Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#51
(06-11-2014, 10:56)p__ schrieb: "Die derzeitige Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchefin Uta-Maria Kuder (CDU), forderte, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen." (Quelle). Auch sie verlangt, dass bereits ohne eindeutige Ablehnung wegen Vergewaltigung bestraft wird. Auch sie verschiebt die Linie eifrig in Richtung "immer nachweisbare Zustimmung", sonst Fallbeil, so wie die US-amerikanischen Puritaner.

Zu hoffen ist nur, dass die Verjährungsfrist nicht auf 30 Jahre ausgedehnt wird. Sonst könnte auch mein Exelchen drauf kommen, dass ich sie während der bestehenden Ehe permanent vergewaltigt habe. 

Sie hat zwar niemals nein gesagt, ich habe es aber auch nicht schriftlich, dass sie will. Und die drei Kinder, die ja auch DNA-mässig unsere Kinder sind, könnten genausogut Produkte von Vergewaltigungen sein.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#52
@p:

Du hast vollkommen Recht! In 25 Jahren wird man das Jahr 2014 noch dem Liberalismus zuschreiben. Vielleicht ist es auch das Jahr, das rückblickend mit dem Ende der Bürgerfreiheiten in Verbindung gebracht wird.

Bedingt durch die Neuregelung des Vergewaltigungsparagraphen haben viele Exen begonnen, die Erzeuger ihrer Kidies durch Vergewaltigungsvorwürfe ins Gefängnis gebracht. Das ist als Entsorgungsstrecke viel einfacher als PAS.

Ein Großteil der Männer hat in diesem Jahr vor Augen geführt bekommen, dass Mann nur noch Mensch zweiter Klasse ist und sich in die innere Emigration verabschiedet. Men going their own Way wird zum Zeitgeist.

Das Jahr 2039 zeichnet sich durch eine extrem niedrige Geburtenrate aus. Die Kinderlücke nach der deutschen Einheit hat dazu geführt, dass in den Jahren 2015ff weniger Frauen im gebärfähigen Alter vorhanden waren und dann in der Folgezeit gingen die Männer in den Zeugungsstreik über, schließlich ist jeder Verkehr eine potentielle Vergewaltigung.

... selbst Familienministerinnen und Justizminister werden im Jahr 2039 - der Globalisierung sei Dank - in Pflegeheimen im Kongo betreut ...

Echt cool - Deutschland du hast nichts anderes verdient! B
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#53
(06-11-2014, 13:00)raid schrieb: Es werden reine Show-Prozesse, in denen der Täter bereits feststeht, ähnlich schlimm wie früher, als/wenn es hieß, man sei ein Jude und deshalb schuldig oder man sei schuldig, (nur) weil man ein Jude ist.


Auf uns Männer werden heiße Zeiten zukommen.

So sehe ich das auch seit einigen Monaten.

Wenn man(n) sich das mal anschaut, dass dich theoretisch jede Frau wie Freiwild behandeln (Hexenjagd 2.0) und der Staat dich wegen jedem Scheiss - auch nur auf Verdacht - wegsperren/durchsuchen/überwachen kann.
Frauen wird hier eine Macht verliehen mit der sie nicht umgehen können.

Zitieren
#54
Die Frau, die sich hochgeschlafen hat, wird zu der Frau, die gezwungen wurde, sich hochzuschlafen...

Zitat:Dies seien etwa Fälle, in denen der Täter dem Opfer zwar nicht mit Gefahr für Leib und Leben drohe, dafür aber mit beruflichen Nachteilen.

Hat schon etwas, mögliche berufliche Nachteile einer Frau mit einer Gefahr für Leib und Leben gleichzusetzen...


http://www.zeit.de/politik/deutschland/2...izminister
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#55
@raid:

Das Gesetz würde erst gelten, wenn im Bundestag so und so viele Lesungen gehalten wurden, schließlich muss dann noch abgestimmt werden und Bundespräsi muss unterzeichnen. Dann erfolgt Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. ... Und erst dann gilt das Gesetz, soweit nicht noch spätere Anwendungsregeln enthalten sind.

Dass Gesetze rückwirkend gelten, gibt es nur im Steuerrecht und gab es unter den Nazis ... Roland Freisler lässt grüssen!

Freu dich, für die Vergangenheit bist Du safe! Aber Pass auf, die Alte könnte ja irgendwann neue Vorwürfe erheben!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#56
(06-11-2014, 18:38)CheGuevara schrieb: Dass Gesetze rückwirkend gelten, gibt es nur im Steuerrecht und gab es unter den Nazis ... Roland Freisler lässt grüssen!
Nein. Das gab es auch in anderen real existierenden sozialen Rechtsstaaten, wie der BRD, sieht unter Verjährungsdebatte. Die Verjährung für Mord wurde 1965 auf 20 Jahre nach Gründung der BRD, dann 1969 auf 30 Jahre und 1979 auf "nie" ausgeweitet. Das ist eine Wiederholung des Lex Götze.

(06-11-2014, 18:00)raid schrieb: Wenn die Gesetze gegen Vergewaltigung verschärft werden, dann sollten auch die Gesetze verschärft werden, in denen Falschbeschuldigungen das Leben von Menschen zerstören.
Man muss schon sehr blöd sein, um sich bei der neuen Gesetzeslage eine Falschbeschuldigung nachweisen zu lassen.
Zitieren
#57
(18-11-2014, 00:17)raid schrieb: Ich frage mich gerade, wie die praktische Umsetzung des Ganzen aussieht, wenn Frau eine Mutistin ist.
Dann fehlt die ausdrückliche Einverständniserklärung. Das wäre einer der Fälle, wo man beweisen kann, dass sie fehlt. Kriegt eigentlich jemand, der dazu aufruft, mit Mutisten keinen Sex zu haben, Ärger wegen Aufrufs zur Benachteiligung von Behinderten?
Wann gibt es staatliche Stellen, die festlegen, wer mit wem wann zu schnackseln hat? Für mich ist die Einmischung des Apparates in die Nachzucht der Untertanen der wichtigste Indikator für die Freiheit in einer menschlichen Gemeinschaft.
Zitieren
#58
(18-11-2014, 03:41)comment schrieb:
(06-11-2014, 12:23)Camper1955 schrieb: Zu hoffen ist nur, dass die Verjährungsfrist nicht auf 30 Jahre ausgedehnt wird. Sonst könnte auch mein Exelchen drauf kommen, dass ich sie während der bestehenden Ehe permanent vergewaltigt habe.
Männer sollten die Gunst der Stunde nutzen und ihre Exxen nun anzeigen. Da auch wir nicht ausdrücklich ja gesagt haben, ist es auch von ihrer Seite her eine nachträgliche Vergewaltigung. Und auch sie hat nichts schriftliches in der Hand, das wir ja gesagt haben. Z.B. ohne nachzufragen in den Schritt angefasst zu werden.

Wir halten an dieser Stelle noch einmal fest: Jeglicher Klapps auf den Po eines Mannes ist eine Vergewaltigung, im nachhinein betrachtet.

Bin mal gespannt was die ersten nachträglichen Vergewaltigungen für ein Chaos im Rechtssystem anrichten werden.

Das ist garnicht so blöd. Ein ungewünschtes Kind ist eigentlich schon ein Beweis für eine Vergewaltigung oder irre ich mich?
Also eine Frau setzt die Pille ab und stellt uns nach 3 -6 Wochen vor vollendete Tatsachen. Das ist doch eine Vergewaltigung oder?
Zitieren
#59
(18-11-2014, 10:13)MasterOfDesaster schrieb: Also eine Frau setzt die Pille ab und stellt uns nach 3 -6 Wochen vor vollendete Tatsachen. Das ist doch eine Vergewaltigung oder?
Natürlich nicht. Was ist schon die Aufnötigung einer ungewollten Vaterschaft oder die Tötung eines Kindes bei gewollter Vaterschaft gegen erzwungenen Geschlechtsverkehr? Falls wegen so etwas ein Mann durchdreht oder in Depression verfällt, in die Psychiatrie kommt oder sich umbringt, dann war der Mann einfach nur zu schwach für diese Welt, soll sich vorwerfen, dass er mit dieser seiner Schwäche die Frau belästigt hat.
Zitieren
#60
wenn man nur unter der Bedingung, die Frau nimmt die Pille, gewollten Sex mit selbiger hat, wäre das aber doch ein Indiz für ungewollten Sex und man könnte nach dem neuen Gesetz (wenn es Gender neutral verabschiedet wird) die Frau wegen Vergewaltigung anzeigen und hätte auch einen Beweis.

Mal eine Frage an euch. Mal angenommen es gäbe eine App die beide auf dem jeweiligen Handy haben. Die Handys gegeneinander shaken oder anders koppeln und per Fingerabdruck (Kleiner Finger = JA alle anderen Finger = Nein) den Sex bestätigen. Am Bildschirm wird nicht angezeigt ob der jeweilige sein OK gegeben hat sondern bei nicht OK wird die Polizei oder ein anderer gekoppelter Dienst gerufen und an den Standort geschickt.
Androids mit Fingerabdrucksensor wird es bald auch immer mehr geben.

Würdet Ihr sowas nutzen?
Zitieren
#61
Die Definition von sexuellem Missbrauch erstreckt sich nicht auf Täuschung über Verhütung. Auch nicht umgekehrt, verschweigen oder falsches Behaupten einer Vasektomie ist kein Missbrauch und kein Betrug, nicht mal bei den irren Juristenspannern über dem Atlantik, die ihre Lust durch Bestrafung von allem steigern, das nur Sex hätte sein können.

Wir sollten bei den aktuellen und geforderten gesetzlichen Veränderungen bleiben. Die Kombination der Verjährungsfristen mit Zustimmungsnachweisen erhöht den Druck von beiden Richtungen. Je länger das Ereignis zurückliegt, desto mehr verschwundene Zustimmungsnachweise.
Zitieren
#62
du sagst also, dass wenn ich nur Sex mit einer Verhütenden haben möchte. Ich keinen Sex gegen meinen Willen habe sobald sie nicht verhütet?

Anders gesagt: Eine Frau will Sex nur der Befruchtung wegen und ich verschweige meine Vasektomie. Sie findet das heraus und zeigt mich an wegen Vergewaltigung. Sie hätte nie Sex mit mir haben wollen hätte Sie von meiner Unfruchtbarkeit gewusst.
Was käme bei rum?
Zitieren
#63
Gar nichts. Das nachträgliche Zurückziehen einer Zustimmung erzeugt zumindest jetzt noch keinen Missbrauchstatbestand. Das Problem ist eher, dass das ein typischer Grund für Falschbeschuldigungsversuche ist, Dinkel hat das bei Kachelmann auch deshalb angefangen.
Zitieren
#64
Zitat: Ich glaube, es kommt zu einer neuerlichen Verschärfung des Sexualstrafrechts und danach zu vielen weiteren mehr, so wie bisher auch. In 25 Jahren werden wir uns wundern, wie liberal wie jetzt noch waren, so wie wir uns heute wundern, wie liberal es vor 25 Jahren war.

Das geht mir schon lange durch den Kopf. Und da der Prozeß schleichend ist, merkt man es erst zu spät. Besonders die Älteren, die dann einen Vergleich zu "früher" haben. Die Jüngeren wachsen wohlerzogen hinein.

Keine Mehrheit regt sich auf, wenn wir plötzlich Beweislastumkehr "erfinden", Recht rückwärts sprechen oder Steuern besteuern (Benzin/Diesel).

Diskriminiert wird der Normalo in jeder Hinsicht: Weiß, Mann, Heterosexuell = Täter und Unterdrücker, der per se platt gemacht gehört.

In den 80ern habe ich mal mit 19 eine Kneipe aufgemacht (eine der lustigsten Storys meines Lebens). Als meine Toiletten renoviert wurden und der Fliesenleger wahrlich nicht zu den Schnellsten zählte, hing ich ein Schild an die Damentoilette: Bitte Toilette nebenan benutzen... Big Grin 

Der Typ von der Brauerei bekam einen Anfall, lief puterrot an und drohte mit Lizenzentzug. (Was mich nicht sonderlich beeindruckte, aber ich zum Anlaß nahm, dem Fliesenleger mal das Bier abzunehmen, mit dem freundlichen Hinweis, mal die Hufe zu schwingen).

Heute gibt es Unisex-Toiletten. Da treffen sich dann Menschen, die nicht wissen, wo sie rein pieseln sollen/wollen und deren sex. Orientierung etwas verwirrend rüber kommt, während sie ja - laut Gender - sich von der Geschlechteridentität verabschiedet haben und da hat dann Mutter mit Kind eben die Klappe zun halten, wenn Conchita Wurst mit Bart in der Damen- äh Unisex-Toilette auftaucht. Kind wurde eh geeicht, da es ja Frühsexualisierungsunterricht in der Grundschule hat.

Vielleicht ist das die "neue Liberalisierung" ?

Pfeifst Du aber einer Frau hinterher, kommt die Inquisition. Und sie wird kommen!

Ich traf mich am letzten Wochenende mit einem guten Freund. Wir waren einhellig der Meinung, dass wir nicht nur in einem recht seltsamen Staat leben, sondern die Anzeichen einer degerenierten Gesellschaft überall zu finden sind.
Zitieren
#65
Mehrteilige längere Serie eines BGH-Richters zu der Reform des Sexualstrafrechts, die gerade durchgeht:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesc...strafrecht
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesc...hutzluecke

Saugut, dürfte aber die meisten ZEIT-Leser überfordern. Ich denke, Thomas Fischer wird damit auch anecken. Es lohnt sich wirklich, das zu lesen. Er schreibt auch viel Internes, z.B. über den Mechanismus, wie diese Reform durchgepeitscht wird, über verlogene Schein-Ausschüsse und mehr. Manchmal geht es ihm -für einen Richter- durch, hier ein Beispielzitat:

"Ja, ja, nicken da die selbst ernannten "Opfer-Anwältinnen"! Nach 50 Jahren "neuer Frauenbewegung" haben sie den Gipfel der Erkenntnis erklommen: Die Frau muss, um ihrer Natur willen, im Strafrecht behandelt werden wie das Kind oder der Psychiatrie-Patient! Wer das anzweifelt, wer Frauen für selbstbestimmt und wehrhaft hält und das Strafrecht nicht zum Büttel einer kleingeistigen, spießigen Moral degradiert sehen will, der muss sich als Feind der "Opfer" ansehen lassen.

"Opfer" zu sein, ist in der deutschen Rechtspolitik die alles überragende Poleposition. Mieter sind Opfer von Vermietern, Vermieter die Opfer von Mietnomaden, Bürger die Opfer von Politikern, Türken Opfer der Türkenphobie, Deutsche die Opfer von kriminellen Ausländern. Kinder sind die Opfer ihre Eltern. Frauen sind die Opfer von Männern. Männer, die keiner dieser Gruppen angehören, sind Opfer ihrer selbst und haben es daher nicht besser verdient.  Wer sich als "Opfer" von irgendetwas präsentieren kann, hat den ersten Kampf gegen die Enttäuschungen des Lebens gewonnen. Wenn sie oder er dazu noch subjektiv leidet, kann von nun an die Lebensaufgabe lauten: Erkenne, dass du ein Opfer bist! Und vergiss es nie!
"

Offenbar gibts auch Richter, die nicht merkbefreit sind und sich trauen, darüber zu öffentlich schreiben.
Zitieren
#66
(10-02-2015, 18:47)p__ schrieb: Saugut, dürfte aber die meisten ZEIT-Leser überfordern.

Na ja, abgesehen davon, dass die Polemik ganz amüsant ist, ist der Artikel intellektuell äußerst schwach.

Den Punkt nämlich, um den es eigentlich geht, den umschifft er auf eigentlich recht plumpe Art: Zunächst erklärt er den Straftatbestand der Vergewaltigung = Geschlechtsverkehr gegen den Willen + Nötigung), vergleicht diesen dann mit dem Straftatbestand des Raubes ( Diebstahl + Nötigung), bemerkt auch noch, dass Diebstahl auch strafbar sei, obwohl im Unterschied zum Raub eben keine Nötigung vorliegt, und dann touchiert er den springenden Punkt: nämlich dass es im Sexualstrafrecht keine dem Diebstahl entsprechende gesetzliche Regelung gibt: beim Fehlen von Nötigung liegt eben kein Straftatbestand vor.

Und damit stößt er den Leser geradezu mit der Nase auf die Regelungslücke, bringt aber keine Argumente dazu, weshalb der Diebstahl einer Brieftasche strafbar ist, der Geschlechtsverkehr, der erkenntlich gegen den Willen des Opfers durchgeführt wird, aber nicht. Statt zu diesem Punkt, der der springende ist, Stellung zu nehmen, springt er munter weiter und versucht durch die Fülle des Artikels den Logikfehler zu überdecken.

"Saugut" geht irgendwie anders.
Zitieren
#67
@Theo

Mit dem Diebstahl vergleichbar wäre doch nur eine Vergewaltigung, wo die Tat vom Opfer unbemerkt ausgeführt wird: Wie stellt Du Dir so etwas denn vor?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#68
(11-02-2015, 11:01)wackelpudding schrieb: @Theo

Mit dem Diebstahl vergleichbar wäre doch nur eine Vergewaltigung, wo die Tat vom Opfer unbemerkt ausgeführt wird: Wie stellt Du Dir so etwas denn vor?

Nein, Diebstahlt setzt auch nicht voraus, dass es unbemerkt ist. Beispiel: Du bist in einer Jugendherberge, Gemeinschaftsunterkunft, liegst im Bett und merkst, dass sich da einer an Deinen Sachen zu schaffen macht. Du siehst, dass die Person ungefähr einen halben Kopf größer ist als Du, weißt auch, dass in dieser Nacht sonst niemand im Schlafraum ist, und das nächste Zimmer einen Stock tiefer liegt. Also denkst Du Dir: "Bevor ich mir jetzt auch noch eins über die Rübe geben lasse, tue ich lieber so, als bemerke ich es nicht und zeige die Person eben morgen an."

Wenn die Person mit Deinem Eigentum dann abhaut, ist es trotzdem Diebstahl.
Zitieren
#69
Das Opfer tut dann so, als würde es nicht bemerken, dass es vergewaltigt wird?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#70
(11-02-2015, 12:08)wackelpudding schrieb: Das Opfer tut dann so, als würde es nicht bemerken, dass es vergewaltigt wird?

Der Punkt ist nicht das bBemerken. Das Opfer wehrt sich einfach nicht.

Es ist ja auch bei dem Diebstahlbeispiel nicht wesentlich, ob ich mich wirklich schlafend stelle. Vielleicht sieht der Dieb auch, dass ich die Augen doch offen habe. Der sieht mich, merkt aber auch, dass ich mich in einer ungünstigen Situation befinde, krallt sich die 100 € aus meiner Tasche und verschwindet. Trotzdem ist und bleibt es Diebstahl.
Zitieren
#71
(11-02-2015, 10:04)Theo schrieb: bringt aber keine Argumente dazu, weshalb der Diebstahl einer Brieftasche strafbar ist, der Geschlechtsverkehr, der erkenntlich gegen den Willen des Opfers durchgeführt wird, aber nicht.

Im Artikel:
Zitat:Das Gesetz geht – zum Glück – davon aus, dass diese Personen ihre Handlungsfreiheit in der Regel selbst schützen können (und daher auch müssen).

Im Anschluss folgt seine Position im Gegensatz zu der der Feministen, die hier den prinzipiellen Opferstatus fordern. Ich kann Deine Kritik nicht nachvollziehen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#72
(11-02-2015, 12:45)karlma schrieb: Im Artikel:
Zitat:Das Gesetz geht – zum Glück – davon aus, dass diese Personen ihre Handlungsfreiheit in der Regel selbst schützen können (und daher auch müssen).

Das erklärt aber den springenden Punkt nicht, weshalb der Gesetztgeber mich, der ich ja auch meine "Handlungsfähigkeit in der Regel selbst schützen" könnte, in der oben geschilderten Situation vor Diebstahl schützt, nicht aber vor einem ungewollten Geschlechtsverkehr.
Zitieren
#73
Wenn die Angst einen lähmt ist es vorbei mit sich wehren...
Zitieren
#74
@Theo

Wenn es denn nicht um´s Bemerken geht, will ich ´mal versuchen zu beschreiben, wo ich ein Problem sehe: Du lebst in einer WG (der Großteil der Vergewaltigungen soll ja im Nahbereich erfolgen), wo man sich gegenseitig mit Dingen aushilft. Eines Tages bekommst Du mit, dass jemand aus dem gemeinsamen Bastelraum Deinen Elektrobohrer wegnimmt, sagst aber nichts dazu. Als der Bohrer am nächsten Tag immer noch fehlt, erstattest Du Anzeige. Der Beschuldigte erklärt gegenüber den Ermittlungsbehörden, er hätte sich wie in der WG üblich verhalten, hätte aber davon abgesehen, wenn Du etwas gegen die Wegnahme gesagt hättest. Diebstahl?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#75
(11-02-2015, 13:14)Theo schrieb: Das erklärt aber den springenden Punkt nicht, weshalb der Gesetztgeber mich, der ich ja auch meine "Handlungsfähigkeit in der Regel selbst schützen" könnte, in der oben geschilderten Situation vor Diebstahl schützt, nicht aber vor einem ungewollten Geschlechtsverkehr.

Doch: das ist Absicht! Die Übertragbarkeit hört bei der Gewaltandrohung bei Vergewaltigung auf.
Es ist ja schon die feministische Verbrämung bei Geschlechtsverkehr von Opfern zu sprechen. Üblicherweise treffen sich hier Partner. Warum gibt es diesen Begriff nicht bei Diebstahl - "Partnern"? Nein, da sind es Täter und Opfer. Von vornherein und immer!
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste