen geben?
Was ist mit einvernehmlicher Abänderung oder Verzicht?
Was ist mit Verjährung oder Verwirkung?

Du solltest auf jeden Fall dokumentieren, dass sie verzichtet bzw. teilverzichtet und den Beschluss genau kennt. Damit sie sich nicht auf Unkenntnis berufen kann. Dann dürfte zumindest Verjährung, Verwirkung, etc. ticken. Zeitpunkt, Umstände, etc. solltest Du genau nachweisen können. Bis auf Mord verjährt alles irgendwann.

Man kann auch einvernehmliche bei Gericht etwas zu Protokoll geben. Ob das bei dem anwaltspflichtigen Unterhalt geht, weiß ich aber nicht.
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