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		23-12-2014, 11:51 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-12-2014, 11:53 von Skipper.)
		
	 
		iglu,
 wie viele andere scheinst Du den Gegner mit Armdrücken aufwerten und stärken zu wollen, statt die Situation geschickt für DICH zu nutzen, siehe mein Beitrag oben.
 
 Du erreichst dabei nicht das Niveau, das ich sonst von Dir kenne und auch erwarte.
 
 S.
 
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
 
	
	
			the notorious iglu Unregistered
 
 
		
 
	 
	
	
		Die Situation wird geschickt und erfolgreich zu meinen Gunsten gelöst werden. Und obendrein werden die Beteiligten auch noch etwas draus lernen können. Und ganz nebenbei werde ich dabei auch noch den Jugendamtstypen los.
	 
	
	
	
		
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		23-12-2014, 11:57 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-12-2014, 11:59 von Skipper.)
		
	 
		Sieht aufgrund Deiner Schilderungen gar nicht danach aus.
 S.
 
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
 
	
	
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		Bei meinen ausgefeilten Strategien kann eben nicht jeder folgen. Um einmal einen Aspekt herauszugreifen, glaube ich nicht, dass die Richterin es witzig finden wird, aufgrund der Faulheit eines JA-Mitarbeiters einen Fall mehr auf dem Tisch zu haben, bei dem es vergleichsweise nur um eine Petitesse geht.Auch die Mutter hat sich jetzt in eine Situation manövriert, in der sie liefern muss. Anders als Skipper meint, leite ich daraus nicht die Notwendigkeit ab, mich mit diesem Jugendamtspenner abgeben zu müssen.
 
	
	
	
		
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		Schon daß Du verkennst, daß das JAmt immer mit dabei ist, zeigt, daß Deine 'Strategien' nicht diese Bezeichnung verdienen.
 S.
 
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
 
	
	
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		Das zeigt nur, dass du nicht weiter denkst, als eine fette Sau springt und du dich geistig und intellektuell unbeweglich an deinen eingefahrenen Weg hälst, der, wenn man einmal gnädig ist, vielleicht in 50% aller Fälle funktioniert. Die anderen 50% müssen dann in die Röhre schauen, wenn sie deinen Ratschlägen folgen.
 Eine weitere Diskussion ist auch unnötig, weil es sich einfach herausstellen wird.
 
 Meine Prophezeiung: Die Mutter wird sehr bald einknicken, de facto ist sie schon eingeknickt. Es geht jetzt nur noch um den Modus. Und ich lege aus erzieherischen Gründen Wert darauf, dass sie mir mit einer Geste der Unterwerfung geben wird, was ich will und das ohne weitere Umwege, einfach weil ich es sage und weil ich es will.
 
 Wie sagen die Borg immer so schön: "Widerstand ist zwecklos!"
 
	
	
	
		
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		 (23-12-2014, 12:23)the notorious iglu schrieb:   mit einer Geste der Unterwerfung 
... und die braucht Dein Kind für was?
 
Das ist das Stückchen too much, das bei Deinen Vorgehen immer wieder auffällt und von der Sorge um das Kind weg und zu dem Streit mit der Mutter hin führt. Oder anders ausgedrückt, hier fängt der Missbrauch des Kindes für andere Interessen an.
	 
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
 
	
	
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		 (23-12-2014, 12:32)karlma schrieb:  ... und die braucht Dein Kind für was? 
Mein Kind braucht zwei gleichberechtigte Eltern und dafür sorge ich. Er braucht keine Mutter, die in einer Frage, die ihr absolut und völlig Wurscht ist, sich auf ihren Alleinbesitzstatus beruft und einfach einmal versucht Macht zu demonstrieren. Er braucht ebenso wenig einen Vater, der den Schwanz einzieht und sich schikanieren und vorführen lässt.
 
Ich habe so was von keine Lust diese Spielchen immer wieder über mich ergehen zu lassen und deshalb stelle ich es einfach ab. Sie wird etwas daraus lernen, genauso wie sie andere Dinge gelernt hat.
	 
	
	
	
		
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		23-12-2014, 13:37 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-12-2014, 13:58 von Skipper.)
		
	 
		iglu, 
Du könntest Dich, wie andere auch, mal fragen, warum Väter, die NICHT den Weg 'Haupsache ich kann die Mutter verprügeln' gehen, NICHT solche Schwierigkeiten haben.
 
Im Übrigen bin ich sehr auf Deine Erklärungen gespannt, wie Du das System auf Deinem Weg für elterliche Gleichberechtigung und gegen mütterlichen Alleinbesitz überzeugen möchtest. Rabiate Väter tragen wohl eher zum Gegenteil bei. Dein Vorgehen scheint mir doch sehr  im Widerspruch zu Deinen Zielen zu stehen.    
S. 
	
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
 
	
	
	
		
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		Offensichtlich scheinen die Begriffe verprügeln und erziehen für dich eine gemeinsame Bedeutung zu haben     
	
	
	
		
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		pudding,
 wie läßt sich dieser Dein Kurzschluß erklären?
 
 S.
 
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
 
	
	
	
		
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		 (23-12-2014, 13:37)Skipper schrieb:  Du könntest Dich, wie andere auch, mal fragen, warum Väter, die NICHT den Weg 'Haupsache ich kann die Mutter verprügeln' gehen, 
er hat schon mehrmals im Thread geschrieben dass es ihm ums Erziehen geht.
	 
	
	
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		So, der Entwurf meiner Antwort: Zitat:wird wie folgt Stellung genommen:
 Dem Antragsteller kann nicht entgegen gehalten werden, Hilfen des Jugendamtes in Anspruch nehmen zu müssen, da er nachweislich bereits am 01.10.2013 darum nachsuchte, worauf er auch in seinem Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe hinwies.
 Bis zum heutigen Tag mithin dem 23.12.2014 ist das Jugendamt in Gestalt von Herrn xxx nach wie vor, was die Erfüllung seiner Amtspflichten betrifft, untätig geblieben. Insofern kann die Anrufung des Gerichts infolge der Verletzung der Amtspflichten des ASD in Bezug auf §18 SGB VIII und somit fehlenden objektiven Erfolgsaussichten einer Einigung unter Zuhilfenahme des ASD nicht als mutwillig angesehen werden (vgl. OLG Schleswig 13 WF 119/13 Beschluss vom 04.10.2013).
 
 Davon abgesehen gibt es keine materiell-rechtliche Pflicht des Antragstellers, sich an das Jugendamt zu wenden. Auch im Hinblick auf den subsidiären Sozialhilfecharakter der Verfahrenskostenhilfe, kann der Rechtsgewährleistungsanspruch eines Bedürftigen nicht ohne Weiteres an die Konsultation des Jugendamtes geknüpft werden (vgl. OLG Hamm II-8 WF 34/11 Beschluss vom 03.03.2011).
 
 Letzteres kann im hiesigen Fall allerdings dahinstehen, da der Antragsteller sich ans Jugendamt wandte, wenn auch erfolglos. Er kann nach alledem nicht darauf verwiesen werden, sich erneut ans Jugendamt zu wenden. Dies steht nach wie vor dem Grundrecht des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz entgegen.
 
 Gleichwohl nimmt der Antragsteller wohlwollend den plötzlichen Sinneswandel der Antragsgegnerin zur Kenntnis, indem sie erklärt sie sei gesprächsbereit. Da sie, wie sie erklärt, jederzeit zu einem Gespräch zur Verfügung stehe, geht der Antragsteller davon aus, dass sie zeitnah auf ihn zukommen wird, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. In dem Fall ist der Antragsteller auch bereit seinen Antrag für erledigt zu erklären. Bis dahin bleibt der Antrag aufrecht erhalten.
 
 Timo Sassi
 
	
	
	
		
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		Ey Alder ich glaub es hackt kannste endlich mal damit aufhörn die arme Mutter deines kleinen Kindes mit dem Justizknüppel inne Knie zu zwingän ?    
	
	
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		na gut    
	
	
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		So, das Amtsgericht Pinneberg ist tatsächlich so dreist, meinen VKH-Antrag abzulehnen und mich ans Jugendamt zu verweisen, das, wie ich bereits ausführte, sich nicht kümmert. Ich werde auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen. 
Wenn ich sage Amtsgericht Pinneberg, dann meine ich natürlich die Direktorin  des Amtsgerichts. Ich führe ja parallel ein anderes Verfahren, in dem man mich auch kurz und schmerzhaft abwatschen will, und da werde ich wahrscheinlich auch Rechtsmittel einlegen.
 
Ein Ergebnis dieser Verfahren ist, dass die Mutter meines Kindes, sich derzeit ein Bein ausreißt und sich um eine gute Kommunikation bemüht, also vergleichsweise, mich ungefragt informiert usw. und das ein gewisser Dialog in Gange gekommen ist. Ich traue der Sache nicht so recht, aber man wird sehen.
	 
	
	
	
		
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		Mann investiert in die (Rechts-) Fortbildung der Gutsten . Das bleibt den wenigsten erspart.
 In deinem Blog neulich klangen deine "Erfolge" viel optimistischer und alles klang sehr belehrend.
 
 Was hat sich seitdem geändert ?
 
rememberDon´t let the bastards get you down!
 
 and
 This machine kills [feminists]!
 (Donovan)
 
	
	
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		Ich kann mich ehrlich gesagt nicht erinnern, dass ich das Thema in meinem "Blog" aufgegriffen hätte.
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