Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst...
#1
Hallo an alle Väter, Mütter, Eltern und vielleicht gar interessierte Kinder,

vor einigen Tagen bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden. Nachdem ich einige wirklich spannende Diskussionen verfolgen konnte, habe ich nun dazu entschieden, ebenfalls mal einen kleinen Erfahrungsbericht zum Thema 'Umgangsverfahren' zu erstellen.

Das vielleicht Besondere in meinem Fall: Seit Beginn der Rechtsstreitigkeiten mit der Mutter im Jahr 2015 vertrete ich mich vollumfänglich in Eigenregie. Ich bin gewissermaßen mein eigener Anwalt. Und das durchaus mit Erfolg, wie ich im Folgenden kurz (obwohl der Schriftverkehr inzwischen zwei Aktenordner umfasst) berichten werde...

Doch zunächst zur Situation: Unser Sohn ist gerade fünf Jahre alt geworden. Hervorgegangen ist er aus einer lockeren, kurzen Affäre im Jahr 2012. Die Kindesmutter ist deutlich älter als ich (ich bin Anfang 30) und verheiratet mit einem nochmals deutlich älteren Ehemann. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Sie hat außerdem bereits einen unehelichen Sohn im Alter von 13 Jahren. Spätestens seit der Vaterschaftsfeststellung durch das Amtsgericht vor mehr als vier Jahren versuche ich, trotz der schwierigen Situation, unserem Kind ein bestmöglicher Papa zu sein.

Dies gelingt mir jedoch nur zum Teil. Denn für die Mutter ist unser kleiner Junge inzwischen ein Manipulations- und Machtinstrument geworden, das eingesetzt wird, um mich zu verleumden, mich zu beleidigen und mir meine Menschenrechte nehmen zu können. Jedweder Beziehungsaufbau zwischen Sohn und Vater wird massiv torpediert. In einer solchen Situation können irgendwann nur noch Dritte helfen. Die zunächst geführten Gespräche mit dem Jugendamt waren jeweils nur von kurzer Wirkdauer. Geplante Umgänge wurden immer wieder verweigert. Und so habe ich mich im November 2015 erstmals hilfesuchend an das zuständige Amtsgericht gewandt. Dabei war ich von Anfang an der Überzeugung, dass Sohn und Vater ein Recht auf Kontakt haben, dass es auch staatlich zu schützen gilt. Und so habe ich bewusst auf einen Rechtsvertreter in Form eines Fachanwalts für Familienrecht verzichtet und die Verfahren selbstständig geführt.

In den folgenden Beiträgen werde ich die einzelnen von mir geführten Verfahren kurz anhand wesentlicher Eckpunkte skizzieren und bei Bedarf aus Originaltexten des Schriftverkehrs „zitieren“. Außerdem werde ich teils auf Gesetzesgrundlagen und gerichtliche Entscheidungen verweisen. Ich weiße allerdings darauf hin, dass ich KEIN Jurist bin und mir alle Punkte nur in Eigenarbeit angelesen habe.

Es folgen nun in separaten Beiträgen:

Verfahren 1: Antrag Umgangsregelung 2-wöchentlich mit Übernachtung

Beschwerdeverfahren zu 1: Überprüfung Beschluss Umgang durch Oberlandesgericht

Verfahren 2: Antrag auf gemeinsame Sorge

Verfahren 3: Antrag auf Erweiterung Umgangsregelung hinsichtlich Urlaub

Ich freue mich auf interessante Kommentare, Rückfragen und hoffentlich auch Erlebnisberichte von Vätern, die sich für einen ähnlichen Weg entschieden haben.

Viele Grüße
Zitieren
#2
Das ist erfreulich - willkommen. Gerne her mit deinen Berichten. Besonderes, wenn Du den Mut hattest, dich selbst zu vertreten.

Das geht in Sorge- und Umgangsverfahren eigentlich immer. Nur scheuen zu viele die Mühe, sich das selbst oder mit etwas Hilfe eigenständig zu erarbeiten. Teils aus Unsicherheit, teils schlicht aus Faulheit oder Anspruchsdenken.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#3
Verfahren 1: Umgangsregelung (Status: Verfahren erfolgreich durch Beschluss Amtsgericht)
-
Zeitraum: November 2015 – Januar 2016

Zuständig: Amtsgericht / Familiengericht; ferner Jugendamt

Ablauf des Verfahrens:
 
  1. Antragstellung am 25.11.2015
  2. Abweisungsantrag durch Vertreter Kindesmutter am 08.12.2015
  3. Anhörung durch Richter am 17.12.2015, Stellungnahme Jugendamt: Pro Umgang
  4. Beschluss zu Umgang vom 21.12.2015, Zustellung am 09.01.2016
-
Antrag: Zweiwöchentliche Umgangswochenenden mit Übernachtung

Meine Argumente (Auszug):
  • Beziehung zwischen Vater und Sohn besteht und ist wichtig
  • langfristig männliche Identifikationsfigur notwendig
  • Sohn fühlt sich wohl, außerdem haben erste Übernachtungen bereits stattgefunden
  •  Recht auf Umgang nach § 1684 BGB, außerdem Grundrecht nach GG, Art. 6, Abs. 2, siehe auch 1 BVR 1253/06
-
Gegenantrag: Vollständige Antragsabweisung + Bewilligung Verfahrenskostenhilfe

Gegenargumente Antragsgegnerin + Anwalt:
 
  • Fehlende Bindungstoleranz seitens des Vaters
  • Vernachlässigung des Kindes während Umgang
  • Drogenproblematik
  • Fehlende Liebe, fehlende Aufrichtigkeit seitens des Vaters
  • Kind hat Abneigung gegen Vater, daher maximal begleiteter Umgang
-
Entscheidung AG: 

„Die Mutter ist verpflichtet, dem antragstellenden Vater Umgang mit dem Kind … wie folgt zu gewähren: Alle zwei Wochen samstags von 10 Uhr bis sonntags 18 Uhr.“

Begründung der Entscheidung AG: „Der Vater hat ein Recht zum Umgang mit dem Kind (§ 1684 BGB). Die Begleitung des Umgangs durch Dritte bedeutete eine Einschränkung, die nur unter besonderen Voraussetzungen des Kindeswohls in Betracht zu ziehen wäre (§ 1684 BGB), auf die sich der Vater nicht verweisen lassen muss….“

Kommentar Verfahren 1:

Ich persönlich war überrascht, wie schnell und gewissermaßen auch unbürokratisch dieses Verfahren geführt wurde. Trotz maximal aggressiver Rhetorik des aus der Staatskasse bezahlten Anwalts der Kindesmutter hat sich das Gericht nicht in seiner Entscheidung beirren lassen. Mir persönlich hat das Verfahren gezeigt, dass unser Rechtssystem zumindest im konkreten Fall sehr gut funktioniert hat.
 
Viele Grüße
P.
Zitieren
#4
(09-01-2018, 14:16)sorglos schrieb: Das ist erfreulich - willkommen. Gerne her mit deinen Berichten. Besonderes, wenn Du den Mut hattest, dich selbst zu vertreten.

Das geht in Sorge- und Umgangsverfahren eigentlich immer. Nur scheuen zu viele die Mühe, sich das selbst oder mit etwas Hilfe eigenständig zu erarbeiten. Teils aus Unsicherheit, teils schlicht aus Faulheit oder Anspruchsdenken.

Hallo sorglos, zum Einstieg solch motivierenden Worte zu hören ist doch immer nett. Ich bin in unserem Fall, so bin ich mir ziemlich sicher, bisher ohne Anwalt besser ausgekommen. Aber Du hast Recht, es ist ein anstrengendes Geschäft, in das man viel Arbeit investieren muss.

Wenn ich mir aber die Vertreter der Mutter anschaue frage ich mich doch, ob diese sogenannten Experten ihren Beruf wirklich gelernt bzw. wie gelernt haben. In den kommenden Beiträgen werde ich zum Verhalten der Anwälte im Verfahren auch noch einige amüsante Zitate aus dem Schriftverkehr präsentieren. Denn auch der ein oder andere Richter scheint zu erkennen, mit welcher Kundschaft er es hier zu tun hatteWink

Beste Grüße
P.
Zitieren
#5
Von positiv verlaufenen Fällen hört man viel zu wenig, deshalb nur her mit der Schilderung.

Dein erster Antrag war ein sehr bescheidener Standardumgang, die Gegenargumente waren die Standardargumente und der Beschluss war ein Standardbeschluss, hört sich alles nach Abheftung von Textbausteinen an. Sowas sollte man immer ohne Anwalt machen, es sei denn man ist im schriftlichen Ausdruck sehr gehemmt. Ein Anwalt ist in so einem ersten, einfachen Verfahren meistens ein Problem und wer da mit Anwalt auftritt, verspielt schon mal einen Bonus.

Wie es läuft, zeigt sich immer erst später. Wenn es wieder Probleme mit dem Umgang gibt, wenn der Richter mehr als einen wohlfeilen Textbaustein produzieren muss, z.B. einen Ordnungsgeldbescheid. Wenn die Manipulationen der Gegenseite direkt am Kind anfangen, Umzug, Ferienaufenthalt etc. etc.
Zitieren
#6
(10-01-2018, 00:54)Flo schrieb: Was soll dieser Umgangszettel, der ja noch nicht mal ein Umgangstitel ist, strategisch bewirken können? Wobei selbst ein Titel ist wertlos, weil er in der Praxis nicht - jedenfalls nicht effektiv genug - vollstreckt wird. Operativ hast du im Gerichtssaal zwar etwas erreicht, die Kindsmutter wird aber mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit nicht aufhören bzw. locker lassen den Kleinen zu manipulieren. Momentan ist er in einem sog. magischen Alter und die Manipulationen der Kindsmutter prallen noch relativ gut an ihm ab, bald aber nicht mehr. Auch ist die Frequenz und die Dauer des Umgangs nicht dazu geeignet die Bindung des Kindes zu dir hinreichend zu sichern. Was der Richter natürlich weiß, nur ist es ihm egal.

Bitte verstehe mich nicht falsch, denn ich möchte dein Tun nicht madig reden sondern ich halte es für aussichtslos. Ich hing selbst in diesem Wahnsinn fest - summa summarum 23 Gerichtsverfahren, zahlreiche begleitete Umgänge, weil die Kindsmutter keine Schikanen ausließ, Gewaltschutzverfahren, uvm. Auch in deinem Fall kann es als nächstes passieren, dass sie behauptet, du hättest sie beim Abholen des Kindes verprügelt. Dann wird ihr Anwalt ein Gewaltschutzverfahren initiieren und dem begleiteten Umgang, den sie ja will, steht nichts mehr im Weg. Und es gibt noch so viele andere Möglichkeiten, wie sie dich schikanieren kann.

Mein Rat ist, dass du dir genau überlegst, wie stark deine Bindung zum Kind ist und ob es dir jederzeit möglich ist aus einem überbordenden Wahnsinn aussteigen zu können. Ich hänge sehr stark an meinem Sohn, daher krieg ich ihn nicht aus meinem Kopf raus, allerdings hat das auch gute Gründe. Wenn es irgendwie möglich ist, schau, dass es bei dir nicht soweit kommt. Selbstverständlich gibt es natürlich auch Fälle, in denen nach einer richterlichen Umgangsregelung alles weitestgehend ruhig verläuft. Das wünsche ich dir.

Lieber Flo, vielen Dank für deinen Kommentar. Du scheinst gut informiert und hast offenbar auch schon einiges durchgemacht. Meine Rückmeldung zu deinem Beitrag:

1. Was ist deiner Meinung nach der Unterschied zwischen einem "Umgangszettel" und einem "Umgangstitel"? Und wie hast Du anhand meines Textes erkannt, dass es sich bei mir nur um einen "Umgangszettel" handelt?

2. Natürlich ist ein Gerichtsbeschluss eine Sache, das tatsächliche Verhalten der Mutter eine andere. Aber wenigstens hat das Urteil in meinem Fall dafür gesorgt, dass ich immerhin zwei Jahre relativ normalen Umgang mit dem Kleinen hatte und sich die Mutter etwas beruhigt hat (seit ein paar Wochen zwar wieder Eskalation, aber auch das wird wieder.) Und von daher war ich mit meiner Strategie zunächst ziemlich erfolgreich.

3. Ich halte mein Tun nicht für aussichtslos und außerdem geht es um einen der wichtigsten Menschen in meinem Leben. Wer da schon aufgibt, bevor er überhaupt anfängt zu kämpfen bekommt mein Verständnis nicht. Wobei ich dich grundsätzlich verstehen kann was die Resignation angeht. Du scheinst dies durchgemacht zu haben, das ist sehr schade. An dem Punkt bin ich allerdings noch nicht.

4. Falls sich manipulierende und kindsschädigende Verhalten der Mutter langfristig nicht ändert, werde ich wohl im Interesse des Kindes den Kontakt meiden. Ich könnte es schließlich kaum verantworten, wenn Junior durch seine psychotische Mutter irgendwann auch noch einen abkriegt.

Viele Grüße, P.
Zitieren
#7
Ja PapaSpeakIng, dein kämpfen hat sich gelohnt, du kennst deine Ex und sie hat vorerst den Schwanz eingezogen, du hast Zeit mit eurem Kind verbringen können, super für euch.
Du hast aber auch erkannt?, wenn deine Ex alles blockieren will, wird sie damit durchkommen, du hast keine Chance daran was zu ändern.
Flo ist einer der Member hier der alles Menschenmögliche getan hat und noch tut, um mit seinem Kind in Kontakt zu bleiben aber er hat keine Chance, weil die Ex nicht will. Punkt!
Für dich lohnt es sich noch weiter zu kämpfen, weil deine Ex scheinbar nicht völlig krank ist.....wenn sich das mal ändern sollte und sie die richtigen Tipps bekommt, wirst du sehr schnell merken das Gerichtsbeschlüsse und sonst was überhaupt nichts Wert sind......du musst pünktlich zahlen, andere Rechte hast du als Expapa in D nicht.
Ich drücke deinem Kind und dir die Daumen das die Kindeigentümerin weiterhin klein bei gibt.
Zitieren
#8
@PapaSpeakIng

Mal eine kurze Zwischenfrage...
Die KM war aber zur Geburt eures Sohnes noch nicht mit dem deutlichen älteren Mann verheiratet?
Oder doch?
Zitieren
#9
Wenn ich es bis jetzt richtig verstanden habe, war die KM zum Zeitpunkt der Affäre schon verheiratet. SpeakIng hat also wohl von sich aus die Vaterschaftsfeststellung betrieben - hätte er das unterlassen, hätte sein Kind als eheliches Kind der KM gegolten.
Oder die KM hat erst nach dieser Affäre geheiratet - das geht aber aus dem Eingangspost nicht hervor. Dann allerdings stellt sich mir schon die Frage, was für ein Depp eine Alleinerziehende mit zwei unehelichen Kindern von zwei (oder mehr?) verschiedenen Männern auch noch heiraten muss......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#10
(10-01-2018, 11:20)Austriake schrieb: SpeakIng hat also wohl von sich aus die Vaterschaftsfeststellung betrieben - hätte er das unterlassen, hätte sein Kind als eheliches Kind der KM gegolten.

Das ist nicht nötig, wenn der Ehemann die Vaterschaft angefochten hat. Wenn Affäre und Ehemann aber nicht wollen und nicht mitspielen, kommt der biologische Vater in schwieriges Gewässer, er gehört dann nur zur Väterkategorie 4, knapp über einem Samenspender mit Kategorie 5.
Zitieren
#11
(10-01-2018, 11:08)Zuschauer schrieb: @PapaSpeakIng

Mal eine kurze Zwischenfrage...
Die KM war aber zur Geburt eures Sohnes noch nicht mit dem deutlichen älteren Mann verheiratet?
Oder doch?

Hallo Zuschauer, zur Aufklärung: Die Mutter war bereits während unserer kurzen Affäre verheiratet, wovon ich aber nichts wusste. Bei Geburt unseres Sohn war sie weiterhin verheiratet und somit wurde zunächst ihr Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Ich wurde erst durch ein Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung zum offiziellen Vater.

Letztlich war der Umstand der Ehe für mich aber ein Glücksfall: Denn so war ich der Kindesmutter gegenüber keinen Unterhalt schuldig...

Gruß, P.

(10-01-2018, 11:28)p__ schrieb:
(10-01-2018, 11:20)Austriake schrieb: SpeakIng hat also wohl von sich aus die Vaterschaftsfeststellung betrieben - hätte er das unterlassen, hätte sein Kind als eheliches Kind der KM gegolten.

Das ist nicht nötig, wenn der Ehemann die Vaterschaft angefochten hat. Wenn Affäre und Ehemann aber nicht wollen und nicht mitspielen, kommt der biologische Vater in schwieriges Gewässer, er gehört dann nur zur Väterkategorie 4, knapp über einem Samenspender mit Kategorie 5.

Hallo Austriake, in unserem Fall wurde ein Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung durch die Mutter betrieben. Der Ehemann hatte kein Interesse an einer Vaterschaft. Per Speichelprobe wurde festgestellt, dass ich der biologische Vater unseres Kindes bin. Entsprechend wurde die Geburtsurkunde geändert.

Gruß, P.

(10-01-2018, 12:45)Flo schrieb: @PapaSpeaking
Ein Vollstreckungstitel ist es dann, wenn der Richter im Umgangsbeschluss auf die Folgen einer Zuwiderhandlung explizit hinweist. MW muss dieser Hinweis sogar erneut erfolgen, wenn die Verpflichtung geändert wird. Wobei es völlig egal ist, denn Umgang wird nicht durchgesetzt. Hier müsste die Kindsmutter vor Gericht schon zugeben, dass sie den Umgang boykottiert. Meistens heißt es dann, dass das Kind nicht will, etc. Besonders verschlagene Mütter übertragen die Entscheidung für den Umgang dem völlig überforderten Kind, was dann eben sehr oft zur Folge hat, dass das Kind diesem Loyalitätskonflikt in Kombination mit  dieser enormen Doppelbindung nicht herr wird und den Umgang verweigert.

Hallo Flo, danke für die Aufklärung. Der Begriff 'Umgangszettel' war mir bisher nicht geläufig. Damit ist dann wohl ein Schreiben gemeint, dass auf Zuwiderhandlungen nicht explizit hinweist. 

In meinem Fall liegt dann aber auf jeden Fall zumindest in der Theorie ein Vollstreckungstitel vor, denn:

"Die Mutter wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen gegen ihre vorstehenden Verpflichtungen Ordnungsgeld bis 25.000 € oder, im Fall der Uneinbringlichkeit, Ordnungshaft verhängt werden kann."

Soviel zur Theorie. Wie Du weiß auch weiß, dass die Mutter da natürlich jede Menge Möglichkeiten hat, den Umgang zu vereiteln bzw. so schwierig wie möglich zu machen. Dennoch hat es nach diesem ersten Beschluss von 2015 für knapp zwei Jahre erstaunlich gut geklappt und es konnte sich eine intensive Bindung entwickeln. Nun ist das Ganze wieder eskaliert, weil ich eine Erweiterung des Umgangs hinsichtlich Urlaub beantragt habe. Dazu werde ich in einem separaten Beitrag berichten.

Viele Grüße, P.
Zitieren
#12
vielleicht bin ja auch nur begriffsstutzig:

die Mutter hat die Vaterschaftsfeststellung betrieben, um quasi die amtliche Urkunde für ihren Ehebruch zu erhalten?

Seltsam. Wie stellte sich denn ihr Mann dazu? War ihm das wurscht, weil er in eine jüngere Ehefrau investiert, um später eine Pflegerin zu haben, oder wie darf man sich das vorstellen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#13
@Austriake: Nein, du bist nicht begriffsstutzig, sondern hast ne ziemlich schnelle Auffassungsgabe. Denn Du bringst die Situation ziemlich genau auf den Punkt. Es ist auf jeden Fall ne ganz schön abgefahrene Geschichte bei uns, wo einige Dinge zunächst nicht logisch erscheinen...

Gruß, P.
Zitieren
#14
Es gibt da immer zwei Konstellationen. Eine ging letztes oder vorletztes Jahre bis vors BVerfG.

Die Häufigere ist, das Ehepause / Seitensprungkind halt als zur übrigen Familie gehörig gesehen wird, so wie ein Kind das einer der Ehepartner aus früherer Beziehung mitbringt. Das hat sogar positive Auswirkungen. Man kann nach aussen hin liebe Familie spielen und sich das Kind mit dem anderen biologischen Vater dick mit Unterhalt bezahlen lassen. Also alles wie bei anderen Familien plus ein garantierter, netter finanzieller Zufluss. In diesem Fall haben Mutter und Ehemann ein grosses Interesse daran, die Vaterschaftsanfechtung schnell und geräuschlos durchzuziehen, was auch gelingt, die Mutter ist wie immer die Königin in solchen Verfahren und der Ehemann knapp dahinter. Dann wird der biologische Vater zum Vaterschaftstest gebeten und sogleich folgen die üblichen Unterhaltsforderungen. Das Sorgerecht wird ihm natürlich verweigert. Er wird zum Vater dritter Kategorie: Rechtlicher Vater ohne Sorgerecht.

Der andere Fall traf auf das BVerfG-Verfahren zu. Der Ehemann und Ehefrau nimmt das Kind vom Seitensprung hin, will aber keinen zweiten Mann mit Restrechten. Er blockiert und ficht die Vaterschaft nicht an. Die Folge ist eine kalte Zwangsadoption, der biologische Vater bleibt der biologische Vater und wird nicht zum rechtlichen Vater.
Zitieren
#15
Hm, es gibt augenscheinlich wirklich immer noch eine beklopptere Geschichte, welche noch Einen auf die Eigene draufsetzt... ;-)))
Zitieren
#16
(10-01-2018, 16:23)Zuschauer schrieb: Hm, es gibt augenscheinlich wirklich immer noch eine beklopptere Geschichte, welche noch Einen auf die Eigene draufsetzt... ;-)))

Hehe, Du hast also auch ne speziellere Erfahrung gemacht! Allerdings habe ich bisher noch keine beklopptere Geschichte als die meinige gehört. Obs das für dich besser macht? Wahrscheinlich nichtWink
Zitieren
#17
Doch, ich kenne noch eine abstrusere Version. Wurde beim letzten Forentreffen vom Betroffenen erzählt. Ist aber zu privat, um hier breitgetreten zu werden.

Aber - schlimmer geht immer......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste