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Normale Version: Unterhaltsverhandlung: Vergleich möglich?
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Moin,

gibt es die Möglichkeit bei gerichtlicher Unterhaltsverhandlung (TU/EU) einen Vergleich oder ein Angebot zu unterbreiten?

Gefordert werden ~700€. Wenn ich jetzt sage: Ich biete neben dem betitelten KU (DDT3) 250€ Unterhalt (Kombi TU/EU/BU - wie sie es benennen wollen) bis das Kind 3 Jahre alt ist und ab da kein Unterhalt mehr wegen Erwerbsobliegenheit der KM?

Kann man das? Geht das? Oder gibs da nur "Friss oder stirb" die Berechnung und Ende?
Sicher, bei einem Vergleich können die Parteien vereinbaren, was sie wollen - ist halt die Frage, ob es für die Gegenseite attraktiv sein könnte, darauf einzugehen...
Okay, inwieweit ist dass dann bindend, wenn die Gegenseite Sozialleistungen beantragen will?

Weil aktuell werd ich damit genervt, dass sie nix kriegt weil Unterhalt ja vorrangig ist.

Wenn ein Richter nun absegnet, dass ich so und soviel zahle, kann sie dann mit dem Beschluss Sozialleistungen beantragen, weil es trotzdem nicht reicht?
In diesem Fall würde ich sagen, dass du mit dem Ergebnis einverstanden bist, dieses aber als Beschluss haben möchtest.
Okay. Na schauen wir mal was passiert. Dankeschön.

Ibykus

(22-09-2013, 17:42)DerArsch schrieb: [ -> ]Okay, inwieweit ist dass dann bindend, wenn die Gegenseite Sozialleistungen beantragen will?
wenn sie im Wege eines Vergleichs auf Unterhalt verzichtet der ihr zusteht, verliert sie im gleichen Maß den Anspruch auf Sozialleistungen.
Ein Vergleich zieht höhere Anwaltskosten nach sich.
(23-09-2013, 06:02)Ibykus schrieb: [ -> ]
(22-09-2013, 17:42)DerArsch schrieb: [ -> ]Okay, inwieweit ist dass dann bindend, wenn die Gegenseite Sozialleistungen beantragen will?
wenn sie im Wege eines Vergleichs auf Unterhalt verzichtet der ihr zusteht, verliert sie im gleichen Maß den Anspruch auf Sozialleistungen.

Okay, aber das kann mich nicht mehr tangieren, oder? Also das ist dann ihr Pech?!