05-05-2014, 14:09
Es heißt ja Unterhaltsleitlinien der OLGs, es gibt keine festen eindeutigen Vorschriften über die Unterhaltshöhe/Einstufung.
Die Gegenseite, also Exe, ihr Anwalt/beistand sagen was sie wollen, incl. wie berechnet. Man selbst, der eigene Anwalt sagen, was sie bereit sind zu zahlen, mit Argumentation. Entweder man findet einen Mittelweg, der dann tituliert wird, oder man findet keinen, dann tituliert man eben das was man für realistisch hält und dann kann die Gegenseite entscheiden, ob sie es auf eine Klage ankommen lässt oder nicht.
Wenn man über dem Mindestunterhalt liegt können viele Argumente zählen, oder eben nicht zählen. Da hat jeder Richter Handlungsspielräume.
Die Gegenseite, also Exe, ihr Anwalt/beistand sagen was sie wollen, incl. wie berechnet. Man selbst, der eigene Anwalt sagen, was sie bereit sind zu zahlen, mit Argumentation. Entweder man findet einen Mittelweg, der dann tituliert wird, oder man findet keinen, dann tituliert man eben das was man für realistisch hält und dann kann die Gegenseite entscheiden, ob sie es auf eine Klage ankommen lässt oder nicht.
Wenn man über dem Mindestunterhalt liegt können viele Argumente zählen, oder eben nicht zählen. Da hat jeder Richter Handlungsspielräume.