the notorious iglu 
			
				Unregistered
				
				
			
	
	
		
 
	
 
	
	
		Da es genau das ist, was dir hier gesagt wurde, stimmt es wohl. Wieso fütterst du eigentlich den Anwaltsparasiten, der nur das wiederkäut, was wir alle schon längst wussten und dir mitgeteilt haben. 
Gib uns doch das Geld und nebenbei noch unsere Zeit zurück. Er 
bekräftigt den Widerspruch.

 Ich werde weich. Damit kann man natürlich auch sein Geld verdienen. Ich bin hier raus.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 95
	Themen: 3
	Registriert seit: Feb 2013
	
	
 
	
	
		Das ist natürlich nicht konstruktiv von dir.....
Ich habe keinen normalen Job und bin nicht Willens alles was das JC angeht alleine zu bewältigen. Ich habe lange gerungen meinen Anwalt einzuschalten....jetzt kam aber das OK der RSV dank VitaminB. Ich bin froh das sie die Kosten übernimmt.
Zurück zum Thema: Soll ich ihn bitten sofort eine EA zu eröffnen und die Fachaufsichtsbeschwerde zu starten?
Was kann ich noch korrigieren?
Gruß
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 95
	Themen: 3
	Registriert seit: Feb 2013
	
	
 
	
	
		Also....rein formal hat er wohl erstmal richtig gehandelt. Der (mein) Widerspruch läuft ja noch. Wenn der neue Bescheid kommt, wird ausgerechnet ob dies stimmt und dann wird vorm BSG geklagt oder eben nicht.  
Was denkt ihr?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
			the notorious iglu 
			
				Unregistered
				
				
			
	
	
		
 
	
 
	
	
		Dazu ist doch schon doppelt und dreifach mit Gesetzestexten und ohne alles gesagt.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.809
	Themen: 109
	Registriert seit: Aug 2008
	
	
 
	
		
		
		22-06-2014, 18:33 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-06-2014, 18:35 von sorglos.)
		
	 
	
		 (21-06-2014, 19:49)Anonymous schrieb:  Das ist natürlich nicht konstruktiv von dir.....
Sachlich korrekt waren alle Anmerkungen von iglu, wie ich meine. 
 (21-06-2014, 19:49)Anonymous schrieb:  .....und bin nicht Willens alles was das JC angeht alleine zu bewältigen.
Ah geh, und daher delegierst du das 
Gehld an den Anwalt und das 
Gehjammer ans Forum ? 
 (21-06-2014, 19:49)Anonymous schrieb:  Was kann ich noch korrigieren?
Deine Denkhaltung....
 (21-06-2014, 19:49)Anonymous schrieb:  und dann wird vorm BSG geklagt oder eben nicht.
Am besten gleich beim Weltsozialgericht 
	 
	
	
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 95
	Themen: 3
	Registriert seit: Feb 2013
	
	
 
	
	
		Ist das jetzt eine trotzreaktion?
Ich bleibe mit meinem Fall weiterhin hier aktiv und ich werde bestimmt weiterhin hier eure Hilfe brauchen.
Nur weil ich es jetzt geschafft habe das die RSV den Fall bezahlt, heisst das NICHT das ihr nicht eine der größten Stützen für Trennungsväter im Web seid.
Aber mich verlässt die Kraft und ich muss nun Hilfe annehmen. Schnelle und gezielte Hilfe. Ein Forum kann ja nur aus der Entfernung beraten. 
Ich brauche jetzt eine Klinge die zusticht.
gru0
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.711
	Themen: 173
	Registriert seit: Jan 2012
	
	
 
	
	
		Das gleiche Problem wie du haben doch hunderte andere Väter auch und
davon wird dein Antrag auch nicht schneller korrekt beschieden und bewilligt.
Jetzt bist du jedenfalls anwaltlich vertreten und kannst (hoffentlich) abwarten, wie dein Rechtsbeistand die Aufgabe löst. 
Wenn das Forum hier solche Klingen verteilen könnte, wie du sie gerade brauchst, dann müsste ja niemand mehr zum Anwalt gehen.
Deinen Anwalt solltest du jedenfalls nicht beraten. Und die FB kannst du auch sein lassen. Wenn der RA schon sein Geld aus der RSV bekommt, dann kann er die doch auch für dich schreiben.
	
	
	
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.809
	Themen: 109
	Registriert seit: Aug 2008
	
	
 
	
	
		 (22-06-2014, 23:08)Anonymous schrieb:  Ist das jetzt eine trotzreaktion?
Nöö, eine Einladung, dich auch selbst schlau  zu machen. 
 (22-06-2014, 23:08)Anonymous schrieb:  Ich bleibe mit meinem Fall weiterhin hier aktiv ...
Na, dann wird es auch ab und an nützliche Hinweise geben, wo man das tun kann.
Zitat:Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.04.2014 - L 7 AS 777/13
Hilfebedürftiger fühlt sich schlecht behandelt, weil er einen telefonischen Rückruf eines Mitarbeiters nicht erhalten hat, der ihm zugesagt worden sei. Es geht ihm darum, dass geprüft wird, ob sich ein Mitarbeiter unfair verhalten hat.
Leitsätze (Autor)
Für die Würdigung eines Verhaltens eines Behördenmitarbeiters ist nicht eine Feststellungsklage an das Sozialgericht einschlägig, sondern eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Behördenleitung (zum Rechtsweg bzgl. einer Dienstaufsichtsbeschwerde vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2011, L 5 AS 2040/11 B). Das Sozialgericht hat nicht die Aufgabe, Behördenhandlungen auf Freundlichkeit hin zu überprüfen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb...sensitive=
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseit.../d/n/1651/
	 
	
	
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #