Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
#51
(24-03-2014, 21:59)raid schrieb: Für das Jugendamt bist Du nun schlichtweg ein Gewalttäter, den sie von oben herab behandeln. Nächstes mal bitte, bevor Du etwas zustimmst hier herein deine Fragen, welche man sodann erörtern kann.
Man muss allerdings immer auf dem Laufenden sein, wer gerade die SachbearbeiterInn ist. Das wechselt so schnell, dass man gar nicht weiß, an wen man sich richten muss. Sad

Gerade heute wieder erlebt, nachdem ich mich wegen der aktuellen Zeugnisser meiner Kinder erkundigte.

War doch im Februar, wo die Zeugnisse rauskommen, oder nicht?
Zitieren
#52
also....bei einem leidensgenossen mit identischem problem hat folgendes funktioniert:

1. antrag bei AG auf wiedereinsetzung in den vorherigen stand
begründung:

seelische ausnahmesituation
keine anwalt. beratung wegen enger finanzeller mittel
zeitdruck
druck seitens der KM
allg. handlungsunfähigkeit durch trennungs- und situationstrauma

desweiteren in den antrag:

aufhebung der beschlossenen situation im EA-verfahren
KM hat die gewalt nicht dargelegt, hier steht aussage gg aussage

desweiteren:

strafantrag wegen übler nachrede und verleumdung zum nachteile der kinder, die dadurch ihren vater nur noch beschränkt sehen dürfen.

deine ex hat wider bessren wissens unrichtige behauptungen aufgestellt!

egal - ob jetzt ein strafverfahren beantragt wird oder nicht - die ehe gilt als gescheitert! da mußt du jetzt durch.

paralell dazu antrag beim FG auf entsprechenden umgang, übernachtung etc stellen. das muß jetzt alles innerhalb der nächsten woche raus!

bb
netlover
Zitieren
#53
Wie sollten sich überhaupt Familienmitglieder meinerseits verhalten? Gibts da irgendwelche Regelungen zu beachten? Habe abgeraten mit der Kindesmutter einen Kontakt herbeizuführen!

Konkretes Erlebnis: Meine Mutter, erst stark und voller Tatendrang meinte, sie werde sich auf jeden Fall meiner Tochter nähern, wenn sie sie mal mit der Kindesmutter sehen sollte!

Gestern Morgen geschah dies! Mutter und Kind an der Bushaltestelle, Oma hielt mit dem Auto an und hat die Kleine Angesprochen, das Kind hätte sie wohl erst angelächelt, sei dann aber im Kinderwagen immer tiefer gerutscht und hat die Mutter dabei ängstlich mit Blicken fixiert. Kindesmutter hätte so boshaft geschaut das ihr Angst und Bange wurde, einen wortwechsel mit Ihr gab es nicht!

Oma, schwere asthmatikerin ist kurz danach zusammengebrochen und hatte den ganzen Tag schwerste Atemnot und Heulattacken. Krankenwagen musste gottseidank nicht gerufen werden.
Zitieren
#54
Wie Jessy schon richtig bemerkt hat muss der TO entscheiden welchen Weg er geht. Er kennt die KM, wir nicht.

Meine Einschätzung ist folgende:

Allgemein bekannt ist die Tatsache das gerade JA/Anwälte Müttern gerne an Gerichte folgenden Satz einwerfen:

"Mutter und Kind müssen zur Ruhe kommen"

Dem Vater wird also sein begehren nach Recht auf Umgang und dem klären wollen der Umgänge negativ ausgelegt.

Er, der Vater ist es dem mit seinem Antrag auf Umgang, welches auch ein Recht (§ 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB) der Kinder ist, als derjenige hingestellt wird, der Streit provoziert.

Gerade auch der § 1684 Abs. 1 FamFG wird hier ad absurdum geführt.

Oftmals wird es in höheren Instanzen wieder gerade gerückt, allerdings haben die meisten Väter dann ihr Kind durch die Dauer der Verfahrenstaktik mütterlicher Helfer lange nicht gesehen.

Gerade bei Kleinkindern hat das gravierende Folgen, PAS sei hier genannt, ob Aktiv oder Passiv betrieben ist dann fast schon zweitrangig.

Jetzt geht die Gegenseite dazu über genau dieses Entfremden dem Vater wieder als Verschulden anzulasten. Spätestens hier kommen viele teure Helferlein hinzu, Gutachten müssen gemacht werden usw. usf.!

Wenn überhaupt, sieht man sein eigenes Kind weniger als ein entfernter Verwandter der KM. Dies ist eine vielfache Tatsache und Wirklichkeit.

Nicht vergessen! In Deutschland herrscht Richterrecht!

Zitat:

"Deutschland wandelt sich von einem Gesetzesstaat zu einem Richterstaat, weil das Verfassungsgericht seine Kompetenzen überschreitet: Statt das Grundgesetz zu wahren, verändern die Richter es eigenmächtig. Aber das steht nur dem Gesetzgeber zu. Polemik gegen eine Anmaßung."

Woher diese Richter, oder besser gesagt aus welchem Zeitgeist die meisten Richter stammen ist, sehe ich mir die Urteile von Vätern an, ohnehin klar.

Es gibt keinen richtigen Weg für Trennungsväter, egal ob man besonnen reagiert oder deftige Schriftsätze verpasst, "Entscheidend ist", dass was der Richter dem Gutachter bzw. dem JA glaubt oder glauben möchte.

Das Richterrecht ist und bleibt unser Schicksal. Wegen der herausragenden Folgen für die Machtstrukturen in der verfassungsmäßigen Ordnung verdient das erhöhte Aufmerksamkeit.
Zitieren
#55
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Beteiligte:
Antragssteller:...................
Antragsgegner: ...................
wird beantragt,
die Aufhebung der beschlossenen Situation im EA- Verfahren, Geschäftsnummer:........., da die Antragstellerin die Gewalt nicht darlegt, hier steht Aussage gegen Aussage.
Begründung:
Der Antragsgegner hatte keinen Anwalt, eine rechtliche Beratung war zudem durch enge, finanzielle Mittel nicht möglich, daraus resultierende unklare Rechtsmittelbelehrung. Zeitdruck durch die kurzfristige Anberaumung des Termins, Druck durch Seitens der Antragsstellerin, allgemeine Handlungsunfähigkeit durch Trennungs- und Situationstrauma.
Hochachtungsvoll

____________________
Datum, Ort, Unterschrift

erstmal vielen Dank für den Tip!

Reicht das so wie ich das hier geschrieben habe? Das geb ich dann einfach beim Familiengericht so ab? Hab sowas noch nie gemacht!

ach ja, noch eine Klarstellung für alle: Ich war nicht verheiratet und wir hatten keine gemeinsame Wohnung und es geht nur um das jüngste Kind 1,5jährig. Das andere ist nicht von mir.
Zitieren
#56
Wiedereinsetzung?
Welches Verfahren soll denn in welchen Stand wieder eingesetzt werden?
Und um welches Rechtsmittel geht es?
Voraussetzung ist doch, dass eine BEGRÜNDUNG verfristet ist.

Schon mal §§ 233, 234 ZPO gelesen?

Die Entscheidung über den von @netlaver empfohlenen Antrag würde mich mal interessieren!
Zitieren
#57
Raid: Was da so alles vorher geschen ist weiss ich nicht genau..... Frauenhaus und Annäherungverbot waren ihr aber nichts fremdes!

Nachtrag zum Beschluss!!!!!! Es gibt eine Seite 3, hab ich gestern übersehen!!!!!!! Da steht: Der Antragsteller erklärte: Zur Regelung des Umgangs werde ich mich ausschliesslich an das Jugendamt wenden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wichtige Fragen:

1. Der Beschluss muss weg!!!!!! Laut Rechtspflegerin ist der dauerhaft gültig! Wirklich anfechten ist wohl auch nicht! Mit einem neuen Beschluss kann er aber wohl entkräftet werden, ist das so möglich wie netlover das oben schreibt!?

2. Würde gern mal zum Sozialpsychatrischen Dienst, mache mir Sorgen um mein Kind, wegen des merkwürdigen Verhaltens der Mutter. Soll nicht heissen, das ich die Kindesmutter in die Klappse bringen will!!!!!!!! Kein Hass, kein Greul bei mir!!!!!
Zitieren
#58
(25-03-2014, 14:12)egon123123 schrieb: Da steht: Der Antragsteller erklärte: Zur Regelung des Umgangs werde ich mich ausschliesslich an das Jugendamt wenden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ich habe gelegentlich erklärt, dass die KM skrupellos das Kindeswohl verletzt ...
Und das Gericht hat mir gegenüber erklärt, dass es ihm bei der Lektüre meiner Schriftsätze manchmal selber schwer fällt, die Faust in der Hosentasche zu entkrampfen ....

Die KM hatte unter Tränen erklärt, ich wolle sie mit meinen Anträgen tyrannisieren ...

Ihrem RA hatte ich erklärt, er sei das überflüssigste Rechtspflegeorgan in diesen das Kindeswohl betreffende Verfahren, weil er bei deren Ende kein Geld mehr verdient ...

Deine Richterin soll sich Deine Erklärung hinter ihren Klospiegel stecken!

Es bleibt natürlich eine Dummheit, sich so zu äußern, weil damit der sowieso schon gegen Dich eingestellten Helferindustrie unnötig erleichtert wird, auf Dein inkonsequentes und widersprüchliches Verhalten hinweisen zu können, das natürlich und ganz selbstverständlich und wie von selbst Deinem Kind nur schaden kann.

Wach endlich auf und geh' konsequent einen geraden und vor Allem machbaren Weg.

Unter den von Dir beschriebenen Gegebenheiten ist nach dem Sorgerecht zu greifen (ich meine oben etwas dazu gelesen zu haben) wenig hilfreich!

Wenn die KM geregelten Umgang freiwillig nicht gewährt, muss das schnellstens familiengerichtlich beschlossen werden.
Entsprechend muss der Antrag formuliert sein.
Die weiteren Einzelheiten lassen sich dann -wenn's denn gar nicht anders geht- mit dem JA besprechen.

Ich kenne die Mutter Deines Kindes nicht.
In der Situation, die sich mittlerweile bei Dir eingestellt hat, hättest Du bei Müttern mit denen ich mich 'rumägere und 'rumschlage keine Chancen mehr.

Ich muss auf meine Gemütslage achten und bin dann mal wieder weg Wink
Zitieren
#59
nochmals vielen Dank an alle hier!

Soll ich da schon Ferienregelungen einbringen? Kind ist ja 1,5j

Abholung des Kindes trotz des Beschlusses bei ihr beantragen???????

Wie oft soll, oder kann ich Umgang in der Woche beantragen? Mir wäre 3 mal Vormittags für ein paar Stunden am liebsten. Lieber mehr beantragen als weniger?

Muss We in der Regel arbeiten und in der Woche Nachmittags, kurzfristig auf Abruf! der einzig wirklich frei Tag den ich sicher habe ist Montag!!!!!!!!!!! Urlaub richtet sich bei mir auch eher nach Betriebsferien, als nach Schulferien!

Soll ich das ohne Anwalt und ohne Prozesskostenhilfe einreichen?????
Zitieren
#60
meine Position ist nicht so schwach wie angenommen! Kindesmutter gilt nicht als glaubwürdig, weder beim ja, noch vor Gericht!!!!!!!
Zitieren
#61
Hi,

hab einen Antrag wie Netlover oben empfohlen bei Gericht eingereicht. Das Gericht hat einen neuen Termin für die Gewaltschutzsache anberaumt, Kindesmutter hat eine Frist zur Stellungnahme bis 16.04 bekommen. Termin der mündlichen Verhandlung ist am 24.04

Laut Jugendamt wurde die KM beim ersten Termin nach ergehen des Beschlusses richterlich ermahnt, sie darf keinen Kontakt zu mir aufbauen da sie sonst das Sorgerecht verliert!?

Einen Termin zur aussergerichtlichen Umgangsregelung hatte die KM am 08.04 beim Jugendamt, sie hat meinen Vorschlag das Kind von meinen Familienangehörigen( habe 5 verschiedene benannt!) abholen zu lassen abgelehnt! Eigene Vorstellungen zum Umgang hatte sie nicht! Jugendamt hat Stellungnahme zum Gericht geschickt und Umgangspflegschaft vorgeschlagen!

Die Frau vom Jugendamt war aber nicht mehr so nett zu mir, sie sagte die KM hätte wieder tolle, erschreckende Dinge erzählt, das wäre ja die reinste Katastrophenbeziehung gewesen und das alles im beisein der Kinder!????? Was genau hat sie nicht gesagt, aber lügen kann die KM ja besonders gut!!!!!!
Zitieren
#62
Wie gehe ich denn jetzt bei dem neuen Termin zur Gewaltschutzsache vor? Ist da ein Anwalt nötig? Würde mich und mein Kind lieber selbst verteidigen!
Zitieren
#63
Ich weiss, viele hier sind keine Freunde von Anwaelten, in Deinem Fall wuerde ich da nicht ohne einen guten Anwalt hingehen. Merkst Du ja an der Reaktion beim Jugendamt, wie hier vorrausgesagt wurde, bist Du jetzt fuer alle der boese Gewalttaeter. Das ist die letzte Chance fuer Dich das bei Gericht wieder so halbwegs gerade zu biegen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#64
Hi,
Anwälte sind vor allen Dingen dann von Vorteil, wenn man sich selbst a) in der Gesetzeslage nicht allzu gut auskennt b) sich nicht zielgerichtet und konkret im Sinne der eigenen Sache ausdrücken kann oder will (weil zu zurückhaltend) und c) nicht zutraut, Fristen, Formen etc. einzuhalten und nicht riskieren will, dass eigentlich erfolgversprechende Anträge abgelehnt werden, weil sie zum falschen Zeitpunkt oder inhaltlich falsch gestellt worden sind.

Und nachdem Du, lieber TE, offenbar die Tendenz hast, einfach nicht zu widersprechen, egal welche wilden Dinge man dir vorwirft, glaube ich, dass du ganz dringend einen Anwalt brauchst.
Viele nützliche Artikel - Lesenswert: www.trennungmitkind.com
Zitieren
#65
VKH würde mir wohl zustehen, denke ich, da ich ALG 2 Aufstocker bin. Werd Montag mal die Rechtspflegerin anrufen. Einen guten Anwalt zu finden ist sicher eine schwierige Sache, ich tendiere da auch eher dazu mich selbst zu verteidigen. Glaube auch kaum das ein Wald und Wiesen Anwalt eine erneute mündliche Verhandlung hätte in Gang setzen können, bzw. wollen! An dieser Stelle nochmal herzlichen Dank an Netlover für die Hilfestellung!

Ich gehe bei dem Termin davon aus, das diese vermeindliche Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wieder als Begleitung der Kindesmutter dabei sein wird. Geladen sind aber nur wir als Eltern und die Dame vom JUgendamt! Muss ich die Anwesenheit dieser Familienhilfe dulden, oder besser: Soll ich es dulden!?
Ich empfinde es nämlich als unzumutbar das diese Person weitere unsachliche Kommentare und Stellungnahmen abgibt, zumal Sie nie als Familienhilfe tätig war!!!!!! Ich wurde nie miteinbezogen, bzw. in irgendeiner Weise zur Mitarbeit eingeladen, weder telefonisch noch schriftlich!!!!!
Zitieren
#66
Familiensachen sind normalerweise nicht öffentlich, d.h. du musst die Anwesenheit nicht geladener "Gäste" auf keinen Fall dulden.
Zitieren
#67
Hab mir gerade gedacht das es sinnvoll wäre mal eben eine Sorgerechtserklärung an das Jugendamt zu schicken!
Zitieren
#68
Post vom Gericht!

Stellungsnahme vom Jugendamt zur Kenntnisnahme..... nur Dreck! Kindesmutter hat alles mögliche behauptet, nur der 11 September fehlte noch!Smile Werd morgen mal eine lustige Stellungnahme zum Gericht schicken, die aber auf Fakten beruht!

werde versuchen das Sorgerecht vorläufig zu entziehen und nach Az 1 BvR 2604/06, Urteil vom 18.12.2008 das Sorgerecht vorläufig auf die Grosseltern zu übertragen!
Zitieren
#69
Bleib ruhig und sachlich! Nimm Dir einen guten Anwalt. Fuer mich sieht es so aus, als ob die KM hier wesentlich schlauer agiert und Du da professionelle Hilfe benoetigst. Recht haben und Recht bekommen sind zwei grundverschiedene Dinge!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#70
Hab hier eine wesentliche Rechtsfrage!

In meiner Gewaltschutzsache hat das Familiengericht den Beschluss erlassen, es ist aber in meinem Fall eine ganz klare Angelegenheit für die allgemeine Zivilabteilung des Amtsgerichts! Wir hatten keinen gemeinsamen Haushalt!

Nach dem eindeutigen Wortlaut der §§ 23 a Nr.7 und 23 b Nr. 8 a GVG ist das Amtsgericht - Familiengericht - für alle Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz zuständig, wenn die Beteiligten einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen oder innerhalb der letzten sechs Monate geführt haben. Diese Zuständigkeit gilt unabhängig davon, ob die Parteien verheiratet sind oder nicht.

Reicht das schon damit der Beschluss in der Tonne landet, oder wird dann vertagt und der ganze Kram dann zum anderen Gericht geschickt?
Zitieren
#71
Hallo,

wollte mal kurz den Stand der Dinge mitteilen.

Habe Montag den Termin bei Gericht wegen Umgangsregelung und habe auch gemeinsames Sorgerecht mit beantragt. Hab mich an dem Muster hier auf der trennungsfaq Seite orientiert.

Kindesmutter lässt über Anwalt mitteilen, das sie alles ablehnt ausser einen wöchentlichen begleiteten Umgang von 3 Stunden. Für weiterreichenden Umgang möchte sie von mir ein Gutachten einfordern.

Verfahrensbeistand ist für meine Tochter vom Gericht eingesetzt worden, ist ne Sozialpädagogin. Konnte durch Sie das Kind am Montag sehen.... meine kleine hat zwar nicht mehr Papa gesagt, aber nach einer halben Minute konnten wir ohne Probleme zusammen Spielen. Der VB meint das Gericht würde in unserem Fall keinen Umgangspfleger einsetzen, bin mal gespannt wie das laufen soll wenn die Mutter jeglichen Kontakt zu mir ablehnt!?

Anwalt hab ich mir auch besorgt, so zur Rechtssicherheit. Der erste Anwalt den ich aufsuchte hat meinen Fall abgelehnt und mich an einen Spezialisten für bekloppte Fälle verwiesen. Witzig das dieser Anwalt auch noch ein ehemaliger Schulkollege von meinem Onkel ist und mein Chef die Kanzlei von früher her kennt, die haben schon vor 20 Jahren die Alleinsorge für einen Bekannten von Ihm erkämpft.

Was aus dem Gewaltschutz Ding wird keine Ahnung, KM hat sich auf dem 2 Termin um Kopf und Kragen geredet. Denke mal das kommt Montag mit rein, ist auch die gleiche Richterin. Was aus der Anzeige wegen häuslicher Gewalt wird ist auch noch offen. Verdacht auf gefährliche Körperverletzung. KM hatte richterlichen Vernehmungstermin am Mittwoch, ich wurde mit Beschluss ausgeschlossen, weil die KM durch meine Anwesenheit seelisch belastet wäre und daher eventuell nicht die Wahrheit sagen würde.

mal sehen was das wird....... ich werd erstmal Frühstücken gehen...
Zitieren
#72
(31-05-2014, 10:34)egon123123 schrieb: ich wurde mit Beschluss ausgeschlossen, weil die KM durch meine Anwesenheit seelisch belastet wäre und daher eventuell nicht die Wahrheit sagen würde

So leicht kann man sich freie Bahn schaffen. Einfach was vorlügen und schon steht der Beschuldigte draussen. Komisch, bei sonstiger Gewaltkriminalität werden die Beschuldigten praktisch nie ausgeschlossen.

Mal sehen, was Montag passiert.
Zitieren
#73
Klingt doch alles in allem nicht übel.

Wichtig:
Es gibt einen gewichtigen Unterschied zwischen einem Umgangspfleger und begleitetem Umgang.
Was die VB wohl meinte war begleiteter Umgang - der ist nicht angezeigt, wenn Kind und Du bestens alleine zurecht kommen.

Eine Umgangspflegschaft könnte für dich allerdings interessant werden, wenn Umgang beschlossen wird und deine Ex sich verweigert.
Ein Umgangspfleger ist dafür zuständig, die Durchführung des Umgangs sicher zu stellen. Der begleitet zwar auch 1-2 Termine um sich ein Bild zu machen, ansonsten ist er aber lediglich dazu da, die Übergaben zu begleiten und ggf. neutral an das Gericht zurück zu melden, was nicht funktioniert und warum nicht.
Viele nützliche Artikel - Lesenswert: www.trennungmitkind.com
Zitieren
#74
Moin an alle,

danke erstmal für die Antworten.

Werd langsam nervös wegen Morgen, zu viele Faktoren sind hier ungeklärt. Ich muss mich auf unterschiedlichste Strategien vorbereiten.

-Möchte auf jeden Fall einen Beschluss erwirken mit Straf- Ordnungsgeld und keinen Vergleich etc., sonst gibt sie das Kind eh nicht raus.

-Umzug ca 100km weit weg hat sie wohl auch vor, im Moment leben wir ca 200m voneinander entfernt! Der Umgang muss ja dementsprechend angepasst werden!

-Verfahrensbeistand hat gesagt Umgangspfleger wird das Gericht nicht bewilligen und begleiteter Umgang sei nicht angezeigt, obwohl ich das gerne selbst hätte um mich vor weiteren Unterstellungen der KM zu schützen, mal sehen was das wird! Sie meinte da müsse man andere Möglichkeiten finden, bzw. auch Beratung in Anspruch nehmen.... Elternberatung etc. also eher eine gütliche Lösung finden.... also genau das was ich die ganze Zeit wollte! Wird sicher lustig wenn die KM weiter boykottiert....

-Das wichtigste wäre jedoch zu erfahren ob das Ermittlungsverfahren eingestellt ist, oder ob ein Strafverfahren eingeleitet wird. Im Gewaltschutzverfahren hat sie zumindest zugegeben das es nie zu einer gefährlichen Körperverletzung kam! Keine Ahnung was sie jetzt wieder bei der richterlichen Vernehmung hat verlauten lassen!?

-auf jeden Fall hält die KM alle auf Trab und das findet sie sicher Super!

Ich muss mal los zur Arbeit, euch allen noch ein schönes Wochenende
Zitieren
#75
(23-03-2014, 16:41)egon123123 schrieb: Sie hat angeblich schon als Kind Ihren Stiefvater wegen Missbrauch in den Knast gebracht.
Hat sie anderen gegenüber dasselbe behauptet, ist es falsch, und kannst du beides belegen?
(23-03-2014, 17:25)Skipper schrieb: Es drohen in dieser Szenerie gegenseitig Mord und Totschlag, Suizid, auch erweiterter.
Die Frau bringt sich nicht um. Niemals!
(24-03-2014, 10:14)Skipper schrieb: Die Fristen setzt Du in den jeweiligen Anschreiben an Mutter und Amt.
Bei der Mutter sehr höflich im Schlußsatz "Um eine Antwort bitte ich Dich bis zum xyz".
Beim Amt etwa so "Für Ihre Antwort notiere ich mir den xyz als Reaktionsfrist".
Du bittest die Mutter um Antwort und du teilst dem Amt mit, dass du dir etwas notierst. Ist das für Juristen ein Setzen von Fristen?!
(24-03-2014, 19:53)egon123123 schrieb: http://www.file-upload.net/download-8745969/2.bmp.html
http://www.file-upload.net/download-8745954/b2.bmp.html
Angry
Das hätte auf Gegenseitigkeit beruhen müssen. Es hätte auch von ihr verlangt werden müssen, dass sie sich nicht dir nähert. Dass du ausweichen musst, wenn sie sich etwaig zufällig dir nähert, geht gar nicht. Damit kann sie dich treiben.
Gab es Zeugen für den Scheiterhaufenspruch?
(25-03-2014, 10:19)egon123123 schrieb: Gestern Morgen geschah dies! Mutter und Kind an der Bushaltestelle, Oma hielt mit dem Auto an und hat die Kleine Angesprochen, das Kind hätte sie wohl erst angelächelt, sei dann aber im Kinderwagen immer tiefer gerutscht und hat die Mutter dabei ängstlich mit Blicken fixiert. Kindesmutter hätte so boshaft geschaut das ihr Angst und Bange wurde,
Das hätte ich gerne beobachtet. Meine Oma erzählte mir, dass meine Mutter durch boshaften Gesichtsausdruck meine damals einjährige Schwester zum Schreien brachte.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? Kimme und Korn 10 5.389 27-01-2020, 10:22
Letzter Beitrag: Othmar

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste