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Argumente gegen begleiteten Umgang
#26
(28-03-2013, 10:06)Pogo schrieb: p schrieb:
Zitat:dass Ordnungsgeld verhängt werden kann.
und eine böse KM dem Kind dann sagt,
"Papa ist schuld dass wir kein Geld haben"
Möglicherweise kannst du auch dagegen eine
(27-03-2013, 14:35)p schrieb: Unterlassungserklärung der Mutter bezüglich ihrer Vorwürfe erzwingen, sofort Umgang einfordern in einer Weise, dass Ordnungsgeld verhängt werden kann.
Big Grin

Der ganze Wahnsinn existiert erst, seit es Müttern möglich ist, sich von allen sozialen Kontakten loszureißen, irgendwo hinzuziehen, wo sie niemand kennt, und dann hanebüchnen Unsinn über Leute zu erzählen, die an ihrem neuen Ort keiner kennt.
Und da wundert man sich, warum in diesem Sozialsystem immer weniger Leute, die etwas zu verlieren haben, Kinder machen.
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#27
(28-03-2013, 12:32)mischka schrieb: Die Mutter hat durch ihre Aussagen bestätigt, dass sie nicht Schuld an den ausgefallenen Umgängen ist.

Welche Ausrede hatte sie denn?
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#28
(28-03-2013, 12:43)p schrieb:
(28-03-2013, 12:32)mischka schrieb: Die Mutter hat durch ihre Aussagen bestätigt, dass sie nicht Schuld an den ausgefallenen Umgängen ist.

Welche Ausrede hatte sie denn?
Beim ersten Mal: Mal war sie krank, mal war das Kind krank. Als der Richter ihr dann sagte, dass er noch nie so viele Krankenschein auf einmal bekommen hat und Umgang nur dann ausfallen kann, wenn das Kind ERNSTHAFT erkrankt ist, hat sie ihre Masche geändert:

Das Kind war verhaltensauffällig nach den Umgängen, daher ist sie mit ihm zur Psychotherapeutin. Und da es dem Kind schadet und ich ja sowieso ein böser Stalker bin, kann sie mir das Kind nicht anvertrauen. Das hat dem Richter gereicht...
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#29
(28-03-2013, 12:51)mischka schrieb: Als der Richter ihr dann sagte, dass er noch nie so viele Krankenschein auf einmal bekommen hat und Umgang nur dann ausfallen kann, wenn das Kind ERNSTHAFT erkrankt ist,
Das war eine Aufforderung, das Kind ernsthaft erkranken zu lassen.
(28-03-2013, 12:51)mischka schrieb: Das Kind war verhaltensauffällig nach den Umgängen, daher ist sie mit ihm zur Psychotherapeutin. Und da es dem Kind schadet und ich ja sowieso ein böser Stalker bin, kann sie mir das Kind nicht anvertrauen. Das hat dem Richter gereicht...
Ein größerer Auftrag für die Helferindustrie. Mission erfüllt! Das hat dem Richter gereicht.

Boah ey! Jetzt wird das Kind auch noch von Psychotherapeuten belästigt. So etwas prägt. Wie kann man das verhindern? Doch wohl nicht mit Hilfe von Richtern, die einem das eingebrockt haben.
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#30
(28-03-2013, 12:51)mischka schrieb: Das Kind war verhaltensauffällig nach den Umgängen, daher ist sie mit ihm zur Psychotherapeutin. Und da es dem Kind schadet und ich ja sowieso ein böser Stalker bin, kann sie mir das Kind nicht anvertrauen. Das hat dem Richter gereicht...

Peinlich, was diesem Richter reicht. Deshalb schon vorher die Grundlage wegziehen: Stalkinglügen sind zu unterlassen.
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#31
Wie geht man gegen Stalking-Lügen am Besten vor?
Ich sehe da zwei Wege. Der eine ist der juristische. Das dauert lange, und keiner kriegt es mit. Der zweite ist Öffentlichkeit. Die Frau lebt doch nicht für sich alleine. Es gibt sehr viele Leute, mit denen sie zu tun hat. Diese Leute müssen etwas von der anderen Seite mitkriegen. Dann können sie erkennen, dass die Frau lügt. Und die Frau muss wieder irgendwo hinziehen, wo sie keiner kennt.
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#32
(28-03-2013, 15:31)Das Nerdliche Orakel schrieb: Der zweite ist Öffentlichkeit.

Rufmord zu betreiben hilft kein bisschen, wenn die Mutter im Gerichtssaal ihre Falschbehauptungen loslässt. Das Ziel ist kein schwachsinniger Krieg über Dritte, sondern eine Umgangsregelung, die nicht mit willkürlichen Lügen angegriffen werden kann.
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#33
(28-03-2013, 15:31)Das Nerdliche Orakel schrieb: Und die Frau muss wieder irgendwo hinziehen, wo sie keiner kennt.
Damit ist keinem geholfen. Die Umgänge finden so schon nicht statt - wie soll das erst werden, wenn sie hunderte Kilometer wegzieht?
(28-03-2013, 15:44)p schrieb:
(28-03-2013, 15:31)Das Nerdliche Orakel schrieb: Der zweite ist Öffentlichkeit.

Rufmord zu betreiben hilft kein bisschen, wenn die Mutter im Gerichtssaal ihre Falschbehauptungen loslässt.
Völlig richtig.
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#34
(28-03-2013, 15:44)p schrieb: Rufmord zu betreiben hilft kein bisschen, wenn die Mutter im Gerichtssaal ihre Falschbehauptungen loslässt.
Wenn es stimmt, ist es kein Rufmord.
Falschbahauptungen einer Frau im Gerichtssaal funktionieren. Ziel ist es, Zeit zu gewinnen. Und das klappt.
(28-03-2013, 15:44)p schrieb: Das Ziel ist kein schwachsinniger Krieg über Dritte, sondern eine Umgangsregelung, die nicht mit willkürlichen Lügen angegriffen werden kann.
Dass es Lügen sind, kann nur schnell mit Leuten widerlegt werden, die bezeugen können, dass es eine Lüge ist. Hat man keine Zeugen, gewinnt die Frau zumindestens Zeit. Man kann kaum belegen, dass man nicht stalkt, wenn einen keiner kennt. Wenn man Glück hat, kriegt man nach langer Zeit eine Unterlassungserklärung durch. Und dann kommt Missbrauch oder Vergewaltigung auf den Tisch.
In Kulturen, wo Menschen noch miteinander sprechen, gibt es kaum Mütter, die diese Masche abziehen.
(28-03-2013, 16:16)mischka schrieb:
(28-03-2013, 15:31)Das Nerdliche Orakel schrieb: Und die Frau muss wieder irgendwo hinziehen, wo sie keiner kennt.
Damit ist keinem geholfen. Die Umgänge finden so schon nicht statt - wie soll das erst werden, wenn sie hunderte Kilometer wegzieht?
Es ist für die Frau lästig. Vielleicht lässt sie es irgendwann sein.
Aber du hast recht. In Deutschland wird solchen Frauen ja massiv dabei geholfen.
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#35
(28-03-2013, 12:33)Das Nerdliche Orakel schrieb: Der ganze Wahnsinn existiert erst, seit es Müttern möglich ist, sich von allen sozialen Kontakten loszureißen, irgendwo hinzuziehen, wo sie niemand kennt, und dann hanebüchnen Unsinn über Leute zu erzählen, die an ihrem neuen Ort keiner kennt.

Eben!

(28-03-2013, 12:33)Das Nerdliche Orakel schrieb: Und da wundert man sich, warum in diesem Sozialsystem immer weniger Leute, die etwas zu verlieren haben, Kinder machen.

So gaaaaaanz langsam scheinen auch die dummen deutschen Männer dazuzulernen.

Tongue

Simon II
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#36
Hinweis zur Partnerwahl:
Hat sie Familie und Freunde? Wie kommst du mit denen zurecht?
Wenn sie mit allen alten Kontakten gebrochen hat, gibt es einen Grund dafür. Insbesondere von Alleinerziehenden in Frauenhäusern sollte man dringend Abstand halten.
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#37
(28-03-2013, 16:24)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wenn es stimmt, ist es kein Rufmord.

Doch, ist es. Diskreditierung hat nichts mit Wahrheit oder Unwahrheit zu tun. Man kann jemand mit wahren Dingen oder Unwahren gleichermassen diskreditieren. Damit wird man als Mann später im Gerichtssaal ein Waterloo erleben, wenn die Ex auch noch die Aussage auf dem Silbertablett geliefert bekommt, der Vater würde zusätzlich Rufmord gegen sie betreiben.

Dreck verhindern statt selber in den Dreck steigen heisst die Devise.

(28-03-2013, 16:24)Das Nerdliche Orakel schrieb: Falschbahauptungen einer Frau im Gerichtssaal funktionieren. Ziel ist es, Zeit zu gewinnen. Und das klappt.

Deshalb sind ihre Lügen schon vorher mittels einer Unterlassungserklärung zu blockieren. Soll sie doch versuchen, den Wahrheitsbeweis für ihre Behauptungen anzutreten.

Partnerwahl und Sozialsysteme sind nicht Threadthema.
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#38
(28-03-2013, 18:36)p schrieb: Deshalb sind ihre Lügen schon vorher mittels einer Unterlassungserklärung zu blockieren. Soll sie doch versuchen, den Wahrheitsbeweis für ihre Behauptungen anzutreten.
Du meinst also, schon vor der Verhandlung tätig zu werden? Vergleiche diesen meinen anderen Thread...
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#39
Ja. Dann ist die Unterlassungserklärung da (sofern sie erfolgreich ist), bevor es um Umgang/Ordnungsgeld geht. Fängt sie in diesem Verfahren trotzdem wieder zu lügen an, kann man auf die Unterlassungserklärung mit ihrem zugrundeliegenden fehlenden Wahrheitsbeweis verweisen.
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#40
(28-03-2013, 18:36)p schrieb: Doch, ist es. Diskreditierung hat nichts mit Wahrheit oder Unwahrheit zu tun. Man kann jemand mit wahren Dingen oder Unwahren gleichermassen diskreditieren.
Nichts zu sagen gilt in diesen Kreisen als Geständnis. Und etwas Wahres zu sagen, gilt als Rufmord.
(28-03-2013, 18:36)p schrieb: Deshalb sind ihre Lügen schon vorher mittels einer Unterlassungserklärung zu blockieren. Soll sie doch versuchen, den Wahrheitsbeweis für ihre Behauptungen anzutreten.
Vorher? Bevor sie lügt?
Dann sollte man schon mal prophylaktisch eine Unterlassungserklärung in Sachen Missbrauch und Vergewaltigung verlangen.
Oder ist das wieder Rufmord?Angry

Mein 1000ster Beitrag!
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#41
(26-03-2013, 14:24)mischka schrieb: Daher such ich Argumente, die gegen BU sprechen.
Ganz einfach. Nicht mitmachen! Du läßt Dich am Nasenring durch die Manege führen.
Wenn Dir nicht ganz klar Straftaten oder Mißbrauch nachgewiesen wurde, dann ist ein BU nicht angebracht.

Der Rest ist einfach nur Bereicherung für die Familienvernichtungsmafia!
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#42
Deine Exe hat es geschafft, Dir Dein Kind 1 1/2 Jahre vorzuenthalten mit dieser dreisten Strategie.

Es k@tzt mich an..

Ich würde begleiteten Umgang nur für einige wenige Male akzeptieren, danach begleitete Übergaben, danach normaler Umgang mit Ordnungsgeld bei Verweigerung.

Dein Kind wird sich nach dieser langen Zeit kaum an Dich erinnern können.
Bringe einige Gegenstände mit, an die sich das Kind ggf. noch erinnern kann.
Auf jeden Fall Fotos, die Dich und Dein Kind zeigen.

Auf keinen Fall aufgeben, Dein Kind ist es wert!!

Viel Glück!
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#43
(28-03-2013, 23:49)Clint Eastwood schrieb: Ich würde begleiteten Umgang nur für einige wenige Male akzeptieren, danach begleitete Übergaben, danach normaler Umgang mit Ordnungsgeld bei Verweigerung.
Wie sieht dein Nichtakzeptieren aus, wenn dir nur begleiteter Umgang gewährt wird, und du dich dafür auch noch bedanken sollst?
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#44
(29-03-2013, 00:38)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wie sieht dein Nichtakzeptieren aus, wenn dir nur begleiteter Umgang gewährt wird, und du dich dafür auch noch bedanken sollst?
Falsche Frage. Mehrfach. Umgang wird "dem Vater" nicht "gewährt". Wer sich für Umgang bedankt, hat eh nen Schuß.

