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Volljährigen-Unterhaltsberechnung
#7
Wenn das ein Anwalt nicht weiss, sollte man sich auf der Stelle umdrehen, gehen und ihm in einem Bewertungsportal Null Punkte geben. Derart teuren Leuten ihren Job erklären zu müssen ist wirklich komplett unnötig. Aber auch nicht überraschend, so verkommen wie dieser unehrenhafte Berufsstand ist.

Die 24% sind nicht schwer zu verstehen. Bei Selbständigen werden bis zu 24 Prozent der Einkommens als einkommensmindernde  Aufwendungen für die Altersvorsorge anerkannt. Also gilt das auch für Arbeitnehmer. Der ist pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rentenbeitrag dafür liegt zur Zeit bei 18,7%. Also kannst du maximal weitere 5,3% ausgeben, um private Vorsorge zu betreiben und dies unterhaltsmindernd anerkennt zu bekommen.

Da du aber eh "nur" (ist schon hoch genug) Mindestunterhalt bezahlst, bringt dir das alles nichts. Um weniger zu zahlen, müsstest du Mangelfall werden und im Mangelfall wird gar nichts mehr anerkannt.
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RE: Volljährigen-Unterhaltsberechnung - von Nappo - 25-02-2015, 02:17
RE: Volljährigen-Unterhaltsberechnung - von Nappo - 25-02-2015, 14:53
RE: Volljährigen-Unterhaltsberechnung - von p__ - 26-02-2015, 00:47

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