17-03-2014, 11:12
Hallo,
Ja wir sind verheiratet. Wir haben beide AbR.
Den NE möchte ich deshalb beantragen, weil in naher Zukunft der Unterhalt berechnet wird und meine neue Wohnung 4 Z hat und schon bei der Kaltmiete der der KdU entspricht.
Könnt ihr folgen!
Ich bin berufstätig.
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