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Unterhalt korrekt berechnet?
#1
Hallo,

Ich wollte mal fragen ob ihr mir sagen könnt ob mein Unterhalt damals (Anfang 2013)
korrekt berechnet wurde.
Ändert zwar nix mehr, hätte es aber einfach gerne gewusst...



Die Berechnung der JA-Dame sah wie folgt aus.
Hab ich hier mal abgetippt.


19.906,93 € Gesamteinkommen der letzten 13 Monate.


19.906,93 : 13 = 1531,302308 € Monatseinkommen.



1531,30
+ 20,40 (war laut der Dame ne standardmäßige Pauschale, die immer dazu kommt...)
–––––––
1551,70



1531,70
- 220,00 (Fahrtkosten)
–––––––
1331,70 bereinigtes Einkommen



1331,70-1050 Selbstbehalt = 281,70 € steht für Unterhalt zur Verfügung.

= 105 % der DD Tabelle in Höhe von 241 € sind zu zahlen.


Was mich an der Berechnung etwas stutzig macht, ist diese Pauschale und das sie mit 13 Monaten gerechnet hat. Sind das nicht normalerweise 12 Monate?
Oder ist das so alles richtig?
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#2
Was das Jugendamt bei dir herumgeknobelt hat, kann ich dir nicht erklären, das kann nur das Jugendamt.
Den Zwischenschritt zu betrachten bringt nichts. Vom Einkommen zum Unterhalt zu rechnen ist witzlos und sicher nicht falsch, wenn man die Grundrechenarten beherrscht. Relevant ist nur die Basis und die Folge dieser Berechnung: Was ist Einkommen? Wie wird es bereinigt? Was folgt aus einem Mangelfall? Weniger Unterhalt oder das reiche Instrumentarium an miesen Tricks, um ihn wegzulügen?

Eine "Pauschale" aufs Einkommen addiert stinkt jedenfalls nach Betrug durch das Jugendamt.
13 Monate Grundlage ebenfalls.
Eine Tabellenstufe höher zu gehen ist bei diesem EInkommen auch Betrug. Schon allein wegen dem Bedarfskontrollbetrag.

Fazit: Es könnte sein, dass du in drei Punkten rechtswidrig beschissen worden bist. Angesichts der typischen Jugendamts-Arbeitsweise dürfte das der Standardfall sein.
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#3
Die Berechnung verstehe ich nicht: Wieso 13?

Relevant ist das Einkommen der letzten 12 Monate.

Kann das sein, daß sie einen Zeitraum von 13 Monaten genommen hat, um zweimal das 13. Monatsgehalt abgreifen zu können?

Außerdem sind diese 20,40 EUR Blödsinn! Womit hat sie das begründet? "Pauschale" einfach so reicht als Begründung nicht aus! Wofür ist das eine Pauschale?

Fazit: Es sieht so aus, als ob Du Dich hast über den Tisch ziehen lassen.

Simon II
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#4
@ simon ii

Hab grad mal nachgesehen wegen dem 13. Monat.
Hast recht!
Dort bekam ich noch eine Bonuszahlung auf mein Gehalt.
Die bekam ich damals noch regelmäßig alle 3 Monate ausgezahlt.
Hat sie da also mal ganz dreist noch mit einkassiert !!!!  Angry

Zu dieser Pauschale hat sie nix weiter gesagt. Nur das es so üblich und richtig wäre...
Das habe ich ihr damals leider einfach so geglaubt.
Sie meinte noch zu mir das ich ein schönes regelmäßiges Einkommen habe.
Das sähe sie ziemlich selten. Confused .
Das mache die Berechnung einfach...
Kommt mir jetzt wie blanker Hohn vor!!  Angry

Bin da leider ganz dumm und naiv mit meiner Ex zur Unterschrift hingegangen.
Die hat mich direkt am 1. Tag als sie aus dem Krankenhaus raus war dahin geschleppt.

Allerdings hat die JA-Dame es meiner EX überlassen ob sie nach der 1. oder der 2. Stufe tituliert.
Da kannte Exe allerduings keinerlei "Mitleid" mit mir.
Obwohl wir da noch in einer Beziehung waren.
Sie meine da nur zu mir das es ihr halt rechtlich zusteht. (Wie ich diesen Satz mittlerweile hasse...)
Und damit war die Sache gelaufen.
Auch wenn der Unterschied zwischen den beiden Stufen nicht sooo groß ist, finde ich es moralisch
unter aller Sau von ihr!!

@ p__

Gegen diesen Betrug vorzugehen ist aussichtslos oder?
Wenn ich die Beiträge hier so lese ist das ja sehr übel.

