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DDT 2017
#1
Hallo Forum,

weiß nicht ob das hier bei konkrete Fälle reinpasst, wenn nicht bitte verschieben.

Habe im I-net was gelesen:

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge nach der Regelung aus 2016. Diese hat das OLG Düsseldorf noch nicht aktualisiert, da erst noch die angekündigte Anhebung des Kindergelds abgewartet werden soll.

Bezahle ich jetzt für den Januar  2017 noch aus der alten (2016) Tabelle oder muß ich selbständig den Betrag entsprechend erhöhen?

Danke für Eure Infos.
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#2
(12-12-2016, 18:57)karlderkurze schrieb: Bezahle ich jetzt für den Januar  2017 noch aus der alten (2016) Tabelle oder muß ich selbständig den Betrag entsprechend erhöhen?
Kommt auf Deinen aktuellen Titel an. Wenn der dynamisch ist, musst Du anpassen.
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#3
Ja is dynamisch. Ich kannte Euch vor 10 Jahren leider noch nicht.

Also wie üblich anpassen habe mich nur über das Gedöns aus dem I-net gewundert.

Danke für Deine Infos.
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#4
(12-12-2016, 18:57)karlderkurze schrieb:   ... Diese hat das OLG Düsseldorf noch nicht aktualisiert, da erst noch die angekündigte Anhebung des Kindergelds abgewartet werden soll.  ...

Hat jemand von Euch einen dvnamischen Titel?

Wartet Ihr noch auf die "aktualisierte" Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf oder passt Ihr selbstständig an?
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#5
(13-12-2016, 17:27)karlderkurze schrieb: Wartet Ihr noch auf die "aktualisierte" Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf oder passt Ihr selbstständig an?

Bei einem dynamischen Titel meldet sich i.d.R. das JA und schreibt vor, wieviel Du zu zahlen hast.

Simon II
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#6
Hmm,  intressant. Die haben sich bei mir noch nie gemeldet...  Ich habe immer selber angepasst...

Wäre mal interessant was die mir schreiben...

Lief das bei Dir immer so?
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#7
(13-12-2016, 18:28)karlderkurze schrieb: Lief das bei Dir immer so?

Ja.

Simon II
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#8
(13-12-2016, 18:08)Simon ii schrieb:
(13-12-2016, 17:27)karlderkurze schrieb: ... oder passt Ihr selbstständig an?

Bei einem dynamischen Titel meldet sich i.d.R. das JA und schreibt vor, wieviel Du zu zahlen hast.

Ich habe vom Gericht einen Beschluss. Hier auch dynamischer Titel, da mein Anwalt damals eine Null war.
Ziemlich später habe ich durch einen anderen Anwalt dann erfahren, dass ich mich selber darum kümmern muss. Hier kann die KM dann sagen, da es ja durch die Medien ging, hätte ich es erfahren "können". Somit würden dann, wenn Du es aussitzen würdest weitere Schulden anfallen, die sofort Pfändbar wären.
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#9
(14-12-2016, 12:57)fragender schrieb: Hier auch dynamischer Titel, da mein Anwalt damals eine Null war.

Nicht unbedingt: Die "Recht"-Sprechung ist schon eine geraume Weile so, daß die KM einen Anspruch auf einen dynamischen Titel hat.

Simon II
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#10
(13-12-2016, 18:08)Simon ii schrieb:
(13-12-2016, 17:27)karlderkurze schrieb: Wartet Ihr noch auf die "aktualisierte" Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf oder passt Ihr selbstständig an?

Bei einem dynamischen Titel meldet sich i.d.R. das JA und schreibt vor, wieviel Du zu zahlen hast.

Vorsicht mit solchen Aussagen. Wenn das bei Dir der Fall ist - super. Aber das ist eher ein Courtesy-Service und nichts worauf man sich verlassen könnte. 

Rechtlich ist es so, dass die KM sofort pfländen kann, wenn die Erhöhung nicht rechtzeitig gezahlt wird. Es ist keine vorherige Aufforderung oder ein Hinweis nötig.
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#11
(14-12-2016, 16:24)Theo schrieb: Rechtlich ist es so, dass die KM sofort pfländen kann, wenn die Erhöhung nicht rechtzeitig gezahlt wird. Es ist keine vorherige Aufforderung oder ein Hinweis nötig.

Praktisch ist es so, dass es, solange es der Muddi mit dem neuen Drittvater gut geht, sie nix von sich hören läßt.
Erst, wenn sie wieder Kohle braucht, u.a. nach dem Ablegen des Drittvaters kommt eine erneute Aufforderung,
sein Einkommen nachzuweisen. So mir passiert in diesem Jahr nach 8 Jahren Funkstille. Tongue
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