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Ruhig bleiben. Schluck doch nicht gleich gierig jeden Köder, den dir der gegnerische Anwalt hinwirft.
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Ich versuche ruhig zu bleiben, aus der Reserve schaffen es beide nicht. Dafür habe ich zu sehr die Jahre leiden müssen als das ich jetzt das Ziel aus den Augen verlieren würde.
Bei JA und Beistand werde ich definitiv den gegnerischen RA raushalten, das ist eindeutig der Wortlaut der Ex!!!
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Hallo zusammen,
die Checkliste für den Termin beim Verfahrensbeistand ist fertig.
Neben den Umgangsschwierigkeiten- besser Kontaktschwierigkeiten habe ich noch die Aussagen der Mutter und die Aussagen unseres Kindes mitreingepackt.
Vorsichtig erwähne ich auch die Probleme welche direkt die KM betreffen. Womit ich diese Punkte nur auf Nachfrage kurz und sachlich schildern möchte und daraus die resultierenden Sorgen um unser Kind erkläre.
Letzter Punkt der Aufstellung ist meine Vision oder besser meine Zielstellung wie optional beide noch als Eltern agieren können, ohne meine Entsorgung.
Ich weise nochmals ausdrücklich meinem Wunsch auf eine Zusammenarbeit mit der KM hin und stelle die Wichtigkeit meiner Rolle als Vater dar.
Habe ich was vergessen?
Morgen wird es jedenfalls ein hypertoner Tag! Zuerst steht die Verhandlung zum Trennungsunterhalt an, wenige Stunden der Termin mit dem VB.
Was bin ich schon nervös..............................
Schönen Abend
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spinn dich aus mann....
stell dir nicht an wie die jungfrau vor der 2ten nacht!
bb
netlover
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Hahaha- ok.
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Das Gespräch mit dem Verfahrensbeistand lief gut. Die Dame zeigte eine gesunde Einstellung , war neugierig und gab auch bei den einen oder anderen Punkten wertvolle Tipps.
Einen davon habe ich soweit übernommen und meinem Anwalt mitgeteilt. Es entspricht z.B. Iglus Haltung und Antworten und dem Formulierungsbeispiel von Ibykus.
Sie meinte sehr authentisch, dass ich bitte keinen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen soll. Damit zeige ich nur, dass ich ähnlich wie meine Frau gestrickt bin und auf Krawall aus bin. Zuletzt sind alle Antragssteller/innen damit gescheitert. Das Gericht lässt sich aktuell nur ungern und im absoluten Notfall darauf ein.
Ich soll für unser Kind den Antrag auf alleiniges ABR zurückweisen lassen und zeitgleich eine Umgangserweiterung beantragen.
Für die Umgangserweiterung hätte ich sehr gute Argumente. Sie kann meine Optionen nur unterstützen.
Beim JA solle ich bitte mich zurückhalten. Hier sitzen zuviele Dampfplauderer.......
Mein Anwalt hat sich telefonisch schon mal mit mir darauf geeinigt. Wir warten jetzt noch das Gespräch beim JA ab um danach innerhalb der Frist auf den Antrag der Gegenseite zu antworten.
Ich kann also feststellen, dass das Forum und deren Teilnehmer des Threads Recht hatten und ich vielleicht dadurch meinen Umgang mit unserem Kind gesichert habe.
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Hallo zusammen,
In Sachen
Frau
-Antragstellerin-
-Prozessbev.: Rechtsanwälte Unglaublich
Gerichtsfach 00
gegen
Mann
-Antragsgegner-
-Prozessbev.: Rechtsanwälte
wegen Elterliche Sorge
nehmen wir Bezug auf die Ausfhrungen im Schriftsatz des Antragstellervertreters vom
25.07.2013 und beantragen:
1. Der Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind
geb. 05.10.2005, auf die Antragstellerin allein wird zurückgewiesen.
2. Der Verfahrenskostenhilfeantrag der Antragstellerin wird mangels Erfolgsaussicht
sowie mangels Bedürftigkeit zurückgewiesen.
3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Mal sehen was rauskommt, der Vertreter des Jungendamts erwies sich leider als zu naiv und stellte unerwartet komplett irrwitzige Fragen wie z.B.: "Duzen oder Siezen sie ihre Frau?", oder "Befinden sie sich noch auf der Paarebene oder sind auf der Elternebene angekommen". Mühselig da sachlich zu bleiben, ich bin es gewesen, will diesen Menschen jedoch nie wieder sehen wollen.
Der Verfahrensbeistand hat sich gegenüber meinem Anwalt sehr positiv über meine Person geäußert. Man versteht die Mutter nicht. insbesondere jedoch nicht den Anwalt von ihr.
Weiterer Schritt wurde gestern angegangen- der Scheidungsantrag meinerseits ist draussen. Anschließend, jedoch erst nach dem Gerichtstermin zum obigen Thema wird ein Antrag zur Umgangserweiterung gestellt.
Letzteres natürlich nur wenn der Antrag meiner Frau nicht durchgeht.
Jetzt bin ich erst Mal finanziell völlig durch. Innerhalb von 4 Wochen habe ich jetzt aufgrund der Trennungsunterhaltskosten einschließlich Nachzahlung ab Januar 2013, Antrag auf Scheidung und die Rechnung zum Thema ABR eine Summe von 6120€ zu begleichen.
Was für ein erfolgreiches Jahr.
Grüße
Knecht
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Diese auf den ersten Blick so irrwitzigen Fragen sind keine. Das sind ganz "normale" Fragen, mit der jemand abzuschätzen versucht, wie es um die Elternbeziehung gestellt ist. Insbesondere wird dabei herausgefunden, ob einer der beiden Elternteile ein besonders unkooperatives, emotionales, aufgebrachtes oder extrem distanziertes Verhalten an den Tag legt, ob das Elternteil die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt stellen kann, etc. Es sind mehr oder weniger Fangfragen, mit anderen Worten.
Freut mich aber sehr, dass du ruhig geblieben bist und die Sache daher für dich gut gelaufen zu sein scheint.
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1. wann ist denn nu termin?
2. stell deinem anwalt ratenzahlungsantrag....das geht schon!
3. bei den gerichtskosten auch!
frage:
willst du das abr und soll das kind bei dir wohnen?
kannst du das organisieren? wenn ja -halte dir den VP warm!
bb
netlover
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Der Termin steht noch nicht fest. Das JA hat noch mit der Abgabe des Berichtes Zeit bis zum 20.09.
Das mit der Ratenzahlung ist auch unumgänglich, mein Anwalt hat es von sich aus angeboten. Er wollte nur nicht mit der Scheidung weiter warten.
Das ABR soll erst Mal beide weiterhin haben, ich schiele weiter Richtung Umgangserweiterung. Und ja, sollte ich irgendwann das alleinige ABR erhalten, werde ich auch wie schon der VB dargestellt, organisatorisch keine Probleme haben unser Kind bei mir wohnen und leben zu lassen. Ganz ehrlich, daran verschwende ich aber jetzt keinen Gedanken.
Das mit dem JA dachte ich mir schon in diesem ganzen Gesprächsverlauf. Die Frage waren stellenweise fordernd.
Spätestens ab der Frage:"Warum überlassen sie ihrer Frau nicht einfach das alleinige ABR, sie kann ihnen doch nicht deswegen den Umgang verwehren, und was machen sie, wenn sie einen Bekannten in Uckermünde hat, und dorthin ziehen möchte?", ist der Groschen gefallen.
Mal gespannt, sie möchte, falls vom Gericht gefordert nur mündlich berichten. Gesprächsprotokoll- Fehlanzeige! Ich habe mal direkt danach ein Gedächtnisprotokoll angelegt- man weiß ja nicht was inhaltlich verzerrt dargestellt wird.
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mann....hat dein anwalt geld nötig? warum scheidungsantrag? kostet nur! hat deine exalte nicht die scheidung eingereicht? dann brauchst du keinen anwalt! so habs ich auch gemacht....nur meine meinung!
bb
netlover
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Meine Frau würde nie eine Scheidung beantragen- warum? Dann hat sie noch weniger vom Versorgungsausgleich. Ihr Anwalt hat schon während der Verhandlung zum Trennungsunterhalt für alle Ohren hörend dazu geraten gar nicht erst daran zu denken, "das soll der mal schön selber machen".
Mein Anwalt hat mir klar gesagt was der Spaß kostet und dass sieser Schritt wichtig ist um dann im Paket sozusagen den erweiterten Umgang zu beantragen. Jedenfalls hält er es für eine mögliche und bessere Variante.
Richtig oder falsch kann ich in der jetzigen Ausgangslage kaum beurteilen. Er weiß jedoch um meine jetzige Lage- ich habe unmissverständlich gesagt, dass ich finanziell zu keine weiteren Schritte fähig bin. Jetzt gilt es sich erst Mal zu konsilidieren.
Also Ebay und Konsorten mit meinem Ramsch beglücken.
In ein paar Monaten sollte es wieder gehen.
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Hallo zusammen,
nachdem sich die VB gegen den Antrag der KM ausgesprochen hat jetzt auch der Sachbearbeiter wie folgt schriftlich geantwortet:
MITWIRKUNG nach §§162 FanFG, 50 SGB VII, wg. elterlicher Sorge;
Kind, geb.......
Mutter,
Vater,
Zwischenzeitlich wurden getrennte Beratungsgespräche mit beiden Elternteile im Ämtergebäude geführt; ein gemeinsames Elterngespräch kam aufgrund der ablehnenden Haltung von Frau X nicht zustande.
Nach Rücksprache mit mit dem VB sieht UZ von einem Gespräch mit dem Kind ab.
In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass sich der Allgemeine Sozialdienst der Stellungnahme des VBs anschließt.
Weitere Sachvortrag wird mündlich zum Termin erfolgen.
Der Termin ist leider noch immer nicht bekannt.
Was sagt ihr? Sieht doch jetzt schon besser aus, dass der Antrag auf alleiniges ABR abgelehnt wird?!
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen- auf sich erst Mal beruhen lassen? Oder nach der Scheidung meinerseits einen Anttrag auf Umgangserweiterung stellen?
Bin jedenfalls gespannt was Mutter sich jetzt einfallen lässt.
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alles spricht gegen mama
vieles spricht dafür, daß mama einen tritt bekommt
- bleib cool
- versuch mit ihr zu reden
- der VB ist in deinem boot
- ruf beim gericht mit dem AZ an und frage wann termin, die sind für dich da, nicht du für sie!
- ruf den richter an! schildere ihm was abgeht - das schafft schon mal wieder vertrauen!
mach hin!
bb
netlover
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07-10-2013, 18:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-10-2013, 18:09 von Knecht.)
Richter ist nicht zu sprechen! Er ist die Woche angeblich geblockt?!?!?!
Nun denn.
Nach dem Jugendamt als auch VB den Antrag auf AB ablehnen würden sind diese nach dem jüngsten Schreiben der Gegenseite selbstverständlich nicht in der Lage die Situation zu beurteilen. Vielmehr verlangt er und die KM jetzt ein Sachverständigengutachten.
Er begründet dass mit dem beängstigenden intensiven Bezug zu unserem Kind seitens meiner Person. "Die Affinität des Antragsgegners zu seinem Kind geht weit über das übliche Maß hinaus und ist für die Antragstellerin Grund zur Sorge, auch objektiv Grund zur Sorge".
Er möchte hier nicht weiter ausführen welche Sorgen damit gemeint sind, jedenfalls ist nicht an eine pädophile Fehlbeziehung gedacht.
Na , das konnte er ja mal endlich klarstellen der Herr RA!!!!!
