Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Dringende Hilfe in Thailand
#1
Hallo

ich bin jetzt seit fast 9 Monaten in Thailand. Letzte Woche wurde mir eine Tasche gestohlen in der sich auch mein Reisepass befand. Daraufhin habe ich die deutsche Botschaft in Bangkok kontaktiert. Die meinten ich solle den Verlust bei der Thai Polizei melden und mit dem schreiben auf die Botschaft. Wenn ich ne Kopie habe solle ich die auch mitbringen. Ein vorläufiger Reisepass koenne gleich ausgestellt werden. Ein neuer Pass würde ca. 8 Wochen dauern.Gesagt getan. Alle Unterlagen mitgebracht. Dann meinte die Mitarbeiterin, dass man mir keinen Pass ausstellen kann da eine Aufenthaltsermittlung im Bundeszentralregister vorliegt. Es ginge da wohl um Unterhaltsleistungen. Und da müsse sie erst mal mit der Staatsanwaltschaft abklären ob da ein Reisepass ausgestellt werden darf. Ich hab daraufhin gesagt wenn da doch eine Aufenthaltsermittlung läuft dann will man ja meine Adresse wissen. Sie solle zur Kentniss nehmen dass ich in Thailand lebe und damit hat sich die Sache und solle mir meinen Reisepass ausstellen. Daraufhin meinte sie. SO EINFACH WIE SIE SICH DAS VORSTELLEN GEHT DAS NICHT!!. Habe gesagt wenn ich jetzt zurueckfliege nach deutschland wird mich ein beamter auch nach meiner Anschrift am flughafen fragen und da werde ich dann auch thailand angeben und dann kommt das gleiche raus. Nur dass ich extra flugkosten bezahlen muss. Die mitarbeiterin der botschaft liess sich aber nicht darauf ein und meinte das muss erst mal abgeklärt werden. Ich hab gefragt wie soll ich mich denn jetzt bei einer Kontrolle in Thailand ausweisen? Sie meinte da koenne sie mir jetzt auch nicht weiterhelfen.

Ich bin echt verzweifelt und wollte wissen ob jemand denn schon mal in der situation war und wie ich nun am besten vorgehen soll? Es gibt ja kein Urteil garnix sondern nur ne Aufenthaltsermittlung also ne anschrift damit die mir wohl irgendwas zustellen koennen.

Was soll ich nun tun? jemand rat?

PS: Sollte meine Handynummer hinterlassen. Man würde sich dann melden wenn man die sache mit der staatsanwaltschaft abgeklärt habe.
Zitieren
#2
(17-05-2015, 17:17)heinz1966 schrieb: Was soll ich nun tun? jemand rat?

Da es wohl in SOA üblich ist seinen Pass in der Hotelrezeption ab zu geben ist es wohl gängig das die Touristen ohne Pass in der Tasche umher laufen.

Günstig wäre wenn du eine (nach Möglichkeit) gelaubigte Passkopie besitzt und diese in Kpie mit dir führst. In diesem Fall wird wohl kein Polizist in Thailand etwas von deinem akuten Problem erfahren sowie ein Problem damit haben.

Für die Zukunft solltest du dir eine Passkopie selbst per Email zusenden damit du von überall auf der Welt darauf Zugriff hast.
Eventuell kannst du ja auch eine Passkopie irgend wo per Email/Fax anfordern wo du mal eine abgeben musstest:
- bei einem alten Arbeitgeber
- bei der Rentenversicherung bei der Kontenklärung
- bei deinem aktuell oder ehemals besuchten Hotel

Wenn die Botschaft dich nach deiner aktuellen Adresse fragt musst du halt überlegen wie deine aktuelle Adresse lautet.
So eine Adresse kann sich ja auch von Zeit zu Zeit ändern. Je nach dem wo es dir halt gerade so von der Landschaft her gefällt.