Leider hab ich das Forum hier erst nach der Trennung gefunden :-(.
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#5
Das ist jetzt über drei Jahre her, im Nachhinein kannst du nichts mehr daran ändern. Wie ging es denn weiter? Alle zwei Jahre kann Auskunft von dir gefordert werden, ist das passiert? Achte darauf, dass eine Neuberechnung ohne Betrug abläuft. Verdienst du dasselbe wie 2013? Wenn das so ist, verweigere dich einer Unterhaltserhöhung.
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#6
Habe seit der Titulierung nix mehr vom Jugendamt oder meiner Ex gehört.
Nur das Jobcenter hatte sich kurz danach gemeldet wegen Unterhaltsheranziehung nach §33 SGBII.
Konnten aber nichts bei mir holen.
Von denen kam dann auch nie wieder was.

Da meine Ex aber vom neuen Lover schwanger ist werden die sich bestimmt nochmal melden.
Kann das JA dann ja mal mit ihrer Berechnung konfrontieren Angry .
Mal sehen was die da sagen...

Mittlerweile hab ich nur noch ein Netto von 1450 € und keine Bonuszahlungen mehr.
Da ärgert mich dieser Betrug besonders.
Vor allem da ja 2017 wieder die nächste Erhöhung kommt!
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#7
da schwängert sich deine ex ganz schön durchs leben...
vielleicht kommt dann ein erzeugerII hier ins forum...
und deine ex heult sich im austrägerinnenforum aus Big Grin Tongue Shy 
bb
netlover
erzeugerprototyp... Angel
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#8
(13-11-2016, 20:16)Erzeuger schrieb: Vor allem da ja 2017 wieder die nächste Erhöhung kommt!

Das Problem ist, dass eine Abänderungsklage nur angenommen wird, wenn sich der Unterhalt um mehr als 10% ändert. "Ändern" heisst: Den Unterhalt, den du jetzt zahlst und den Unterhaltssatz, den du per Klage erzwingen willst. Zwischen Stufe 2 und Stufe 1 ist dieser Wert nicht erreicht. Das bedeutet, wer auf Stufe 2 ist kann sich prinzipiell nicht auf Stufe 1 herunterklagen.

Der Selbstbehalt beträgt 1080 EUR, vielleicht steigt er auf 1100 EUR. Bei 1450 EUR Einkommen bist du damit in der untersten Altersstufe fast genau auf dem Selbstbehalt.
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#9
Aus eigener Erfahrung kann ich nur davon abraten, eine Abänderungsklage zu betreiben. Betrug hin und her, ganz schnell hat man das Gericht an der Backe, die einem mit einem 450 Euro-Job noch mehr fiktiv hinzurechnen und schwups bist du doppelt betrogen. Sei "froh" das du ungefähr das zahlst, was sich theoretisch errechnet. Ich hatte nie das Glück, man hat mich immer stärker in die Pflicht genommen, wie es mein Einkommen zugelassen hatte.
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#10
@ netlover

Meine Ex wird ihre gerechte Strafe schon bald bekommen.
Hab mich mit ner Verwandten von ihr unterhalten mit welcher ich noch guten Kontakt habe.
Exe bekommt Zwillinge Big Grin Big Grin .
Und mit ihrem Lover krieselt es momentan ziemlich.
Zwei Kinder passen ihm nicht mehr wirklich in den Kram.
Der hat nämlich schon 4 andere !!!
Meinen Sohn muss ich ja auch irgendwie dazurechnen, dann kommt er bald auf 7 Kinder Tongue .
Eines von denen übernachtet auch regelmäßig bei meiner Ex.
Da gehts bald richtig rund!
Vor allem ist mein Sohn mittlerweile sehr sehr verzogen und die ganze Zeit rotzfrech!

@ p__

Also brauch ich mir z.B über Mehr/Sonderbedarf keine Gedanken machen wenn ich mein Gehalt so belasse?
Da kann man ja dann mit leben...
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#11
@eipät
So schnell können die gar kein fiktives Einkommen ansetzen. Dieses müsste nämlich nicht nur theoretisch erzielbar sein, sondern auch praktisch. Dazu kommt das wer vollzeit arbeitet, also 38Std. in der Woche dem kann kein zusätzlicher Job aufgezwungen werden. Gibt es etliche Urteile zu.
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#12
(14-11-2016, 22:28)Micha aus Bayern schrieb: Dazu kommt das wer vollzeit arbeitet, also 38Std. in der Woche dem kann kein zusätzlicher Job aufgezwungen werden. Gibt es etliche Urteile zu.

Das kann man gar nicht so pauschal sagen. Die Latte liegt jetzt bei 48 Stunden. Wenn es nicht der Nebenjob bringt, dann kriegst du eben mit dem verpaßten Karriereschritt eins drüber, weil du dich so lange Zeit ohne Gehaltserhöhung hast abspeisen lassen. Oder mit der Haushaltsersparnis, mietfreies Wohnen bei den Eltern usw.. Ein bisschen was geht immer.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#13
Das ist doch unsinn. Zeig mir ein Urteil oder was anderes offizielles aus dem hervorgeht das man ein fiktives Einkommen aufgerechnet bekommt weil man eine eventuell vorhandene Karriereleiter nicht hoch gekommen ist. Das ist das mit dem theoretisch und praktisch.
Mietfreies Wohen bei den Eltern oder sonstwem ist eine kostenlose Zuwendung dritter und kann und darf nicht für irgendwas herhalten
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#14
Michaela, kümmere dich ums Plätzchen backen und verschone uns mit deinen Vermutungen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#15
Chichi,
auch du. Zeige mir ein Urteil wo das von St angesprochene zu einem fiktiven Einkommen geführt hat. Einfach mal was in die Welt posaunen und andere strubbelig machen ist ja einfach.
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#16
(16-11-2016, 09:39)Micha aus Bayern schrieb: Zeige mir ein Urteil wo das von St angesprochene zu einem fiktiven Einkommen geführt hat. Einfach mal was in die Welt posaunen und andere strubbelig machen ist ja einfach.

Außer anekdotischen Erzählungen hast du ja auch nirgends mal Belege für deine bisherigen Thesen vorzulegen gehabt. Zeig du uns doch mal bitte Urteile, die eben gerade nicht verpaßte Karrierschritte und mietfreies wohnen (nicht nur bei den Eltern) im Mangelfall(!) zu fiktiven Einkommensbestandteilen verwurstet haben. Vorher mache ich mir auch nicht die Mühe, konkrete Beispiele rauszusuchen. Dafür lässt sich übrigens auch das Forum "Gerichtsurteile" bemühen.

(16-11-2016, 09:39)Micha aus Bayern schrieb: Zeig mir ein Urteil oder was anderes offizielles aus dem hervorgeht das man ein fiktives Einkommen aufgerechnet bekommt weil man eine eventuell vorhandene Karriereleiter nicht hoch gekommen ist

Wer beruflich unter seinen Möglichkeiten bleibt, erhöht die Chancen, fiktives Einkommen verpaßt zu bekommen. Die Beweislast, nix Besseres zu bekommen, bzw. nicht mehr verdienen zu können, liegt zunächst immer bei dem Schuldner.

(16-11-2016, 09:39)Micha aus Bayern schrieb: Mietfreies Wohen bei den Eltern oder sonstwem ist eine kostenlose Zuwendung dritter und kann und darf nicht für irgendwas herhalten

Zitat:Freiwillige Zuwendungen Dritter

Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, mietfreies Wohnen) sind kein Einkommen, es sei denn, dass die Anrechnung dem Willen des Dritten entspricht. Wenn der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder oder ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellter volljähriger Kinder sowie das Existenzminimum des Ehegatten nicht gedeckt sind, kommt eine Anrechnung ebenfalls in Betracht.

Leitlinien OLG Düsseldorf. Ist das offiziell genug?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#17
Beides ist richtig. Das mögliche (fiktive) bessere Einkommen oder auch nur Einkommenssteigerungen zählt im Mangelfall. Aber nicht, wenn sowieso schon mehr bezahlt wird.
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#18
Oder auch wieder ganz anders. Das ist ja gerade die Katastrophe in unserem Familienrecht, dass es keine Quelle gibt, aus der jeder ablesen kann, wie im Konfliktfall vorgegangen wird, sondern alles als "Einzelfälle" behandelt wird. Was im Einzelfall nun als "Recht" angesehen wird, kann man nur vom Richter erfahren. Ggf. im VKH Prüfungsverfahren oder als Ergebnis eines Gerichtsverfahrens. Jedes Richterlein sein eigener Salomo und das lassen sie sich auch nicht nehmen.
Ein BGB in Taschenbuchausgabe ist halt für solch wichtige Fragen viel zu billig, als dass man da entscheidende Sachen hineinschreiben könnte.

Das führt auch zu dem Ergebnis, dass es mittlerweile eine 360 Grad Situation gibt: zu jeder Frage gibt es Antworten in jeder denkbaren Richtung. Müßig, vor dem Hintergrund nach ergangenen Urteilen und Beschlüssen zu fragen.

Meiner Meinung haben wir genau das Gegenteil von "Rechtsstaat".
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#19
(16-11-2016, 11:49)karlma schrieb: ...
Meiner Meinung haben wir genau das Gegenteil von "Rechtsstaat".

Richtig, wir leben in einem "RECHTSMITTELSTAAT"
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#20
(16-11-2016, 09:39)Micha aus Bayern schrieb: Chichi,
auch du. Zeige mir ein Urteil wo das von St angesprochene zu einem fiktiven Einkommen geführt hat. Einfach mal was in die Welt posaunen und andere strubbelig machen ist ja einfach.


Genau heute hat mir die freundlich bescheuerte Familienrichterin genau in der Angekegenheit fiktives Einkommen aufgebrummt!

Noch Fragen!!!??

Bitte lieber: Maul halten!
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and
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(Donovan)
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