23-09-2013, 08:33
(23-09-2013, 06:02)Ibykus schrieb:(22-09-2013, 17:42)DerArsch schrieb: Okay, inwieweit ist dass dann bindend, wenn die Gegenseite Sozialleistungen beantragen will?wenn sie im Wege eines Vergleichs auf Unterhalt verzichtet der ihr zusteht, verliert sie im gleichen Maß den Anspruch auf Sozialleistungen.
Okay, aber das kann mich nicht mehr tangieren, oder? Also das ist dann ihr Pech?!
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.