Soweit ich von Reisenden gehört habe kann man wohl als Deutscher auch problemlos zwei Pässe als Deutscher erhalten in dem man an gibt, dass man vor hat sowohl in arabische Länder als auch nach Israel oder die USA reisen zu wollen. Dann tut es nicht so weh wenn du mal einen Pass verlierst...
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#3
Nehme den vorläufigen Reisepass und fliege nach Deutschland. Alles andere siehe Link unten

http://www.das-maennermagazin.com/blog/d...sanktionen

Mit der Botschaft wird man nicht klar kommen. Völlig sinnlos.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#4
(17-05-2015, 20:12)Leutnant Dino schrieb: Nehme den vorläufigen Reisepass und fliege nach Deutschland. Alles andere siehe Link unten (...) Mit der Botschaft wird man nicht klar kommen. Völlig sinnlos.

Bei Unterhaltssachen (Ausschreibung Aufenthalt Staatsantwaltschaft) wird i.d.R. nur ein Rueckreiseausweis, nicht einmal ein vorlaeufiger 1 Jahr gueltiger Reisepass ausgestellt. So mir passiert vor ca. 2 Jahren in einem afrikanischen Land (Pass gestohlen). Botschaftsmitarbeiterin telefonierte mit der Staatsanwaltschaft, und betonte dies auch noch stolz. Bekam dennoch den vorlaeufigen gruenen Pass, weil ein  befreundeter afrikansicher Polizeioffizier mich zur Botschaft begleitete und mit Verhaftung drohte. 

Der weitere DINO Tip funktioniert, Botschaft links liegen lassen und in die Heimat reisen. Einmal in Deutschland angekommen, anmelden bei einer Gemeinde (notfalls kann auch eine Obdachloseneinrichtung a  la Caritas nach Abpsrache mit denen als Meldeanschrift dienen) und neuen Pass beantragen, der Express kommt schon nach 3 Tagen. Auch bei mir klappte dies, trotz Ausschreibung Aufenthaltsermittlung und Problemen in der deutschen Botschaft.
Zitieren
#5
(17-05-2015, 17:17)heinz1966 schrieb: Was soll ich nun tun? jemand rat?

Prima wäre es wenn man der Botschaft ein Gesetz oder eine Bestimmung unter die Nase halten könnte aus der sich ein Anrecht auf einen Pass ergibt oder ableiten lässt.

Als gelernter Ossi dachte ich bisher das man als Deutscher hin (aus deutscher Sicht) hin reisen darf wohin man möchte.


Schauen wir mal in`s GG. Dort steht:

Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
...
http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...gesamt.pdf

Von einen Recht auf Ausreise aus D kann ich im GG nix finden...

Alleridings steht im GG, Art 11 folgendes:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.


Wenn du also in Thailand etwas lernen oder arbeiten willst ist das etwas was sich auf dem Boden des GG ab spielt. Hieraus kann man (nach meiner Ansicht) durchaus ein Recht auf einen Pass ab leiten. Ohne kannst du doch dort deinen privat betriebenen vergleichenden Studien der Psyche der Frauen in SOA und D nicht nach gehen.

Und was sagen die EU Gesetze ?

Dank der EU geniesst du als D Bürger SOGAR innerhalb der EU Freizügigkeit:

Unionsbürger, Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, haben das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten.

Dieses Recht auf Freizügigkeit ist in Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU garantiert. Das Freizügigkeitsrecht als Unionsbürger ist jedoch nicht voraussetzungslos: Es kann unter den Bedingungen und Beschränkungen des europäischen Gemeinschaftsrechts ausgeübt werden.
Das Freizügigkeitsrecht ist in der EU-Freizügigkeitsrichtlinie, der Richtlinie 2004/38/EG, näher ausgestaltet, die in Deutschland durch das Freizügigkeitsgesetz/EU umgesetzt wird.

https://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migrat..._node.html

Das Recht auch aus der EU raus reisen zu dürfen lässt sich vermutlich aus den allgemeinen Menschenrechten oder so etwas in der Art ab leiten. Da habe ich allerdings nichts auf die Schnelle zu gefunden.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#6
Fordere die unter Abgabe deiner Adresse (was auch immer du da angibst) auf, dir innerhalb von 14 Tagen einen Termin zu nennen, an dem Du den Pass abholen kannst. Gut wäre, wenn du den Zugang des Schreibens dokumentieren kannst - keine Ahnung, was es kostet, wenn das Thai-Anwalt zustellen lässt?

Nach Ablauf dieses Termins würdest Du nach Deutschland fliegen wegen der Passangelegenheit. Mit den Flugkosten wirst Du dann die Republik in Regress nehmen und verweist dann auf art. 34 Grundgesetz.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#7
(17-05-2015, 17:17)heinz1966 schrieb:  

Was soll ich nun tun? jemand rat? 

Für meinen guten Rat würde ein kurzes Danke ausreichen!
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#8
(18-05-2015, 09:23)Leutnant Dino schrieb:
(17-05-2015, 17:17)heinz1966 schrieb:  

Was soll ich nun tun? jemand rat? 

Für meinen guten Rat würde ein kurzes Danke ausreichen!

Die botschaft will mir gar keinen pass ausstelken bis man die sache mit der aufenthaltsermittlung geklaert habe. Und das koenne bis 1 monat dauern. Das problem ist dass ich dann schon in ein paar tagen illegal in thailand waere 
Und ausreisen kann ich ja nicht ohne pass. 
Zitieren
#9
Blödsinn. Einen Pass zur Einreise in das Gebiet der BRD gibt es immer. Den bekommst Du spielend. Diesen Behelfspass bekommen alle Kriminelle, die sich der Verantwortung stellen wollen. Gehe zum Herrn Moreth und bestelle ihm schöne Grüße von mir.

Illegal wärst Du erst dann, wenn Du keine Anzeige bei der thailändischen Polizei gemacht hast.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#10
Telefonisch wurde mir das so gesagt. Schriftlich natuerlich nicht. Also gehe ich da am besten nochmal persönlich hin.
Die verlustanzeige des Passes bei der thaipolizei habe ich ja gemacht und auch eine art schreiben von denen bekommen.
Wie ist es dann mit den Overstay kosten. Werden die hinfällig solange die botschaft keinen pass ausstellt oder muss ich die dann trotzdem bezahlen?
Zitieren
#11
Ich würde Dinos Rat so umsetzen wie beschrieben. Ein Flug nach Europa kostet dich ein paar Hundert Euro. Die kannst du auch von Thailand einem Anwalt in den Hintern blasen, mit ungewissem Erfolg. Also nicht lange fackeln, Rückreisepapiere nach D in der Botschaft holen und nach D kommen.

Reise z.B. nach Amsterdam und dann über Land nach Deutschland, dann musst du nicht mit dem BGS wegen der Aufenthaltsfeststellung rum diskutieren, sondern du meldest dich in D an, hast dann eine Meldebescheinigung, die du ggf. demjenigen, der dich zur Aufenthaltsfeststellung ausgeschrieben hat unter die Nase zu halten kannst.
Wenn du ein Hin- und Rückflug nach Bangkok buchst, dann würd ich das Ticket nicht in der Tasche behalten, weil sonst jeder Behördenfuzzi sich ausrechnen kann, dass du wieder gehen wirst. (eTix kannst du jederzeit wieder in D ausdrucken)

Den Pass musst du persönlich beantragen. Falls du Angst hast beim Abholen ein paar unfreundlichen Uniformierten zu begegnen, dann lass den Pass per Vollmacht von nem Verwandten oder Freund holen. Richte dich darauf ein, dass dein neuer Aufenthalt in Deutschland schnell zu unfreundlichen Schreiben führen wird.

Wenn du beim Pass beantragen noch ein paar Euros drauf legst, kriegst du einen Express-Pass, das erspart dir 2 Wochen warten, dann geht das in 3-4 Tagen. Ist nervenschonender, wenn du den Pass in der Hand hast und die restliche Zeit bis zum Rückflug nach Thailand sind dann ein schöner Urlaub.
Evtl. kannst du den Aufenthalt auch gleich nutzen um einen neuen Personalausweis und Führerschein zu holen, sowie weitere Behördengänge zu erledigen. Zudem macht es Sinn, sich von allem Kopien/Scans zu machen.
Arbeitsamtbesuch, bzw Jobcenter-Besuch macht Sinn, dann kannst du dir gleich ein bisschen Handgeld abholen und kriegst einen Wisch auf dem amtlich bescheinigt wird, dass bei dir nichts zu holen ist.

