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LSG Bremen, S 23 AS 612/13 ER: Zur Kostenerstattung der Umgangsausübung in Australien
#1
Vater erhält 1x jährlich Kostenerstattung für Flug und Unterkunft von 7 Tagen vom Grundsicherungsträger für seine in Australien lebende, fünfjährige Tochter.

http://kanzleibeier.de/Urteil_beierbeier..._13_ER.php
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#2
Plus die Kosten für die Fahrten zum flughafen und vor Ort. Sicherlich werden noch ein paar Einzelposten dazu kommen... macht dann mal locker 1400€ für ein Jahr.

Mich würde mal die Vorgeschichte interessieren, also wo das Kind geboren wurde, ob jemand weg gezogen ist und weitere Aspekte.
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#3
Meines Wissens gab es schon mal ein ähnliches Urteil. Mutti zog mit Kind von D in die USA. Vater (ALG II) bekam Recht und (damals) ARGE musste für Flug und Unterkunft aufkommen. Glaube, dass hier sogar mehr als 1x pro Jahr stattgegeben wurde.
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#4
(27-05-2013, 11:40)JahJahChildren schrieb: Glaube, dass hier sogar mehr als 1x pro Jahr stattgegeben wurde.

Da war es so: Zuerst wurden 4 Besuche genehmigt, später traf man sich erneut vor Gericht und dann hat das LSG RLP einen Besuch daraus gemacht. Ein Durchschnittsverdiender könne schliesslich auch nicht 4 mal im Jahr zu Uncle Sam reisen.
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#5
Ein Durchschnittsverdiener schafft 1 mal in 4 Jahren wenn er nebenher schwarz arbeitet
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#6
Sehr schön!
Solche Schläge bräuchten wir öfter. Smile

Nur so kriegt man das morsche Gebäude von:

1. Mutter kann hinziehen wo sie will.
2. Das Kind gehört zur Mutter.
3. Für die Umgangskosten ist alleine der Umgangselternteil zuständig.

ins wanken.

Der Staat bestellt, der Staat bezahlt.
So muss es sein.
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#7
(27-05-2013, 11:56)MasterOfDesaster schrieb: Ein Durchschnittsverdiener schafft 1 mal in 4 Jahren wenn er nebenher schwarz arbeitet

Nur, wenn er weder Mutti noch Kind als Kostenfaktor an der Backe hat. Big Grin
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#8
Wenn er das nicht kann, sollte er schnellstens auch aufstockendes H4 beantragen.
Das gilt ja nicht nur für Leute, die bereits Hartzer sind, sondern auch für die, die es durch die Umgangskosten erst werden.

Vor diesem Hintergrund möchte man sich fast wünschen, es würden mehr Mütter mit den Kindern nach Australien auswandern. Smile
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#9
Da werden die Fehlentwicklungen aus dem Familienrecht ins Sozialrecht geschoben. Aber dadurch müssen dann 2 Leute vor dem Staat finanziell die Hosen runter lassen. Und der Staat liebt scheinbar gläserne Bürger.

Bis jetzt kam ja noch keine Aussage ob das Kind in Australien oder Deutschland geboren wurde, ob es einen Umzug gab, ob es nur eine folgenreiche Urlaubsbekanntschaft war oder was auch immer.
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#10
2012 bekam der Durchschnittsverdiener (als reine Rechengrösse)
32.446 Euro Brutto per Anno. Diesen Betrag hat das LSG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom letzten Jahr genannt.

Hier noch einmal der Link zum USA-Urteil:

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayU...DA655A2%7D

Da heisst es auch:
"Die Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit einem getrennt lebenden Kind sind nicht vom Träger der Grundsicherung zu übernehmen, wenn sie in dieser Höhe von einem Durchschnittsverdiener nicht aufgebracht werden könnten."

Das Sozialgericht Oldenburg urteilte dagegen im vergangenen November (S 48 AS 1104/12), das einem Elternteil/Kind 4 Besuche im Monat zu ermöglichen sind. Es sei davon auszugehen, das sich die Besuchskontakte mit fortschreitendem Alter des Kindes reduzieren würden.

Zitat:Da sich die Leistungsgewährung nach dem Kindeswohl richtet und keine Kostenwelle von Leistungsberechtigten nicht zu erwarten sei, stelle sich die Frage, bis zu welchem Lebensalter die Kostenübernahme stattfinden solle, nicht.

http://www.verwaltungspraxis.jurion.de/s...0ea8d0f2e8

Das Kind und der Umgangselternteil residieren hier aber wohl nicht transatlantisch.Angel

(27-05-2013, 12:42)MitGlied schrieb: Bis jetzt kam ja noch keine Aussage ob das Kind in Australien oder Deutschland geboren wurde, ob es einen Umzug gab, ob es nur eine folgenreiche Urlaubsbekanntschaft war oder was auch immer.

Entscheidend finde ich vielmehr bei dieser Entscheidung des LSG Bremen:

Zitat:Auch durch einen eventuell bisher nur unzureichenden Kontakt zwischen Vater und Tochter verwirkt der Antragsteller zumindest nicht gänzlich sein Recht aus Art. 6 Abs. 2 GG, welches nur durch einen persönlichen Umgang zu erfüllen ist.
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#11
Aus rein subjektiv gefühltem Recht macht das schon einen Unterschied wer weg gezogen ist.
- Wenn jemand mal eben nach Thailand, Südamerika, Australien geht um ein Kind zu zeugen und danach den Besuchskontakt auf den Steuerzahler umwälzt, der zeigt schon gewisse asoziale Züge.
- gleiches gilt dann auch für die Muddis, die mit dem kind um die halbe Kugel weg ziehen und dann für die Besuchskontakte des Vaters keine (finanzielle) Verantwortung übernehmen. Da ist der deutsche Staat sogar selbst schuld, dass er in diesem Fall nicht erlaubt, die Kosten mit dem Unterhalt zu verrechnen, anstelle den Unterhalt für andere Staaten auch in Deutschland einzutreiben.
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#12
(27-05-2013, 13:39)MitGlied schrieb: Aus rein subjektiv gefühltem Recht macht das schon einen Unterschied wer weg gezogen ist.
- Wenn jemand mal eben nach Thailand, Südamerika, Australien geht um ein Kind zu zeugen und danach den Besuchskontakt auf den Steuerzahler umwälzt, der zeigt schon gewisse asoziale Züge.

Ich glaube, die Anzahl hiesiger hilfebedürftiger Personen, die den halben Erdball zwecks Fortpflanzung bereisen, liegt wohl im Promillebereich. Da gab es auch einmal ein Urteil, wo der verhartzte seine transatlantische Gattin nebst dort gezeugtem Kind nicht auf Steuerzahlerkosten besuchen durfte. Ich finde es gerade nicht mehr.

Der andere von dir genannte Personenanteil ist da wohl höher einzustufen.
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#13
Es gibt ein BGH-Urteil von 2006, wonach Scheidungsfolgekosten nicht unbegrenzt zu sozialisieren seien. Dort ging es um USA Reisen eines Hartzvaters zwecks Umgang.

Die gefestigte Rechtsprechung der Sozialgerichte tendiert aber seit geraumer Zeit dorthin Artikel 6 GG recht weitgreifend auszulegen im Gegensatz zu den FG.

Also Fahrtkosten, Wohnkosten, Ausstattung sind eigentlich kein Problem mehr und werden spätestens in der ersten Instanz genehmigt.
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#14
@p, wenn du schon meine Antwort auf diesen Kommentar rausschmeißt, dann schmeiß doch bitte auch den Kommentar, auf den es sich bezieht raus.
Ich will diesen Kommentar hier nicht unbeantwortet so stehen lassen.
(27-05-2013, 11:56)MasterOfDesaster schrieb: Ein Durchschnittsverdiener schafft 1 mal in 4 Jahren wenn er nebenher schwarz arbeitet
Ein dreiwöchiger Urlaub in den USA kostet etwa 1000 Euro. Das kann man sich innerhalb von vier Monaten Hartz4 zusammensparen.
Mehr dazu bitte in diesem Beitrag.
Die 1400 Euro einmal pro Jahr kann sich das Sozialsystem locker leisten. Einer Frau, die aus Jux und Dollerei zur Alleinerziehenden mit zwei Kindern wird, schmeißt das Sozialsystem jeden Monat soviel hinterher.
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