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Volljährigen-Unterhaltsberechnung
#4
Du hast dich reinlegen lassen, zusätzliche Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung des Arbeitgebers hätten immer schon berücksichtigt werden müssen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt nicht zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und ist insbesondere auch dazu gedacht, um deine Existenzgrundlage, deinen Beruf und damit auch die Unterhaltszahlungen abzusichern. Bei der Altersvorsorge ist eine Grenze zu beachten, der maximal abzuziehende Betrag incl. gesetzlicher Rente dafür darf 24% des Nettos nicht übersteigen, damit sie noch beim Unterhalt berücksichtigt wird.

Das Jugendamt kann und muss das durchaus lesen und verstehen. Hunderte und tausende Unterhaltspflichtige haben ihre Gehaltsabrechnungen bei den zuständigen "Fachkräften" im Jugendamt vorzulegen, die haben solche Grundlagen und ihre Variationen zu kennen. Nein, passiert ist hier der übliche kleine, dreckige Betrug um Unterhaltszahlungen unzulässig zu maximieren.

Wegen des erhöhten Einkommens der Mutter gibt es keine feste Regel. Auch die 12 Monate sind kein Gesetz, sondern stehen nur in der infamen Düsseldorfer Tabelle. Du musst argumentieren mit dauerhaft anderen Lebensverhältnissen, die jetzt eingetreten sind und durch die vergangenen 12 Monate nicht korrekt abgebildet werden. Allerdings ist deine Position da nicht die Beste: Du stehst nicht gegen, sondern neben der Mutter. Das Kind fordert und ist berechtigt und ihr beiden Eltern steht hinsichtlich Unterhalt in keinem Rechtsverhältnis zueinander. Strenggenommen musst du das Kind auffordern, den Haftungsanteil der Mutter korrekt festzulegen.
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RE: Volljährigen-Unterhaltsberechnung - von Nappo - 25-02-2015, 02:17
RE: Volljährigen-Unterhaltsberechnung - von p__ - 25-02-2015, 10:51
RE: Volljährigen-Unterhaltsberechnung - von Nappo - 25-02-2015, 14:53

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