Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Berechnung und Titulierung Kindesunterhalt
#17
Es heißt ja Unterhaltsleitlinien der OLGs, es gibt keine festen eindeutigen Vorschriften über die Unterhaltshöhe/Einstufung.
Die Gegenseite, also Exe, ihr Anwalt/beistand sagen was sie wollen, incl. wie berechnet. Man selbst, der eigene Anwalt sagen, was sie bereit sind zu zahlen, mit Argumentation. Entweder man findet einen Mittelweg, der dann tituliert wird, oder man findet keinen, dann tituliert man eben das was man für realistisch hält und dann kann die Gegenseite entscheiden, ob sie es auf eine Klage ankommen lässt oder nicht.

Wenn man über dem Mindestunterhalt liegt können viele Argumente zählen, oder eben nicht zählen. Da hat jeder Richter Handlungsspielräume.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Bräuchte Hilfe bezüglich Titel Jugendamt - von the notorious iglu - 30-04-2014, 11:43
RE: Berechnung und Titulierung Kindesunterhalt - von MitGlied - 05-05-2014, 14:09

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Berechnung Kindesunterhalt und Betreungsunterhalt dkj 25 2.344 04-01-2024, 19:38
Letzter Beitrag: dkj
  Berechnung Kindesunterhalt datrainer 2 1.363 02-03-2022, 09:05
Letzter Beitrag: Austriake
  Berechnung Kindesunterhalt 3tes Kind Nagilo 8 4.575 06-08-2019, 22:39
Letzter Beitrag: Othmar
  Berechnung Kindesunterhalt fanfan 13 10.350 13-11-2014, 02:41
Letzter Beitrag: sorglos

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste