11-04-2014, 20:09
(11-04-2014, 20:01)Skipper schrieb: Es geht NICHT um eine Kur und Gesundheitsfürsorge des Kindes!
Die Mutter stellt es so dar.
(11-04-2014, 20:01)Skipper schrieb: Eine Kur des Kindes, als medizinische Maßnahme FÜR DAS KIND unterfällt natürlich dem Sorgerecht. Ohne Frage.
Na also, geht doch.
(11-04-2014, 20:01)Skipper schrieb: Aber selbst dann wäre zu überlegen, ob hier nicht eine soregerchtliche Zustimmung zu geben ist. Aus Gründen des Kindeswohls!!!
Dieses beinhaltet ua die Bindungsförderung.
Grundsätzlich schon, aber der Junge will nicht und die Mutter macht auch nicht den Eindruck, als ob sie sich um Stabilität und Seriosität bemühe.
(11-04-2014, 20:01)Skipper schrieb: Du unterstellt hier sturköpfig Sachverhalte, um die es MIR zumindest nicht geht.Ich unterstelle wenig, im Kern habe ich mich mit deiner falschen Darstellung des rechtlichen Rahmens befasst. Man muss ja immer bedenken, dass die Leute es lesen und dann mit diesen "Falschaussagen" hausieren gehen.