"Nichtakzeptieren" kann man in der Form durchführen (nachdem mehrere begleitete Umgänge [5-8 maximal] stattfanden und positiver [hinsichtlich Vater-Kind-interaktion] Bericht des Umgangsbegleiters vorliegt:

1. Zum entsprechenden "Hilfeplangespräch" mit Begleitung hingehen. Dieser schreibt still mit.
2. Klar sagen, dass man zu weiteren begleiteten Umgängen nicht bereit ist, weil diese nicht erforderlich sind.
3. Auffordern die "Kindeswohlgefährdungsgründe" zu benennen UND ausdrücklich ins Protokoll aufzunehmen, die angeblich gegen unbegleiteten Umgang sprechen und sich auf den Vater beziehen. [andere an den Haaren herbeigezauberte Gründe, wie "fehlendes Vertrauen der Kimu, etc. " als nicht umgangsrelevant bezeichnen.] Wenn keine Kindeswohlgefährdungsgründe benannt werden, auffordern dies so ausdrücklich im Protokoll festzuhalten.
4. Auffordern, die Gründe zu benennen, weshalb jetzt DEM Kind der Umgang weiter verwehrt wird (nicht dem Vater) und ins Protokoll.
5. Wenn sie sich weigern, selbst Protokoll (kurz+Prägnant) anfertigen und zur Akte geben.

Wenn ergebnislos, anschließend sofort:
--> Antrag Umgangsregelung ans Gericht, eigenes Protokoll anfügen (falls JA nicht tätig wird)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#45
(29-03-2013, 02:52)sorglos schrieb: Falsche Frage. Mehrfach. Umgang wird "dem Vater" nicht "gewährt". Wer sich für Umgang bedankt, hat eh nen Schuß.
Nenn es, wie du willst. Der Vater ist der Bittsteller und der Richter gewährt ihm seine Bitte - oder auch nicht. Es gibt genug Gesetze und einen Ermessensspielraum von alles bis nichts.
(29-03-2013, 02:52)sorglos schrieb: "Nichtakzeptieren" kann man in der Form durchführen (nachdem mehrere begleitete Umgänge [5-8 maximal] stattfanden und positiver [hinsichtlich Vater-Kind-interaktion] Bericht des Umgangsbegleiters vorliegt:
wenn.
(29-03-2013, 02:52)sorglos schrieb: 3. Auffordern die "Kindeswohlgefährdungsgründe" zu benennen UND ausdrücklich ins Protokoll aufzunehmen, die angeblich gegen unbegleiteten Umgang sprechen und sich auf den Vater beziehen. [andere an den Haaren herbeigezauberte Gründe, wie "fehlendes Vertrauen der Kimu, etc. " als nicht umgangsrelevant bezeichnen.] Wenn keine Kindeswohlgefährdungsgründe benannt werden, auffordern dies so ausdrücklich im Protokoll festzuhalten.
Dann wird hoffentlich ins Protokoll aufgenommen, dass es über die Umgansrelevanz verschiedene Ansichten gibt.
(29-03-2013, 02:52)sorglos schrieb: 4. Auffordern, die Gründe zu benennen, weshalb jetzt DEM Kind der Umgang weiter verwehrt wird (nicht dem Vater) und ins Protokoll.
Zum Beispiel "fehlendes Vertrauen der Kimu" und dadurch Beeinträchtigung der Sorgefähigkeit der Mutter.
(29-03-2013, 02:52)sorglos schrieb: 5. Wenn sie sich weigern, selbst Protokoll (kurz+Prägnant) anfertigen und zur Akte geben.
Dann gibt es möglicherweise widersprüchliche Protokolle.
(29-03-2013, 02:52)sorglos schrieb: Wenn ergebnislos, anschließend sofort:
--> Antrag Umgangsregelung ans Gericht, eigenes Protokoll anfügen (falls JA nicht tätig wird)
Und dann gewährt der nächste Richter unbegleiteten Umgang - oder auch nicht.
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#46
Ja, @niedliches Debakel,
es scheint deine Berufung zu sein, alles ins Fragliche zu rücken und manchmal knapp am Thema vorbei zu reden. Ich kann damit leben. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass dies auf den ein oder anderen recht demotivierend wirkt. Schlägst du vor die Hände in den Schoß zu legen - weil alles wird gewährt oder auch nicht?

Jedenfalls kann ich sagen, dass ich ein paarmal (überwiegend, jedoch nicht immer) auf diese Weise die Versuchung der Helferindustrie zur "ewigen Begleitung" zu einem jähen Ende bringen konnte. Es führte dazu, dass das JA den Druck auf die Kimu erfolgreich erhöhte, den Umgang zu ermöglichen, weil es sonst selbst in Erklärungsnot gegenüber dem Richter gekommen wäre. Nur deshalb stelle ich es hier dar.

Apropos "widersprüchliche Protokolle"
Die sind doch eine Chance. Gerade bei langwierigeren Sachen wechseln erfahrungsgemäß in JAs auch mal die Bearbeiter der Akten. Da kann auch mal eine unvoreingenommene Person sitzen. Wenn die zwei Meinungen hat, sieht sie die Sache vielleicht anders als wenn nur die einseitige JA-Meinung drinsteht. Wenn die Protokolle des Vaters nicht in die Akte gegeben wurden, wird diese Chance definitiv geringer.

Du hast recht: "es gibt genug Ermessensspielraum" - aber auch für jeden Vater. Er entscheidet auch, ob er Ross ist oder Reiter - und wo das Ross aufhört und wo der Reiter beginnt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#47
Begleiteter Umgang ist doch einfach nur kranker Mist (wenn Vater ein normaler ist).
Ich hatte extreme Probleme vernünftigen Umgang zu haben, hab denn losgelassen und auf einmal funktioniert der Umgang tadellos. Kann natürlich auch wieder anders werden, je nach Laune von Mama.
Ich persönlich hätte keine Kraft mich über Gerichte und begleiteten Umgang aufzureiben.
Live or Die...Make Your Choice
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#48
(29-03-2013, 09:07)Jigsaw schrieb: Ich hatte extreme Probleme vernünftigen Umgang zu haben, hab denn losgelassen und auf einmal funktioniert der Umgang tadellos.

Das funktioniert relativ häufig glaube ich. Ein taktischer Rückzug und die Mutter merkt dann irgendwann das es vielleicht für sie auch mal gut wäre ein Wochenende frei zu haben.
Kann aber auch nach hinten losgehen nach dem Motto. Siehst du:"Dein Papa interressiert sich garnicht für dich, er wollte nur deine Mama schlecht machen"
In diesem Fall würde ich Antrag stellen auf 2-3 begleitete Umgänge, dann ca. 3 Monate begleitete Übergaben, danach Übergabe an öffentlichen Orten (McDonnalds war´s bei mir). Zusätzlich noch eine kostenlose Erziehungsberatung paralel vorschlagen. Das wäre dann eindeutig und klar. Wenn am Ende 5-6 begleitet Umgänge dabei rauskommen und ein halbes Jahr begleitet Übergaben ist das auch kein Drama. Sollte das Kind schwer krank(Attest) muss geregelt sein wann der Termin nachgeholt wird.
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#49
(28-03-2013, 22:12)blue schrieb:
(26-03-2013, 14:24)mischka schrieb: Daher such ich Argumente, die gegen BU sprechen.
Ganz einfach. Nicht mitmachen! Du läßt Dich am Nasenring durch die Manege führen.
Wenn Dir nicht ganz klar Straftaten oder Mißbrauch nachgewiesen wurde, dann ist ein BU nicht angebracht.

Nicht mitmachen lässt sich leider leicht vortragen, aber man hat
in dem Moment und für die Zeit sein Kind dann nicht...Den Nasenring, das kenne ich leider auch zur Genüge,
aber wie geht man taktisch vor ohne auf den Kontakt zum Kind zu verzichten ?
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#50
(29-03-2013, 09:58)Absurdistan schrieb: Ein taktischer Rückzug und die Mutter merkt dann irgendwann das es vielleicht für sie auch mal gut wäre ein Wochenende frei zu haben.

Das ist ein Weg. Bei Mischka wird das aber wohl nicht den gewünschten Effekt haben, die Mutter hat den Umgang bereits für eineinhalb Jahre unterbrochen, offenbar jubilierend.
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