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Besuch vom GV
Folgendes VHS-Angebot hab ich grad entdeckt:

https://mega.nz/#!IMJAUBaS!g0rOzvESNyLXW...0KZzQU-h2I

Sorry für den Link, konnte aber keine Attachments mehr hochladen.

Hier die Textversion:

Informationen zum Kurs:
Titel: Familienrecht
Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
Info: Die finanzielle Absicherung der Kinder hat bei Trennung und Ehescheidung nach dem Willen des Gesetzgebers und der deutschen Rechtsprechung oberste Priorität.
Der Vortrag befasst sich mit den Grundzügen des Kinderunterhaltsrechts und geht darüber hinaus auf die Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Unterhalt volljähriger Kinder ein. Anhand mehrerer Rechen- und Fallbeispiele wird ein möglichst naher Bezug zur Praxis des Kindesunterhalts hergestellt. Ergänzend folgen Darstellungen zur möglichst effizienten Durchsetzung des Anspruchs auf Kindesunterhalt.
Veranstaltungsort: Fachoberschule
Dauer: 1 Abend
Uhrzeit: 19:00 - 20:30
Kursgebühr: 5,00 €
Material: Anmeldung erforderlich!

Der letzte Satz!

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(13-02-2017, 09:43)Blumentopferde schrieb: Der letzte Satz!

Der letzte Satz ist sehr dreist und vermutlich an die ganz Dummen unter den Schmarotzern, damit die auch noch anbeißen.
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Meistens ein billiger Mandantenköder, eine Werbeveranstaltung eines Anwalts der einen dummen VHS-Organisator gefunden hat dem das nicht aufgefallen ist. Gewöhnlich finden solche Veranstaltungen unter dem Dach eines anderen passenden Vereins statt - ISUV, VAMV...

Erzählt wird dann, was grundsätzlich alles möglich ist. Die Zuhörer stellen Fragen und meistens gehts darin um den eigenen Fall. Antwort: Generell geht es so und so, aber individuelle Rechtsberatung sei nicht möglich, dazu müsse man direkt zu einem Anwalt gehen. Davon steht zufällig ein Kompetenter hier im Raum.

Anwälte, die das machen sind nicht auf den vorderen Plätzen. Wer es nötig hat, dieses Kleinzeug einzusammeln, gehört zum Anwaltsfussvolk.
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(13-02-2017, 11:17)p__ schrieb: Meistens ein billiger Mandantenköder, eine Werbeveranstaltung eines Anwalts der einen dummen VHS-Organisator gefunden hat dem das nicht aufgefallen ist.

Stimmt: Fachanwalt für Familienrecht steht unter "Beruf" des "Dozenten"

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Ich hab noch nie eine Ankündigung für sowas gesehen, in dem KEIN Anwalt Dozent war. Höchstens noch ein Justitiar.

Das ganze ist der Vortrag eines Rheumadeckenverkäufers über die tollen Möglichkeiten von Rheumadecken. Kannst ja mal bei der VHS eine kritische Anfrage zum Thema Werbeveranstaltung für kommerzielle Dienste oder Bock und Gärtner machen.
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Wenn der RA auf diesem Wege 10 Mandanten findet und pro Fall ca. 1.000,00 Euro netto verdient, macht das 10.000,00 Euro.
Schriftverkehr kopiert der sich einfach zusammen
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Er kriegt weniger und die VHS-Klientel ist auch die Verfahrenskostenhilfe-Klientel, dann ist es noch weniger, denn der Staat zahlt weniger. Hinzu kommen in diesem Bereich nicht seltenen Zahlungsausfälle - sein Risiko. Dafür sind die Fälle einfach.
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Bei VKH gibt es kein Zahlungsausfall, der Steuerzahler zahlt immer
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Verfahrenkostenhilfe ist Magermilch und bei Selbstzahlern gibts Ausfälle. Nicht jeder klagt mittels VKH.
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Ich hab mich da mal angemeldet, das kuck ich mir an.

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(15-02-2017, 08:05)Blumentopferde schrieb: Ich hab mich da mal angemeldet, das kuck ich mir an.

ja, und immer schön aktiv mitdiskutieren "ja, aber in meinem Fall war das so..."

Das bringt richtig Stimmung in die ansonsten langweilige Veranstaltung
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Nochmal eine Frage dazu, dass KM ihre Einkünfte versteckt:

In meinem Fall habe ich durchaus den Verdacht, dass sie diverse Einkünfte auch vor dem Finanzamt geheimhält. Welche Einkünfte sie hat weiß ich, aber welche sie von denen nicht versteuert, weiß ich nicht. Bisher ist es noch nicht soweit, dass KU/BU gerichtlich festgesetzt werden. Soll ich präventiv jetzt schon das Finanzamt informieren?
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Hier offtopic. Und verschleiertes Einkommen der Mutter nutzt dir bei Minderjährigenunterhalt sowieso nichts.
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(15-02-2017, 08:05)Blumentopferde schrieb: Ich hab mich da mal angemeldet, das kuck ich mir an.

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Erzähle uns doch mal, wie der VHS RA dich bezüglich deines konkreten Falles bei der Veranstaltung beraten hat. Je intensiver der dich bei der Veranstaltung berät, desto weniger kann er die anderen Teilnehmerinnen beraten....
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Mein Anwalt scheint keinen Bock mehr zu haben. Ich hab mit ihm besprochen, dass er den Titel holen soll da Kind 18 und Einkommensnachweise und Vermögensnachweise von der KM einfordern soll.
3x haben wir deswegen telefoniert und 3x hat er versprochen zurückzurufen.
Bis jetzt nix.

Was mach ich jetzt? Was kann ich ohne Anwalt in der Richtung machen?

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Vor Gericht geht ohne Anwalt gar nix, Anwaltspflicht. Das Einzige, das du machen kannst ist selber Briefe schreiben und den Titel einfordern.
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Die Gegenseite lacht sich den [Unterschreitung des Mindestniveaus] ab wenn da ein Schreiben von mir kommt.

Was für ein AA.

Sogar die Anwälte die einem helfen sollen spielen der Gegenseite zu. Ich komm mir so unendlich verloren und verraten vor [emoji19]

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Ein Schreiben mit Aufforderung, Fristsetzung etc. musst du aber hinschicken, denn sonst kannst du auch nicht vor Gericht. Wenn nichts passiert, kannst du einen Verfahrenskostenhilfeantrag stellen für das Verfahren und den Anwalt. Auch das geht ohne Anwalt. Da das jetzt ja wohl ein neues Verfahren ist, kannstdu bei Genehmigung auch zu einem anderen Anwalt gehen. Der Anwalt ist erst Pflicht, wenn die Klage tatsächlich eingereicht wird. Dann darf nur ein Anwalt Anträge stellen.
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@Blumentopferde:

Wie @p schreibt:

1. Auffordern mir Frist, Einwurfeinschreiben von Zeugen abgeschickt. Der kann hinterher auch bezeugen, was drin war.

2. Beratungsschein

3. Mit VKH Attacke!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Es hat sich herausgestellt, dass der Anwalt ein Schreiben mit dem Hinweis den Titel zurückzugeben rausgeschickt - allerdings hat er mich nicht darüber informiert (wie schpn sooft) und ist dann in den Urlaub.


Und - oh Wunder, der VHS-Kurs wurde abgesagt:

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kurs

A12345 „Familienrecht
Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder“ am 26.03.2017

abgesagt werden muss. Es haben sich leider zu wenige Interessenten/innen angemeldet und deshalb ist uns die Durchführung des Kurses nicht möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis!


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Volkshochschule

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(19-03-2017, 13:05)Blumentopferde schrieb: Es hat sich herausgestellt, dass der Anwalt ein Schreiben mit dem Hinweis den Titel zurückzugeben rausgeschickt - allerdings hat er mich nicht darüber informiert (wie schpn sooft) und ist dann in den Urlaub.

Bitte die Kanzlei darum, dir die Schreiben per Email zuzusenden. Vielleicht klappt das zuverlässiger.
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Der macht das, wenn dann, per Mail.

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Hier kam (leider wieder erst auf Nachfrage) die unnütze Antwort der RATTE auf den unnützen Brief meines Anwalts:



Zitat:Sehr geehrter Kollege XYZ,
in vorbezeichneter Angelegenheit KIND1 eine schulische Ausbildung. Die Unterlagen hat ihr Mandant erhalten. Er macht eine schulische Ausbildung und wird ab September die BOS besuchen. Der Unterhalt ist nach wie vor geschuldet.

mfg... RATTE

Musste es abtippen, da ich leider keine Attachments mehr hochladen kann.

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So, hatten (hoffentlich) klärendes Gespräch mit dem Anwalt.

Neuer Brief:


Zitat:Sehr geehrte Frau Kollegin RATTE,
in vorstehender Angelegenheit zeige ich Ihnen die weitere Vertretung des
Herrn Blumentopferde an.
Im Hinblick auf die Unterhaltsangelegenheit verhält es sich dennoch so,
dass der Unterhaltstitel zu korrigieren ist. Es kommt im Übrigen auch auf
das eigene Einkommen der Kinder an. Kind 2 ist nun 18 Jahre alt
und kann nicht mehr von der Kindsmutter vertreten werden.
Ich darf Sie insofern höflichst auffordern
innerhalb der nächsten 14 Tage
den Unterhaltstitel hinsichtlich des Kindes Kind 2 entwertet
herauszugeben, die Einkommensverhältnisse von Kind 2, insbesondere aus der Erbschaft,
darzulegen, sowie auch die Einkommensverhältnisse der Mutter. Es dürfte bekannt sein, dass hier
ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch besteht, der sich auch auf die Auskunfts- und
Belegvorlage durch die Kindsmutter bezieht. Anderweitig wäre diese sodann gezwungen in einem
Abänderungsverfahren, sollte sie vorher keine Auskunft geben, die Auskunft zu erteilen. Ich gehe
davon aus, dass dies nicht notwendig sein müsste.

Mit freundlichen Grüßen

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Das mit dem Ausgleichsanspruch ist falsch formuliert, aber sonst ist fast alles drin. Der Titel muss nicht zurückgegeben werden, eine Verzichtserklärung ist genauso gut.
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