Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Besuch vom GV
Offtopic-Scherze über Löschphantasien bitte in nur in der Quasselecke. Und die Regeln lesen. Hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=69
Zitieren
(10-09-2015, 16:01)p__ schrieb: Wenn das zustandekommen würde, wäre es in einer derart kaputten Situation eine Katastrophe. WENN beide Eltern gleichzeitig mit dem Kind sprechen, dann müsste erst die Elternebene verbessert werden und das ist hier so gut wie ausgeschlossen. Aus dem gleichen Grund darf es nicht in Frage kommen, dass der Vater bei Ex und Kindern auftaucht. Das ergibt sich schon aus dem einen Schreiben an den Vater oben.

Die Ex ist völlig abgedreht und unternimmt wirklich absolut alles, um auf den Vater zu schiessen. Sie schlachtet jede Hautschuppe aus, die der Vater vielleicht fallen lässt. Hier ist Abstand abgebracht und nichts, was dieser Heizerei auch noch ein Ziel bietet.

So ist leider die aktuelle Situation. Vor allem der letzte Absatz triffts zu 128%. Ich könnte den Kinder je 1 Million schenken, sie würde mich dafür an den Galgen bringen - egal wie und wenn es das Letzte ist was sie in ihrem Leben tut - Hat sie mir übrigens kurz vor der Trennung genauso ins Gesicht gesagt.

Danke @p_ für dein Verständnis. Schön zu sehen, dass meine Situation und Probleme von Dir und einigen anderen verstanden werden und Ihr auch nicht sofort planlos losballert (wie mancher andere hier...).

Zitieren
Man kann bei solchen Exen nicht von jedem Verständnis erwarten, das ist ganz normal. Ich weiss auch nicht, wie ich das auffassen würde, wenn ich nicht jahrelange eigene Erfahrungen mit der Geisteswelt dieser Exen machen hätte müssen.

Die Gefahr ist, dass du das bei dir durch die Hintertür einlässt und über eigene Spielchen zum Mitakteur wirst, zum Gegenpart. Verweigere ihr das.

Bei den Kindern wirds darauf ankommen, wie sehr sich die Dauerverdrehungen der Ex zu echten Erinnerungen verfestigen. Wenn die Distanzierung davon gelingt, dann vermutlich erst, wenn sie selber Kinder bekommen.
Zitieren
Trotz Verwarnung jetzt die Frage nach dem aktuellenm Status. Hat Kind jetzt eine Vollmacht für ein eigenes Sparkonto erhalten ?
Zitieren
Na im Leben hat er das nicht.
Zitieren
hey ihr bayrischen hansmichas wenn der Junge was vom Papi will soll er mit ihm persönlich sprechen, ist doch das normalste auf der Welt, oder ?
Zitieren
Ist es hier im Forum nicht gern gesehen das man mal auf die Ex oder auf die Kinder zugeht oder warum werden meine Posts gelöscht?
Und nein puddeling, anscheinend haben die Kinder schon vor längerer Zeit versucht mit BT einen Termin zu bekommen. Zumindest liest es sich in dem Schreiben welches er veröffentlicht hat. Und anscheinend kümmert er sich schon seit sehr längerer Zeit nicht mehr um seine beiden Kinder. Wahrscheinlich will er die Zeit bis die beiden 18 sind aussitzen und hofft dann ruhe zu haben. Sich aber hinterher überall und bei jedem beschweren das die Kinder nichts mit Ihm zu un haben wollen
Zitieren
(12-09-2015, 17:40)Micha aus Bayern schrieb: anscheinend haben die Kinder schon vor längerer Zeit versucht mit BT einen Termin zu bekommen. Zumindest liest es sich in dem Schreiben welches er veröffentlicht hat.

