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Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen?
#9
(03-11-2013, 11:45)Leutnant Dino schrieb: Das Hauptsacheverfahren wird nicht besser werden. Nun muss man sich entscheiden, ob man diesen Unterhalt tatsächlich auf Dauer zahlen kann oder lieber gleich alles gegen die Wand setzt.

Im Hauptsacheverfahren kann man nur gewinnen, das ist auf jeden Fall zu beginnen, ausser man wirft aus Lustlosigkeit sofort hin. Entweder man hat damit die Kosten weiter erhöht, die man wegen der längst eingetretenen Pleite eh nicht zahlt und für die dann zu Recht Andere gerade stehen müssen oder man bekommt den Unterhalt auf ein zahlbares Mass reduziert, kann dann frei entscheiden ob man trotzdem in die Pleite geht (so hab ich das gemacht) oder zahlen will.

Leute, lasst sie doch verhandeln, grinsen, Talare bürsten, in die Amtsgerichts-Tiefgarage brausen, Schriftsätze hin- und herschwappen lassen, Rechnungen schreiben. Wichtig ist nur, dass all diese Figuren für ihren kranken Budenzauber kein Geld von der wichtigsten Person im gesamten Familienrecht erhalten: Dem Menschen, den sie in grösster Einigkeit zum Unterhaltspflichten erklärt haben.
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RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - von p__ - 03-11-2013, 11:53

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