02-07-2013, 09:41
Der Gerichtsstand für Kindesunterhalt ist auf jeden Fall Deutschland, das ist klar. Den zahlt er.
Betreuungsunterhalt: Dieser belgische Vertrag ist meines Wissens etwas wie der französische PACS. Sofern dort nichts anders ausdrücklich vereinbart wurde, sind damit so wie in Frankreich keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche bei einer Trennung verbunden. Die Sache scheitert also bereits vor der Überlegung, welcher Gerichtsstand gültig ist.
In Deutschland muss der betreuende Elternteil ab drei Jahren Kindesalter wieder für sich selbst sorgen. Es kann sein, dass bei nachgewiesen (!) schlechter öffentlicher Kinderbetreuung noch ein Rest Unterhaltsanspruch besteht. Bei jemand, der ohnehin ins Ausland ist und das offenbar vorher gut geplant hat, dürfte dessen Geltendmachung aber kaum möglich sein bzw. nur mit grossem Aufwand. Das Leben wird es dir keinesfalls finanzieren.
Du wirst am Besten fahren, wenn du jetzt deine OP machst, gesund wirst, das Kind in eine Kindertagesstätte geht und du einen Job beginnst. In München mit der geringen Arbeitslosenrate ist das aussichtsreich. Vollen Unterhalt würdest du auf keinen Fall bekommen, du musst so oder so wieder für dich selbst sorgen. Schielen auf Unterhalt bringt dir nichts, nur Unabhängigkeit bringt dir was.
Ganz unerwartet kann sein Wegzug übrigens nicht gewesen sein. Wie du selbst schreibst, hat es in eurer Beziehung schon länger gekracht. Stellt sich die Frage, wieso du nicht längst selber gegangen bist.
Betreuungsunterhalt: Dieser belgische Vertrag ist meines Wissens etwas wie der französische PACS. Sofern dort nichts anders ausdrücklich vereinbart wurde, sind damit so wie in Frankreich keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche bei einer Trennung verbunden. Die Sache scheitert also bereits vor der Überlegung, welcher Gerichtsstand gültig ist.
In Deutschland muss der betreuende Elternteil ab drei Jahren Kindesalter wieder für sich selbst sorgen. Es kann sein, dass bei nachgewiesen (!) schlechter öffentlicher Kinderbetreuung noch ein Rest Unterhaltsanspruch besteht. Bei jemand, der ohnehin ins Ausland ist und das offenbar vorher gut geplant hat, dürfte dessen Geltendmachung aber kaum möglich sein bzw. nur mit grossem Aufwand. Das Leben wird es dir keinesfalls finanzieren.
Du wirst am Besten fahren, wenn du jetzt deine OP machst, gesund wirst, das Kind in eine Kindertagesstätte geht und du einen Job beginnst. In München mit der geringen Arbeitslosenrate ist das aussichtsreich. Vollen Unterhalt würdest du auf keinen Fall bekommen, du musst so oder so wieder für dich selbst sorgen. Schielen auf Unterhalt bringt dir nichts, nur Unabhängigkeit bringt dir was.
Ganz unerwartet kann sein Wegzug übrigens nicht gewesen sein. Wie du selbst schreibst, hat es in eurer Beziehung schon länger gekracht. Stellt sich die Frage, wieso du nicht längst selber gegangen bist.