Richtig, anscheinend. Scheinbar. Nur zum Schein. Nicht wirklich.
Was solche Exen absondern ist nicht die ganze Wahrheit.
Zitieren
Nun, dann kann sich BT doch mal hier äussern warum er nichts mehr mit seinen Kindern zu tun hat. In dem Alter in dem sich die Kindern befinden kann man sich auch durchaus mit diesen abgeben, auch wenn die Ex es nicht gerne sieht. Und ob BT hier die ganze Wahrheit schreibt ist auch fraglich. Ich habe ja nun nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber er scheint ja nun schon länger hier zu sein. Und wenn er doch die Tipps der er bekommen hat befolgt hätte müsste doch alles tuti sein. Oder hat er die Tipps nicht befolgt? Oder waren die Tipps nichts wert.
Mich würde doch tatsächlich mal interessieren warum er seinen Kindern ein eigens Konto verwährt? Einfach nur mal eine Erklärung, und nicht "ja die Ex will nicht" oder so was.
Zitieren
(12-09-2015, 17:40)Micha aus Bayern schrieb: Ist es hier im Forum nicht gern gesehen das man mal auf die Ex oder auf die Kinder zugeht oder warum werden meine Posts gelöscht?

Du hast deine Frage gestellt, sie immer wieder in den Thread zu pumpen hilft niemand. Dauerschleifen sind zu unterlassen; entweder Blumentopferde antwortet oder er tuts nicht. Bis jetzt hat ers noch nicht mal gelesen, war nicht mehr online.

Wenn das ein Problem für dich ist, geh in ein Forum mit Antwortzwang. Am Besten sofort.
Zitieren
Ich habe unter http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=10608 meine Meinung geschrieben.
Zitieren
hans2000 und michi aus bayern ich werde auf euren quatsch nicht antworten. Das ist mir zu affig. p und einige andere habens begriffen und das reicht mir.


Zurück zum thema. Ich habe das "Formblatt 3" vom Amt für Familie, Jugend, Senioren und Integration UV BAföG bekommen. Anscheinend hat das 16jährige Kind Anspruch darauf. Die wollen wie das JA allerhand Infos.
Muss ich hierbei auf was achten? Ich wollte meinen Rentenbescheid mit dranheften und gut iss. Reicht das?

Zitieren
(21-11-2015, 14:56)Blumentopferde schrieb: hans2000 und michi aus bayern ich werde auf euren quatsch nicht antworten. Das ist mir zu affig. p und einige andere habens begriffen und das reicht mir.


Zurück zum thema. Ich habe das "Formblatt 3" vom Amt für Familie, Jugend, Senioren und Integration UV BAföG bekommen. Anscheinend hat das 16jährige Kind Anspruch darauf. Die wollen wie das JA allerhand Infos.
Muss ich hierbei auf was achten? Ich wollte meinen Rentenbescheid mit dranheften und gut iss. Reicht das?

Auf Quatsch nicht antworten hilft weder dir noch dem Kind.
Vermutlich hat Kind mit 16 Jahren Schüler BafÖG beantragt.
Somit ist Kind verpflichtet, die Ansprüche wie bei UVG abzutreten oder beide Eltern auf Unterhalt zu verklagen.
In diesem Fall wird erfahrungsgemäss härter verklagt, da Kind jetzt 16 ist.
Hinzu kommt Blockadehaltung eines Elter.
Vermutlich mit der mutwilligen Absicht, Kind von Bildung fern zu halten und somit Bafög zu vermeiden.
Das geht nicht gut.
Vermutlich ist Kind bereits jetzt beschädigt.
Dauer Therapie für Kind zeichnet sich hier am Horizont ab.
Alternativen wurden - siehe oben - dar gestellt.
Niemand ist schuld, aber Kind in Therapie.
Zitieren
Vergess deinen aluhut nicht

Zitieren
(23-11-2015, 23:13)hans2000 schrieb: Hinzu kommt Blockadehaltung eines Elter.

Wer sich dieser Terminologie bedient.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
Kann mir jemand bezüglich auskunftspflicht bafög was sagen?
Die wollen die einkünfte seit 2013.

Zitieren
Soweit ich informiert bin, ist das Standard. Nicht seit 2013 sondern im Jahr 2013.
Wenn Du 2015 weniger verdienst, kannst Du beantragen, dass das aktuelle Jahr gerechnet wird.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkomm...egatte.php
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
BAFÖG kann Auskunft rückwirkend verlangen. Ab Beginn des Anspruchs.
Du warst dann halt nicht früher ermittelbar ....
Die Ermittlungskosten kommen später noch auf dich zu.
Etwa 200,00 Euro Ermittlungskosten einmalig.
Und die kriegen die durch, auch wenn du ordentlich in Deutschland gemeldet warst ....
Schade, dass du nicht auf Beratung eingehst.
Zitieren
Mal eine ganz andere Frage:

Mir wurde zugetragen, dass Gerichtspost, an mich adressiert, bei Verwandten mit gleichem Nachnamen im Briefkasten landet. Die Gerichtspost wird von diesen Verwandten zurück geschickt ans Gericht, trotzdem kommt vom gleichen Gericht immer wieder ein Schreiben (vermutlich Mahnbescheid). Ich war unter dieser Adresse nie gemeldet. Ich habe mir nur mal einige Amazon-Bestellungen an diese Adresse liefern lassen, aus logistischen Gründen (Verzollung ausserhalb EU usw.)

Wie ist das denn nun juristisch zu bewerten? Gilt Gerichtspost als zugestellt, wenn der Briefträger/Postzusteller das in irgendeinen Briefkasten steckt, auf dem der gleiche Nachname steht, obwohl der Adressat gar keinen Wohnsitz in Deutschland hat?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
Je nachdem worum es geht, spielt das keine Rolle.
Zitieren
(23-12-2015, 10:51)Austriake schrieb: Ich habe mir nur mal einige Amazon-Bestellungen an diese Adresse liefern lassen, aus logistischen Gründen

Offenbar haben die auch den Durchgriff auf die Amazon-Kundendatenbank.
Was es mit der Zustellung auf sich hat, steht in §166 ZPO ff.

Bei einer Namensgleichheit und einem darauf beruhenden falschen Mahnbescheid können die Verwandten ja wiedersprechen und nachweisen, dass die Schulden nie entstanden sind :-)
Zitieren
(23-12-2015, 11:21)p__ schrieb: Bei einer Namensgleichheit und einem darauf beruhenden falschen Mahnbescheid können die Verwandten ja wiedersprechen und nachweisen, dass die Schulden nie entstanden sind :-)

Wie soll das gehen?

Wenn ich einen Bescheid von Gericht bekommen würde, bei dem der Nachname, nicht aber der Vorname stimmen würde (also z.B. "Johannes II" statt "Simon II"), so würde ich den Bescheid nicht öffnen, da er mich erkennbar nichts angeht, sondern unverzüglich an das Gericht zurücksenden.

Den Inhalt des Briefes kenne ich dann doch gar nicht?

Simon II
Zitieren
(23-12-2015, 11:00)the notorious iglu schrieb: Je nachdem worum es geht, spielt das keine Rolle.

Das heißt, ein Mahnbescheid, der an einen Wolfgang Müller oder Manfred Schmidt gerichtet ist, kann jedem beliebigen Schmidt oder Müller in den Briefkasten gesteckt werden und erlangt damit Rechtskraft?

(23-12-2015, 11:21)p__ schrieb:
(23-12-2015, 10:51)Austriake schrieb: Ich habe mir nur mal einige Amazon-Bestellungen an diese Adresse liefern lassen, aus logistischen Gründen

Offenbar haben die auch den Durchgriff auf die Amazon-Kundendatenbank.
Was es mit der Zustellung auf sich hat, steht in §166 ZPO ff.

Bei einer Namensgleichheit und einem darauf beruhenden falschen Mahnbescheid können die Verwandten ja wiedersprechen und nachweisen, dass die Schulden nie entstanden sind :-)

Der Widerpruch wäre ja kostenpflichtig - zudem ein Adressat mit meinem Vornamen da nie gemeldet war, und somit in diesem Haushalt gleichen Nachnamens gar niemand berechtigt, die Post entgegenzunehmen oder gar zu öffnen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
Nein, das heißt, dass in bestimmten Fällen auch öffentlich zugestellt wird, wenn dein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann. Dann wird das einfach ans schwarze Brett des Amtsgerichts geheftet und gilt als zugestellt.

Insofern, gerade wenn es um einen Mahnbescheid geht, ist jeder Gedanke darüber, wie du die Zustellung hintertreiben kannst, vergebene Liebesmühe.
Zitieren
Mal ne Frage.
Ich habe gerade festgestellt, dass meine Bewährungszeit (§170) Ende Februar 2016 ausläuft, ich soll aber im März nochmal 50eur zahlen (Ratenzahlung bei Verurteilung).

Was würde, juristisch gesehen, passieren wenn ich im März nicht mehr zahle da ja meine Bewährungszeit rum ist?

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste