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Des Weibes neues Weib
#1
Seid gegrüßt, werte Co-Alimentarier
Zunächst will ich mal das Forum hier gebührend über den Klee loben. Und natürlich den engagierten Admins und Mods meinen persönlichen Dank für ihre Anstrengungen nachschleichen lassen. Informative Szenerie und vor allem entweibtes,antifeminisiertes und genderdestilliertes Fachvokabuklar zu allerhand Themen rund um die unerfreulichen Folgen einer vor meist längerer Zeit und hauptsächlich von Männern begangener affektivemotionalen Handlung namens Heirat.
Glotzte einem das Weibchen vor dem Standesbeamten und ggfs. noch mit tränenverschleierndem Visuallierungsorganismen, gewandet in seidig unschuldiges Weiß unter salbungsvollem Geseiere eines Geistlichen verliebt an, hatte man(n) im Traum wohl nicht im Sinn, das ringförmiges Aurum einstmals nur eine marginale Anzahlung auf Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn und allerhand weitere Begehrlichkeiten dieser sich selbst aufgehalsten Lebensballastierung sein könnte.
Ich tröste mich damit, nun unter Leidensgenossen sein zu dürfen.

Die sich in meinen arbeitsamen und monetär früchte tragenden Anstrengungen bis Dato suhlende und selbst an akuter Erwerbstätigkeitsintoleranz im Endstadium leidende will sich nun durch ein neues Leben in Gleichgeschlechtlichkeit unter zu Hilfenahme eines äüßerst agressiven juristischen Mietmaules zumindest finanziell therapieren. Wogegen sich mein Ethos sträübt.

So, der Begrüßung sowie der Öffnung des Frustventils sei Genüge getan.

Werde mich dann in einer Fortführung des Threads um Objektivierung meiner Darstellung befleißigen und will mich schon vorab für eure Antworten bedanken.
Grüße
ALI MENTARIER
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#2
(17-04-2015, 22:07)ALI MENTARIER schrieb: Wogegen sich mein Ethos sträübt.

Komm auf den Punkt! Ansonsten sehe ich in Dir die richtige Richtung getroffen zu haben! :-)
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#3
Ja, eine äusserst anregende Exposition des Dramas, nach diesem Prolog sind wir nun auf die Tragödie gespannt ...
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#4
Tragödie 1 Akt
24 Jahre Zusammenleben davon 18 Jahre im Stande der Ehe.Kinderloses vo Erfol und Fleiss geprägtes Erwerbstätigendasein mit teilweise erfolgreichen Versuchen, einer liebenswerten Frau Interesse an der Partizipation gemeinsamer monetärer Anstrengungen zum Lebensunterhalt näher zu bringen. Urlaube fern und nah. Ei paar Fahrzeuge. Restaurantbesuche. Gegenseitige Beteuerungen ewig währender Lieb.Eigentlich alles gut.
Verbringen eines harmonischen Urlaubes im letzten Sommer gemeinsam mit Freunden. Essen gehen, Radtouren, Stadtbesichtigungen und Stranspaziergänge mit romantikschwangeren Sonnenuntergängen.Eigentlich alles gut.
Nach Rückkehr aus dem Urlaub Bilder angucken, Lachen, gemeinsames Grillen mit unseren Urlaubsbegleitern.Eigentlich alles gut.
1 Woche nach Rückkehr aus dem Urlaub aus heiterem Himmel Einstellung jegliche r Kommunikation meiner Ex gegenüber mir. Keinerlei Reaktion auf Kommunikationsversuche meinerseits zum ergründen ihres Verhaltens.
Vier Wochen nach Rückkehr aus dem Urlaub nach Heimkehr abends um 22.00 plötzliche Aufnahme der Kommunkation meiner EX. Auzug um 23.30 mit hastig zusammen gerafftem Sack und Pack inklusive Haustieren. Wohin, fragte ich schockstarr?? In ein neues Leben !! Wo und mit wen ???Keine Antwort.
Nach zwei Wochen, etwas verwundert warum sich keine Freunde bei mir meldeten, erste Versuche im Bekannten und Freundeskreis etwas über ihren Aufenthaltsort zu erfahren.
Aüßerst reservierte Antworten. Aufklärungsarbeit. Denuzierende Darstellungen richtig gestellt. Freundeskreis reagiert sehr sauer auf die ihnen vorgetragenen Sachverhalte seitens meiner Ex.
Rehabilitation im Freundes und bekanntenkreis. Übersenden erster Fotos meiner Ex mit ihrer neuen Lebenspartnerin und Verlobten. Inklusiver verklärter Liebesbekenntnisse die sie in unserem Freundes und Bekanntenkreis per Mail und SMS zu Hauf verteilt hatte.
Hinweis auf Bilder im Internet , die die beiden Täubchen in eindeutigen Situation zeigte inklusive des dort bereits bekannt gegebenen Heiratstermins für 2016.
Bekanntgabe ihrer neuen Wohnadresse durch einen Freund, der nach Richtigstellung des Sachverhaltes meine EX als nicht mehr "schützenswürdig"gegenüber meiner Person beurteilt.
Erster Briief des Mietmauls meiner EX. Neben allerhand nicht haltbarer Anschuldigungen und einer Anhäufung widerlegbarer falscher Behauptungen, den üblichen frech überzogenen Forderungen auch die Aussprache eines Näherungsverbotes und die unmissverständliche Aufforderung, dies "torhaft" zu beachten. Konterkariert natürlich durch die Aussage, das meine Ex mir nicht mittzuteilen wünscht, an welcher Adresse sie denn wohnt.
Zusätzlich Aufforderung ihr Zutritt zur Wohnung zu gewähren, da ich aufgrund eines mir passierten Missgeschickes die Zugangsberechtigung zur ehemals gemeinschaftlichen Wohnung habe ändern müssen. Somit war das bereits davor praktizerte alleinige Heimsuchen während meiner Arbeitsbedingten Abwesenheit nicht mehr möglich.
Mitteilung meinerseits per SMS an meine EX. Gerne. mann sollte bei diesem Treffen reden, um sich gütlich zu verständigen.
Ablehnung. Statdessen Aufforderung schriftlich Stellung zu nehmen. Wie denn ohne bekannte Postanschrift. Ganz einfach. Ich sollte an meine( unsere) Adresse einen Brief schreiben. Der würde ihr dann per Nachsendeantrag zugestellt.
Allmählich machte ich mich mit dem Gedanken vertraut, mich ebenfalls in der Zunft justiziabel gebildeter und familienrechtlich fachanwaltlich validierter Freiberufler nach adäquater Vertretung um zu sehen.
Ein guter Freund, ebenfalls der anwaltlichen Beisteherei frönend, konnte mich aufgrund seiner Bekanntschaft zu uns beiden nicht vertreten und empahl mir eine familienrechtliche Koryphäe.
Dieser meinte nach Schilderung meiner Geschichte und vorlegen der gegnerischen zu Papier gebrachten Anwandlungen, sofort den Feustel kreisen zu lassen. Ich, meiner EX aufgrund meines Eheversprechens und meiner Wertevorstellungen und wirklich guter, miteinander verbrachten Zeiten verneinte dieses Ansinnen und bat darum , meine uneingeschränkte Bereitschaft, mit der Gegenseite eine gütliche und einvernehmliche Regelung zu finden zum Ausdruck zu bringen. Auch eine nach Internetrecherchen selbst durchgeführte Trennungsunterhaltsberechnung als Vorschlag für eine Unterhaltszahlung leget ich bei.
So vergeudete ich drei Schriftsätzer. Denn die Gegenseite zeigt sich hieran wenig interessiert und brachte dies in artikulatorisch immer subtiler werdenden Schriftsätzen zum Ausdruck.
So kams, das ich meinem Anwalt nun freie Hand in der Wahl seiner Mittel zugestand. Verwirkung nach Paragraph 1579 und Ausbruch aus einer Intakten Ehe gepaart mit dem Sachverhalt einer Begründung einer Eheähnlichen Gemeinschaft.
Folge. Antrag der Gegenseite auf einstweilige Anordnung des begehrten Trennungsunterhaltes..
Der dort eingereichte Antrag und Schriftsatz enthielt neben den üblichen haltlosen Beschuldigungen zwei falsche eidesstattliche Versicherungen meiner EX. Obsiegen schien Realität. Der Tag der Verhandlung. Die Robe wehte respektheischend in den Gerichtssaal. Anwesende beider Seiten erwiesen durch Erheben den gebührenden Respekt vor euer Ehren.
Der sodann mit Feuereifer in die moralische Demontage meiner Person als Unterhaltsverweigerer einstieg. Mir eine eidesstattliche Versicherung zu meiner Freiwilligen K-Versicherung abnahm, da ich noch nicht gewiss sagen konnte, (es war mitte Januar) welchen Krankenversicherungsbeitrag ich zu zahlen hätte. ( Der Unterschied war 722 zu 742,50 €).
Nachdem ich nun meinen Eid geleistetb hatte und mein Anwalt daran ging, die falsches eidesstattlichen Aussagen per Beweis zu entkräften und in der Folge einen versuchten Prozessbertrug hinsichtlich der geltend gemachten Unterhaltshöhe feststellen zu lassen, befand euer Ehren folgendes. Die Unterhaltsbegehrende war wohl aufgrund ihrer glaubhaft vorgetragenen , mangelnden finanzielen Bildung hinsichtlich des Brutto-Netto Prinzips nicht in der Lage, den Verdienst des Pflichtigen korrekt zu beziffern. Aufgrund der selben Tatsach gelang es ihr auch nicht, Finanzierungsraten eines gemeinschaftlich angeschaften Fahrzeuges als eheprägende Verbindlichkeit zu erkennen und stritt wohl aus diesem Grunde das vorhanden sein dieser gemeinsamen Schulden ab. Punkt . Erledigt.
Gleichwohl vermochte der Recht sprechende zwar zu erkennen, das falsche Aussagen an Eidess Stastt zwar Strafbar seien, aber der Würdigung der Umstände nach hier nicht zu beachten seien.
Zu den anderen Tatsachen, die eine Unterhaltskürzung zwar im Einzelfalle rechtfertigen, im Trennungsjahr jedoch keinerlei ´Verwirkungsgrund darstellen. äußerte er sich nur insofern, das hier keine Tatsachen erkennbar sind . die eine Kürzuing oder gar Versagung auch nur ansatzweise erkennen lassen.
Unterhalt wurde deshalb nach vorliegenden und von mir nachgewiesenen Verdienten und Einkommensarten festgesetzt. Und zwar 51€ über den von mir selbst berrechneten Vorschlag aber 1230 € ( !!!!!!) von der Gegenseite geforderten Unterhaltshöhe.
Gewonnen haben hierbei weder meine Ex noch ich etwas. Die Feibezwirnten Rechtsanwaltlich tätigen jedoch so ca 1900 Öre. Und der meinige die Erkenntnis, das wir doch einen Sieg auf ganzer Linie zu feiern hätten. Die Unterhaltsreduzierung in dieser Höhe wäre ein Triumph. Und zudem würde die Hälfte des Unterhalt doch sowieso von meiner Frau über die Reduzierung des Zugewinnes bezahlt werden.
Ich fragte ihn, ob er den ob seiner Spiegelfechterei den Blick für die Tatsache verloren hätte, das die Unterhaltsreduzierung als soches ja nur "erreicht werden" habe können, da ja eine völlig überhöhte und durch falsche Angaben vorgetragene Unterhaltshöhe zur Debatte. stand.
Seine Ansicht. Natürlich hätte der Richter diesen überhöhten Unterhalt abgeurteit, wenn er als mein Anwalt nicht die mündliche Verhandlung beantragt hätte und wir nicht zum Vorwurf der Gegenseite gehört worden wären. Ergo Erfolg.
Ach ja. Und der geforderte Prozesskostenvorschuss von weit über 3000 € sei ja auch nicht gewährt worden. Ergo ganz großer Erfolg. Nun.ja. Bedenklich fand ich allerdings die überaus herzliche Verabschiedung des Richters vom gegnerischen Anwalt. Bin ich ein Schelm?????
Nun kam es wie es kommen musste. Mein anwalt schickte der Gegenseite ein Angebot, das die Unterhaltszahlungen als Darlehen anzuerkennen seien, da wir den Verwirkungseinwand aufrecht erhalten. Gleichzeitig wollte er aber nicht ins Hauptsacheverfahren, um wie er sagte die Gegenseite nicht unnötig zu reizen.
Ich wollte den Unterhalt überweisen. hatte aber aufgrund der Tatsache das meine EX keinerlei Kommunikation mit mir aufrecht erhalten wollte keine Bankverbindiung von ihr.
Die bekam mein Anwalt zugeschickt. Lag dort sechs Tage, wurde dann an mich weitergeleitet. weitere zwei Tage später las ich sie in meinem E-Mail Account und zahlte am darauf folgenden Tag den Unterhalt. Zwei Tage bevor ich zahlte, hatte das gegenerische Mitmaul bereits die Zwangsvollstreckung beim zustänigen Amtsgericht beantragt. Und so hatte ich bis Dato unbescholtener und sich bester Bonität erfreuender Büprger dieses Landes die Lohnpfändung bei meinem Ag zu erklären, meiner Bank die Umstaände zu schildern und mich mit zwei aufdringlichen GV herumzuschlagen, wobei einer dieser Knaben sogar bei meinem Ag. vorstellig wurde.
Vollstreckbare Titel sind das Überlassen von Panzerfäusten an Maulwürfe.!!!!!
Aufgrund der jahrelangen gedeihlichen Zusammenarbeit hat mir mein Ag dann auch geholfen, auch juristisch diesen frechen Versuch der Rufschädigung zurück zu schlagen. Das Mietmaul der Gegenseite zog seinen Antrag zurück, meine Bank entfernte die Beswchlüsse und versprach mir auch den veranlassten Schufa Eintrag zu löschen.
Allein das Mietmaul wollte noch Kole für seine Anstrengungen. Kommentar meines Anwaltes.
Zahlen sie doch die paar €uro um des lieben Friedens Willen.
Fortsetzung des Dramas folgt........
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#5
erstmal "Willkommen im Club"

Nachdem deine zukünftige Ex vorhat in 2016 wieder zu heiraten: Für Unterhaltsleistungen ist dann der neue Partner(in) zuständig und nicht Du.
Nachdem die Hochzeit (oder wie das in diesem Falle auch immer sich nennen mag) bereits terminiert ist kann von einer verfestigten Partnerschaft
mit ggf. bereits zusammenleben ausgegangen werden. Da würde ich erstmal nix bezahlen.

Gruß vom Zahlmeister
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#6
Nicht gut verständlich formuliert, macht Mühe zu lesen und zu verstehen. Versuche mal, etwas gradliniger und eindeutiger zu schreiben, lass die Schnörkelformulierungen komplett weg.

Soweit ich es verstehe, lief es doch verhältnismässig gut. Deine persönliche Enttäuschung wegen der Aufkündigung eurer Beziehung ist noch das grösste Minus. Aber

- ihr habt keine Kinder. Riesenglück!
- sie ist nachweislich direkt zum neuen Freund gezogen und wird bald heiraten. Damit ist das Thema Unterhalt begrenzt und dann gegessen.
- du scheinst nicht zum ärmeren Teil der Gesellschaft zu gehören, die ganze Sache wird dich zwar was kosten, aber zu wirst nicht finanziell gegen die Wand gefahren.
- es gefällt dir zwar nicht, aber es ist Glück, dass die Ex keinen Kontakt will und klare Trennlinien gezogen hat. Das macht es dir letztlich viel leichter, sie hinter dir zu lassen. Damit hast du aber trotzdem noch Mühe. SMS und überflüssige Gesprächsangebote hättest du unterlassen sollen. Kostet dich nur Zeit und Mühe, bringt nichts - wenn Trennungen so ablaufen, wird auch in der Trennungszeit kein sinnvolles Gespräch möglich sein.

Deine Erwartungen an die Anwälte sind allerdings utopisch. Verbuche das unter "etwas über das Leben und den Anwaltsberuf gelernt".
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#7
ensch P...lass doch mal 5e grade sein...du meckerst sogar noch über den neuen strick, mit dem man dich aufhängen würde....

ich fands altmittelhochdeutsch gut verständlich geschrieben und einleuchtentd ob der gewählten wörter...

bb
netlover
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#8
(19-04-2015, 12:00)netlover schrieb: ensch P...lass doch mal 5e grade sein...du meckerst sogar noch über den neuen strick, mit dem man dich aufhängen würde....

ich fands altmittelhochdeutsch gut verständlich geschrieben und einleuchtentd ob der gewählten wörter...

bb
netlover

@"p" hat recht, es war mühselig das zu lesen und zu interpretieren. Der TO ist durch die Trennung traumatisiert, anders kann ich den Text nicht auslegen.

Der TO kann froh sein, dass keine Früchte aus seinen Lenden gesprungen sind um mal bei der blumigen Sprachauswahl zu bleiben.

Der finanzielle Schaden steht in keinem Verhältnis zu dem seelischen Schaden, der dem TO offensichtlich zugefügt wurde durch die Trennung? Da hat es andere Männer hier und anderswo heftiger getroffen, denn die kämpfen neben dem Geld auch um ihre Kinder.

LG
Bereschit
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#9
(19-04-2015, 13:17)Bereschit schrieb: @"p" hat recht, es war mühselig das zu lesen und zu interpretieren. Der TO ist durch die Trennung traumatisiert, anders kann ich den Text nicht auslegen.


Der TO kann froh sein, dass keine Früchte aus seinen Lenden gesprungen sind um mal bei der blumigen Sprachauswahl zu bleiben.

Was hat seine Sprachauswahl mit seinen Lenden zu tun?

Und wieso kann der TO froh sein darüber? Huh

Scheinst etwas braun angehaucht zu sein?

Du kennst "@Zorro" nicht..... Tongue
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#10
hi blue ,

du reagierst überzogen für mein Gefühl, "braun angehaucht" - wie kommst du denn darauf???
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#11
Nun, ich will Buße tun und Besserung geloben.Ich versuche, mich zukünftig eines Induktiven Denkprozesses und daraus folgend der schriftlichen Abstraktion zu befleißigen.
Dennoch bin ich hoch erfreut, Bereschit durch die Sprachauswahl die Möglichkeit gegeben zu haben, sich seiner Fähigkeit neuronaler Plastizität zu entsinnen, mit Hilfe derer er durchaus brauchbar "blumiges" Vokabular zu gebären vermochte.
Respekt.
Schluss damit.
Natürlich hat er Recht mit der Feststellung, das es bei Beendigung einer Beziehung Familien mit Kindern zu meist die Väter ungleich härter trifft als Kinderlose Ehegatten. Seine Ausführungen in Sachen Trennungschaden und deren mitunter heftigen finanziellen Folgen sowie z.T. schwerwiegende gesundheitliche Beinträchtigungen auf Seten der Kinder sowie des zum Versorger degradierten Ex- und weiterhin-Ernährers bezüglich Kriegen im ehelichen Nachgang sind mir aus dem nähreren Bekanntenkreis sehr wohl bekannt. Zu guter letzt noch die Anmerkung das mir diesbezüglich auch der Einsatz der Kinder als " emotionale Waffe" gegenüber Vätern sehr wohl bekannt ist.
Und ich mir auch ohne seinen Exkurs hierzu der Tatsache bewusst bin, das Kinderlosigkeit bei praktizierter Rechtsprechung in diesem Staat im Falle einer Trennung das Glück im Unglück bedeutet. Das mag in Anbetracht dessen, wie manche Väter um den Umgang mit ihrem Nachwuchs aufgrund ihrer Vaterliebe gekränkt und wirtschaftlich ruiniert werden, hart klingen. Und aus diesem Grunde gebe ich P. recht. Keine Kinder. Eine Sorge weniger.
Und dennoch haben auch Kinderlose Männer etwas in eine Beziehung investiert. Es soll sie geben, diejenigen, denen unbedingtes Zusammenstehen, gegenseitiger Respekt und einander Vertrauen schenken noch als Werte gelten.
Auch solche Männer können in ihrer moralischen und ethischen Auffassung bezüglich eines einstmals gegebenen und gehaltenen Eheversprechens bei einer unsauberen Trennung Enttäuschung empfinden. Soll es geben.
Auch eine Traumatisierung halte ich in der Folge für nicht ausgeschlossen.
TO. Trennungsoptimist, so vermute ich, ist die Bedeutung des Kürzels.
Optimisten sind selten traumatisiert. Hobby-Psychologische Explorationen daher kaum treffsicher.
Vielmehr geht es mir darum, im Spielchen, das meine Ex- begonnen hat. nun das letzte Drittel anpfeiffen zu lassen.
Über die Unparteiischen in diesem letzten Teil des Matchs bin ich aber noch nicht im klaren.
Wie P. oben schrieb, war es mir im Prozess des Lifelong-Learnings durchaus vergönnt, etwas über die bereichernden Motive Feinbezwirnten Herren der anwaltliche Zunft in Trennungs und Scheidungsrechtlichen Angelegenheiten zu lernen. Unsere Legislativen Supernannys haben durch die Erkenntnis, das sich der gemeine TO aufgrund der bewusst in krudem justiziablen Kauderwelsch verfassten Gesetzgebung des Beistandes eines solchen kundigen Feinzwirns
zu versichern habe. Stichwort Anwaltszwang.Alles bekannt soweit. Und somit in den juristischen Spiegelfechtereien rund ums Ehetrennen das wertgeschöpftes Geld den Weg der "gerechten" Umverteilung hin zu parasitären Mitessern zu gehen hat.
Ob der oben angeführten Antworten kann ich mir die Frage, ob sich jemand einstmals hier von einem Anwalt engagiert vertreten fühlte wohl sparen.
Was ich fast vergessen hätte. Hat sich hier schon mal jemand auf den Nachweis einer Verfestigten Lebensgemeinschaft eingelassen und wie heftig war die Niederlage oder obsiegte gar Jemand.????

Grüße vom Trennungsoptimisten
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#12
Mit TO ist "Thread Opener" gemeint. Ich maße mir keine gekürzten Bezeichnungen Dritter an, die beleidigend oder anmaßend empfunden werden könnten.

Zurück zum Thema, den Wert einer Ehe misst man anhand der Scheidung. Mir ist bewusst und an zig Fällen im engen Kreis der Freunde und Bekannten belegt, dass nichts dreckiger sein kann wie eine Scheidung.

Auch ohne Kinder, die zusätzlich und regelmäßig in Exzessen bis hin zur Kindstötung münden. Insofern ist es keine Schande, auch ohne Kinder, zuzugeben das eine Scheidung einen seelisch mitnimmt und mitunter traumatisiert.
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#13
(19-04-2015, 22:31)zeitgenosse schrieb: du reagierst überzogen für mein Gefühl, "braun angehaucht" - wie kommst du denn darauf???

Hatte ich Dich angesprochen? Meist zitiere in den/diejenige.
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#14
(20-04-2015, 19:20)ALI MENTARIER schrieb: Und dennoch haben auch Kinderlose Männer etwas in eine Beziehung investiert.

Das bezweifelt niemand. Auch die emotionalen Untiefen nicht, in die man als Verlassener gerät. Meine Aussagen waren dazu gedacht, dich aufzumuntern, dir zu zeigen was du schon gemerkt hast: Dass du Glück im Unglück hattest. Dir bleiben die tieferen Untiefen erspart, du hat mehr Chancen mit der Expartnerin abzuschliessen. Ihr Verhalten mag schuftig sein aber macht die Trennung leichter. Sie schneidet scharf durch, aber sie schiesst keine Hohlspitzgeschosse ab.

(20-04-2015, 19:20)ALI MENTARIER schrieb: Hat sich hier schon mal jemand auf den Nachweis einer Verfestigten Lebensgemeinschaft eingelasse

Das ist eigentlich eine Standardmethode, die selbst ein schlechter Anwalt beherrschen sollte. Die Exen kennen diese Möglichkeitkeit natürlich auch und versuchen sie mit den üblichen Tricks zu blockieren. Man streitet sich im Bericht meist um die Nachweise für eine verfestigte Lebensgemeinschaft. Mann versucht sie zu beweisen, Frau stellt sie in Abrede.
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