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		hallo an die experten....
gibt es irgendwie entscheidungen von FG oder OLGs dahingehend, daß der/die KUH-pflichtige sogar
verpflichtet werden kann, einen kredit aufzunehmen, um den unterhalt sicherzustellen?
ich meine, ich hätte irgendwetwas vom OLG hamm oder naumburg mal gelesen.
das wäre mal ein wichtiger punkt, auch für die väter hier, die zwar das ABR haben und das kind bei
sich, aber von der ex KUH-mäßig ignoriert werden....
vielleicht weis die betriebsmittelbereitstellung etwas....oder theo...oder das neurotische iglo...oder oder oder.... 
 
 
bb
netlover
	
 
 
	
	
	
		
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		11-02-2016, 14:29 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-02-2016, 14:34 von Bruno.)
		
	 
	
		"Shift-Taste: Wofür wird sie benötigt?
...Die am häufigsten genutzte Funktion der Shift-Taste ist das Umschalten von Klein- auf Großbuchstaben. Haltet ihr „Shift“ gedrückt und drückt dann einen beliebigen Buchstaben auf der Tastatur, wird dieser groß geschrieben."
Quelle: 
http://www.giga.de/extra/tastatur/specia...ktivieren/
	
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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		weil du 5sterne hast....darfst du sie verwenden... 
 
 
bb
netlover
	
 
 
	
	
	
		
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		Explizit wird so eine Pflicht wahrscheinlich nicht gefordert. Nicht deshalb, weil sie nicht möglich wäre, sondern deshalb, weil es weit einfachere Sätze aus der richterlichen Textbausteinkiste gibt, die letztlich dasselbe bewirken. Stichwort "fiktives Einkommen".
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (11-02-2016, 14:29)Bruno schrieb:  "Shift-Taste: Wofür wird sie benötigt?
...Die am häufigsten genutzte Funktion der Shift-Taste ist das Umschalten von Klein- auf Großbuchstaben. Haltet ihr „Shift“ gedrückt und drückt dann einen beliebigen Buchstaben auf der Tastatur, wird dieser groß geschrieben."
Quelle: http://www.giga.de/extra/tastatur/specia...ktivieren/
Shift benutzt man zum Laufen
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Man darf aber m.W. wg. rückständigem KU durchaus in den Dispo pfänden. Ist also im Ergebnis dasselbe.  Und ein Grund, den Dispo Rahmen von Anfang an auf Null setzen zu lassen.
	
	
	
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
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		 (11-02-2016, 18:02)Sixteen Tons schrieb:  Man darf aber m.W. wg. rückständigem KU durchaus in den Dispo pfänden. Ist also im Ergebnis dasselbe.  Und ein Grund, den Dispo Rahmen von Anfang an auf Null setzen zu lassen.
Oder man hebt bis zum Dispoanschlag alles ab. Und läßt sich eine Abzahlrate ins Konto setzen und den Dispo auf Null enden zu lassen. Dann hat man eine Zeit lang etwas zusätzliche Barreserven um nicht zu verhungern ohne das in den Dispo gepfändet werden kann.
Das Girokonto sollte man gegen Fremdbedienung so weit es geht absichern.
Für neue Kredite wird man bei nicht bedienbaren Unterhaltsforderungen ohnehin eher nicht bekommen. So gesehen denke ich auch das die Interessenvertreter der Mutti (Gericht) eher ein fiktives Einkommen unterstellen werden.
	
 
	
	
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			the notorious iglu 
			
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		Im Gesetz ist die Rede von verfügbaren Mitteln. Ein Kredit gehört nicht dazu. Mit der Logik könnt man dann auch mögliche Lottogewinne verwursten.
Dass in den Dispo gepfändet werden kann, hat damit zu tun, dass die Bank bei einer Pfändung Drittschuldner ist. Da vermischt ihr jetzt Vollstreckungsrecht und Unterhaltsrecht.