01-03-2009, 17:30
also ich haette mir beim amtsgericht den pfaendungsfreibetrag festlegen lassen und dann kann alles darueber hinaus gepfaendet werden. wer nun was bekommt, sollte nicht die sorge des schuldners sein. die private insolvenz haette ich dann begonnen, wenn die unterhaltspflicht absehbar beendet waere. die andere und sichere alternative ist hartzIV, denn dieser betrag ist in jedem fall pfaendungssicher. der schluessel liegt in der logik und an einem selbst.