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Abholung im Kindergarten
#26
"Eierschleifmaschine" Angel

Der war gut!!!Big Grin

@Fin, ich habe mal ohne Vorwarnung mein Kind Nachmittags im Kindergarten abgeholt, an dem Tag begann das Umgangswochenende. Die Tanten wollten meinen Ausweis sehen, ich könne doch nicht und überhaupt.... man müsse die Polizei holen, die KM müsse informiert werden.

Was für ein Theater, dass können nur Frauen.

Das Kind ist mir schon am Zaun direkt freudig in die Arme gehüpft und ich habe mich einfach umgedreht, den Rucksack genommen und bin raus.

Klar die KM war angepisst, der Kiga war angepisst, typisch Sitzpinkler eben.

Am selben Tag habe ich dem Träger des Kiga, der Gemeinde (Bürgermeister) deftige Schreiben überreicht, die Leiterin des Kiga hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde "Gratis" obendrauf bekommen. Strafanzeige habe ich ebenfalls angedroht.

Danach war Ruhe und ich beim nächsten Kindergartenfest frech dabei!

Die Natur hat euch zwei Eier geben, aber nicht um sie sich von feministischen Erzieherinnen auf dem Schleifbock "polieren" zu lassen!
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#27
Zu lesen war, daß die Kita-Leiterin darum bat/darauf bestand, daß der Vater die Abholzeiten der Elternvereinbarung einhält.
Das steht ihr Kraft Hausrecht zu, daran muß sie sich im zeitlchen Verantwortungsbereich der Mutter und in ihrem Auftrag halten.

Wie oben bereits ausgeführt sähe es anders aus, wenn sie das Kind entgegen Auftrag der Mutter und im Verantwortungsbereich des Vaters zurück hielte.

Wenn Fin mit den gegebenen Regelungen, denen er mal zugestimmt hat, unzufrieden ist, dann - auch das wurde schon erwähnt - muß er sich mit der Mutter auf neue einigen und nicht die Kita angreifen oder aufgeregt ins Ministerium laufen.
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#28
(18-12-2013, 13:52)Skipper schrieb: Zu lesen war, daß die Kita-Leiterin darum bat/darauf bestand, daß der Vater die Abholzeiten der Elternvereinbarung einhält.
Das steht ihr Kraft Hausrecht zu, daran muß sie sich im zeitlchen Verantwortungsbereich der Mutter und in ihrem Auftrag halten.

Du wiederholst Dich. Aber dadurch bekommt Unsinn auch keinen Sinn.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#29
wp,

wie sehen Deine Argumente aus, die wir dann erörtern und gegen meine Aufassungen abwägen könnten?
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#30
Argumente? Eine adäquate Antwort auf Unsinn wäre Unsinn. Da hier bei mir Karneval nicht ist, mach ruhig alleine weiter.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#31
Zitat Skipper;
"....und beiden Eltern zeigt das Kind dann irgendwann 'nen Vogel."

So wie mit deinem großen Kind?

Der zeigt dir gerade den Vogel! Na ja, wohl eher den pubertierenden Mittelfinger! Sad

"p", hat in diesem Strang das wichtigste bereits hochwertig beschrieben!
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#32
(18-12-2013, 11:41)Skipper schrieb: die Kita-Leitung hat Dir klar, deutlich und mE richtig erklärt, was Sache ist.
Das Mi wird Dir nix anderes sagen.

Das Ministerium hat mich ans Landesjugendamt verwiesen. Denen hab ich die Situation geschildert - und telefonisch gingen die 100 % Dacor mit meiner Rechtsauffassung:

Jeder Elternteil kann fordern, dass der Kindergarten sich an den Umgangbeschluss hält - und jeder sorgeberechtigte Elternteil kann vom Kindergarten jederzeit die Herausgabe des Kindes fordern.
Rechtlich gesehen, sitzt der Kindergarten zwischen den Stühlen und kann nur eines machen: Sich raushalten.
Von der Sache her -und das ist der entscheidende Punkt- soll der Kindergarten sich auf das Kind konzentrieren und vertrauensvoll mit beiden Eltern kommunizieren. Dazu gehört, dass die sich aus familienrechtlichen Konflikten raushalten.



Das Ganze ist übrigens zwischenzeitlich noch weiter eskaliert. Nachdem meine Ex den letzten Umgang boykottiert hat, hat sie gestern angekündigt, den Ferienumgang über Weihnachten auch zu boykottieren.

In letzter Zeit hat sie im Schnitt einen Nachmittag pro Monat boykottiert. Insgesamt vier mal. Da hab ich von gerichtlichen Anträgen noch abgesehen, um nicht als Erbsenähler dazustehen. Jetzt sinds gleich fünf Tage am Stück. Es entsteht eine Unterbrechung des Umgangs von mehr als einem Monat. Und es ist Weihnachten. Damit ist das Fass natürlich voll.

Ist eine Situation, die dem Umgangsbeschluss überhaupt nicht mehr entspricht. Wenn der Kindergarten sich jetzt daran gebunden sehen würde, von der Mutter die Order zu haben, über die Einhaltung der Umgangsregelung zu wachen -während die Mutter selbst den Beschluss missachtet- dann bekommt die Situation eine Schräglage.

Was die Leiterin der Kita angeht, werd ich dem Vorstand des Trägers ein Gespräch vorschlagen. In deren Leitlinien wird auf eine "wertschätzende Partnerschaft mit den Eltern" Wert gelegt. Da scheint es mir Entwicklungspotential zu geben.
Kommt da nichts zurück, werd ich der Leiterin über meinen Anwalt eine Unterlassungserklärung schicken.


Wegen dem Störfeuer meiner Ex gegen den Umgang, überlege ich ein Vermittlungsverfahren anhängig zu machen. Da werd ich vorschlagen, dass ausgefallene Termine am nächstmöglichen Termin nachgeholt werden - und wir als Eltern uns zu einer Beratung beim Jugendamt verpflichten, um den Konflikt zu entspannen.
Weigert meine Ex sich -was mich nicht wundern würde- werd ich eine Umgangspflegschaft beantragen.


Von Ordnungsmitteln halte ich nicht mehr so viel. Das gabs schon:
6 Monate kompletter Umgangsboykott. Dafür wurden 200 EUR Ordnungsgeld verhängt. Ersatzweise zwei Tage Haft. Ex sprang im Dreieck, ging in Beschwerde - und das OLG nimmt das Ordnungsmittel zurück.
Begründung: Der Umgang ist zwischenzeitlich durch eine Umgangspflegschaft wiederhergestellt worden und das Ordnugnsgeld soll die Situation nicht weiter belasten.

Umgangspflegschaft stellt zumindest den Umgang sicher.

Und kostet auch mehr als ein Ordnungsmittel. Meine Ex bekommt keine VKH mehr.
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#33
Die Ex weitet die Kampfzone aus, dagegen ist der Kindergarten eine vergleichsweise kleine Baustelle.

Wenn es schon mal ein Verfahren wegen Umgang gab und einen Beschluss dazu, wunderts mich dass du damals nicht ein Verfahren bei Ausfällen mit beantragt hast. Oder hat der Richter das ignoriert? Gehört in jede Umgangsregelung mit rein.

Vermittlungsverfahren, Umgangspflegschaft, Ordnungsgeldanträge - egal welchen Weg du einschlagen willst, schlag ihn sofort ein. Der schlimmste Fehler wäre zuwarten.

Die Begründung des OLG ist ein Skandal. Das Ordnungsgeld ist anders als Zwangsgeld ein Ordnungsmittel, das für einen geschehenen Verstoss gegen eine Verpflichtung verhängt wird. Diese Verpflichtung wurde missachtet und wird auch nicht durch Wiederaufnahme des Umgangs "gut gemacht". Wenn ich zum Beispiel trotz gegenteiliger Verpflichtung eine Lüge öffentlich behaupte und deswegen anschliessend ein Ordnungsgeld fällig wird, kann ich mit künftiger Nichtbehauptung das Ordnungsgeld auch nicht mehr abwenden.
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#34
(23-12-2013, 00:42)p schrieb: Die Ex weitet die Kampfzone aus, dagegen ist der Kindergarten eine vergleichsweise kleine Baustelle.

Macht sie seit drei Jahren so. Die Umgangspflegschaft musste dreimal verlängert werden. Sobald eine Anordnung ausgelaufen was, gingen die Boykotte wieder los.


(23-12-2013, 00:42)p schrieb: Wenn es schon mal ein Verfahren wegen Umgang gab und einen Beschluss dazu, wunderts mich dass du damals nicht ein Verfahren bei Ausfällen mit beantragt hast. Oder hat der Richter das ignoriert?

Der hat sich geweigert, das Nachholen in den Beschluss aufzunehmen.
Gleichzeitig hat er meiner Ex deutlich gemacht, dass er keine weiteren grundlosen Umgangsboykotte mehr dulden wird.

Jetzt ist sie in einen anderen Zuständigkeitsbereich umgezogen - und macht dort weiter.

Ich kenne das Spiel aber inzwischen. Sie wird nicht weit kommen, mit ihrer Taktik.
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#35
O.k., jetzt hast Du eine wichtigere Baustelle als die Zicke vom Kindergarten. Gib jetzt Gas und sieh zu dass die Ex spurt. Ist wichtiger als 10 Minuten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#36
Moin Fin.

Ich halte die Auskünfte des LandesJA für problematisch.

