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BGH Az.: XII ZB 412/11 Ex-Frau nach Ehebruch und Kuckuckskind nicht schadenersatzpfli
#4
(15-10-2013, 20:48)Bügeleisen schrieb:
(15-10-2013, 05:57)gleichgesinnter schrieb: die Ehe sei ein besonderes Rechtsverhältnis, die die Haftungsansprüche verdränge.

Gut, dann kann ich eine Ehe eingehen und danach im Falle eine Scheidung für nichts haften. Smile Ich nehme die Richter beim Wort.

Da die Ehe eine besonderes Rechtsverhältnis bedingt, könntest Du Deine Angetraute auch um die Ecke bringen. Big Grin

In diesem besonderen Rechtsverhältnis ist ja offenbar alles erlaubt.

Wie ist das nun aber bei einem Kuckuckskind eines ledigen Vaters und einer ledigen Mutter?

Bedingt hier Lügen und Betrügen eine Schadensersatzpflicht durch die Mutter, wenn sie den leiblichen Vater nicht nennen will?

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Re - von Camper1955 - 16-10-2013, 02:29

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