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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#26
Was ist KU? Kindesunterschieberin? Die Aktion mit der Oma zeigt nur einmal mehr, das die Dame einen schlimmen Knall hat. Statt zusammen den simplen und schnellen Vaterschaftstest zu machen, das alles entscheidet, marschiert sie also zur Oma. Das sagt einiges aus. Du solltest mit deinen Eltern mal darüber sprechen, was sie sonst so abgeliefert hat.
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#27
(09-01-2014, 15:49)MitGlied schrieb: Zieh den Vaterschaftstest asap durch... Ungewissheit nervt und macht dich fertig.
Was sagt denn deine Mutti zwecks Ähnlichkeiten beim Aussehen?
kennst du noch andere Leute, die deine Ex und das Kind auch kennen?
Kein Geld dafür. Ich hab mit meiner Mutti noch nicht darüber gesprochen. Sie kennt zum Glück niemanden den ich auch kenne.

(09-01-2014, 15:56)wackelpudding schrieb: @tobi1983
Warst Du schon bei Deinem Hausarzt?
Ich war da schon länger nicht. Was sollte ich also da? Der wird mich als erstes Fragen warum ich die Insulintherapie (Diabetis) abgebrochen habe...

(09-01-2014, 15:57)p schrieb: Was ist KU? Kindesunterschieberin? Die Aktion mit der Oma zeigt nur einmal mehr, das die Dame einen schlimmen Knall hat. Statt zusammen den simplen und schnellen Vaterschaftstest zu machen, das alles entscheidet, marschiert sie also zur Oma. Das sagt einiges aus. Du solltest mit deinen Eltern mal darüber sprechen, was sie sonst so abgeliefert hat.
Sie hatte damals schon einen Knall. Bei unserer Trennung musste ich meine Eltern dazu holen sonst hätte Sie mein Inventar zerstört. Anschließend hat Sie meine Mutter körperlich angegriffen (von hinten). Ich will mir Ihr nichts mehr zu tun haben und Sie versucht gerade mein Leben zu zerstören, was Sie auch schaffen wird. Meine aktuelle Freundin weiß davon noch nichts, vermutlich lässt Sie mich dann auch sitzen wenn ich nicht mal mehr meinen Kühlschrank füllen kann... Am liebsten würde ich meine Sachen packen, mich ins Auto setzen und drauf los fahren, da wo ich ankomme ist meine neue Heimat...
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#28
Insulintherapie abgebrochen? Ich hatte von Anfang an den Verdacht, dass Du lebensmüde bist - jetzt weiß ich´s...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#29
(09-01-2014, 16:17)tobi1983 schrieb: Kein Geld dafür.

Die 160 EUR sind zwar nicht wenig, aber danach ist ein für allemal klar wie die Verhältnisse liegen.

Zum Hausarzt sollst du gehen, weil du so belastet bist, dass du sogar an Selbstmord denkst. Das ist er erste Anlaufpunkt. Der kann dich weiterverweisen, krank schreiben. Wenn du Therapien abgebrochen hast, dann wird er das völlig zu Recht anmerken. Deine Gesundheit ist ein hohes Gut, das Wichtigste. Mach meinen Quatsch und bring dich nicht indirekt um wegen einer gestörten Ex.

Wenn deine neue Freundin nur deine Freundin ist, solange du ihr den Kühlschrank füllst, dann wäre es ein Riesenschritt voran, wenn ihr euch baldmöglichst ein herzlichens "tschüss" sagt. Solche Probleme und Verwerfungen wie du sie gerade erlebst musst du einfach mit Menschen besprechen, die dir nahestehen. Wenn das deine Freundin nicht kann, sollte sie deine Freundin gewesen sein.

Die Ex kann dich gar nicht zerstören. Sie kann höchstens dafür sorgen, dass Freunde weg sind, die es nicht wert waren deine Freunde zu sein. Ansonsten kann sie Unterhalt fürs Kind fordern, wenn du der Vater bist. Auch da bist du noch lange nicht soweit, aufgeben zu müssen.
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#30
(09-01-2014, 16:23)wackelpudding schrieb: Insulintherapie abgebrochen? Ich hatte von Anfang an den Verdacht, dass Du lebensmüde bist - jetzt weiß ich´s...
Nadelphobie...

(09-01-2014, 16:27)p schrieb: Die 160 EUR sind zwar nicht wenig, aber danach ist ein für allemal klar wie die Verhältnisse liegen.
Ich werde einen Scheiß tun um Ihr es so leicht wie möglich zu machen. Soll Sie vor Gericht ziehen, auch das kann und werde ich hinaus zögern. Derweil werde ich mein Leben noch einigermaßen genießen. Die Gerichtsschulden machen es dann auch nicht mehr aus, mein Leben ist danach sowieso am Ende.
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#31
Dann mußt Du Dir jetzt auch keine großen Sorgen mehr machen (Deine Überreaktionen können bereits Folge Deiner Stoffwechsellage sein): Ohne Insulin stirbst eher früher als später. Natürlich, Dein Arzt könnte Dir helfen - aber dafür müßtest Du schon da hin...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#32
http://de.wikipedia.org/wiki/Pen_(Spritze)

"Für Patienten, die Angst vor Spritzen haben, sind halbautomatische Pens erhältlich, bei denen der Einstich der Kanüle nach Aufsetzen auf die Haut durch eine Feder erfolgt."

Mann, geh zum Arzt!
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#33
(09-01-2014, 16:32)p schrieb: "Für Patienten, die Angst vor Spritzen haben, sind halbautomatische Pens erhältlich, bei denen der Einstich der Kanüle nach Aufsetzen auf die Haut durch eine Feder erfolgt."
Spritze ist Spritze... Zumal mir alle 3 Monate Blut abgenommen werden müsste, da gibts keine alternative zur Nadel. Meine letzten Imfpungen hatte ich auch im Kindesalter. Eigentlich kann man sagen das ich generell eine Arztphobie habe... beim Zahnarzt war ich auch Jahrzente lang nicht, das Resultat ist eine Brücke über alle Restzähne, made in Bosnien. Wird also nicht mehr lange halten. ...
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#34
Es gibt spezielle Zahnärzte, die Menschen mit Angst vor dem Zahnarzt behandeln. Und sonst:

"Oftmals vermeiden Spritzenphobiker lange Zeit sinnvolle medizinische Untersuchungen oder Behandlungen, manche plagt deswegen auch ihr Gewissen. Dabei können Spritzenphobien sehr gut und nachhaltig behandelt werden. Je nach Ausprägung der Angst ist das therapeutische Vorgehen unterschiedlich. (...)"

Ist so einiges zu finden im Internet. Scheint so, wie wenn deine Ex das kleinste Problem ist.
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#35
OK - wenn Troll, dann troll Dich.

Wenn nicht, brauchst auch keine Beratungsleistung aus dem Forum mehr... Mach Dir noch ´ne schöne Zeit. Irgendwann fällst Du um und kriegst dann ´ne Freifahrt mit so ´nem Auto mit so lustig blinkenden blauen Lampen. Wenn Du wieder aufwachst, bist Du gerettet worden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#36
Nochmal einen draufmachen kannst du auch, wenn du weißt ob du der vater bist oder nicht. Denn das, was danach passiert kommt nicht in 24 Stunden, sondern trudelt langsam innerhalb einiger Wochen ein. Wenn du das Ergebnis von nem privaten Test hast, kannst du immer noch auf dem offiziellen Test bestehen.
Nur weißt du eben beim einen Draufmachen, ob es sich wirklich lohnt oder ob es sich nur lohnen könnte.
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#37
Schreiben vom Anwalt heut erhalten in dem Sinngemäß steht, das ich mich als Vater einzutragen habe sowie sämtliche Hosen finanziell runterlassen soll, andernfalls wird der Klageweg bestritten. Da hier einige geschrieben haben, das dies unüblich und normalerweise vom Jugendamt ausgeht bin ich etwas skeptisch. Wieso über Anwalt direkt und nicht übers Jugendamt? Leere Drohungen? Warum wird mir kein Vaterschaftstest vorgeschlagen sondern gleich mit der Vaterschaftsfeststellungsklage gedroht? In meinen Augen ist das Erpressung/Nötigung. Man nötigt mich dazu eine Vaterschaft anzuerkennen ODER ein teures Gerichtsverfahren zu bestreiten. Das kann es ja wohl nicht sein?!

Noch was, es steht drin das der Unterhalt ab Januar 2014 geltend gemacht wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, das auf den Unterhalt für die Vergangenheit verzichtet wird?
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#38
Die Mutter des Kindes hat Wahlfreiheit ob sie das Jugendamt (kostenlos und erfahren) beauftragt oder ob sie einen Anwalt beauftragt (ob sie die Kosten selbst tragen muss oder ob das per Prozesskostenhilfe läuft weiß ich nicht)

Ob Anwalt oder Jugendamt ist egal, beide fordern dich auf, die Vaterschaft anzuerkennen. Tust du das kostet dich das nichts, also Anwalt und Jugendamt dürfen dafür von dir nichts verlangen.

Erkennst du die vaterschaft nicht an, wird das Jugendamt wie auch der Anwalt eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Ab dann musst du bezahlen und dann evtl. incl. dem gegnerischen Anwalt. Natürlich nur, wenn du der Vater bist. Vorleisten brauchst du nichts. Du bist ja zunächst einmal der Beklagte und du darfst natürlich auch ohne eigenen Anwalt zum Gericht. Bist du erreichbar wird man dich erst nach einem erfolgreichen Test zum Vater erklären.

Und klar ist da ein Erpressungsfaktor drin. Mutti weiß nämlich meist, wer sie [Unterschreitung des Mindestniveaus] hat, der Vater weiß es nicht und muss es gegen hohe Kosten rausfinden lassen.
Du kannst z.B. die Feststellungsklage abwarten und sobald der Test dich bestätigt, kannst du die Vaterschaft noch anerkennen, dann wird es etwas billiger, aber nicht mehr umsonst.

Die andere Frage ist, ob das Einschalten eines Anwalts nicht mutwillig ist und die Kosten daher generell vom Antragsteller zu tragen sind. Aber das wissen sicher andere besser.

Du musst dem gegnerischen Anwalt JETZT noch keine Einkommensauskunft geben, er kann diese auch nicht erzwingen, solange du noch nicht zum Vater erklärt bist, er kann dich aber sofort in Verzug setzen, falls du der Vater sein solltest. In diesem Fall wird dann der Unterhalt ab sofort fällig, auch wenn das Verfahren erst in 4 Monaten durch ist, d.h. du musst dann nachzahlen und das erst ab Januar 2014.

Ob dann das Jugendamt den bereits ausgezahlten Unterhaltsvorschuss zurückerstattet haben will und bekommt steht dann auf einem anderen Blatt. Schließlich hast ja nicht du verschuldet, dass du erst jetzt als vater bekannt geworden bist. Mutti selbst kann erst ab Januar 2014 Forderungen stellen, vorausgesetzt du wirst als Vater bestätigt oder erkennst das selbst an.
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#39
Ja. Früher können sie nicht geltend machen. Sie können dich nur ab jetzt in Verzug setzen.

Mit der direkten Klage ist völliger Blödsinn und soll nur Druck ausüben den Vaterschaftstest zu vermeiden und direkt ein Zahlesel zu haben.

Schreibe zurück dass Du mit einem vom Jugendamt oder privat gerichtlich anerkannten Vaterschaftstest einverstanden bist und die Gegenseite sich entsprechend zur Probenentnahme melden soll.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#40
An der ganzen Sache ist einfach alles krumm. Natürlich erledigt das Jugendamt kosten- und risikolos alles, insbesondere Hilfe bei der Vaterschaftsfeststellung. Selbst wenn nun ein Anwalt schreibt, die direkte Aufforderung zur Anerkennung der Vaterschaft ohne Test ist sinnentleert.

An den Tips im Thread ändert sich nichts: Anbieten, einen privaten Vaterschaftstest zu machen. Der kostet 160 EUR. Wenn du das nicht willst, wirst du tatsächlich verklagt werden. Bist du nach einem gerichtlichen Test der Vater, kostet dich das ziemlich genau diese Zahlen, aber eine Kommastelle weiter rechts.
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#41
Danke für die ausführliche Antwort. In dem Schreiben steht auch, das der Unterhalt ab Januar 2014 geltend gemacht wird. Ist das so korrekt? Denn es ist ja noch nicht einmal erwiesen das ich der Vater bin, wie kann man ab jetzt schon Forderungen geltend machen?! Ich dachte ab dem Zeitpunkt wo festgestellt wird, das ich der Vater bin, bin ich verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

So ist man ja immer der Esel, da kommt ein Schreiben und sofort muss man das Geld beiseite haben!?!

(10-01-2014, 12:48)p schrieb: An den Tips im Thread ändert sich nichts: Anbieten, einen privaten Vaterschaftstest zu machen. Der kostet 160 EUR. Wenn du das nicht willst, wirst du tatsächlich verklagt werden. Bist du nach einem gerichtlichen Test der Vater, kostet dich das ziemlich genau diese Zahlen, aber eine Kommastelle weiter rechts.
Und wieviel Zeit "erkaufe" ich mir hiermit? Müssen die sich auf einen privaten Test einlassen oder bin ich generell dazu verdonnert den "teuren" zu nehmen?
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#42
Die müssen schon wirtschaftlich arbeiten. Wenn die Gegenseite ein privaten Test will müssen sie vergleichen und einen günstigen nehmen. Ansonsten könntest Du, sofern der Test positiv ist und Du ihn bezahlen sollst, später darauf klagen nur die Summe eines vergleichbaren günstigeren Test zu machen.

Ansonsten würde ich die Beauftragung eines Instituts der Gegenseite bzw. dem Jugendamt überlassen. So sind die erstmal Auftraggeber und müssen zahlen und dürfen sich im positiven Falle darum kümmern wie sie das Geld von dir bekommen.

Wird denn in dem Schreiben schon eine Summe gefordert oder nur Auskunft? Allein der Auskunftsersuch finde ich schon strafbar, weil keine Grundlage und kein Recht dazu. Wird direkt schon Geld gefordert ist das Leistungserschleichung.

Schreibe der Anwältin klar, dass Du bereit bist an einem Test teilzunehmen wenn die Gegenseite einen beauftragt. Parallel würde ich das auch dem JA mitteilen. Die scheinen die KM und den Fall des verlorenen Vaters schon zu kennen. So ist dokumentiert dass Du kooperierst. Und wenn es nur dafür reicht dass der KM die VKH bei einer Feststellungsklage wegen Mutwilligkeit versagt wird.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#43
(10-01-2014, 12:50)tobi1983 schrieb: Und wieviel Zeit "erkaufe" ich mir hiermit?

Gar keine. Um es nochmal in anderen Worten zu sagen: Du ersparst dir damit rund 1500 EUR Kostenrisiko.
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#44
(10-01-2014, 13:26)Antragsgegner schrieb: Ansonsten würde ich die Beauftragung eines Instituts der Gegenseite bzw. dem Jugendamt überlassen. So sind die erstmal Auftraggeber und müssen zahlen und dürfen sich im positiven Falle darum kümmern wie sie das Geld von dir bekommen.

Wird denn in dem Schreiben schon eine Summe gefordert oder nur Auskunft? Allein der Auskunftsersuch finde ich schon strafbar, weil keine Grundlage und kein Recht dazu. Wird direkt schon Geld gefordert ist das Leistungserschleichung.

Schreibe der Anwältin klar, dass Du bereit bist an einem Test teilzunehmen wenn die Gegenseite einen beauftragt. Parallel würde ich das auch dem JA mitteilen. Die scheinen die KM und den Fall des verlorenen Vaters schon zu kennen. So ist dokumentiert dass Du kooperierst. Und wenn es nur dafür reicht dass der KM die VKH bei einer Feststellungsklage wegen Mutwilligkeit versagt wird.
Der Anwalt fordert mich auf, die Einkommensnachweise lückenlos für die letzten 12 Monate offen zu legen, soweie weitere eventuelle Einkünfte aaus Mieten, Zinsen etc. ebenfalls die Einkommenssteueerklärung sowie den Einkommenssteuerbescheid aus 2012.

Eine Summe wir noch nicht gefordert, aber der Anspruch an Unterhalt geltend gemacht.

Ich weiß das dies hier kein Rechtsforum ist und das auch nicht sein dürfte, bin jedoch dankbar für alle Tipps.

Deine Tipps bezüglich des Tests und Jugendamtes werde ich befolgen. Vielleicht weiß das Jugendamt davon noch gar nichts. Ich bin mir auch sicher das Sie als Vater "unbekannt" angegeben hatte. Da muss man doch so einen Wisch unterschreiben das man sich sicher ist und sonst strafbar macht?!

(10-01-2014, 13:30)p schrieb: Gar keine. Um es nochmal in anderen Worten zu sagen: Du ersparst dir damit rund 1500 EUR Kostenrisiko.
Du willst mir also sagen, das die Gerichte von heute auf morgen ein Urteil fällen und direkt vollstrecken?! Ich war der Meinung das es sogar bis 2 Jahre dauern kann bis alles durch ist. Sofern ich der Vater bin, kann ich mir sowieso den Unterhalt nicht leisten, erst recht nicht die Gerichtskosten. Macht also keinen Unterschied ob 1500 mehr oder weniger. Falls ich aber nicht der Vater bin, können mir die Kosten auch egal sein, da der Kläger dann zahlen muss?!
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#45
Die Auskunftsforderung zurück weisen weil es keine Rechtsgrundlage gibt. Fertig aus.

Die spinnen doch mittlerweile alle. Die ganzen Familienrechtsanwälte haben den Bezug zur Realität genauso verloren wie ihre Mandantinnen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#46
Trenne das Ganze auf:
- Alle Begehren in Richtung Einkommensauskunft würde ich zunächst mal ignorieren. Der gegnerische Anwalt weiß genau, dass er hier nichts erzwingen kann, solange du (noch) nicht der Vater bist.

Verzögerungstaktik in Sachen Vaterschaftsfeststellung bringt dir aber keinen nennenswerten Vorteil, es sei denn du weißt 100%ig, dass du nicht der Vater bist.
Auch wenn du alles bis z.B. Juni rauszögern kannst, musst du den ermittelten Unterhalt ab Januar nachzahlen. Der wird dann sofort fällig. Wenn du deine Finanzen sowieso gezielt gegen die Wand fahren willst und es schaffst, dich bis dahin zu entreichern, dann spielt das natürlich keine Rolle. Aber was hast du davon, wenn du das Verfahren unnötig in die Länge ziehst, deine Finanzen kaputt machst, also auf eine Insolvenz zusteuerst und dann erfährst, dass ein anderer Vater geworden ist?

Wenn du nicht zahlen willst, dann musst du mit gegenwind von Seiten des Jugendamts und ggf. der Staatsanwaltschaft rechnen. Eine einfache verweigerungshaltung nützt da nichts, da muss man einen brauchbaren Plan in der Tasche haben, Pfändungsfest sein usw. Hier hat mal jmd in einem Interview gesagt: Ein Unterhaltspreller muss schlau sein...

Eine Mutter machts sich übrigens wegen gar nichts strafbar. Jede Frau kann sich aufgrund Schwangerschaft, Geburt, Stillzeit, PMS, Regelblutung uvm. auf Gedächtnisverlust und Unzurechnungsfähigkeit berufen. Das Jugendamt nimmt natürlich gerne Hinweise entgegen, aber nur um den unterhaltsvorschuss jemandem nachzubelasten.
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#47
Mach es Dir doch nicht so schwehr und bring das so schnell wie moeglich hinter Dich. Schreib dem Anwalt sie sollen Dir sagen wann und wo Du den Vaterschaftstest machen sollst. Kuendige gleich an, dass falls er postiv ausfaellt, Du das gemeinsame Sorgerecht beantragen wirst. (Ob Du das dann auch wirklich machst ist eine andere Sache). Alles andere ignorierst Du bis das Ergebnis feststeht und siehst dann erxt weiter. Auskuenfte zum Vermoegen erteilst Du natuerlich erstmal nicht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#48
(10-01-2014, 13:56)MitGlied schrieb: Verzögerungstaktik in Sachen Vaterschaftsfeststellung bringt dir aber keinen nennenswerten Vorteil, es sei denn du weißt 100%ig, dass du nicht der Vater bist.
Auch wenn du alles bis z.B. Juni rauszögern kannst, musst du den ermittelten Unterhalt ab Januar nachzahlen. Der wird dann sofort fällig. Wenn du deine Finanzen sowieso gezielt gegen die Wand fahren willst und es schaffst, dich bis dahin zu entreichern, dann spielt das natürlich keine Rolle. Aber was hast du davon, wenn du das Verfahren unnötig in die Länge ziehst, deine Finanzen kaputt machst, also auf eine Insolvenz zusteuerst und dann erfährst, dass ein anderer Vater geworden ist?
Mag sein das ich den Betrag nachzahlen müsste, jedoch könnte ich ihn JETZT schon nicht zahlen. (Vom Wille ist hier nicht die Rede!). Ich kann nur versuchen mir jetzt noch was beiseite zu schaffen, für den Fall, der eintreten wird wenn ich der Vater bin. Es ist mir quasi egal wie das Verfahren ausgeht. Bin ich der Vater bin ich Bankrott, bin ichs nicht muss ich auch die Gerichtskosten nicht zahlen. So sehe ich das.
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#49
Das siehst du nicht ganz richtig. Kindesunterhalt geht immer vor, d.h. deine anderen Gläubiger müssen dann eben verzichten. Danach kommt der Staat und treibt seine Forderungen ein, d.h. deine anderen Gläubiger müssen dann noch mal verzichten.
Du kannst dir die reihenfolge welchen Gläubiger du bevorrechtigt befriedigst nicht aussuchen.

Deine anderen Gläubiger nehmen dich dann in eine Blacklist, genannt Schufa etc. auf und du kriegst keinen Kredit usw. mehr.
Bzw. werden versuchen, die verbleibenden Restwerte bei dir einzutreiben. Die damit verbundenen Probleme (z.B. Pfändung PKW) für dich jucken dann niemand.
Kindesunterhalt wird bevorrechtigt gepfändet, ggf. direkt an der Quelle. Da kommt es nicht drauf an, ob du nicht zahlen willst oder kannst.

Wenn du 2k€ netto verdienst, dann kannst du KU zahlen, das kannst du drehen und wenden wie du willst. Wenn du pro Monat immer noch 300€ an andere Gläubiger zahlen kannst, dann kannst du auch 250€ an die zahlen und den Rest für aufgelaufenen Unterhaltsschulden. Das wirst du als Argument hören!
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#50
Eine Verzögerungstaktik bringt überhaupt nichts. Wenn jetzt Unterhalt gefordert wird, fällt der ab jetzt an, sobald du rechtlicher Vater geworden bist. Der Mechanismus ist dir nicht klar.

Januar: Unterhalt wird gefordert. Du sagst zu Recht: Ich zahl nix, ich bin nicht der Vater. Der geforderte Unterhalt und alle geforderten Auskünfte können deshalb auch nicht von dir geholt werden.
Februar: Du wirst verklagt. Du seiest der Vater. Post vom Gericht kommt.
März: Du wirst vom Gericht zum Vaterschaftstest gezwungen.
April: Das Ergebnis ist da. Du bist der Vater. Jetzt kommen auch die Rechnungen zum gerichtlichen Test.
Mai: Jetzt gehts um Unterhalt. Ob per Gericht oder direkte Einigung ist egal. Und dieser Unterhalt gilt ab Januar, da damals die Forderung gestellt wurde, die nun für rechtmässig erklärt ist.
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