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Wechselmodell, Mutter Hartz4, Kindesunterhalt an Jobcenter
#1
Hallo zusammen, ich habe ein Problem und hoffe, hier kann mir jemand einen Rat geben. Ich bin seit über drei Jahren geschieden und meine Exfrau und ich betreuen unsere zwei Kinder im Wechselmodell (50:50). Meist sind sie aber häufiger bei mir. Gemeldet sind sie auch bei mir. Seit ungefähr zwei Jahren bezieht meine Ex Hartz4. Jetzt habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen in dem sie mich aufgefordert haben, meine Einkommensverhältnisse darzulegen weil sie Kindesunterhalt von mir anfordern wollen. Ich habe die Sachbearbeiterin angerufen und gesagt, dass wir ein Wechselmodell haben und dass mir der Anwalt bei der Scheidung erklärt hat, dass beim Wechselmodell der Kindesunterhalt entfällt. Die Dame meinte, dass meine Ex in der Summe 400€ Hartzanteil für die Kinder bekommt und sie den Anteil von mir Anfordern wird. Ich könne froh sein, dass sie nicht rückwirkend fordert und wenn ich ab Juli  400€ zahlen würde, wäre das für sie ok. Ich solle mir auch besser den Anwalt sparen, weil der nur Geld kosten würde. Sehr nebulös das Ganze. Kein mir vielleicht jemand erklären, wie ich mit der Aufforderung umgehen soll und ob das Jobcenter berechtigt ist, von mir Kindesunterhalt anzufordern? Vorab vielen Dank.
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#2
Soweit ich informiert bin, wird BGH wohl noch dieses Jahr über Unterhalt bei Wechselmodell entscheiden; insofern gibt es da noch keine gesicherte Rechtslage.

Kindergeld ist entschieden; wie habt ihr das geregelt?

Wird bei Dir "Aufstocken" ein Thema?
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(Donovan)
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#3
Kindereld geht in der Summe auf mein Konto....ich reiche dann die Hälfte zur Ex durch
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#4
Vielen Dank für die Antwort....mit anderen Worten...ich Zahle trotz Wechselmodell Unterhalt für die Kinder....nur weil meine Ey auf ihrem faulen [Unterschreitung des Mindestniveaus] in der Wohnung rumgammelt???? Aber nun konkret zum Vertändnis.. Die Dame Sagte, das Jobcenter zahlt pro kind 200 € an die Ex (Summe 400,00 €). Meine Kinder (Zwillinge) sind sechs Jahre alt und müssten doch der Regelbedarfsstufe 6 unterliegen und Leistungsanspruch in Höhe von 237 € pro Kind habe. Na ja..egal, vielleicht kürzt sich ja dieser Anspruch aus irgend welchen Gründen auf 200 € pro Kind. Grundsätzlich müsste doch nun das Jobcenter wegen des Wechselmodells die Leistungen an die Mutter um die Hälfte kürzen, also nicht mehr 400 € in der Summe, sondern 200 €. Das Problem liegt doch darin, dass die Mutter augenscheinlich zu viel Leistung kassiert. Wenn man jetzt noch das Kindergeld abzieht, dass ich ja hälftig an die Ex weiterreiche (da stell ich mir jetzt die Frage, ob das Jobcenter das weis??) bleibt doch da nichts mehr übrig, was ich zahlen müsste, oder habe ich einen Denkfehler? Lohnt es sich, evtl. einen Anwalt zu konsultieren??
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#5
Zunächst war ich der Ansicht, dass dich hier ein Anwalt nicht wirklich weiter bringt - sehe ich aber mittlerweile anders.

Das Problem liegt darin, dass es keine gefestigte Rechtsprechung zum Mehrbedarf bei Wechselmodell gibt.

Müssen auch die Hartz4-Sätze halbiert werden oder irgendwie gequotelt? Miete und Heizung läuft auch, wenn Kinder nicht da sind.

Insofern solltest Du die Weiterreichung Kindergeld sofort mitteilen, die Zahlung einstellen und erst abklären, wem was zusteht. BGH hat dazu etwas ausgeführt; Hälfte wird für Barunterhalt gezahlt, Hälfte für Betreuungsunterhalt.

Insgesamt wird das Thema sehr schwierig, da es eine Kombination aus Bar- und Betreuungsunterhalt hinausläuft.

Sind die Kinder bei Dir, ist sie unterhaltspflichtig für Bar-Unterhalt und umgekehrt. In der Regel heben sich die Ansprüche auf.

Wenn es so ist wie bei Dir, dann gilt für die Alte eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für den Barunterhalt, die sonst nur uns Männern vorgehalten wird. Insofern musst Du ffistwahrend

Keine Ahnung, ob Du dann mit Unterhalt aus fiktivem Einkünften "aufrechnen" kannst?

Da kommst Du nur mit Anwalt durch. Der BGH freut sich sicherlich, wenn er an deinem konkreten Beispiel die Rechtsprechung fortentwickeln darf!

Sorry, zu früh auf Sendetaste gekommen; du solltest (vorsorglich) die Ex auf Auskunft zu ihren Einkünften wegen Kindesunterhalt auffordern und sie darauf hinweisen, dass für sie gesteigerte Erwerbsobliegenheiten für ihren Anteil Bar-Unterhalt gelten!
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#6
Zum Kindergeld:

Hälfte entfällt auf Betreuungsunterhalt; d. h. die Hälfte dieser Hälfte steht euch jeweils zu (jeweils 25%).

Die andere Hälfte entfällt auf Betreuungsunterhalt; wenn Sie nichts zahlt, steht alles Dir zu.

Fazit:

Kindergeld ist 25% sie, 75% du aufzuteilen.
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#7
(09-08-2016, 21:30)Melquer schrieb: ...Wechselmodell (50:50). Meist sind sie aber häufiger bei mir. Gemeldet sind sie auch bei mir.

Ich kann die nur sagen, wie es vor ca. 5 Jahren bei mir gelaufen ist.

Auskunftsanspruch über dein Einkommen hat das Jobcenter auf alle Fälle. Das heißt ja nicht gleich, dass du tatsächlich zahlen musst. Ich habe damals dazu geschrieben, welche Zeiten ich das Kind tatsächlich betreut habe und es kam wie bei dir mehr als 50% zusammen. Zusätzlich habe ich aufgezählt, was ich Geldleistungen für das Kind aufbringe (Schulessen, Schulsachen, Arbeitsgemeinschaften, Kindergeburtstage ...). Da kam eine Menge zusammen. Danach habe ich nie wieder was von denen gehört.

Aber wie gesagt, Auskunft musst du geben.
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#8
Was das Rechtliche betrifft, hast Du hier schon gute Hinweise bekommen. Ich kann Dich nur warnen, irgendwelche Zahlungen an die KM ploetzlich einzustellen selbst wenn es Dein Recht waere. Wenn die KM kapiert, dass die Kinder eine Einnahmequelle und damit die Sicherung ihres faulen Lebensstiles sind, ist es eventuell ganz schnell vorbei mit Wechselmodell. Dann rennt Mutti zum Anwalt, JA und Gericht und bekommt (da sie nicht arbeitet) ruckzuck die Kinder zugesprochen und die zahlst und zahlst und zahlst und siehst die Kinder kaum noch. Wenn Du es Dir leisten kannst, schieb der KM lieber die Kohle rueber als die Kinder zu verlieren.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
Ok, ich selbst bin Beamter und wahrscheinlich in der Lage, diesen Unterhalt auch zahlen zu können, auch wenn ich die 400 € (wenn es dabei bleibt) gerne anderswo ausgegeben hätte. Ich habe eine neue Partnerin und wir erwarten in wenigen Wochen ein gemeinsames Kind. Aus meiner Trennungshistorie heraus denke ich nicht, dass ich auf die Kindsmutter viel Rücksicht nehmen muss. Es gab in den letzten drei Jahre Phases, in denen die Kinder ca. 80 % ihrer Zeit bei mir waren, erst in den letzten Monaten nähern wir uns der 50:50-Regelung an. Meine Ex wurde schon zwei Mal beim Jugendamt angezeigt bzw. gemeldet (sogar vom Kindergarten) und wir waren dort auch schon öfters zu einem Gesprächstermin. Meine Ex ist sehr labil und gar nicht dazu in der Lage, die Kinder zu 100% zu betreuen. Die Gefahr, dass wegen der jetzigen Auseinandersetzung das Wechselmodell ins Wanken gerät, ist daher ehr unwahrscheinlich. Ich werde der guten Dame alle Unterlagen aufbereiten und auch meine Lage schriftlich darlegen... und harre dann der Dinge. Ich werde hier auf jeden Fall über den Ausgang berichten. Sollte der Bescheid gravierende Mängel aufweisen, kann man da ja wahrscheinlich Rechtsmittel dagegen einlegen. Zwischendurch mal ein herzliches Dankeschön an alle Schreiber.
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#10
Auch wenn das was Du schreibst so Tatsache ist, heisst das noch lange nicht, dass die RichterIN das auch so sieht, bzw. Dir glaubt! Sei Dir blos nicht zu sicher dass das Wechselmodell nicht ins Wanken geraten kann. Das geht schneller als Du denkst wenn Madame an die richtigen Helferinnen geraet. Las lieber Fuenfe gerade sein! Das Geld was Du jetzt ev. sparst. zahlst Du doppelt und dreifach an Anwaelte wenn es schief laeuft. Lies mal die Geschichten hier im Forum, speziell das aktuellste: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=11094

Und NEIN, dass ist nicht die absolute Ausnahme.

Versuch lieber gegen das Jobcenter und deren Bescheide anzugehen als Dir Madames Wohlwollen zu verderben.
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#11
1. Mach das, was momik in #8 schreibt. Auflistung Betreuungstage und Kosten, Weiterleitung KG.....
2. Man sollte nie mit Jobcentern telefonieren. Nur schriftlich, Akten sind schriftlich, nicht redlisch.
3. Ich will den Namen dieser "Dame". Lass dich nicht über den Tisch ziehen. Mit Rechtsstaat haben Jobcenter nichts zu tun.
4. Einen Anwalt wäre frühestens nach der Antwort auf deine Auskunft sinnvoll. Dann nur einer, der Fam.Recht + Sozialrecht kann. Die mit Kenntnis sind sehr selten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#12
So, hatte der Dame meine Unterlagen bezüglich Einnahmen und Ausgaben geschickt. Habe ihr auch pauschal gesagt, dass ich mehr kosten Trage als die Kindsmutter, zB. Schuhe, Büchertaschen, Kleider, Verpflegungskosten im Kindergarten, Ausflüge uns.
Gestern habe ich Post vom Jobcenter bekommen. Nun möchte die Dame wissen:
- Wann und für was haben Sie den Kredit aufgenommen?-
- Größenangabe zur selbstgenutzen Wohnfläche im Haus
- Entstehen Ihnen wegen er wechselseitigen Betreuung Mehrkosten? Wenn ja, bitte Nachweise vorlegen.

Jetzt meine Fragen...ist das rechtes, dass die gute Frau nach dem Verwendungszweck des Kredites Fragt? Weshalb interessiert sie die Größe der Wohnung? Will sie evtl meine Heizkostenberechnung anzweifeln? Wie soll ich denn die Mehrkosten nachweisen? Ich habe schließlich von den Schuhen und für die Ausflüge keine Quittungen aufgehoben....Was kann ich denn noch unter den Begriff "Mehrkosten" packen. Von meiner Exfrau habe ich erfahren, dass sie zu einem Termin im Jobcenter war und sie wohl dort zu meinen Angaben befragt wurde.
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#13
Eines der Probleme, warum Richter ungern Wechselmodell gewähren, sind die Folgethemen - heißt Unterhalt. Da schwimmen noch alle.

Düsseldorfer Tabelle ist einfach, da ist alles geregelt und Quantifiziert. Wenn Wechselmodell, dann plötzlichen ein Teil der Aufwendungen doppelt, nur welche?

Die wollen gerade diese Rechnung aufmachen, damit du am Ende genauso viel zahlst wie im Residenzmodell. Dafür gibt es aber keine gefestigte Rechtsprechung- BGH hat noch nichts dazu entschieden!

Die Frage mit Kredit und Haus geht eindeutig in die Fragestellung Wohnwert. Wenn Du in eigener Wohnung wohnst, wird dir Wohnwert (=ersparte Miete) angerechnet. Da kannst du nur Kreditzinsen aber keine Tilgung anrechnen.

By the Way: im Residenzmodell gilt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit nur für Vater, im Wechselmodell für beide. Wenn KM arbeiten kann aber nur "Faul" hat, dann kannst du über angerechnete fiktive Einkünfte deinen Anteil verringern.
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(Donovan)
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#14
Aber sei darauf gefasst, dass sie abspringt vom Wechselmodell, so wie bei Onyx. Die hat erst spät kapiert, dass ihr der andere Weg mehr Bequemlichkeiten bringt. Aber sie hockt schon sicher seit 3 Monaten bei Beratungsstellen. Daher wäre es immer gut, alles bestens zu dokumentieren, wie sie jetzt scheibchenweise an einer Verschlechterung der Kooperationsbasis arbeitet...
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#15
(02-09-2016, 07:54)CheGuevara schrieb: ... Wohnwert ... Da kannst du nur Kreditzinsen aber keine Tilgung anrechnen.
Tilgung wird zwar nicht nach der Scheidung, jedoch während der Trennungszeit (zumindest bei der Elternunterhaltsberechnung) an gerechnet.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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