Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BSozG B 4 AS 50/07 R: Hälftiger Mehrbedarf bei Abwechselung in der Betreuung
#1
Urteil vom 3.03.2009
Alleinerziehenden Alg-2 Empfängern steht ein Mehrbedarf zur Hälfte zu, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des ge­meinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen ab­wechseln und sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig teilen.
Das BSozG folgte nicht dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip". Denn rechtlich ist es in einer derartigen Situation weder angemessen, hilfebedürftigen Arbeitslosen den Mehrbedarf wegen Alleinerziehung gänzlich zu versagen, noch ist es sachgerecht, ihnen den vollen Mehrbedarf zuzubilligen.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...s=0&anz=11
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
BSozG B 4 AS 50/07 R: Hälftiger Mehrbedarf bei Abwechselung in der Betreuung - von borni - 03-03-2009, 16:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BSozG B 14 AS 75/08 R: Zusätzliche Hartz-IV-Leistungen während des Umgangs borni 3 5.672 31-03-2011, 14:58
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste