12-03-2014, 19:57
Wenn schon ein Urteil da ist, warum hat der Kindesvater den ausgeurteilten Unterhalt nicht beim beim Jobcenter vorgelegt und einkommensmindernd geltend gemacht?
Zusätzlich Umgangskosten und höhere Wohnkosten bedarfserhöhend?
Muß nun das Kind die Gerichtskosten zahlen?
Fragen über Fragen.
Robert Stegmann
Zusätzlich Umgangskosten und höhere Wohnkosten bedarfserhöhend?
Muß nun das Kind die Gerichtskosten zahlen?
Fragen über Fragen.
Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.