Weiter versucht er mir, mit seiner Mandantin in die Schuhe zu schieben, dass ich daran arbeite unser Kind mit 14 zu mir holen.......na ja, ich arbeite zwar aktuell nicht daran. Aber ich würde es nicht verneinen wenn unser Kind mich fragen würde ob es zu mir kommen dürfe.
Meine Tür ist immer offen.
Jedenfalls schade ich dem Kind und man überprüfe, sollte der Verfahrenskostenhilfeantrag nicht durchs Gericht abgesegnet werden, eben das Oberlandesgericht einzubeziehen.
Tja, und dann kommt noch angeblich dazu, dass unser Kind immer mehr ihr kindliche Wesen verliert.
Jetzt platzt doch einen echt die Hutschnur!! Unser Kind war am WE hier, wir feierten zusammen ihren Geburtstag, ich glaube so ausgelassen konnte ich seit mehreren Monaten nicht mehr sehen! Nur die KM hat nicht mal angerufen und ist auf mein Angebot ebenso wenig eingegangen es für " Stunden bei sich zu haben. Die antwortete einfach auf mein Schreiben nicht und erklärte dem Kind , sie packe es nicht und sei nur noch traurig. Aber auch davor habe ich ein ganz normales fröhliches Kind bisher erlebt, was darunter jedoch leidet, dass Mama und Papa nicht miteinander reden. Meinen Part erfülle ich und arbeite weiter daran, kooperativ zu sein und auch der KM einen Weg des Dialogs offenzuhalten.
Wie lange soll der Quatsch denn jetzt noch gehen??? VB ist jetzt angeblich blöd, Jugendamt ist jetzt angeblich blöd. Wer soll denn ausser mir noch alles blöd sein, dass der Mist hier aufhört?
Die Kunst des Krieges wie gerne Iglu erwähnt , würde mir jetzt weiter Zurückhaltung raten und die Mutter weiter Fehler machen lassen?
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Der liebe RA meiner Frau. Er kann ja so einiges feststellen und hat stets Diagnosen und Verhaltensweisen bei mir schon erkannt.
An ihm ist entweder ein Mediziner oder Psychloge verloren gegangen. Für mich ist er ein Hetzer und Blender!
Na, dein Glück! Ich dachte schon du meinst den Richter.
Du bist immer noch viel zu naiv und ehrlich. Sätze wie dieser hier können dir ganz schnell das Genick brechen:
Zitat: Aber ich würde es nicht verneinen wenn unser Kind mich fragen würde ob es zu mir kommen dürfe.
Meine Tür ist immer offen.
"Auch wenn ich bei der Mutter einige Defizite sehe, so halte ich es im Sinne des Kindes im Moment für geboten an dem Lebensmittelpunkt nicht zu rütteln."
Das wäre eine passende Antwort. Lern Lügen!
Da du schon die Kunst des Krieges erwähnst: man offenbart seinen Gegnern oder potentiellen Gegnern nicht seine Absichten, sondern wiegt sie in Sicherheit!
"Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten", über diesen Satz wird sich häufig lustig gemacht. Tatsächlich ist es eine Demonstration in angewandter Taktik.
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tja - euer kind altert vor, auf grund der situation.
daß der gegn. anwalt solche schriftsätze rausläßt, ist m.e. eine weiße flagge, da er nicht mehr weiter weis, weil der VB und uu. das JA für dich plädieren werden, also wird erst mal ein sack unnützer wäsche gewaschen...FGs wissen damit umzugehen! ihr seid eltern - fertig!
also: im hintergrund weiter alles für das kind vorbereiten, wenn es bei dir wohnen soll.
nochmals: du mußt demonstrieren, daß du auf der elternebene angekommen bist - wenn sie verspätet ankommt - bestraft sie das leben....mauer - ick hör dir trapsen...
umgangserweiterung: 2 x ÜF die woche und 2 x im monat WOe ist ok! so hab ich das glaube ich bei euch in erinnerung!
bb
netlover
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Naivität kann man mir wirklich auslegen, ich lerne jedoch jeden Tag dazu. Emotionen wurden grösstenteils hinten angestellt. Bevor ich rede oder schreibe überlege ich mir 2x mal was ich frage und antworte.
Jedenfalls habe ich sehr sachlich und nüchtern dargestellt wie ich meine Vaterrolle definiere. Es liegt ja in der Sache des gegnerischen Anwalts, mir auch gerne Dinge unterstellen zu wollen. Er und seine Mandantin lügen, das Spiel kenne ich nun zu gut.
Mich ärgert aktuell keiner deren Aussagen außer, dass jetzt ein Gutachter auch noch bestellt werden soll.
Wie lange soll unser Kind denn noch befragt werden? Es obliegt zum großen Teil auch der Mutter ihr Kind zu schützen. NUR wenn Mutter es jedesmal befragen lässt und Mutter ach so traurig ist wenn unser Kind alle 14 Tage mal mich sehen darf, sehe ich das Kindswohl wirklich dauerhaft gefährdet.
Die Umgangserweiterung soll Schlimmeres verhindern.
Alle 14 Tage WE Umgang, 2x im Monat unter der Woche je eine Nacht sowie 1x in der Woche ein Telefonat verpflichtend!! Weiter bestehend bleibt die Hälfte aller Ferien- so stelle ich mir vorsichtig die Marschrichtung vor.
VG
Zitat:Wie lange soll unser Kind denn noch befragt werden? Es obliegt zum großen Teil auch der Mutter ihr Kind zu schützen. NUR wenn Mutter es jedesmal befragen lässt und Mutter ach so traurig ist wenn unser Kind alle 14 Tage mal mich sehen darf, sehe ich das Kindswohl wirklich dauerhaft gefährdet.
Du bist unverbesserlich und hast mehr Glück als Verstand. Sei froh, dass der gegnerische Rechtsanwalt eine Null ist, ansonsten hätte man dich längst auf dem Weg der Entsorgung schon lange eingemacht, verpackt und versandfertig.
Bete, dass der Richter sich nicht auf ein Gutachten einlässt!
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07-10-2013, 21:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-10-2013, 21:06 von Knecht.)
Entschuldige, das verstehe ich nicht. Vor mir steht mein Kind und erzählt mir jedesmal abenteuerlich Dinde von zu Hause. Sie selber sagt mir mit ihren großen Augen, dass ich bitte wenigstens stark sein soll. wie schlimm ist dass denn, wenn ein Kind vermitteln möchte und ich ganz genau weiß, dass Frau nur schwarz und weiß unterscheidet?! Ein 9 -jähriges Kind will einfach seine Ruhe und bei mir bekommt es alle 14 Tage genau diesen Zustand. Kein Wort über Mama, kein Wort über irgendetwas was dem Kind Sorgen machen müsste.
Mein soziales Umfeld ist stets gebrieft und weiß selbst wie es sich gegenüber unserem Kind verhalten soll.
Ich bleibe wie empfohlen in Deckung - gehe keinesfalls in Angriffsmodus über- also was sollte denn da noch falsch sein?
Noch mehr Defensive heißt das Kind komplett der Mutter zu überlassen- dumm nur, dass die Kleine immer öfters mich sehen will.
Du setzt die falschen Prämissen, das ist dein Problem. Kindeswohl, bla bla bla.
Als ob es darauf ankäme. Du hast das Spiel trotz eigener Erfahrung und mehrfacher Ermahnungen nicht verstanden und bleibst daher nur Objekt der Ereignisse. Mehr als auf Glück und einen ordentlichen Richter und die Blödheit deiner Gegner zu hoffen, bleibt dir daher nicht übrig. Du degradierst dich mit deiner Begriffsstutzigkeit zum Spielball anderer.
Das kann erfolgreich sein, ist aber ein Glücksspiel.
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Dein direkter Vorschlag wäre?
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