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Es ist endlich so weit...
#1
Hallo liebes Forum,
auch wenn ich selten hier schreibe, lese ich Undercover mit Big Grin
Auch wenn ich ein schlechtes Gewissen bekomme, nur etwas zu schreiben, wenn was anliegt, benötige ich dennoch eure Hilfe.
Nach meinem letzten Post, ist einiges an Zeit und drei Gerichtstermine vergangen Big Grin
Vor ca 18 Monaten, schrieb die KM in einem hitzigen schreib Gefecht (Kommunikation läuft nur via e-Mail oder Whats-App bei uns), dass wenn unser Kind in die weiterführende Schule kommt, es zu mir ziehen soll. Da kann die KM mir mal zeigen, wie sich ein "passives Elternteil" richtig Verhält.
Natürlich tat ich das als Gewäsch ab. Aber ich triggerte sie im laufe der Zeit öfters damit, was sie auch immer bestätigte.

Zeit verging, wir waren drei Mal vor Gericht und letzte Woche bekam das Jugendamt und ich eine e-Mail mit der Bestätigung und den Hinweis, das dass Kind ab nächsten Sommer zum Vater zieht.
Da das Umgangs Wochenende anstand, wollte ich erst mit dem Kind drüber reden, was ich auch tat. Jedoch Antwortete ich der KM nicht sofort, worauf ich am Montag eine Mail bekam, wo sie herablassend sich äußerte, ich hätte nur dumm geschwätzt, jedoch ihr Entschluss fest steht... Das Kind zieht nächstes Jahr zu mir, damit Diskussion beendet (inkl Äußerungen, die einer Mutter unwürdig sind Big Grin).
Ich rief beim Jugendamt an. Der Mitarbeiter vermied seine pers. Meinung aber war damit okay, das dass Kind zu mir kommt.
Er meinte auch, ich solle den Antrag ei Gericht jetzt schon einreichen.

Ich liebe mein Kind, ich werde es zu mir holen, das ist Fakt, nur bräuchte ich mal Schwarm wissen Big Grin
Das Schreiben des Antrags ist zwar nicht leicht, aber krieg ich hin.
Zu meine Fragen, was muss und sollte ich alles beachten?

Das alter Gerichtsurteil mit dem alleinigen ABR bei der Mutter kippen lassen.
Den Unterhaltstitel vom Richter kassieren lassen.

Da ich die Befürchtung habe, dass die KM (sie ist recht "Flügge") sich irgendwann aus dem Staub macht, hatte ich vor eine Einbennenung für das Kind bei Gericht erwirken zulassen. Damit es ein "wir" Gefühl für die Familiäre Situation väterlicherseits hat.

Wäre das sinnvoll oder kontra Produktiv?
Sonst noch was, was ich vergessen habe? Auf den Unterhalt will ich Gerichtlich nicht ansprechen, da sie langzeit Kundin beim Staat ist und eh nichts zuholen.

Danke und einen schönen rest Sonntag
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#2
Den Gerichtsantrag sehr kurz. Herstellung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind beantragen, Begründung: ABR wurde dir am (XX.XX.XXXX, Aktenzeichen) auf Antrag der Mutter entzogen, Kind wohnte bei der Mutter, Kind zieht ab dem XX.XX.XXXX mit dem Einverständnis der Mutter dauerhaft zu dir.

Für den Unterhaltstitel brauchts keinen Richter. Rückgabe im Original oder nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form einen Verzicht aussprechen lassen.

Das mit der Einbenennung verstehe ich nicht. Du willst den Nachnamen des Kindes jetzt noch ändern? Ist doch egal, wie es heisst.

Unterhalt - da würde ich nur Unterhaltsvorschuss beantragen und sonst keinerlei weitere Aktionen.
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#3
@p :

Wieso gemeinsames ABR? Wenn das Kind bei ihm lebt, gebührt ihm auch dass alleinige ABR - so wie zuvor der Mutter.

@ Bckstn:

Auf gar keinen Fall auf den Kindesunterhalt verzichten - denn es ist nicht dein Anspruch, es ist der Anspruch des Kindes! Wenn die Mutter nicht zahlen kann, dann laufen eben Unterhaltsschulden auf. Irgendwann werden die Schulden schon mal vollstreckbar werden. Und wenn es dem Kind für den Führerschein, das erste Auto oder die erste eigene Wohnung reicht. Mann sollte sich nicht im ersten Überschwang der Gefühle dazu hinreissen lassen, auf zu viel zu verzichten, nur um das Kind zu bekommen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Für das alleinige ABR gibt es kein Rechtsschutzbedürfnis. Die Mutter ist ja einverstanden, dass das Kind wechselt. Damit fällt der wichtigste Grund auf alleiniges ABR aus. Immer den leichtesten Weg zum Ziel gehen. Denn sonst geht der ganze Antrag womöglich schief.
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#5
Erstmal danke für die Antworten.

Sie mit Bezug auf ihren drei Mails (es kam noch eine "Endgültige") auf das gemeinsame Kind "verzichtet". Sie möchte das es dauerhaft zu mir zieht. Ich kenne sie, wenn es mit den zukünftigen Plänen nicht klappt, kommt sie nach einige Zeit wieder an und möchte es zurück. Darum wollte ich eigentlich das alleinige ABR. Vor über einem Jahr stimmte sie mir da sogar zu ;-)

Zum Unterhalt sei gesagt, selbstverständlich werde ich Unterhaltsvorschuss beantragen, jedoch nicht Gerichtlich den Unterhalt von ihr einklagen. Von mir aus, kann auch das Jugendamt sich mit ihr auseinandersetzen.

Mit der Einbenennung, na vielleicht ist auch auch nur mein verletzter Stolz, wer weiß es schon.
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#6
Richtig, ueber Unterhalt wuerde ich mit der Mutter ueberhaupt nicht diskutieren, dafuer gibt es das Jugendamt. Sollen die sich damit rumschlagen. Wie p schon schrieb, gehe den Weg des geringsten Widerstandes. Und mach es schnell, bevor sie es sich anders ueberlegt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
(04-03-2019, 11:26)Bckstn schrieb: Darum wollte ich eigentlich das alleinige ABR. Vor über einem Jahr stimmte sie mir da sogar zu ;-)

Würde ich auch wollen, aber diese Frucht hängt höher und das Ziel wird schon mittels einer niedrigeren Frucht erreicht. Ganz ohne ABR kann sie jederzeit das Kind holen, das wäre schlecht. Bei gemeinsamem ABR bist du im späteren Konfliktfall bereits ganz gut positioniert. Das Kind ist ja nicht mehr klein. Die Rede war von weiterführender Schule, es wird also beim Wechsel 10 oder sogar 11 sein. Schon in wenigen Jahren wird es bei jeder Wohnortveränderung das stärkste Stimmgewicht haben. Dann ist es egal ob gemeinsames oder alleiniges ABR. Das ABR verliert mit zunehmendem Alter an Wirkkraft.

Es reicht, wenn die nächsten zwei Jahre Ruhe herrscht und unnötige Risiken wegen rechtlich unzureichender Positionen beseitigt sind.

Was anderes wie Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt ist witzlos. Kostet dich nur Geld. Das Jugendamt bietet dasselbe kostenlos. Hol dir den Unterhaltsvorschuss, den kriegst du sofort und lass sie machen, ohne zu erwarten dass jemals mehr kommt.
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#8
danke für die Antworten. Dann werde ich den Weg des geringsten Widerstandes gehen und den Antrag die Woche raushauen. Vom vollen Unterhalt bin ich nie ausgegangen. Und wir ihr bereits schreibt, soll das Jugendamt sich mit rumschlagen, der Unterhaltsvorschuss reicht. Bin, da ich dann eine Menge Unterhalt spare, recht gut aufgestanden.
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#9
Und beim Nachnamen solltst du nur etwas ändern, wenn alle einverstanden sind. Kind und Ex. Ansonsten wird das nicht durchzusetzen sein. Heutzutage ist es völlig normal, dass Familienmitglieder verschiedene Namen haben, das sehen auch die Richter so.
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#10
Danke P. Hab jetzt den Antrag ans Gericht gestellt. Mal sehen, wann ich bescheid bekomme. Ich halt euch auf den laufenden... ob ihr wollt, oder nicht ;-)
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#11
Wir wollen!
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#12
So, kleines Update,
hatte ja am 08.03.19 Antrag gestellt.
Woche später schon die Zusage plus Zahlungsforderung für die Gerichtskosten Im Briefkasten gehabt.
Samstag hatte ich dann drei Gelbe Briefe im Briefkasten mit dem selben Gerichtstermin (da wollte jemand auf Nummer sicher gehen  Big Grin )
Es geht um eine Gütevereinbarung und um Klärung der Sachlage.
Den Umgangstitel müsste ich mit ggf mit Anwalt klagen und die tilgung der Umgangsregelung müsste seperat geklärt werden.
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#13
Wie lang dauerts bis zum Termin?
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#14
Der Termin ist nächste Woche. Der recht junge Richter hat bis jetzt (schon 3 Verfahren zusammen gehabt) sehr Positiv agiert.
Ich denke aber mal, dass es mehrere Termine geben wird und er das volle Programm durchziehen wird?!
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#15
Das ist richtig schnell. Gutes Zeichen.
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#16
So, Mittwoch ist es soweit. Hatte jetzt einen Brief vom Gericht mit ihrer Stellungnahme. Sie stimmt alles zu, bis auf die Tatsache, dass ich das alleinige ABR bekommen soll. Das wäre realitätsfern und gegen die gängige Praxis. Das lustigste ist ja, sie hat bei jedem Termin (Ärzte, Schule Behörden) immer erzählt das sie das alleinige ABR hat  Big Grin Im schreiben steht auch dein, das sie das plötzlich auch alles via Jugendamt (was sie sonst wie der Teufel das Weihwasser gemieden hat) gemacht hätte. Mit etwas Glück, wird es eine preiswerte Verhandlung für mich  Big Grin
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#17
Gemeinsames ABR, vorausgesetzt der Richter stellt protokolliert (!) fest, dass das Kind seinen Wohnsitz bei dir hat. Das ist fast so gut wie alleiniges ABR für dich.
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#18
okay danke, werde ich dann Morgen so beachten =)
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#19
UNBEDINGT! Da muss was gerichtsfestes beschlossen werden ansonsten kann die Gutste ja alles widerrufen wenn es ihr nicht mehr in den Kram passt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#20
So, einen wunderschönen guten Tag,
Gestern war der Tag der Tage. Es kam zu keinem Urteil (war dem Richter doch zu früh) aber er beschloss, das dass Kind zu mir kommen soll. Ebenso das die KM ein schreiben aufsetzen soll, dass ich die hauptansprech Person bin. Es wäre kein Urteil und nicht bindend. Mutter stimmte alle dem zu. Ich hab es erstmals so durch gelassen. Kosten trage ich und sollte sie nächstes Jahr ihre Meinung dennoch ändern ist die Klage direkt anhängig. Die gerichtliche Einigung wird uns noch mal zu geschickt.
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#21
Also hat sie formal weiterhin alleiniges ABR?
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#22
So ein Scheissdreck mal wieder. Wetten, dass es dem Richter bei einer Frau niemals zu früh gewesen wäre. Jetzt hast du nichts. Die Frau hat von dem verpudelten Richter die Freiheit bekommen, es sich noch mal zu überlegen.
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#23
Ich frage mich ernsthaft, wie man sich hier "einigen" kann. Das hätte ich nie so gemacht.
Nur ein Urteil ( das auch vollstreckt werden kann ) ist das Mass der Dinge.
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#24
Also, das alte Urteil ist gekippt. Sie hat kein alleiniges Sorgerecht. (Sagte der Richter beim Lesen des alten Urteils). Also hat jeder das ABR durch GSR. Ich bin noch ein wenig hin und her gerissen, ob ich auf ein Urteil gehen soll (wenn es dem Richter genehm ist ) oder erst warte, ob sie ihre Meinung ändert und dann die Klage erwiedere.
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