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Krieg um KU-Zahlung für erwachsenes Kind beginnt
(07-05-2018, 16:25)Simon ii schrieb: Das OLG hat dem Früchtchen aufgetragen, das angeblich seit 2017/09 in einer bezahlten Ausbildung neuer Art ist und dies bisher nur bis 2017/11 belegt hat, auch Belege für die Zeit danach beizubringen.

Die Zeit seit dem Widerspruch. Das OLG hat sich ja nun auch schon mehr als ein halbes Jahr Zeit gelassen.

(07-05-2018, 16:25)Simon ii schrieb: Außerdem ist es der Meinung, daß die KM voraussichtlich auch etwas zahlen muß, und das Früchtchen muß deshalb die Einkommensunterlagen der KM der letzten Jahre (!) vorlegen (das einzig positive in dem ganzen Schreiben von denen).

Spielt keine Rolle. Du greifst schliesslich den Unterhaltsanspruch selbst an, dorthin zielen deine zentralen Argumente.

Zitat:Dann droht das OLG mit einem Gutachter, da das Früchtchen ja für die Vergangenheit einen auf seelisch krank gemacht hat, was ich nicht anerkannt habe, und des Gutachters hohe Kosten.

Lehne das ab, schon das Amtsgericht hat keine Notwendigkeit für einen Gutachter gesehen. Es gab keine Gründe dafür und neue Gründe, die einen Gutachter rechtfertigen sind nicht dazugekommen. Ich würde auch keinesfalls ein "Güteverfahren" mitmachen, das läuft auf üble Vergleiche raus die dich von allen Alternativen am teuersten kommen. Ein Gutachten ist vor allem mal eine Vertagung und wenn das OLG trotzdem einen bestellt, können dir weitere Verzögerungen nur recht sein.
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RE: Krieg um KU-Zahlung für erwachsenes Kind beginnt - von the notorious iglu - 15-05-2014, 22:04
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