Overstay? Du hast doch ein gültiges Visum, bzw die Einreise wurde doch an der Thai Grenze registriert. Also kann das der Beamte bei der Ausreise verifizieren.
Zitieren
#12
@heinz1966

Es ist reine Zeitverschwendung sich mit diesem Thema weiter zu beschäftigen.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#13
(18-05-2015, 05:36)CheGuevara schrieb: Fordere die unter Abgabe deiner Adresse (was auch immer du da angibst) auf, dir innerhalb von 14 Tagen einen Termin zu nennen, an dem Du den Pass abholen kannst. 
...
Nach Ablauf dieses Termins würdest Du nach Deutschland fliegen wegen der Passangelegenheit. Mit den Flugkosten wirst Du dann die Republik in Regress nehmen und verweist dann auf art. 34 Grundgesetz.

Der ist gut. Fraglich nur, ob Madame Botschaft wirklich drauf anspringt. Klar ist aber, dass ein Aufenthaltsermittlungsgesuch kein Passverweigerungsgrund ist, denn dafür wäre ein Urteil notwendig.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#14
(18-05-2015, 12:50)Petrus schrieb: Klar ist aber, dass ein Aufenthaltsermittlungsgesuch kein Passverweigerungsgrund ist, denn dafür wäre ein Urteil notwendig.

Das stimmt so pauschal nicht.

Paßgesetz (PaßG) § 7 Paßversagung

(1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber
...
2.  sich einer Strafverfolgung ... entziehen will;
Zitieren
#15
@Nathan
Strafverfolgung setzt auch einen Titel voraus - sei es nur der Haftbefehl
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#16
@Petrus
Gibt es dafür eine Quelle?

Gemäss Abschnitt 9a der StPO gehört Aufenthaltsermittlung zu den weiteren Massnahmen der Strafverfolgung.
Zitieren
#17
(18-05-2015, 11:16)MitGlied schrieb: Ich würde Dinos Rat so umsetzen wie beschrieben. Ein Flug nach Europa kostet dich ein paar Hundert Euro. Die kannst du auch von Thailand einem Anwalt in den Hintern blasen, mit ungewissem Erfolg. Also nicht lange fackeln, Rückreisepapiere nach D in der Botschaft holen und nach D kommen.

Reise z.B. nach Amsterdam und dann über Land nach Deutschland, dann musst du nicht mit dem BGS wegen der Aufenthaltsfeststellung rum diskutieren, sondern du meldest dich in D an, hast dann eine Meldebescheinigung, die du ggf. demjenigen, der dich zur Aufenthaltsfeststellung ausgeschrieben hat unter die Nase zu halten kannst.
Wenn du ein Hin- und Rückflug nach Bangkok buchst, dann würd ich das Ticket nicht in der Tasche behalten, weil sonst jeder Behördenfuzzi sich ausrechnen kann, dass du wieder gehen wirst. (eTix kannst du jederzeit wieder in D ausdrucken)

Den Pass musst du persönlich beantragen. Falls du Angst hast beim Abholen ein paar unfreundlichen Uniformierten zu begegnen, dann lass den Pass per Vollmacht von nem Verwandten oder Freund holen. Richte dich darauf ein, dass dein neuer Aufenthalt in Deutschland schnell zu unfreundlichen Schreiben führen wird.

Wenn du beim Pass beantragen noch ein paar Euros drauf legst, kriegst du einen Express-Pass, das erspart dir 2 Wochen warten, dann geht das in 3-4 Tagen. Ist nervenschonender, wenn du den Pass in der Hand hast und die restliche Zeit bis zum Rückflug nach Thailand sind dann ein schöner Urlaub.
Evtl. kannst du den Aufenthalt auch gleich nutzen um einen neuen Personalausweis und Führerschein zu holen, sowie weitere Behördengänge zu erledigen. Zudem macht es Sinn, sich von allem Kopien/Scans zu machen.
Arbeitsamtbesuch, bzw Jobcenter-Besuch macht Sinn, dann kannst du dir gleich ein bisschen Handgeld abholen und kriegst einen Wisch auf dem amtlich bescheinigt wird, dass bei dir nichts zu holen ist.

Overstay? Du hast doch ein gültiges Visum, bzw die Einreise wurde doch an der Thai Grenze registriert. Also kann das der Beamte bei der Ausreise verifizieren.

Das klingt alles bis hierhin ganz gut aber du schreibst ich soll in ein nachbarland einreisen. Soweit ich weiss kann man ja mit dem Rückreiseausweis lediglich NUR nach Deutschland einreisen? Also werde ich ja dann so oder so mit dem deutschen Beamten konfrontiert oder hat sich da mittlerweile etwas geändert und man kann mit dem Rückreiseausweis auch in die EU Staaten einreisen?
Zitieren
#18
Wofür genau - die Definition von Strafverfolgung? Oder dafür, dass Massnahmen nicht ohne begründeten Verdacht durchzuführen sind?
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#19
(18-05-2015, 12:50)Petrus schrieb: dass ein Aufenthaltsermittlungsgesuch kein Passverweigerungsgrund ist, denn dafür wäre ein Urteil notwendig.

Falsch. Bei Steuerrückständen gibt es auch keinen neuen Pass. Es ist das alte Leiden. Jeder meint etwas sagen zu müssen.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#20
(18-05-2015, 13:30)Petrus schrieb: Wofür genau?

Hierfür:

Petrus schrieb:Strafverfolgung setzt auch einen Titel voraus - sei es nur der Haftbefehl
Zitieren
#21
Oh man - das Aufenthaltsermittlungsgesuch ist ein Titel. Und Steuerrückstände sind erst dann ein Passversagungsgrund, wenn das Finanzamt einen entsprechenden Titel erlässt, zB. in Form einer Steuerfestsetzung oder einem Pfändungsbeschluss. Ich bezweifle aber, dass auch dieser Titel ausreicht. Es muss irgendwie schriftlich geltend gemacht werden, dass man sich staatlichen Zwangsmassnahmen oder schwer wiegenden Verpflichtungen entziehen will.
Aber auf Zuruf wird es mit Sicherheit keinen rechtsgültigen Passversagungsgrund geben.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#22
Botschaften sind Tempel und Botschafter sind Götter, mit denen man sich besser nicht anlegt.
Dino wollte mir ja damals nicht glauben. Big Grin
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren
#23
(18-05-2015, 13:55)Petrus schrieb: Oh man - das Aufenthaltsermittlungsgesuch ist ein Titel.

OK, dann sind wir wieder bei der Passversagung nach Passgesetz 7.1.2.

(18-05-2015, 13:55)Petrus schrieb: Aber auf Zuruf wird es mit Sicherheit keinen rechtsgültigen Passversagungsgrund geben.

Auf Zuruf nicht, aber bei Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft.

Der Pass wird nun erstmal faktisch versagt, das ist in Bangkok die seit vielen Jahren erprobte Praxis. Wenn das dem Antragsteller nicht passt, dann kann er dagegen klagen. Vielleicht bekommt er Jahre später und Tausende Euro ärmer ein positives Urteil. Was nützt ihm das? Nichts. Wen interessiert das in Bangkok? Niemand.
Zitieren
#24
Die Botschaft in Bangkok macht es eben. Das ist die Realität. Selbst Beschwerden beim AA bringen nichts. Ich habe das Ganze komplett durchgezogen.

Nathan und Neuleben sehen das goldrichtig
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#25
Habe ich irgendwo geschrieben, dass sich alle Botschaftsmitarbeiter an geltendes Recht halten?
https://t.me/GenderFukc
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Dringende Frage zu Pfändung, KU & Insolvenz Jessy 7 6.722 04-08-2013, 13:50
Letzter Beitrag: raid
  Daten weitergeben - dringende Frage! Sockenmonster 7 7.141 22-07-2012, 12:44
Letzter Beitrag: Nappo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste