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Volljährigen-Unterhaltsberechnung
#2
Der Auszahlungsbetrag muss berücksichtigt werden, denn er ist Dein Netto. Klingt jetzt verwirrend:
Diese Form der Abrechnung wie Du sie hast, kann keiner lesen und das Jugendamt schon gar nicht. Hier ist es schwer zu erklären. Du musst Dir tatsächlich die Art der Buchung und warum das so und nicht anders auf Deiner Lohnabnrechnung steht, im Lohnbüro erklären lassen. Denn:

Was Du da hast, ist eine betriebliche Altersversorgung. Die Beiträge werden vom Brutto abgezogen, weshalb sich Dein zu versteuerndes Einkommen verringert. Dadurch "erhöht sich quasi Dein Netto", was einen Teil Deiner Beiträge also "auf hebt". Die Beiträge zur Versicherung sind pauschal versteuert (20%) und sozialabgabenfrei.
Das gleiche gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wobei dies (bei der BU) sehr unglücklich gewählt ist und nicht empfehlenswert! Denn wenn der Staat etwas verschenkt, holt er es sich auch gerne wieder zurück.
Im Leistungsfall bedeutet das, dass Deine BU-Rente der vollen Versteuerung unterliegt und gleichzeitig auch mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belegt wird.
Das wäre bei einer "privaten BU" deutlich weniger.....

Hier eine schöne Erklärung dazu: http://www.versicherungsmakler-leistensc...erung-bav/

Es wich zwar vom Thema ab, ist aber nicht ganz unwichtig;-)

Bezüglich Deiner Frau, interessiert mich bei dieser Konstellation auch, was hier gilt, denn normal gilt das durchschnittl. netto der letzten 12 Monate. Anders heißt es aber auch: ...sind beide Elternteile entsprechend ihrer Einkünfte barunterhaltspflichtig....
Heißt also, dass Ihr jetztiges Gehalt eigentlich zur Berechnung heran gezogen werden muss....
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RE: Volljährigen-Unterhaltsberechnung - von Nappo - 25-02-2015, 02:17
RE: Volljährigen-Unterhaltsberechnung - von Nappo - 25-02-2015, 14:53

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