19-01-2015, 16:34
(19-01-2015, 14:01)kuwals schrieb: Hallo Austriake, danke für deine Antwort! Ich mein JA kann keine im Ausland lebende zwingen Kontoauszüge zu zeigen!? Ich las es einfach offen ohne ein Hinweis auf Datenschutz oder änliches. Wenn ich ein Titel von Notar ausstellen lasse muss der JA zuerst einverstanden sein oder sehe ich es falsch? Dann ist die Frage wenn sie trotzdem vor Gericht gehen. Sind die Gerichtskosten im EU Ausland pfändbar?
Kontoauszüge bekommt niemand, schon gar nicht das Jugendamt.
Zum Titel: ein Beispiel zum Rechnen, damit Du verstehst worauf es ankommt.
Das Jugendamt will von dir einen Titel unterschrieben haben, mit 225.- € monatlich, dynamisch (alle Jahre mehr), unbefristet (nicht nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, sondern bis irgendwann).
Nachteile für dich: Du musst allen Informationen hinterher rennen - in welche Schule geht das Kind, beginnt es eine Berufsausbildung, wieviel Geld bekommt das Kind während der Berufsausbildung, wann ist diese Ausbildung beendet, wann musst du weniger oder keinen Unterhalt mehr zahlen - alles das musst du selbst herausfinden, vom Ausland aus und auf deine eigenen Kosten.
Dein eigener Titel beim Notar erstellt: Höhe des Unterhaltsbetrags, so wie du es willst (meinetwegen weiterhin die 225.- €). Gültigkeit des Titels, so lange du willst (lass es einfach in die Urkunde eintragen: dieser Titel endet mit dem 18. Geburtstag des Kindes). Du kannst festlegen, dass immer der gleiche Unterhaltsbetrag bezahlt wird bis zum Ende der Laufzeit, du kannst auch was anderes festlegen. Du kannst festlegen, dass die Mutter alle zwei Jahre vorlegen muss, welche Schule das Kind besucht und wann es eine Ausbildung beginnt - sonst fliesst kein Geld.
Wenn das Jugendamt mit deinem Notar-Titel nicht einverstanden ist, dann muss das Jugendamt vor Gericht ziehen und dich verklagen - aber dann nicht mehr auf Unterhalt generell, sondern nur noch auf die Differenz aus ihren Vorstellungen und dem, was du freiwillig zahlst. Wenn in dem Zahlbetrag kein grosser Unterschied ist (wie in meinem Rechenbeispiel), wenn es dem Jugendamt nur auf die Gültigkeit und die Dynamisierung des Titels ankommt, dann ist das Gerichtsverfahren schnell zu Ende und es kostet auch nicht viel. Das Jugendamt weiss das auch, und deshalb werden sie sich das Ganze überlegen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1