Sobald es eine Elternbereinbarung zum Umgangsrecht gibt, ist die für beide Eltern bindend. In ihr ist bestimmt, wer wann die Alltagssorge ausübt.

Handelt ein ET außerhalb seines alltäglichen Sorgebereichs, dann greift in den Bereich des anderen ET ein und verstößt damit gegen die Elternvereinbarung.

Hier steht bei Regelungskonflikten das konkretere Umgangsrecht mE über dem Sorgerecht.

Problemstisch ist dabei die Rolle des Dritten im Bunde, der Kita, die vertraglich an einen oder an beide Eltern gebunden ist.

Juristen stellen in solchen Fällen die W-Fragen:
Wer hat gegen wen wann welche Ansprüche und woraus.

Ich halte das Verhalten der Kitaleiterin nach wie vor für richtig und auch klug, Dich auf die Zeiten der Umgangsregelung hinzuweisen und das Kind erst dann herauszugeben, wenn Ansprüche aus dem Umgangsrecht auf Dich übergegangen sind.
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#37
Falsch ist die Aussage, dass der Kindergarten der Mutter in irgendeiner Weise bezüglich der Durchführung der Umgangsvereinbarung verpflichtet ist. Die geht ihn nämlich nix an. Richtig ist, dass er das Kind ohne irgendwelche Zicken an einen sorgeberechtigten Elternteil herauszugeben hat.

Soweit sich aus dem Abholen des Kindes aus der Kita durch den sorgeberechtigten Umgangselternteil irgendwelche Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis betreuender Elternteil und Kindergarten ergeben, müssen die das untereinander ausmachen.

Die KiGa-Leiterin liegt in ihrem Verhalten schlicht daneben und gehört auf den Pott gesetzt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#38
Pardon wp,

Du schreibst dummes Zeugs!

Nach Rechtsprechung unterfällt die Abholung aus der Kita der Alltagssorge, die Elterliche Sorge an sich greift hier nicht bzw zu kurz.

Gibt die Kita das Kind im zeitlichen Zuständigkeitsbereich eines ET (gemäß Umgangsregeling der Elternvereinbarung) und dann auch noch gegen ausdrückliche Anweisung eigenmächtig heraus, oder greift andererseits durch Verzögerung der Herausgabe ein, kann die Kita in Teufels Küche geraten.

Die Kita macht es richtig bzw am wenigsten falsch, wenn sie sich an das Umgangsrecht hält, das hier durch eine Elternvereinbarung geregelt ist.

Ganz schlimme Verhältnisse sehe ich, wenn ein ET, der im Vertragsverhältnuis zur Kita steht, die Order erteilt, das Kind NACH der festgelegten Zeit herauszugeben und der andere ET sich auf das Umgangsrecht beruft. Dann möchte ich nicht in de Haut einer Kita-Leitung stecken, die kann es dann nur falsch machen
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#39
Zumindest muss sie daran klar daran erinnert werden, wie die Rechtslage ist und dass sie hier Parteinahme betreibt.

Man sollte bei sowas nicht nur an den eigenen Fall denken. Korrektes Verhalten kommt auch allen späteren Fällen zugute.
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#40
momentmal....du hast geschrieben...umzug....anderer zuständigkeitsbereich:

ist das mit deiner erlaubnis geschehen???

ziehe die ordnungsgeldanträge VOLL durch! lege widerspruch ein, wenn ablehnung! wenn deine ex einseitig den umgang behindert, stelle den antrag auf feststellung der verminderten erziehungsfähigkeit, mit bindungsintoleranz.

bleibt das OLG das selbe? in welcher gegend wohnst du denn??? bezirk oder bundesland...

bb
netlover
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#41
(23-12-2013, 12:00)Skipper schrieb: Pardon wp,

Du mußt Dich nicht entschuldigen, dass sind wir hier ja gewohnt, daß Du rechtliche Dinge nicht auf die Reihe kriegst und Dich dann ins Schwurbeln verlegst.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#42
(23-12-2013, 12:01)p schrieb: Zumindest muss sie daran klar daran erinnert werden, wie die Rechtslage ist und dass sie hier Parteinahme betreibt.

Man sollte bei sowas nicht nur an den eigenen Fall denken. Korrektes Verhalten kommt auch allen späteren Fällen zugute.
Wenn die Kita einen Vertrag mit der Mutter und nur mit ihr hat, dann muß sie nach meiner Auffassung diesen erfüllen und hat entsprechend Partei zu ergreifen - bis an die Grenze, an der Ansprüche an den anderen ET übergehen.
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#43
(23-12-2013, 12:00)Skipper schrieb: Nach Rechtsprechung unterfällt die Abholung aus der Kita der Alltagssorge, die Elterliche Sorge an sich greift hier nicht bzw zu kurz.
Ich sehe hier keinen Grund für die KiTa, das Kind "einzubehalten".

TO ist sorgeberechtigt. Daher kommt hier mMn sogar §235 I StGB zum Tragen:
Zitat:(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
Die von mir fett markierten Stellen sind hier die entscheidenden.
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#44
Mischka,
das greift hier nicht, weil es eine Umgangsregelung gibt, die genau festlegt, wer wann zuständig ist und in wessen Obhut sich das Kind - mit Zustimmung des anderen Elternteils - auf hält.

Im Rahmen dieser Festlegung kann derjenige ET bestimmen, wo, bei wem und wielange sich das Kind aufhält.
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#45
(23-12-2013, 12:06)wackelpudding schrieb:
(23-12-2013, 12:00)Skipper schrieb: Pardon wp,

Du mußt Dich nicht entschuldigen, dass sind wir hier ja gewohnt, daß Du rechtliche Dinge nicht auf die Reihe kriegst und Dich dann ins Schwurbeln verlegst.

Das vergisst er ständig nur um dann wenn die eigene Scheisse am explodieren ist, zum Telefon zu greifen um den armen Ibykus die Zeit zu stehlen.

Trotz allem ist und bleibt er einer von uns, das macht die Sache nicht einfacher.

Ich wünsche ihm von Herzen als Vater trotzdem alles Gute und bin auf der Ebene mitfühlend.

Auf der anderen Ebene macht er mich mit solchen Beiträgen rasend, denn er kann das Besser, er weis es eigentlich Besser, nur macht er es einfach nicht.
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#46
(23-12-2013, 12:19)Skipper schrieb: Mischka,
das greift hier nicht, weil es eine Umgangsregelung gibt, die genau festlegt, wer wann zuständig ist und in wessen Obhut sich das Kind - mit Zustimmung des anderen Elternteils - auf hält.

Im Rahmen dieser Festlegung kann derjenige ET bestimmen, wo, bei wem und wielange sich das Kind aufhält.
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Diese Umgangsregelung kennt die KiTa-Leiterin doch garnicht - diese ist nicht öffentlich und daher für die Leiterin quasi nicht-existent. Entscheidend ist nur, dass TO Sorgeberechtigt ist und daher die KiTa das Kind JEDERZEIT an ihn herauszugeben hat.
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#47
Man(n) kann auch ein Hausschwein dressieren, nur wird nie ein Jagdhund daraus!
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#48
(23-12-2013, 12:24)mischka schrieb: Diese Umgangsregelung kennt die KiTa-Leiterin doch garnicht - diese ist nicht öffentlich und daher für die Leiterin quasi nicht-existent.

Zwecklos -sowas überfordert @skipper...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#49
(23-12-2013, 12:24)mischka schrieb:
(23-12-2013, 12:19)Skipper schrieb: Mischka,
das greift hier nicht, weil es eine Umgangsregelung gibt, die genau festlegt, wer wann zuständig ist und in wessen Obhut sich das Kind - mit Zustimmung des anderen Elternteils - auf hält.

Im Rahmen dieser Festlegung kann derjenige ET bestimmen, wo, bei wem und wielange sich das Kind aufhält.
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Diese Umgangsregelung kennt die KiTa-Leiterin doch garnicht - diese ist nicht öffentlich und daher für die Leiterin quasi nicht-existent. Entscheidend ist nur, dass TO Sorgeberechtigt ist und daher die KiTa das Kind JEDERZEIT an ihn herauszugeben hat.
Eben nicht! Das ganze hat hier nix mit dem Sorgerecht zu tun, weil es die Alltagssorge im Rahmen des Umgangsrechts betrifft.

Eine Kita unter Vertrag der Mutter und muß auch nur diesen kennen, an den sie sich zu halten hat. Hier scheint die Kita die Umgangsregelung aber zu kennen und fordert den Vater nun höflich auf, sich zur Vermeidung von Ärger an diese zu halten. Insofern sehe ich die Kita-Leitung sogar auf der Seite des drängelnden Vaters.

Sie verhält sich völlig richtig, indem sie
a) den Vertrag mit der Mutter erfüllt und
b) sich an die Anweisungen der Mutter hält, die dem 'Vertrag' mit dem Vater, der Elternvereinbarung entsprechen.

Einzig der Vater macht hier Ärger, wenn er - entgegen seinem Umgangsrecht - die Herausgabe VOR der Zeit begehrt und damit in die Alltagssorge der Mutter eingreift.

Wenn DAS vor Gericht landet, sehe ich Ordnungsmittel gegen den Vater angedroht, da sich dieser nicht an das gerichtlich bestimmte Umgangsrecht hält.
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#50
Leutz,

es ist doch völlig absurd, wenn sich der TO über Verletzungen des Umgangsrechts seitens der Mutter beklagt, während er selbst die Elternvereinbarung mißachtet.

Geht's eigentlich noch?Confused
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