Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wert der Wohnung für Volljährige
#1
So, hier ein Fall aus meiner Verwandtschaft in Deutschland:

alleinerziehende Mutter, berufstätig mit 3/4 Teilzeitjob und ca. 1.300.- € netto Einkommen. Zwei Kinder, Tochter wird im März 18 und geht auf weiterführende Schule, Ziel Wirtschaftsabitur und anschliessendes Studium.
Sohn 15 Jahre, Abschlussklasse und geht ab 01.09.2016 in Berufsausbildung. Für beide Kinder erhält die Mutter derzeit 120% nach DDT.

Für beide Kinder erhält die Mutter Kindesunterhalt. Die Tochter hat sich mit ihrem Vater geeinigt, von ihm ab der Volljährigkeit bis auf weiteres 400.- € Ausbildungsunterhalt zu erhalten. Daneben beansprucht die Tochter das Kindergeld. Bis zum Fachabitur möchte Tochter weiter bei der Mutter wohnen bleiben; die Wohnung plus Verpflegung etc.pp. soll als Ausbildungsunterhalt der Mutter betrachtet werden. Die Tochter hat de facto im Hause der Mutter eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit eigenem Bad und benutzt die Küche sowie den Inhalt des Kühlschranks ganz selbstverständlich mit.

Frage an die Experten: wie verhält es sich mit dem Kindergeld, steht das wirklich der Tochter zu? Sind Kost und Logis als angemessener Naturalunterhalt anzusehen?

Der Sohn wird ab Beginn seiner Ausbildung eine Vergütung von ca. 800.- € brutto beziehen und ebenfalls bis zum Abschluss der Ausbildung bei der Mutter wohnen bleiben. Kann man vom Sohn verlangen, einen Teil seines Einkommens zum Haushalt beizusteuern? Unter dem Aspekt, dass seine Schwester vom Vater Geld bekommt, während er nicht nur nichts mehr bekommt, sondern auch noch abgeben soll?

Gute Ratschläge erbeten...
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#2
(29-02-2016, 21:14)Austriake schrieb: wie verhält es sich mit dem Kindergeld, steht das wirklich der Tochter zu? Sind Kost und Logis als angemessener Naturalunterhalt anzusehen?

Das Kindergeld mindert in voller Höhe den Bedarf der Tochter, denn es wird an die Tochter weitergereicht. Der Bedarf richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, vierte Spalte, volljährige Berechtigte die bei den Eltern wohnen.

Wie Kind und Mutter sich einigen, ist ihre Sache. Das darf aber nicht zu Lasten des anderen Pflichtigen gehen. Ebenso ist es Sache von Sohn und Mutter, ob der Sohn etwas von seinem Einkommen an sie bezahlt. Die müssen sich einigen. Wenn dem Sohn das nicht gefällt, kann er ja ausziehen und von seinem Geld sein eigenes Leben bestreiten.
Zitieren
#3
Somit alles gesagt wäre;-)
Denk mal so rum Austriake: Mutter leistet keinen Unterhalt, da sie Wohnung und Essen leistet (o.k.), aber zieht zusätzlich dem Sohn Geld ab. Also lässt sie sich dann das, was sie angeblich ersatzweise an Unterhalt leistet, durch die Hintertüre bezahlen, und optimalerweise füllen dann die unterhaltsverpflichteten Väter diese Zahlung des Sohnes an die Mutter mit deren Geld wieder auf.

Nette Rechnung ;-) Außer für den Vater. Und deshalb: Sache des Sohnes ...
Zitieren
#4
Es ist beides Mal der gleiche Vater (nein, nicht ich).

Aber wenn ich die DDT richtig gelesen habe, wäre der Vater schon bei der Tochter mit 620.- € dabei.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#5
Oha, Einkommensstufe 10, dann scheint der Vater ja nicht gerade am Hungertuch zu nagen.

Oder verwechselst du Tabellen- mit Zahlbetrag meinst eigentlich Stufe 5? Dann ist der Vater selbstverständlich nicht mit 620 EUR dabei, sondern mit maximal 430 EUR, wie ich schon schrieb ist das Kindergeld voll bedarfssenkend.

Natürlich ist auch die Mutter einzurechnen. Immerhin stehen ihr 210 EUR über Selbstbehalt zur Verfügung. Da privilegierte Volljährige, gilt hier auch nicht der angemessene, sondern der notwendige Eigenbedarf. Ein paar Euro sind das auch noch, zumal Mutti ebenfalls einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt. Teilzeit ist nicht. Gönnt sich Vater solche Teilzeitvergnügungen, lassen Robenständer & Co gleich die Bluthunde von der Kette.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  "Wert" der Ehe Angry 5 5.433 03-04-2014, 16:21
Letzter Beitrag: suppenkasper
  Was hat der Vergleich für einen Wert? Besolder 22 17.378 23-05-2012, 11:52
Letzter Beitrag: Besolder

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste