(20-09-2018, 10:34)p__ schrieb: Welche Nachweise wurden denn für die Krankheitsausflucht vorgelegt?
Außer einem Zweizeiler ziemlich am Anfang des Prozesses, daß er in psychiatrischer, hausärztlicher Behandlung wäre und einem späteren Nachweis, daß er wohl mal für zwei oder drei Wochen in einer stationären Einrichtung war, in der gesamten dreijährigen Zeit exakt keine!
Während der Verhandlung hat das Früchtchen "Dramatik" vorgespielt und von angeblicher "Todesangst" und deswegener Aufnahme in die Geschlossene erzählt, aber irgendwelche Unterlagen, aus denen das zu verifizieren gewesen wäre, wurden natürlich nicht vorgelegt.
Es bleiben jetzt die Kosten für meinen Anwalt für mich übrig, da es zu einem Gutachten nicht kommt, und ich mir die 60 EUR/Monat vom Staat wiederhole.
Abgesehen davon ist das Früchtchen für mich menschlich erledigt!
Es war wirklich beeindruckend: Während der Verhandlung, als sich die Entscheidung entsprechend dem oben Beschriebenen abzeichnete, sah das Früchtchen es als besonderes Entgegenkommen seinerseits mir gegenüber an, daß er sich mit der Entscheidung einverstanden erklären würde.
Da faßt Mann sich nur fassungslos an den Kopf!
Simon II