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Unterhaltsvorschuss soll verlängert werden
#1
Schwesig zum Unterhaltsvorschuss: "Ich werde deshalb einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Altersgrenze auf 18 Jahre anhebt und die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufhebt."

http://www.sueddeutsche.de/politik/geset...-1.3153975

Die immer schon geltende Begrenzung auf zwölf Jahre Kindesalter gibt es übrigens, weil ab diesem Alter auch dem betreuenden Elternteil Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann, so dass der den Unterhalt selbst erwirtschaftet. Das Polit-Gesockse versucht zwar permanent, insbesondere Mütter von allen Pflichten freizustellen, Fakt ist aber: Das Kind hat ZWEI ihm zum Unterhalt verpflichtete Elternteile. Und wenn einer ausfällt, so bedeutet das nicht, dass der Andere damit seiner eigenen Pflichten ledig ist. Im Gegenteil.
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#2
(09-09-2016, 22:56)p__ schrieb: Schwesig zum Unterhaltsvorschuss: "Ich werde deshalb einen Gesetzentwurf vorlegen...
"Die Aufstockung solle nicht nach den Wahlen diskutiert werden, "sondern jetzt, für 2017"
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/geset...-1.3153975

Da ist die Dame wohl für die Blockparteien wohl auf Stimmenfang unterwegs.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#3
(10-09-2016, 21:55)Bruno schrieb: Da ist die Dame wohl für die Blockparteien wohl auf Stimmenfang unterwegs.

Naja, sie macht halt konsequente Politik für ihr Klientel.

Und da Väter nicht dazu gehören, ....

Simon II
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#4
Das ist der wohl hundertste Vorstoss von Bundespolitikern aus der zweiten Reihe, den Unterhaltsvorschuss zu einem Ersatzunterhalt auszubauen. Die vergangenen Vorstösse sind immer daran gescheitert, dass ihn nicht nur der Bund, sondern die Länder und vor allem die klammen Gemeinden bezahlen müssen. Und die kennen die Rückholquoten genau, sie wissen dass das neue Löcher in den Etat reisst.

Somit können diese klientelorientierten Aussagen auch nach hinten losgehen. "Schwesig kündigt großspurig längeren Unterhaltsvorschuss an, kann die Versprechungen aber nicht einhalten und knickt ein" könnte auch dabei rauskommen.

Übrigens sind sogar Alleinerziehendenvereine wie der VAMV kritisch. Die fordern vor allem anderen zuerst mal ein "bedarfsdeckendes Kindergeld" und Familiensplitting. Bei letzterem bin ich ganz auf ihrer Seite, vorausgesetzt es ist sauber umgesetzt - zum Beispiel wie in Frankreich. Aber aufeins können wir uns wirklich verlassen: Die zuverlässige Fähigkeit deutscher Politiker, die "worst practice" anderer Länder zu übernehmen.
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#5
Der VAMV hat auch Kindesunterhalt aus der Steuerkasse gefordert, was eine erhebliche Verbesserung der Gesamtsituation wäre, weil der dann nämlich nicht mehr am Einkommen des Vaters bemessen wird und das JA nicht mehr viel zu tun hätte.

Die Schwesig macht das, was sie in ihrem "Ministerium für Gedöns" tun kann - sich lauter Unsinn ausdenken um damit aufzufallen und ihre Karriere voran zu treiben. Wenn sie in einem Unternehmen tätig wäre, könnte man ihr das nicht vorwerfen. Aber als Volksvertreterin ...

Durchkommen wird sie damit sicher nicht. Das geht wegen der Kosten nach hinten los. Aber aufgefallen ist sie damit, weil sie es probiert hat - auf Kosten der Steuerzahler.
https://t.me/GenderFukc
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#6
(12-09-2016, 05:43)Petrus schrieb: Der VAMV hat auch Kindesunterhalt aus der Steuerkasse gefordert...
Eine der Wirkungen wäre Kindesunterhalt in Höhe des Kindesunterhaltbedarfes.

Klingt interessant.
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#7
Und einige Milliarden mehr Haushaltskosten. Bereits ein ausgeweiteter Unterhaltsvorschuss geht in die Milliarden. Schliesslich ist die Referenz die Düsseldorfer Krösus-Phantasietabelle und nicht der sozialrechtliche Bedarf. Wie wärs denn mal damit? "Gleichstellung", "Harmonisierung der Rechtsgebiete": Unterhalt = Das, was der Staat selber zahlt weil das der Bedarf ist. Und keine Phantasiezahlen, die im Waschraum des Düsseldorfer Oberlandesgerichts zwischen Klospülung und zerfledderten Papierhandtüchern unter unehrenhaften Figuren ausbaldowert werden.
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#8
Interessante Diskussion. Hierzu kann ich nur folgendes beitragen. Die DDT hat keinerlei Rechtsgültigkeit. Jedoch wird euch dies nichts Neues sein. Reine Willkür, welche keienr Prüfung standhalten kann.
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#9
Wenn man sich mal anschaut, wie hoch der Etat des Ministeriums für Gedöns ist, und welche Wirkungen mit all dem Geld (nicht) erzielt werden -

dann wäre es wirklich sinnvoll und einfacher, die bisherigen Leistungen des Staates zusammenzufassen. 133.- Mindestunterhalt plus 185.- Kindergeld = Unterhaltsbedarf des Kindes. Meinetwegen könnte man die Kindergeld-Progression für mehrere Kinder beibehalten, als Benefit für Gebärfreudige.

Dafür Abschaffung von den Planstellen für Beistände an den Jugendämtern, 20% Personalreserve aus den Familiengerichten an die Strafgerichte abgeben, Entfall der Planstellen bei Sozialämtern, Jugendämtern, Familienberatungsstellen, Behörden, Ministerien und und und ....zum Schluss würde noch Geld eingespart.

318.- € Unterhalt für jedes Kind direkt vom Staat, fertig. Eltern, die von sich aus noch was obendrauf zahlen wollen, bekommen entsprechenden Nachlass bei Lohn-/Einkommenssteuer, wie heute auch schon. Keine Unterhaltsprozesse mehr, halb so viele Vaterschaftsklagen/-anfechtungen, Befriedung der Verhältnisse bei Trennung und Scheidung - und Heerscharen von Familienanwälten, die endlich einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
(13-09-2016, 15:06)Austriake schrieb:  Keine Unterhaltsprozesse mehr, halb so viele Vaterschaftsklagen/-anfechtungen, Befriedung der Verhältnisse bei Trennung und Scheidung - und Heerscharen von Familienanwälten, die endlich einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können.....

Genau das ist ja aber nicht gewollt von den Juristen im Bundestag Tongue
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#11
Nix ist vollbracht. Das ist nur eine Absichtserklärung.
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#12
Nur, dass dieses Füllhorn wie schon beschrieben die Anderen zahlen werden, z.B. Gemeinden. Die werden da noch ihre Meinung "einbringen".
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#13
(15-10-2016, 20:57)raid schrieb: Die Beschränkung auf die Dauer von sechs und die Altersgrenze von 14 Jahren sollen aufgehoben werden – auf die Altersgrenze von 18.
Hier noch mal eine recht offizielle Quelle:

"6.) Unterhaltsvorschuss
Bund und Länder verständigen sich darauf, beim Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Bezugsdauergrenze aufzuheben sowie auf die dazu erforderliche Finanzierung. Zu den finanziellen Belastungen der Länder besteht noch Beratungsbedarf mit dem Bund."
Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/D...ender.html

Zu einem Gesetz wird das aber vermutlich erst wenn das auf einen der zukünftigen Plenarsitzungen Bundesrats beschlossen werden sollte und vom Bundespräsident unterzeichnet wurde:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/to-pl...-node.html
http://www.dw.com/de/kein-gesetz-ohne-ja...a-16043615
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#14
Bund und Länder streiten sich um die Finanzierung der Verlängerung des Unterhaltsvorschusses.

http://www.sueddeutsche.de/politik/famil...-1.3232165

Zitat:Im Bundesfamilienministerium stößt der Vorschlag auf Zustimmung. "Es macht Sinn, Alleinerziehende aus dem SGB-II-Bezug zu holen, die dort nicht hingehören."

Dafür schubst man die Zahler eben noch ein bisschen tiefer in den Schuldensumpf und bringt die Väter dahin, wo jetzt die Alleinerziehenden
nicht hingehören.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#15
Die übliche Lügerei. Nicht die Länder tragen zwei Drittel, die wälzen das ihrerseits auf die Gemeinden ab. Meist die Hälfte. Und die Gemeinden sind es jetzt, die rebellieren. So wie bei den letzten 10 Versuchen, den Unterhaltsvorschuss zu verlängern.

Hat nun jemand mal gemerkt, dass da wieder mal Wohltaten verteilt werden sollen, für die Dritte zahlen? Lustig auch, wie jeder den Hintern zukneift bei Unterhaltsvorschuss- Spezialiäten wie Zahlungen an Millionäre. Selbst wenn zivilrechtlich gar kein Anspruch besteht, wird Unterhaltsvorschuss gezahlt.
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#16
Die Politiker-Lügen sind jetzt bei den Gemeinden angekommen. Reichlich spät. Und in den Medien erst auf Seite 10 im Lokalblatt. Hier aus Neuss:

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neus...-1.6387997

"Die CDU befürchtet wegen der geplanten Neufassung des Unterhaltsvorschussgesetzes für die Stadt Neuss eine Mehrbelastung in Millionenhöhe. Die Verwaltung bestätigte auf Anfrage der Christdemokraten, dass mit einer Verdreifachung der Summe ausgegangen werden müsse."

Oh Wunder, oh Überraschung. Keiner im Lande wusste, dass die Gemeinden einen Gutteil davon zu zahlen haben.

"Es kann aber nicht sein, dass die Ministerpräsidentin in Berlin einer Neuregelung zustimmt und die Städte hier vor Ort dafür bezahlen müssen", moniert der Chef des Neusser CDU-Stadtverbandes.

Ja, das können sie alle miteinander wirklich gut: Das Geld von Dritten ausgeben.
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#17
@p

Das sind keine Lügen!

Die wissen es nicht besser. Diese Kaste ist definitiv verblödet und nur in zweiter Linie bösartig!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#18
(12-11-2016, 23:24)CheGuevara schrieb: Die wissen es nicht besser.

In jedem Gesetzentwurf steht zwingend ein Punkt, welche Kostenveränderungen für wen anfallen. Es kann natürlich sein, dass Schwesig ein Niveau der Strunzdummheit erreicht hat, in dem sie ihre eigenen Gesetzentwürfe nicht mehr liest. Bis zum Beweis dieses Geistesverfalls muss ich annehmen, dass sie diesen Punkt einfach aus ihren Reden ausschneidet und damit die Öffentlichkeit über einen wesentlichen Punkt bewusst täuscht. Und die Blockflöten pfeifens nach.

Kleiner Spass am Rande: Wisst ihr, wer bereits einen Antrag auf Verlängerung auf 18 Jahre Unterhaltsvorschuss gestellt hat? Die AfD Sachsen. Und der Sächsische Landtag hat das abgelehnt. Eine CDU-SPD-Koalition!
http://www.afdsachsen.de/presse/pressemi...strie.html
SPD-Schwesig kommt kurz danach mit einem fast inhaltgleichen Antrag und bekommt Applaus:
http://www.afdsachsen.de/presse/pressemi...chsen.html

So "funktioniert" Politik.
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#19
(13-11-2016, 10:54)p__ schrieb: In jedem Gesetzentwurf steht zwingend ein Punkt, welche Kostenveränderungen für wen anfallen.

Du glaubst noch an den Weihnachtsmann, nicht wahr?!?

Tongue

Ich habe schon mehre Gesetzentwürfe lesen "dürfen" und regelmäßig steht dort drin: "Erwartete Kosten - keine."

Diese Kostenabschätzungspflicht ist lediglich ein Feigenblatt. Sie würde nur dann etwas bringen, wenn die Politiker für fehlerhafte Kostenabschätzungen zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Diesen Tag werde ich sicherlich nicht mehr erleben.

Simon II
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#20
Ich glaube nicht, dass die Verlängerung des Unterhaltsvorschusses mit "Kosten 0" ausgewiesen werden kann. Logik ist zwar eine fremde Welt für Politiker, aber dass mehr Ausgaben mehr Kosten bedeutet, naja, das sollte eigentlich jeder begreifen, der morgens mal zwei Brötchen statt einem beim Bäcker kauft.

Da oben die AfD genannt ist: DIE LINKE war natürlich schon früher dran. Jörn Wunderlich / DIE LINKE letztes Jahr: http://joernwunderlich.de/2015/12/geld-f...#more-2837
Und die linksgrünen Hetz"stiftungen" wie die Heinirich Böll Stiftung trommeln schon immer dafür, dazu gab es im Frühjahr ein langes Werk (siehe https://www.boell.de/sites/default/files...t_v101.pdf ). Bezahlt werden diese Lügengeneratoren mit ihrer hate speech natürlich von unseren Steuergeldern: "Wie bei den anderen parteinahen Stiftungen stammt der überwiegende Teil des Stiftungshaushalts aus Mitteln des Bundes; hinzu kommen projektbezogene Fördermittel der EU."
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#21
Übrigens nett, wie sich das Pamphlet von Miss Wersig selber lächerlich macht. Sie nennt die FORSA-Studien, nach der folgende Faktoren Einfluss auf Unterhaltszahlungen haben:
  • länger zurückliegender Zeitpunkt der Trennung
  • die Eltern waren nicht verheiratet
  • räumliche Entfernung zwischen Kind und Unterhaltsverpflichtetem
  • geringer oder kein Kontakt zum Kind oder anderen Elternteil
  • kein gemeinsames Sorgerecht
  • keine Einbindung des unterhaltspflichtigen Elternteils in wichtige Entscheidungen
  • die Unterhaltsfestsetzung erfolgte nicht einvernehmlich
  • der unterhaltspfichtige Elternteil ist nicht erwerbstätig.

Dann zitiert sie noch Andreß. In seiner Untersuchung zeigt sich, dass
  • die Leistungsfähigkeit des ehemaligen Partners des Kindesunterhaltsberechtigten,
  • die Häufgkeit des Kindeskontakts und
  • die Häufgkeit der Auseinandersetzungen über Kindesunterhalt
einen signikanten Einfluss auf die regelmäßige und vollständige Leistung von Kindesunterhalt haben. Damit legt sie die Gründe selbst offen auf den Tisch. Und was empfiehlt sie?
  • Rückgriffquoten auf den Pflichtigen erhöhen, alles ausschöpfen was möglich ist, "engagierte Durchsetzung des Rückgriffs unter Einsatz aller verfügbaren rechtlichen Mittel"
  • Mehr Personal, mehr Ausbildung, mehr Ausstattung um den Rückgriff zu erhöhen
  • Erhebung von Verzugs- und Stundungszinsen, zeitnahe Titulierung und Vollstreckung des Unterhaltstitels, jährliche Geltendmachung der übergegangenen Unterhaltsansprüche, Überwachung von Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, kein Verzicht auf den Nachweis fehlender Leistungsfähigkeit bei SGB II-Bezug der unterhaltspfichtigen Person, Feststellung des tatsächlichen Aufenthaltsortes des unterhaltspfichtigen Elternteiles, Heranziehung von Unterhaltspfichtigen im Ausland.

Man sieht, die von genannten Gründe für ausbleibnde Unterhaltszahlungen werden zielgenau adressiert (Vorsicht, Ironie). Der grösste Witz ein Schlußsatz: "Das Wissen darüber, warum so häufig kein Kindesunterhalt gezahlt wird, ist sehr gering". Vielleicht sollte sie mal dan Anfang ihres eigenen Werks lesen. Und überhaupt, wie kann es bloss sein, dass einige Lumpen kein Geld haben? Das muss doch da sein! Muss einfach! Her damit!

Unwillentlich bestätigt sie, dass "dem Jugendamt Arbeit machen" sehr gut nutzt. 370 Fälle pro Stelle werden empfohlen, ab 600 Fällen sei ein ordnungsgemäßer Rückgriff beim Unterhaltsschuldner in der Regel nicht mehr gewährleistet. Je mehr Zeit pro Fall aufgewendet werden muss, desto stärker knirscht der Sand im Getriebe.
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#22
Nachdem gestern das Bundeskabinett zugestimmt hat, wachen die Kommunen auf, Stück für Stück. Hier Dortmund, DIE LINKE und Piraten: http://www.lokalkompass.de/dortmund-city...13799.html

Erst wird "mehr Geld" bejubelt, dann fällt ihnen ein, dass sie das meiste selber zahlen müssen. Das geht nun wieder gar nicht, Väter fertig machen, gerne, jederzeit, aber doch nicht der Staat, der das Geld verspricht: "Massive Kritik äußert Klink allerdings an der bislang noch nicht bekannten Finanzierung: „Wir reden hier allein für Dortmund über Beträge im zweistelligen Millionenbereich, die bis jetzt nicht einmal im städtischen Haushalt für das Jahr 2017 berücksichtigt wurden. Wenn sich die SPD-Bundesfamilienministerin Schleswig für ein durchaus sinnvolles Gesetz feiern lässt, sollte sie dies auch bezahlen und nicht einen Großteil der Rechnung von klammen Kommunen wie Dortmund begleichen lassen. Wieder wird gegen das Konnexitätsprinzip verstoßen. Wieder glänzt Bundespolitik auf Kosten der Kommunen."

Die FAZ: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/fa...30506.html

Es geht rasend schnell: "Die „Formulierungshilfe“ der schwarz-roten Regierung werde nun an die Fraktionen von Union und SPD weitergereicht, um die Reform schnellstmöglich durch Bundestag und Bundesrat zu bekommen, sagte die Ministerin. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten." - andere Minireformen wie die zum gemeinsamen Sorgerecht für nichteheliche Väter benötigten vier Jahre. Auch die Wiedereinführung des lebenslangen Ehegattenunterhalts ging ruckzuck im November und Dezember.

"Doch die Kommunen treten auf die Bremse.", "Die künftige Kostenverteilung ist zwischen Bund und Ländern noch strittig. Am Donnerstag will Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) mit den Chefs der Staatskanzleien beraten.". Es geht um rund eine Milliarde Euro, wenn man die Verwaltungskosten mit einrechnet, was sonst immer vermieden wird.

Die Geschwindigkeit ist enorm. Schwesig hat offensichtlich ein Wahlgeschenk nötig, natürlich nicht selbst bezahlt. Und richtig ist, dass sie auf Väter ohnehin Null Rücksicht nehmen muss, wer als Vater noch die SPD wählt, dem ist ohnehin nicht zu helfen.

Derweil tun sich in manchen Jugendämtern interessante Dinge. Es gibt Meldungen über eine Welle von Briefen, die exakt an jene Unterhaltspflichtigen gehen, deren Kinder wieder von Neuem in den Unterhaltsvorschuss fallen. Inhalt: Druck.
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#23
(17-11-2016, 19:49)p__ schrieb: Auch die Wiedereinführung des lebenslangen Ehegattenunterhalts ging ruckzuck im November und Dezember.

Da habe ich wohl etwas nicht mitbekommen.

Hast Du eine Quelle?

Simon II
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#24
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6828
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#25
(17-11-2016, 19:58)Simon ii schrieb: Hast Du eine Quelle?
p bezieht sich auf die Anpassung des BGB § 1578b Ende 2012/ Anfang 2013:
Zitat:Im materiellen Unterhaltsrecht soll durch die eigenständige Nennung des Tatbestandsmerkmals der Ehedauer als weiterem Billigkeitsmaßstab für die Herabsetzung von Unterhaltsansprüchen in § 1578b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) klargestellt werden, dass das Fehlen ehebedingter Nachteile nicht „automatisch" eine Beschränkung nachehelichen Unterhalts nach sich zieht.
Hat man in Gesetzesanpassungen aufgrund Haager Übereinkommen still und heimlich eingeschmuggelt (Quelle).
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